Diskussion:Bundesautobahn 33

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Kilometersammler in Abschnitt Tunnel zwischen Schloß Holte-Stukenbrock und AK A2
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Kilometerbeschilderung[Quelltext bearbeiten]

An der Ausfahrt Borgholzhausen ändert sich die Beschilderung der Autobahnkilometer: Von Bad Wünnenberg bis nach Borgholzhausen steigt die Zahl von 0 bis 74,5. kurz hinter der Ausfahrt Borgholzhausen befindet sich das Schild für km 91 und von da an sinkt die Kilometerzahl wieder. In Gegenrichtung folgt auf km 91 das Schild für km 74. Ich kenne leider die Ursache dafür nicht, würde das aber gern in den Artikel aufnehmen. Ich hatte es letzte Woche bereits unter "Besonderheiten" eingefügt, die Änderung wurde aber nicht übernommen. (nicht signierter Beitrag von 89.247.126.67 (Diskussion) 14:35, 26. Jul. 2020 (CEST)) Im Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Kilometrierung#Stra%C3%9Fen habe ich die Antwort auf die Frage gefunden, warum das nichts besonderes ist. Vielleicht kann man den Kilometrierungssprung trotzdem irgendwo einfügen. unsigniertBeantworten


Deine Version ist ja noch immer (jedenfalls bis jetzt) die aktuelle, sie wurde nur (bisher) nicht gesichtet. Ohne Beleg ist das ja auch etwas heikel. --Diwas (Diskussion) 07:23, 27. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Verlängerung über Wünneberg-Haaren und Bramsche hinaus[Quelltext bearbeiten]

Gab oder gibt es Pläne die A 33 über Wünneberg-Haaren, also weiter in südlicher Richtung und/oder über Bramsche, also in nördlicher Richtung zu verlängern? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F19:FA47:2913:67B0:5109:3420 (Diskussion) 04:47, 20. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Nein. Südlich Wünnenberg-Haaren soll lediglich die OU Wünnenberg (Bundesverkehrswegeplan 2030 BVWP Projekt B480-IP10-NW-IP, laufendes bzw. fest disponiertes Vorhaben) und die OU Brilon-Alme (BVWP Projekt B7/B480-G10-NW-T2-NW) entstehen, die in die Strecke B 7 Bestwig/Nuttlar - Brilon (BVWP Projekt B7/B480-G10-NW-T1-NW) einmündet. Die beiden zuletzt genannten Projekte sind als dreistreifiger Neubau geplant, die OU Wünnenberg zweistreifig. Selbst im Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen 1971 - 1985 mit seinen Änderungen war keine Fortführung einer vierstreifigen B 480 oder A 33 südlich des Autobahnkreuzes Wünnenberg-Haaren vorgesehen. - Bei Bramsche und um Osnabrück war zunächst im Gesetz von 1971 eine vierstreifige Umfahrung von Osnabrück im Zuge einer neuen B 68 vorgesehen, die dann bis Bramsche (Abzweigung B 218) autobahnähnlich fortgeführt werden sollte (Ausschnitt aus Bedarfsplan zum Ausbaugesetz). Nördlich Bramsche war keine Fortführung der autobahnähnlichen B 68 oder der A 33 geplant. Auch heute ist lediglich ein Autobahndreieck mit der A 1 nördlich Osnabrück vorgesehen, jedoch keine Fortführung nach Bramsche (BVWP Projekt A33-G10-NI).--Beissert (Diskussion) 09:40, 20. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Tunnel zwischen Schloß Holte-Stukenbrock und AK A2[Quelltext bearbeiten]

Zwischen der AS Schloß Holte-Stukenbrock und dem AK Bielefeld gibt es keinen Tunnel. 217.226.124.102 22:20, 2. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

@Dentalum:, den Tunnel hast du am 13. Mai 2021 hinzugefügt. Auf google finde ich den auch nicht, bitte mal den Eintrag überprüfen. Kilometersammler (Diskussion) 13:14, 19. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Der Tunnel befindet sich unter dem AK Bielefeld, entsprechend angegeben. Die Vorlage lässt keine weiteren Parameter an der richtigen Stelle zu. Viele Grüße --Dentalum (Diskussion) 16:55, 19. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Das ist aber kein Tunnel, sondern die Autobahnbrücke der A2. Ein Tunnel ist etwas anderes und sollte deshalb aus diesem Artikel entfernt werden. Kilometersammler (Diskussion) 19:47, 19. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Das ist richtig, aber ab 50 Meter Länge sind dies nach deutschen Baurecht Tunnelbauwerke. Also alles richtig! Grüße --Dentalum (Diskussion) 23:41, 19. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Eine spannende Diskussion. Im Bundesfernstraßengesetz sind Tunnel nicht legal definiert. Nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG gehören Tunnel zum Straßenkörper. Nach Marschall, FStrG, Bundesfernstraßengesetz, Kommentar, 6. Auflage, Köln 2012, § 1 Rn. 38, werden durch Brücken natürliche oder künstliche Hindernisse überquert, während Tunnel "der unterirdischen Führung der Straße unter derartigen Hindernissen dienen; sie gehören regelmäßig zu der Straße, in deren Verlauf sie liegen, doch sind in den Fällen von Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen und Anlagen die besonderen kreuzungsrechtlichen Vorschriften ... einschlägig." Demnach wären alle Unterführungen (auch) Tunnel. In der DIN 1076 finden sich weitere Definitionen: "Tunnel sind dem Straßenverkehr dienende Bauwerke, die unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegen und in geschlossener Bauweise hergestellt werden oder bei offener Bauweise länger als 80 m sind. ... Weiterhin gelten folgende Bauwerke ab einer Länge von 80 m als Straßentunnel: ... Kreuzungsbauwerke mit anderen Verkehrswegen, vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Bauwerksprüfung nach DIN 1076. Bedeutung, Organisation, Kosten, PDF. Die DIN ist aber kein "deutsches Baurecht".--Beissert (Diskussion) 02:42, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Wenn ich mir das Kreuz auf Bildern ansehe, sind das ja insgesamt vier Brückenbauwerke, jedes ist kleiner als 80 Meter. Die Lücken zwischen den Teilen sind abgedeckt und dadurch ergibt sich dann der Tunnel. Naja, wenn es dann so ist, wieder was gelernt. Gruß Kilometersammler (Diskussion) 18:07, 20. Nov. 2022 (CET)Beantworten