Diskussion:Bundeshaushaltsordnung

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von BKrems
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Die Abkürzung wurde korrigiert - amtlich BHO, nicht BHOrdnung. Neue Änderung ergänzt, ohne Hinweis auf Inkrafttreten dieser Änderung - dies zu recherchieren war zu aufwändig und ist m. E. deshalb entbehrlich.

Die Aussagen zur Normenhierarchie wurden entfernt, weil ungenau - es gibt eine eigenständige Gesetzgebungskompetenz aufgrund GG für den Bund und entsprechend für die Länder. Der Inhalt ist umfassender als bisher genannt: z. B. auch Rechnungslegung und Rechnungsprüfung. Der Hinweis auf die früher "vorläufigen" VV dürfte inzwischen überholt sein, wichtiger dagegen der Hinweis auf weitere Regelungen, z. B. die "Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" (http://www.olev.de/w/wirtsch.htm#Quellen).

Offen ist die Aufnahme der Diskussion um ein neues Rechnungswesen, eigentlich wichtig, wurde derzeit nicht gemacht. Siehe dazu http://www.olev.de/d/doppik.htm.

Zur Frage der Quellenangaben: Ich stimme der Ansicht zu, dass es in der Regel ausreicht, sich auf die im Internet zugängliche Fassung zu beziehen, die amtliche Fundstelle kann immer noch zusätzlich zitiert werden. Etwas anderes erscheint mir nicht praktikabel.

--BKrems 10:45, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Weblinks: amtliche Fassung[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese findet sich nur im Bundesgesetzblatt!" - Dann soll doch die amtliche Fassung ins Internet gestellt werden! Bzw. gibt´s das Bundesgesetzblatt auch online? --Schmidbauer 01:24, 17. Jul 2005 (CEST)

Ahh, Theorie: Die Texte sind doch gleich und nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass dem nicht so wäre, würde der im Bundesgesetzblatt gelten. Falls das hier jemand liest - bitte um Antwort. --Schmidbauer 17:13, 24. Aug 2005 (CEST)