Diskussion:Bundestagswahl 2005
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Wahlprüfungsbeschwerden[Quelltext bearbeiten]
Dass solche noch "noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig" sind, steht seit Anfang 2009 im Artikel, wenn auch das eine damals genannte Beispiel mittlerweile "für verfassungswidrig erklärt" wurde. Konkret gefragt: Welche Beschwerde(n) sind auch zehn Jahre nach Urnengang noch anhängig? … «« Man77 »» Ḏū hāḏā t-tawfīʿ 22:27, 26. Okt. 2015 (CET)
Drei Vertrauensfragen mit dem Ziel, den Bundestag aufzulösen[Quelltext bearbeiten]
Wegen mehrfachen Zurücksetzens durch @Frze folgende Infos:
- 1. Vertrauensfrage
Obwohl bereits unmittelbar nach dem gescheiterten Misstrauensvotum vom April 1972 feststand, dass die Koalition ihre Mehrheit verloren hatte, zögerte Willy Brandt in Übereinkunft mit der Opposition die notwendige Vertrauensfrage bis zum Herbst hinaus. Offizieller Grund waren die Olympischen Sommerspiele im August/September, deren Organisation man weder durch einen Wahlkampf, eine Regierungsbildung noch gar einen Regierungswechsel überlagern wollte. Auch organisatorische Fragen spielten bei allen Parteien eine Rolle. Für die SPD kam überdies hinzu, dass die Umfragewerte im Frühjahr katastrophal ausfielen und erst durch die von Albrecht Müller maßgeblich geplante Kampagne ein Stimmungsumschwung möglich wurde.
- 2. Vertrauensfrage
Helmut Kohl wurde für das Amt des Bundeskanzlers nominiert und am 1. Oktober 1982 im Rahmen des ersten erfolgreichen konstruktiven Misstrauensvotums in der Geschichte des Bundestages gegen den amtierenden Bundeskanzler Helmut Schmidt zum sechsten Bundeskanzler gewählt. Da die FDP mit einer Koalitionsaussage zugunsten der SPD in den Wahlkampf 1980 gegangen war und Kohls Kanzlerschaft nicht aus Bundestagswahlen hervorgegangen war, gab es Zweifel an der demokratischen Grundlage des Machtwechsels, obwohl ein derartiger Wechsel ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehen ist. Darum stellte Bundeskanzler Kohl im Bundestag die Vertrauensfrage, über die am 17. Dezember 1982 entschieden wurde. Nachdem die Regierungskoalition am Tag zuvor mit breiter Mehrheit den Bundeshaushalt für 1983 verabschiedet hatte, enthielt sich die Mehrzahl der Abgeordneten der Regierungskoalition vereinbarungsgemäß der Stimme, wodurch das gewünschte Ergebnis zustande kam: Keine Mehrheit für den Bundeskanzler und damit die Möglichkeit, dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlamentes vorzuschlagen. Nach längerem Zögern entschied sich Bundespräsident Karl Carstens im Januar 1983 für die Auflösung des Bundestags und die Ausschreibung von vorgezogenen Neuwahlen für den 6. März 1983.
- 3. Vertrauensfrage
Gerhard Schröder 2005 (dieser Artikel)
Somit war meine Änderung korrekt. Andere Meinungen? Gruß --Udo (Diskussion) 18:39, 13. Dez. 2016 (CET)
Wohin sind denn die absoluten Ergebnisse verschwunden?[Quelltext bearbeiten]
Bei den anderen Wahl sind sie stets im Artikel zu finden. --178.203.147.238 22:17, 1. Jun. 2019 (CEST)