Diskussion:Bundesfreiwilligendienst

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:810A:203F:F3E4:7FBF:B4A4:F2E:55B4 in Abschnitt Richtigkeit u. Aktualität
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Link zu bundes-freiwilligendienst.de[Quelltext bearbeiten]

Die Angabe es handele sich um die Homepage der FSJ-Verbände, ist nicht nachvollziehbar. Die Firma Kosidesign (Kosick GbR) aus Lüdinghausen betreibt als nicht rechtsfähiger Verein “Förderung der Freiwilligendienste” und dem Firmeninhaber Ingo Kosick als einem Vorstand die Internetseite www.bundes-freiwilligendienst.de. Es scheint sich nicht um eine Seite von Trägern des neuen Dienstes oder eine offizielle Seite zu handeln – trotz des Namens. Vielmehr handelt es sich m.E. um ein kommerzielles Angebot. Da dort auch eine Stellenbörde aufgebaut wird, könnte der Betreiber darüber Erträge generieren. Offizielle Vereinigungen der Trägerverbände sind die Bundesarbeitskreise FSJ und FÖJ (BAK FSJ), in denen bundesweit tätigen Träger sich zusammengeschlossen haben. Daher habe ich die Anmerkung zu dem Link verändert. (nicht signierter Beitrag von Sozinfo (Diskussion | Beiträge) 09:02, 9. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Der Link ist entfernt worden. --88.130.106.11 04:16, 4. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

weblinks[Quelltext bearbeiten]

In der Zwischenzeit dürften sich ja auch andere Verbände als der NABU und mit ihm befreundete Vereine zum Bundesfreiwilligendienst geäußert haben. Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben alle Stellung dazu genommen und das Bundesamt für den Zivildienst oder das BMFJS ist ist als Quelle auch nicht zu verachten. Im übrigen ist weltwärts-news die Website eines einzelnen Anbieters von Freiwilligendiensten und mitnichten ein Newsportal.-- Atibon 14:19, 16. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Zentralstellen-Übersicht[Quelltext bearbeiten]

Würde es nicht Sinn machen, wenn man alle Zentralstellen in einem Artikel / Unterpunkt als Übersicht auflistet? Wenn ja, werde ich die mir bekannten die Tage einmal einpflegen. :) -- TheInfinity 22:54, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Kritik BuFD=RAD???[Quelltext bearbeiten]

Bei 170 Google Einträgen, davon 25 als Kopie eines Artikel eines Blogs in verschiedenen anderen Blogs, kann man nicht von einer Diskussion über den Vergleich RAD/BuFD reden. Wenn da keine besseren Quellen kommen sollte das gelöscht werden.--Toytoy 09:27, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Gelöscht. "Soziale Netzwerke" reichen für so eine Aussage nicht als Nachweis. Für die anderen Kritikpunkte fehlen auch noch die Belege. --08-15 10:53, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Vom Konzept her ist ein Vergleich mit dem noch nicht verpflichtenden RAD, den i.ü. meines Wissens noch die Weimarer Republik (als FAD) eingeführt hat, offensichtlich - wenn man den unter totalitären Bedingungen auch vor der Verpflichtendmachung wohl schon bestehenden Teilnahmedruck sowie die paramilitärische Organisationsweise wegläßt. Das ist aber andererseits kein Kritikpunkt, sondern, wie mir scheint, bloß Godwin's Law. Ach ja: Die Hitler-Regierung hat auch, sogar im Gegensatz zur Weimarer Republik, Spielbanken erlaubt. --93.135.110.64 17:29, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Von verschiedenen Seiten wird Kritik am Bundesfreiwilligendienst geäußert. Ein Kritikpunkt, der alle Freiwilligendienste (und auch schon den Zivildienst) betrifft, richtet den Blick auf die Bezahlung der Freiwilligen. Hier wird z.B. von Gewerkschaftsseite eine Beeinflussung der tarifgerechten Bezahlung angemerkt. Dem steht entgegen, dass die Einrichtung eines Einsatzplatzes im BFD arbeitsmarktneutral zu erfolgen hat (BFDG § 3, Abs. 1). Andere Kritik richtet sich darauf, dass mit dem BFD im Vergleich zu den Freiwilligendiensten FSJ undf FÖJ Doppelstrukturen geschaffen wurden. Im Anbetracht der wenigen Unterscheidungsmerkmale zwischen diesen Diensten ist diese Kritik nachvollziehbar. Momentan verwaltet und finanziert der Bund den BFD und bezuschusst das FSJ/FÖJ, das in der Kompetenz der Länder geregelt ist. Dabei bestehen zum Teil Zweifel an der Bezuschussung der Länder durch den Bund. Jopladen (17:35, 7. Nov. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

"Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Taschengeld sollen..."[Quelltext bearbeiten]

...müssen aber nicht, wie nicht nur die Regionalbeauftragte auf Anfrage mitteilte.

