Diskussion:Clara Schumann

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Zusatz in der Einleitung herausgenommen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Walter Riccius, Deine Erweiterung der Einleitung habe ich herausgenommen. Sie ist zu sehr von Deiner eigenen Vorstellung und Einschätzung geprägt, entbehrt jeden Nachweises, geht über den Rahmen des Artikels hinaus und enthält kleine Flüchtigkeitsfehler. Beste Grüße --DocNöck (Diskussion) 19:34, 17. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich danke dir für Deine Kenntnisnahme und (natürlich) auch schnelle Reaktion. Grundlage meiner Bewertung sind 4 in den letzten 6 Jahren neu erschienene Biografien über unsere Kandidatin - die aber auch alle Frauen als Autorin haben.... --Walter Riccius 21:48, 17. Sep. 2019 (CEST)
Vielen Dank für Deine Antwort. Ein Blick auf die Titel der Werke von Beatrix Borchard (2. Auflage 1992), Nancy b. Reich (2001) und Janina Klassen (2009 – eine Zweitauflage ist in Arbeit) im Literaturverzeichnis zeigt , dass Clara Schumann schon vor 2010 umfassend wahrgenommen und dargestellt wurde. Beste Grüße --DocNöck (Diskussion) 07:45, 18. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Die Ergänzungen von Benutzer:Auguste de Gouges im ersten Absatz habe ich zwar gesichtet, halte sie aber trotz meinen kleinen Korrekturen eigentlich für zu ausführlich. Ich bitte darum, keine ähnlich umfangreichen und ins Detail gehenden Ergänzungen ohne Diskussion einzufügen. --DocNöck (Diskussion) 14:21, 16. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Kann das präziser beschrieben werden? Ich bin Editor bei WP. Auf meinem Rechner habe ich Notepad als Editor. Ich kann mir vorstellen, was gemeint ist, aber das ist nicht genug. --Fachwart (Diskussion) 00:28, 21. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Editorin=Herausgebern. Das ist ausführlich dargestellt. DocNöck (Diskussion) 05:23, 21. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Es fehlt halt ein Link dazu, --Fachwart (Diskussion) 00:00, 22. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

"Nach einem Zusammenbruch Ludwigs verfügte sie 1870 die Einweisung des jungen Mannes in die Irrenanstalt auf Schloss Colditz, wo er 1899 erblindet starb."

Passt der (juristische) Begriff Verfügung hier ? vermutlich nicht.

Damals gab es noch kein BGB, aber vermutlich eine ähnliche Rechtslage. Heißt: Eltern können ihr Kind nicht einfach in eine Irrenanstalt schicken, sondern es braucht eine Einweisung. Ich hab den Satz geändert in "ließ ihn einweisen".

Eltern können mit ihren Kindern übrigens nicht "schalten und walten" (i.S.v. "mit voller Verfügungsgewalt tätig sein, über etw. gebieten") --178.201.80.50 15:33, 20. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Ulrike Kienzle: Clara SchumannEine moderne Frau im Frankfurt des 19. Jahrhunderts (Biografie. Biografischer Essay und Bildband. Begleitband zur Ausstellung. Societäts-Verlag, 2019, ISBN 978-3955423353 --178.203.114.171 06:35, 12. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]