Diskussion:Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland)

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Wenn Gesundheitsministerium hier her umleitet sollte zumindest einer Referenz zu Bundesministerium_für_Gesundheit,_Familie_und_Jugend gesetzt werden (wie auch immer dieser siehe auch Block zu schrieben ist) --85.126.128.14 12:29, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Welche Referate gibt es denn in dem Ministerium? (nicht signierter Beitrag von 213.39.209.224 (Diskussion) )

Die Organisationsstruktur ist in diesem PDF aufgeführt. Ich denke zumindest die oberste Obene sollte im Artikel auch erwähnt werden... —da Pete (ばか) 09:45, 12. Sep 2006 (CEST)

Hallo,

ich habe das Foto vom Gebäude herausgenommen. Das auf dem Foto abgebildete Gebäude ist das Haus 9 des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) in Bonn. Das Gebäude des BMG steht auf dem gleichen Gelände, es ist jedoch das andere Hochhaus, dass man gut vom Schievellingsweg fotografieren kann.

--Gruß Hendrik 17:09, 12. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Claudia Schmidtke[Quelltext bearbeiten]

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patienten: Claudia Schmidtke (seit Januar 2019) --2003:D2:DBCB:6778:8DF:464F:8EFC:2BE5 19:34, 8. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Geschäftsbereich[Quelltext bearbeiten]

Wie ist es zu erklären, dass es einerseits Paul-Ehrlich-Institut und andererseits Robert Koch-Institut heißt? Letzteres ist doch sicher kein Koch-Institut. Auch schreibt beispielsweise das Landesdenkmalamt Robert-Koch-Institut. --Friedo (Diskussion) 14:11, 6. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Das RKI vertritt die Auffassung, dass der Name seines Gründers nicht durch einen Bindestrich entstellt werden dürfe und hat sich daher auf die fomal unkorrekte Eigenschreibweise festgelegt.--dä onkäl us kölle (Diskussion) 19:10, 24. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Navigationsleiste Nachgeordneter Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)[Quelltext bearbeiten]

Gleich vorneweg das Eingeständnis, dass ich nicht viel von Navigationsleisten verstehe. Ich habe gerade im umseitigen Artikel das DIMDI aus der Liste der nachgeordneten Geschäftsbereiche des BMG entfernt, weil es nicht mehr existiert. Es müsste nun m.E. auch aus der o.g. Navigationsleiste entfernt werden. Mir ist nun aber auch aufgefallen, dass außer den vier offiziell genannten nachgeordneten Geschäftsbereichen auch noch aufgelistet sind: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) | Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) | Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege | Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) | Drogenbeauftragte der Bundesregierung |. Das ist in meinen Augen nicht ganz schlüssig bzw. nicht in Übereinstimmung mit den Angaben des BMG, da das BMG zwar zuständig ist, es sich aber nicht um nachgeordnete Geschäftsbereiche handelt. Sollte das nicht geändert werden oder sehe ich das zu eng? Wäre ggf. eine Umbenennung der Navigationsleiste angebracht? Ich pinge Färber an, da ich durch eine seiner Bearbeitungen auf diese Frage gekommen bin. --Barbasca (Diskussion) 18:21, 24. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Meine Beiträge stehen nur in bezug zur Verschiebung der Vorlage. Erstellt wurde sie von Benutzer:Onkelkoeln vor gut zwölf Jahren. --Färber (Diskussion) 18:38, 24. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]
Puh, das ist lange her... Das DIMDI habe ich mal rausgenommen. Die Frage der Nachgeordnetheit bei den Beauftragten kann ich leider nicht beantworten, da kenne ich mich einfach nicht gut genug aus.--dä onkäl us kölle (Diskussion) 19:04, 24. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Bürokratiekosten[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt enthält Polemik, die nicht in ein Lexikon gehört. Nicht die Bundesstatistik bezeichnet das Bundesgesundheitsamt als Sünder, die Wertung ist lediglich die reißerische Schlagzeile eines Spiegel-Beitrages. In diser Form ist der Absatz ein Streichkandidat, oder? --W.Hajek (Diskussion) 20:24, 17. Feb. 2021 (CET)--W.Hajek (Diskussion) 20:24, 17. Feb. 2021 (CET) Nach einem Monat Warten erlaube ich mir, den Abschnitt zu entfernen. Es spricht ja nichts dagegen, ihn in korrigierter Form wieder einzusetzen.--W.Hajek (Diskussion) 11:56, 25. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]