Die Regelungen diesbezüglich sind eh enorm schwammig.

Da die Einsatzstellen zwar Taschengeld bis 330 Euro auszahlen dürfen, vom Staat jedoch nur bis zu 350 Euro (unter 25 = 250 Euro) gefördert/übernommen werden (inkl. den ca. 40% Sozialabgaben!) sieht die Realität eher so aus: 247 Euro Taschengeld, macht knapp 100 Euro Abgaben, keine weiteren Zuschüsse (Verpflegung etc.), ergibt ca. 347 Euro, die gerade noch voll vom Staat bezahlt werden. Die Einsatzstelle ist fein raus und braucht keinen Cent zuzuzahlen... (Quelle: Newsletter des Bundes mit Beispielrechnungen zu dem Thema).

Rechne ich jetzt mal Verpflegung und Fahrtkosten raus, bleiben rund 70 Euro im Monat zum Leben. Das Wort "Aufwandsentschädigung" bleibt da praktisch im Hals stecken...

--JPM 16:39, 28. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Kapitel "Taschengeld und Zuschüsse"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Abschnitt eingefügt, da immer wieder die Frage nach den Finanzen auftaucht und man kaum eine klare Aufstellung findet.

Die Infos und Beispiele zeigen den Hintergrund und 2 mögliche Szenarien und können Interessierten helfen, zu verstehen, warum es vielleicht wieviel gibt bzw. mit wieviel man in der Realität rechnen kann.

Als Quelle zog ich die offizielle Seite des Bundes zum Freiwilligendienst hinzu aber vor allem diesen offiziellen Newsletter mit Erklärungen und Beipielrechnungen:

http://www.zivildienst.de/Content/de/Home/BfZ-Newsletter/NewsletterBfZNr12.html?nn=1737296

Ich habe versucht, alles möglichst verständlich darzulegen und auch die Rechnungen sollten stimmen bzw. entstammen einem aktuellen Vertrag.

Bitte prüft nochmal alles nach (nur zur Sicherheit). Falls ein "Sichter" so gar nicht damit einverstanden sein sollte, bitte setzt das ganze nicht kommentarlos zurück, sondern schreibt mich an. Danke :-)

--JPM 17:22, 28. Dez. 2011 (CET)Beantworten


Die neue Änderung, wo nun steht "...besteht im Prinzip aus einem monatlichen Taschengeld sowie Verpflegung und Unterkunft. Letztere werden gestellt, häufig aber auch ganz oder anteilig ausbezahlt" da kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass Verpflegung und Unterkunft oder deren Auszahlung beiweitem nicht immer gegeben sind. So sieht die Theorie aus, aber die Praxis ganz anders. Es ist immer noch ein "können", nicht "müssen", und das wird zu gerne ausgenutzt... Hier sollte also die Formulierung ein bissel verändert werden, um den Tatsachen gerechter zu werden.

Oh, noch wichtig: man besteht darauf, dass es kein Lohn (oder Unterhalt) im klassischen Sinne ist, da es ja freiwillig ist. Es ist also höchstens eine "Aufwandsentschädigung". Bitte mit beachten bzw. einbringen.

--JPM 17:57, 9. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Als Quelle taugt die Seite "bundes-freiwilligendienst.de" auch nur bedingt, da stehen einige Sachen einfach falsch drin bzw. nicht aktuell (z.B. "können" und "müssen" bei Verpflegung und Unterkunft). Ich habe hier jetzt nochmal umgebaut und auch gleich die Aktualisierung eingebaut (336 statt 330 Euro max. Taschengeld).

--JPM 10:50, 15. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Wegfall §130 SGB3[Quelltext bearbeiten]

Am 1.1.2013 fiel der §130 weg, der vorher dafür sorgte, dass fürs ALG1 eine fiktive Bemessung (nach erlerntem/ausübbaren Beruf) erfolgen konnte, wenn innerhalb von 2 Jahren (inkl. BFD) keine 150 Tage "normaler" Verdienst erfasst werden konnte (so in der Art).

Der BFD zählte laut diesem Gesetz dann eben nicht als Verdienst, der Paragraph wurde extra vorher nochmal angepasst, damit auch "BFD" drinstand.

