Diskussion:Compagnie de Saint-Gobain

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38 mio wie rechts im kasten oder mrd wie im ersten abschnitt beschrieben? -- all Diskussion 00:01, 26. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Die NOX-Emission lag in Stolberg 1996/1997 bei 1.132 t pro Jahr, diejenige von Chlor- und Wasserstoffchlorid-Verbindungen bei 12 t pro Jahr; der so genannte Vegla-Polder verunreinigt Vichtbach, Saubach und Inde.

Diese Fakten könnten durchaus ihren Platz in einer Darstellung der Umweltpolitik des Unternehmens haben. Für sich allein stehend passt der Satz aber nicht hinein: Der Artikel behandelt ein Weltunternehmen; der Satz prangert einzelne Umweltsünden an einem einzigen Produktionsstandort an. Ein Abschnitt Umwelt muss sich auf generellem Niveau mit der Umweltpolitik des Unternehmens auseinander setzen.

Zudem lässt der Satz mehr Fragen offen, als er beantwortet:

  • 1.132t Stickoxide und 12t Chlorverbindungen pro Jahr, ist das viel oder wenig?
  • Die Zahlen sind 10 Jahre alt, wie sind die heutigen Verhältnisse?
  • Setzt das Unternehmen Filter ein?
  • In dem Artikel über den Vegla-Polder steht, dass die Sickerwässer aus dem Polder seit 2007 geklärt werden. Hier wird es verschwiegen.

Umweltpolitische Aspekte der Produktion sollten nicht verschwiegen werden. In dieser Form ist der Satz aber eine tendenziöse Anprangerung - auch wenn die Fakten stimmen. Ich hoffe, aus dieser Diskussion ergeben sich weitere Fakten und eine umfassendere Darstellung.

--Mussklprozz 18:10, 11. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

1 Zoll zu 26 mm ?[Quelltext bearbeiten]

im etwa 3. Absatz über Geschichte wird 40 Zoll = 1,04 m gleichgesetzt, das Zoll also mit 26 mm angenommen. Ob das wirklich das damals dort gültige Äquivalent für Zoll war? Da ja meines Wissens damals noch nicht mal das Meter normiert war, wäre vielleicht eher 25,4 mm je Zoll anschaulicher. -- 94.245.219.25 23:10, 5. Mai 2009 (CEST) johannes muhr, graz (A)[Beantworten]

Soweit ich gelesen habe, war in Frankreich 1 Zoll = 27,07 mm. Ab 1812 dann 1/36 Meter = 27,78 mm. Siehe dazu auch den Wiki Beitrag "Alte Maße und Gewichte (Frankreich)" http://de.wikipedia.org/wiki/Alte_Ma%C3%9Fe_und_Gewichte_%28Frankreich%29 -- Raisuli 13:09, 9. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Historisches Präsens muss weg. --S[1] 22:19, 18. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine Kleinigkeit und gemessen am Inhalt des Artikels kein Grund, ihn mit einem Baustein zu verunstalten. Wenn Dir so viel daran liegt, dann mach Dir die Arbeit. --Mussklprozz 21:37, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Der Satz "Um 1872 machte die Produktion der Fabriken in Waldhof und Stolberg rund 40 % an der gesamten Produktion von Saint-Gobain aus." taucht mind. zwei Mal auf. (nicht signierter Beitrag von 212.23.105.103 (Diskussion) 01:09, 29. Jul 2010 (CEST))

Ewige Patente und anderes[Quelltext bearbeiten]

Erstens kann man keine "Patentrechte" erwerben, nur Patente, zweitens ist ein Patent, daß 1909 angemeldet/erteilt wurde etwa 1929 endgültig abgelaufen. Es ist also unwahrscheinlich, daß Patente aus der Kaiserzeit 1952 noch irgendetwas wert und Motivation für was auch immer waren. Anders sieht das mit eventuellen Warenzeichen (heute als Marke bezeichnet) aus, die können immer wieder verlängert werden. Vielleicht gab es ja auch andere wichtige Patente oder, viel wichtiger, geheimes Knowhow. Aber davon steht nichts im Artikel.

In der vorliegenden Form ist die Aussage mit Sicherheit falsch.

So verstrahlte Aussagen wie: "Mit der Fusion wird die Firma bestimmt, der bis in die heutige Gegenwart überdauert." sollten vielleicht einmal ins Deutsche übersetzt werden um verstanden zu werden. Wie war der Firma in der gestrigen Gegenwart? Wann war heute?

"Ein weitere dramatische Produktivitätssteigerung..." Was ist daran ein Drama, für wen? Ist vielleicht drastisch gemeint? Fremdworte erst lernen und dann gebrauchen! Noch besser ohne Fremdwort: "Eine weitere Produktivitätssteigerung..." ist weniger dramatisch und hat auch den richtigen Genus.

CBa--89.0.58.31 19:05, 18. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank für die Anmerkungen. Hab mich bei einem befreundeten Rechtsanwalt erkundigt. Er sagte mir:
„Die Bemerkung, man könne keine Patentrechte, sondern nur Patente erwerben, ist nicht ganz richtig. Man kann sehr wohl Nutzungsrechte an einem Patent, etwa im Wege einer Lizenz, erwerben, ohne Eigentümer des Patents zu werden.“
„Richtig ist, dass die Schutzwirkung des Patents auf zwanzig Jahre befristet ist (§ 16 Patentgesetz). Damit lief ein im Jahre 1909 erteiltest Patent in der Tat im Jahre 1929 aus. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die Technik seit 1909 weiter entwickelt wurde und im Lauf der Zeit weitere Patente und weitere Schutzrechte erteilt wurden bzw. Know-how entwickelt wurde. Es ist somit im Prinzip völlig richtig dass mit dem Erwerb der Gesellschaft im Jahr 1952 ihr gesamter Schutzrechtsbestand von Saint-Gobain übernommen wurde. Dazu gehören auch Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Urheberrechte und Know-how sowie Warenzeichen (Marken). Marken sind in ihrer Schutzwirkung zeitlich nicht befristet, sofern und solange sie gewerblich genutzt und die Registergebühren gezahlt werden.“
Ich ändere den Text entsprechend.
Mit Firma ist die Firmenbezeichnung gemeint. Siehe Firma: „Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lat. firmare „beglaubigen, befestigen“) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt.“ Der Satz ist also sachlich völlig korrekt. Ich ändere ihn trotzdem, um das Missverständnis zu vermeiden.
Das Drama ergibt sich direkt aus dem Kontext: Etliche Betriebe der Glasindustrie mussten schließen, 8.000 von 16.000 Arbeitsplätzen gingen verloren. Trotzdem werde ich auch hier die Formulierung etwas modifizieren.
--Mussklprozz (Diskussion) 13:34, 3. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Bilder aktualisieren[Quelltext bearbeiten]

Seit diesem Jahr hat der Konzern ein anderes Logo. Siehe hier: https://fr.wikipedia.org/wiki/Saint-Gobain Hasenherz (Diskussion) 14:37, 19. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Kartellstrafe mit eigener Überschrift?[Quelltext bearbeiten]

Die Kartellstrafe war seinerzeit eine Rekordstrafe und wurde auch so tituliert; sie hält auch in der Liste der höchsten Strafen nach wie vor den 6. Platz und ist insofern durchaus so außergewöhnlich, dass sie meines Erachtens dafür eine eigene Überschrift verdient.--Lohn- und Gehaltsabrechnung (Diskussion) 08:04, 18. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]