Jetzt, neu, zählt das magere Taschengeld als Verdienst und somit als Grundlage fürs ALG1, was dann kaum noch existent ausfällt. Traurig sowas, na Hauptsache Griechenland kann mehr bekommen, da darf man's ruhig von den Armen und Freiwilligen nehmen... --JPM (Diskussion) 17:18, 18. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 05:31, 23. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Bufdi[Quelltext bearbeiten]

Das Wort wurde eingefügt, ich zögere beim Sichten. Steht es wirklich für den Dienst oder für einen Bundesfreiwilligendienst Leistenden oder beides? (Nur die zweite Aussage würde ich bislang ohne Quellenangabe akzeptieren.) --Aktenstapel (Diskussion) 13:13, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst, der

Wortart: Substantiv, maskulin Häufigkeit: ▮▯▯▯▯ Rechtschreibung Worttrennung: Bun|des|frei|wil|li|gen|dienst Bedeutungsübersicht auf freiwilliger Verpflichtung beruhende, staatlich organisierte Tätigkeit im Rahmen sozialer, kultureller oder anderer gemeinnütziger Projekte und Einrichtungen (als Ersatz für den ausgesetzten Zivildienst); Abkürzung: BFD; Kurzwort: Bufdi http://www.duden.de/rechtschreibung/Bundesfreiwilligendienst

Die Abkürzung "Bufdi" steht für den Bundesfreiwilligendienst (BFD).

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/boom-beim-freiwilligendienst-alte-sind-die-neuen-zivis-a-818830.html Gruß, --Sti (Diskussion) 17:39, 8. Feb. 2016 (CET)Beantworten

ebd. aber auch:
Bufdi |Bụfdi ˈbʊfdi|, die
Substantiv, feminin
die Bufdi; Genitiv: der Bufdi, Plural: die Bufdis
Dienstleistende im Bundesfreiwilligendienst
Bufdi |Bụfdi ˈbʊfdi|, der
Substantiv, maskulin
der Bufdi; Genitiv: des Bufdis, Plural: die Bufdis
Dienstleistender im Bundesfreiwilligendienst
Siehe auch im Artikel den Gebrauch unter Zahlen und in 6 Titeln der Einzelnachweise, die sich alle auf Dienstleistende beziehen. – Ich habe daher das weitergeleitete Wort in diesem Sinne in der Einleitung verwendet und gefettet. --Aktenstapel (Diskussion) 07:28, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Aktenstapel, ist schon okay so. Ich habe in der Familie einen Bufdi und weiß daher um die überwiegende Verwendung der Abkürzung zur Bezeichnung der Dienstleistenden, wollte nur zwei "Belege" hier beitragen, die auch die Verwendung für den Dienst erwähnen. Gruß, --Sti (Diskussion) 13:43, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ja, danke für die Quelle. BfDI hätte man ja eigentlich auch so abkürzen können. ;-) --Aktenstapel (Diskussion) 15:13, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Richtigkeit u. Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Sozialabgaben: auf der offiziellen Seite der Bundesreg. zum Bufdi steht: "Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle" Das widerspricht dem Wiki-Text.

Die Höchstgrenze, die ein Bufdi als Taschengeld bekommt, ist 372 €. Nicht 363 Eur oder 336 Eur , beides kommt im Wiki vor. (nicht signierter Beitrag von 2003:80:CF38:BD01:201F:AB46:74B7:3B7C (Diskussion | Beiträge) 10:00, 23. Jul 2016 (CEST))

Halo IP, danke für den Hinweis. Den Artikel habe ich nun entsprechend überarbeitet. --Carolin 11:12, 23. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Laut einer aktuellen Information, sollen es 2021 426 Euro Taschengeld sein.

Im § 3 des Bundesfreiwilligengesetztes (Punkt 5) steht nicht ab, sondern bis 27 Jahre: Die Gesamtdauer aller Abschnitte sowie mehrerer geleisteter Bundesfreiwilligendienste darf bis zum 27. Lebensjahr die zulässige Gesamtdauer nach den Sätzen 2 und 3 nicht überschreiten, danach müssen zwischen jedem Ableisten der nach den Sätzen 2 und 3 zulässigen Gesamtdauer fünf Jahre liegen; auf das Ableisten der Gesamtdauer ist ein Jugendfreiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz anzurechnen. Laut Link. Gruß Veit Schumann

Erstattung durch Bafza[Quelltext bearbeiten]

auch die Höchstgrenzen von 250€ bzw. 350€ Erstattung stimmen nicht mehr, das wurde auf 300€ / 400€ erhöht. Neue Quelle: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/Freiwilligenvereinbarung-Bundesfreiwilligendienst-Durchfuehrung/Kostenerstattungsrichtlinien_2021_.pdf Ich hätte es angepasst, aber hatte keine Zeit mich in das Beispiel einzudenken. --2A02:810A:203F:F3E4:7FBF:B4A4:F2E:55B4 10:00, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten