Diskussion:Coverversion

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A0A:A541:7A63:0:49A0:784F:564C:C240 in Abschnitt Version einer Hülle
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Coverversion“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Herkunft

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Leider fehlt in dem Artikel eine Erklärung der Herkunft und Bedeutung des Begriffes an sich. Ich weiß selbst nichts darüber, würde mich darum umso mehr freuen, wenn jemand dieses Wissen einarbeiten könnte.


Also ich halte diese Definition von Coverversion für ausgemachten Schwachsinn!

Eine Coverversion liegt nur dann vor, wenn der neue Interpret sich genau an eine Version hält, die schon vorher bestand, alles andere sind Neuinterpretationen!

Auch Don McLean sagt ja, dass Madonna American Pie nicht gecovert hat, sondern dass sie nur ein altes Lied gespielt hat.

Nach der vorliegenden Definition von Coverversion würde jeder Dirigent mit einem Orchster die Stücke sagen wir mal von Beethoven nur covern, Luciano Pavarotti wäre nur ein Coverer gewesen!

mfG Achim P

So ganz vermag ich der hier gemachten Definition auch nicht zu vertrauen.
Eine NEUEINSSPIELUNG ist leider nicht unbedingt mit einer Cover-Version (laut Duden doch eher Coverversion geschrieben) gleichzusetzen, wie es hier interpretiert wird. Das übernommene Wort "cover" sagt es ja eigentlich schon aus: "covern" bedeutet nichts anderes, dass ich einen Titel mit meinen Gegebenheiten weitestgehend identisch nachspiele - d. h. er wird annähernd "Deckungsgleich" wie das Original gespielt, soll heißen - ohne große Improvisationen bzw. Veränderungen. Dies nennt sich COVERN und nichts anderes.
Eigenständige Neueinspielungen bereits existierender Musiktitel [u. a. im Musikbereich auch als REMAKE (= neue Titelaufbereitung, neue Titelerstellung, neue Titeleinspielung) bekannt] hingegen sind wie oben von Achim erklärt tatsächlich meist mit eventuellen Neuinterpretationen verbunden. Beispiel: ich nehme mir Titel yz vor und wandle diesen nach meinem Gutdünken so ab, dass dieser von der Grundmelodie zwar noch erkennbar gleich bleibt, ich allerdings etwas völlig Neues mit einbringe (z. B. eine Zusatzmelodie, neue Riffs, ein weiteres Instrument, welches im Titel nie vorgesehen war usw.). Ich hauche dem Titel sozusagen noch zusätzlich neues Leben ein oder passe ihn ggf. an den aktuellen Musiktrend an - das ist eine tatsächliche Neueinspielung
Daher ist es nicht wirklich sinngemäß, Neueinspielungen hier mit Coverversionen gleichsetzen zu wollen.
Gruß --JTR 23:56, 28.10.2007 (CET)
Der ganze Begriff ist Schwachsinn. Vor allem, wenn er auf Jazz-Standards angewendet wird, wo dann die "Coverversionen" (die eigentlich jedes Mal Neuinterpretationen sind) in die Millionen gehen. Spätestens, wenn man im Artikel auf die Erwähnung von "Summertime" stößt, sollte das klar werden. Übrigens stammt "Summertime" aus der Oper "Porgy and Bess" von George Gershwin - ist jetzt jede Aufführung dieser Oper eine Coverversion? (Bei "Summertime" gibt es garantiert wesentlich mehr Interpretationen als nur die im Artikel erwähnte Anzahl!) (nicht signierter Beitrag von 62.99.150.206 (Diskussion) 15:40, 30. Sep. 2021 (CEST))Beantworten
Dieser Artikel hier zeigt das Problem mit dem Begriff eigentlich recht deutlich: https://mediarep.org/bitstream/handle/doc/3942/POP_Kultur_und_Kritik_2014_4_154-173_Huck_Coverversionen_.pdf?sequence=7 Sinnvoll ist der Begriff daher eigentlich ausschließlich bei Popmusik und keinesfalls bei anderen Genres. Daher ist er auch bei den im Artikel erwähnten Beispielen wie z.B. "Summertime" unzulässig. (nicht signierter Beitrag von 62.99.150.206 (Diskussion) 15:54, 30. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Besondere Beispiele

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Hallo allerseits,

es sollte beachtet werden, daß unter Besondere Beispiele wirklich nur besondere Beispiele stehen. Es macht keinen Sinn, hier eine endlose Liste von Coverversionen anzulegen (selbst wenn diese gut sein sollten). denisoliver 08:40, 3. Mär 2004 (CET)


  • Beispielesweise die Werke von Kraventzman ... Der Artikel zur Band steht gerade zum 11. Mal auf den Löschkandidaten ... Hafenbar 20:22, 3. Apr 2004 (CEST)
  • Gut fände ich einen Unterpunkt zum Thema "Kritik" (Stichwort: Heino coverte ja Songs anderer Künstler ohne deren Billigung). Auch gut wäre unten eine Sammelliste aufzuführen welche Stars schon ein Album mit ihren Lieblings-Welthits veröffentlicht haben (sind etliche, u.a. die Scorpions, Kim Wilde, Anastacia, BossHoss, Dick Brave, Heino, Wolfgang Petry uvm.). (nicht signierter Beitrag von 91.97.90.173 (Diskussion) 01:44, 19. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Louie, Louie

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Hat irgendjemand Lust, die Geschichte von "Louie, Louie" zu schreiben? Wenn nicht, mach ich das mal demnächst (kann aber dauern).

--Reeno 17:39, 8. Jul 2004 (CEST) So Alle zusammen Es ist eigentlich Falsch einen solchen Vorschlag in einer Enzyklopedie zu machen, aber man bekommt nach meiner Meinung weniger aus der Frage:"Was ist Cover" raus,als wenn man fragt:"Wer hat das Lied /Text/Melodie davor gesungen/ gespielt?" Dann hat man am Ende nur noch Orginale. Das kann gut wie ein Baum aufgeästelt sein, aber von beiden Seiten beschreibar.Wobei,um bei dem Beispiel zu bleiben,die dicken Äste interessant sind. Gruß und um Anrworten und Vorschläge dankend 80.138.126.165

Absatz "Geschichte"

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Seit Anfang des 20. Jahrhunderts ist es unter Plattenfirmen üblich, dass wenn ein Musikstück erfolgreich war, es von einer anderen Label ... Ich denke, Label ist sächlichen Geschlechts: DAS [Platten]Label, also "es von einem anderen Label..."

Unverständlich

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Was soll den die Einleitung aussagen? Habe mehrere Freunde gefragt die es auch nicht geschafft haben das eindeutig zu interpretieren. Besonders der Abschnitt: "Da erst in der Popmusik das Original an den Autor gekoppelt wird" ist für mich völlig unverständlich. Also könnte das jmd. der versteht was gemeint ist, besser umformulieren? --MetalSnake 23:09, 4. Sep 2005 (CEST)

In der klassischen Musik gibt es in dem Sinne keine Cover-Versionen, da Bach, Beethoven und Co. von den unterschiedlichsten Musikern dargeboten werden und keine Originalversion in dem Sinne vorhanden ist. In der populären Musik gibt es die Kopplung von einer bestimmten Version an einen bestimmten Künstler. Etwas irreführend ist die Formulierung mit der Kopplung an den Autoren, denn in der populären Musik sind in vielen Fällen die Künstler nicht unbedingt die Autoren. --Mikano 17:42, 5. Sep 2005 (CEST)
Ok, das ist schon verständlicher, aber "Popmusik" müsste dann auch durch "Musik seit der Aufnahmetechnik" ersetzt werden, denn es wird auch in anderen (nicht populären) Richtungen "gecovert". --MetalSnake 18:20, 5. Sep 2005 (CEST)

"Die klassische Musik ist komponistenorientiert, sodass es nicht auf Interpreten ankommt. Zudem wird in der Klassik das Prinzip der Werktreue beachtet, das von den Interpreten eine strikte Orientierung an der Komposition verlangt. Aus diesen Gründen spielt die Frage nach Original und Coverversion hier keine Rolle." Diesen Absatz halte ich für großen Unsinn und wissenschaftlich nicht haltbar. Gerade in der klassischen Musik spielt der Interpret eine besonders große Rolle. Es gibt kaum zwei Interpretationen eines klassischen Stückes, die gleich sind. Gerade der Streit um historische oder zeitgenössische Aufführungspraxis ist da ein Gegenbeispiel. Oder auch so populäre Bearbeitungen wie Ravels Orchesterfassung von Mussorgskijs "Bilder einer Ausstellung". Und wer bitte verlangt eine "strikte Orientierung an der Komposition"? Was ist denn mit Liszts unzähligen Bearbeitungen zeitgenössischer Werke für Klavier? Haben SIe schon mal eine Orchesterpartitur umgesetzt und eingerichtet? Da ist das Ändern und Anpassen der Instrumentierung an die gegebenen Möglichkeiten oder gar das Kürzen und sogar Umarrangieren gang und gäbe - auch und gerade bei den Klassikern. Und wieso spielt das Original keine Rolle? Von Bruckners Symphonien zum Beispiel gibt es so viele verschiedene Fassungen, dass sich jeder Interpret entscheiden MUSS, oder was ist mit Bachs Orgelstücken, von denen es zum Teil nur (verschiedene) Abschriften aber keine Autographe gibt? (Grüße von D.T.) (nicht signierter Beitrag von 89.0.169.49 (Diskussion | Beiträge) 21:17, 12. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Absatz "Qualität"

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"Ob das dargebrachte Musikstück einem Fan des Originalinterpreten gefällt oder nicht, ist Geschmackssache. Es kommt jedoch vor, dass bei einer Cover-Version musikalische oder textliche Veränderungen im Vergleich zum Original vorgenommen werden." => Alle Informationen sind schon unter "Arten" gelistet, außer, dass Qualität Geschmackssache ist, aber für diese weltbewegende Information braucht es keinen Absatz. Habe ihn entfernt. --Dan-yell 00:04, 11. Mär 2006 (CET)

Urheberrecht

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Wie sieht das mit GEMA und Co aus? "Von offiziell veröffentlichten Songs sind Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber möglich." Wenn ich nun eine Coverversion ohne Veränderungen produziere, muss ich diese dann bei der GEMA anmelden, bevor ich sie beispielsweise zum Download freigebe? Darauf geht der Text leider nicht ein und im Netz hab ich nur widersprüchliches Beamtendeutsch gelesen :/

11:58, 24. Mär. 2007 (rev) (edit) 89.48.176.173

Das selbe Problem habe ich. Ich habe deshalb heute der Gema einen Brief geschrieben. Die beiden bei der Gema zu findenden Aussagen beziehen sich einerseits auf das Leistungsschutzrecht und andererseits auf das Einverständnis des Urhebers. Um die Frage gänzlich zu klären muss man genau wissen was alles durch das Leistungsschutzrecht abgedeckt ist. Denn Gema schreibt auf der Webseite: "Bei der Vervielfältigung von neu eingespieltem oder nachgespieltem Repertoire aus schon veröffentlichten Werken (Coverversion) wird das Leistungsschutzrecht nicht berührt und muss somit nicht abgeklärt werden." Mit Leistungschutzrecht meint die Gema hier schätzungsweise die Veränderung des Werks, also Noten und Text. Wobei wohl jeder der Covert zumindest Intrumente weglässt oder hinzufügt. Das bedeutet dass die Titel normal bei der Gema anzumelden sind, das Einverständnis der Urheber aber nicht eingeholt werden muss. Ein zu klärendes Thema ist jedoch inwieweit man einen Rabatt bekommt, denn es sind dann nur noch die Komponisten und Texter deren Werke man verwendet, aber nicht mehr die Werke der ursprünglichen Interpreten. Deshalb müsste die Coverversion bei der Gema theoretisch kostengünstiger sein als die Verwendung von Originaltracks. ich bin gespannt was die Gema auf meine entsprechende Anfrage antwortet.-- Matthias Pester Disk. (Matze6587) 20:57, 22. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Stimmt die Zahl 80 bei der häufigsten Coverversion

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Ich glaube, ich kenne schon mindestens hunder Versionen von My Way. Mir wirkt die Zahl 80 bei Yesterday für den meistgecoverten Song etwas untertrieben... Oder werden nur Singles gezählt? --Projekt-Till 12:07, 26. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hab mal was von über 1000 Coverversionen von Yesterday gehört, kann das stimmen?? 23:32, 5.01.2008

Me and Bobby McGee

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All Along The Watchtower, First Cut is the Deepest, Father and Son sind also bekannter als Me and Bobby McGee??? Interessante Auffassung - oder fehlende Musikkenntnisse? Aber mir soll's egal sein, ist mir nur grad aufgefallen.--Wüstenmaus 05:11, 13. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Urheberrecht

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Ich glaube ohne Quelle nicht, dass es für eine Coverversion eine Erlaubnis des Urhebers braucht; eine Lizenz bei der GEMA sollte IMHO reichen. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass in der Praxis idR keine Erlaubnis für das Spielen einer Coverversion eingeholt wird. Ob dies juristisch okay ist oder einfach nur die Praxis unter Musikern ist, weiß ich nicht; genau das sollte durch Belege dargelegt werden. Gruß -- Yellowcard 23:11, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Das Urheberrecht unterscheidet zwei Arten von Rechten: 1. Das Recht, ein Werk (ein Musiktitel) zu bearbeiten und 2. das Recht, ein Werk aufzuführen. Das Bearbeitungsrecht ist immer durch den Urheber genehmigungspflichtig, wenn die Bearbeitung eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht (da streiten sich die Gelehrten). Wenn der Urheber die Genehmigung zur Bearbeitung seines Werkes erteilt, bedeutet dass noch lange nicht, dass das Werk aufgeführt werden darf. Hierzu ist die Genehmigung der sogenannten Verwertungsgesellschaften (bei Musik die GEMA/GVL)in Form einer dortigen Anmeldung und Entrichtung der Gebühren (keine Lizenzbeiträge! Diese gehen an den Urheber) erforderlich. In der Praxis ist das "Covern" von Musik eigentlich kein großes Problem: Nach Recherche nach den Rechteinhabern (GEMA-Website)werden die Coverversionen, die ja irgendwie veröffentlicht werden sollen (entweder live aufgeführt oder auf CD gebrannt), in den entsprechenden Formularen der GEMA aufgeführt, vor CD-Produktion an die GEMA senden (bei Live-Aufführungen reicht es im Nachhinein), Rechnung der GEMA abwarten (im Nachhinein bei Live-Aufführungen: die Gebühren zahlt der Veranstalter!) und dann mit den CD´s in die Öffentlichkeit. Also eigentlich ganz einfach, oder? Gruß, Drummer Mike 194.25.103.128 11:09, 11. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

(Siehe zum fraglichen Absatz auch die inzwischen archivierte Diskussion bei den Urheberrechtsfragen, in der sich der Autor allerdings nicht dazu durchgerungen hat, Belege zu liefern. --YMS 22:17, 22. Jul. 2009 (CEST))Beantworten

Jazz

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Im Jazz spielt der Begriff Coverversion entgegen dem, was im Artikel steht, auch keine Rolle. Das liegt erstens daran, daß es dermaßen viele Standards mit einer unüberschaubaren Anzahl von Interpreten gibt, sodaß die wenigsten wissen, wer der erste Interpret war. Und zweitens mutieren auch Stücke, die ursprünglich gar nicht aus dem Jazz kommen, zu Standards (Filmusik, Beispiel "On Green Dolphin Street", Musical, Beispiel diverse Lieder aus "Kiss Me Kate", etc.), wobei die Musiker oft das Stück so ändern, daß man es kaum wiedererkennt. Und diese Genres sind ebenfalls komponistenorientiert, weil es da genau wie in der Klassik sehr viele Interpreten gibt, die die Originalversion spielen. Außerdem ist der Begriff m.W. erst viel später eingeführt worden. Die oben beschriebene Praxis gibt es schon viel länger. Der Hauptgrund aber ist aber wohl der, daß beim Jazz die Interpreten sehr frei in der Ausführung sind, sodaß es eigentlich sinnlos ist, von einer Originalversion zu sprechen (außer bei den Titeln, die ursprünglich nicht aus dem Jazz kommen). --ChesneyB 15:48, 4. Nov. 2009 (CET)Beantworten

ChesneyB ist voll zuzustimmen. Hinzu kommt: a) Ist Jazz Unterhaltungsmusik? Nach heute ganz überwiegender Auffassung: nein. b) Jazz ist Improvisation; die ihr zugrunde Komposition ist zweitrangig, dabei ist die Harmoniefolge (chords) wichtiger als die Melodie. Trotzdem zieht sich der Unsinn von den Coverversionen durch fast alle Jazz-Beiträge in Wikipedia. -- Brunetti 12.04.2012 15:08 CET (ohne Benutzername signierter Beitrag von 62.214.72.18 (Diskussion))

Coverversion??

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Wie sieht es aus mit Titeln bei denen der Komponist seine Version erst später herausbringt? Z.B. Die Beatles die "I Wanna Be Your Man" den Stones gaben zum veröffentlichen. Nachdem die Stones ihre Version veröffentlichten brachten die Beatles (1 Monat später) ihre Version heraus. Welche ist nun das Cover???--Raging-Ric 21:51, 18. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Version einer Hülle

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Leider ist diese Diskussion völlig unnötig, denn in der Musik gibt es:

  • Uraufführungen: ein Werk wird weltweit erstmals öffentlich gespielt
  • länderspezifische Erstaufführung: ein Werk wird erstmals in dem betreffenden Land gespielt
  • Premieren: ein Werk wird erstmals von einem bestimmten Künstler in einen bestimmt Zusammenhang, vielleicht noch an einem bestimmten Ort aufgeführt
  • und wenn ein Werk /Song dann bekannt ist, dann übernehmen andere Künstler dieses Werk und führen es meist zur Freude der Autoren auf, denn davon leben die Autoren!!!

Deswegen ist es mehr als verwerflich, die Autoren nicht zu nennen (meist, weil man sie selbst nicht kennt, sondern zu behaupten, "covere einen Song von Adèle", während man in Wirklichkeit einen Song von Bob Dylan interpretiert. Und das hoffentlich in einer ganz persönlichen Version. Coverversion wäre musikalisches "copy & paste"!

Ich kann mich nur wiederholen: "Coverversion" war so ziemlich das Fieseste + Widerlichste, was sich die Musikindustrie je einfallen ließ. "Schwarze Musik" mit weißen Kopisten nachzuproduzieren, damit das weiße Publikum "sich die Ohren nicht beschmutzen musste" - was für eine abscheuliche Verachtung sprach daraus!! + ich begreife um nichts auf der Welt, warum man diese Idee + dieses Wort nicht schon längst in der Hölle verbrannt hat. All das, was einige Leute mit diesem Wort bezeichnen, sind doch einfach nur Interpretationen oder Versionen oder noch einfacher das Spielen von Kompositionen. Ob Herr X das vor Frau Y gemacht hat, ist doch absolut irrelevant. Nicht umsonst weigert sich LEO, dieses widerliche Schwachsinnswort in sein Übersetzungsvokabular zu integrieren. (nicht signierter Beitrag von Orphelin (Diskussion | Beiträge) 16:53, 2. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Du bist hier total fehl am Platz mit deiner Meinungsäußerung. Du kannst die Geschichte nicht verändern und das Wort einfach mal so verbrennen. Da kannst du dich noch so auf den Kopf stellen. Coverversionen gab es schon immer und wird es immer geben....Ende--Raging-Ric 18:31, 13. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ich frage mich ja überhaupt, wie die moderne Popmusik zu dem Begriff der Coverversion kam, dass ein Lied also automatisch so stark mit einem bestimmten Interpreten verbunden wird , dass man spätere Übernahmen kennzeichnen muss. In traditioneller Volksmusik und in der klassischen gehobenen Kunstmusik ist es absolut üblich, dass Werke von verschiedenen Interpreten gespielt werden, in der europäischen Kunstmusik stellte sich ja sogar irgendwann eine beinahe absolute Trennung zwischen Interpret und Komponist ein. --2A0A:A541:7A63:0:49A0:784F:564C:C240 03:33, 22. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Cover Version, Coverversion oder Cover-Version

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Hallo Tom, warum Cover Version und nicht Coverversion wie nachher im Text immer? Ich weiss zwar nicht, ob es eine gültige Rechtschreibung gibt, (oder die Suche nach Cover bessere Resultate so), aber mir leuchtet das nicht ein. --Diftong 16:25, 5. Nov 2003 (CET) Ich war zu faul den Artikel zu verbessern. Der Titel "Cover Version" ist allerdings der bessere (mehr hits bei google). -- TomK32 16:44, 5. Nov 2003 (CET)

Mehr Hits bei Google? Falsch. Mehr Hits, weil Du es in allen Sprachen und nicht nur auf Deutsch gesucht hast, und weil Du es nicht in Anführungszeichen gesetzt hast. (20'000 Coverversion, 6'500 Cover Version). Bitte machs doch wieder rückgängig, Danke --Diftong 21:24, 5. Nov 2003 (CET)

Cover-Version ist korrekt. Erster Teil ist ein englisches Wort, zweites ein deutsches, die schreibt man laut Duden mit Bindestrich. Coverversion ist definitiv falsch, Cover Version wär die englische Fassung, die könnte man natürlich auch nehmen. --elian 22:10, 5. Nov 2003 (CET)

Das ist ein Argument :-). Ich kopier die obendstehende Diskussion nach Cover Version und plädiere für Cover-Version, da ich im Sprachgebrauch eher Version sage als Wörschn. Wer macht die Verschiebung? Am besten ein Admin, der auch Löschen kann, usw. --Diftong 11:46, 7. Nov 2003 (CET)

plädiere für Coverversion.

:"Co|ver|ver|si|on, die; -, -en u. (bei engl. Aussprache:) -s: (in der Unterhaltungsmusik) Fassung eines älteren Schallplattentitels mit [einem] anderen Interpreten."
Quelle: DUDEN – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden denisoliver 12:28, 7. Nov 2003 (CET) 
Coversion ist richtig, das Wort ist schon seit Anfang der 1960er vollständig eingedeutscht und seitdem wird es auch ohne Bindestrich geschrieben. Wegen der Aussprache kommt da kein Bindestrich hat, damit hat die Funktion von Bindestrichen generell "nichts am Hut. Bauernopfer 11:28, 29. Jan 2006 (CET)

Zur Schreibweise:

Im Duden steht ...

Habe ich auch gesehen, hat aber vermutlich mit den neuen Zusammenschreibungsregeln bei Fremdwörtern zu tun, wobei der Duden wahrscheinlich davon ausgeht, dass man "version" englisch ausspricht, was ich aber wirklich noch nie gehört habe. Alle Leute sprechen "Version" deutsch aus, deshalb der Bindestrich. Publius 16:30, 7. Nov 2003 (CET)

Wer solche Sachen ändert, sollte sich irgendwie auch verpflichtet fühlen, aufzuräumen. Dh. alle Seiten, die zum alten Begriff zeigen, nachzutragen. Hab ich jetzt gemacht. Ich find immer noch, dass es Coverversion heisst. So aus dem Bauch heraus. Version ist ja nicht wirklich ein deutsches Wort... --Diftong 21:52, 7. Nov 2003 (CET)
Es kommt nicht auf die Wortabstammung an, sondern ob das Wort den deutschen Rechtschreib- und Ausspracheregeln folgt. Das ist bei "Version" der Fall. Publius 23:50, 7. Nov 2003 (CET)

Betriff http://www.duden.de/rechtschreibung/Coverversion : Ich denke, hier irrt der Duden. Nach meiner Erfahrung wird Cover englisch und Version meist deutsch ausgesprochen, was die Schreibweise Cover-Version nahelegt. Sollen wir uns über den Duden hinwegsetzen? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:50, 8. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Bitte werft einen Blick in den Duden – der auch auf der WP verbindlich ist. Es heißt "Cover-Version". (Fremdsprachiges wird mit Deutschem via Divis gekoppelt.) Lemma muss also geändert werden. --Ju52 austausch | mail | 23:51, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Welche Auflage des Dudens hast Du?
spricht dagegen. Ich bin übrigens trotzdem Deiner Meinung, siehe direkt über Deinem Beitrag. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 06:32, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Abschnitt Rechtsfragen

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" Ein Musikteil genießt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (nur) dann Urheberrechtsschutz nach § 2 UrhG, wenn es als solches die Schutzvoraussetzungen des Gesetzes erfüllt, also für sich allein die notwendige Individualität als eigentümliche geistige Schöpfung aufweist. Wenn der Refrain infolge einer in der Popularmusik ungewöhnlichen Phasenverschiebung eine unregelmäßige Melodie habe und damit eine individuelle ästhetische Ausdruckskraft erhalte, dann liege darin die schöpferische Eigentümlichkeit bei Musikwerken. Das zeige sich auch für den Laien auf dem Gebiet der Musik darin, dass er diese Melodie beim abermaligen Hören als bekannt erfasse und dem Komponisten zuordne.[6] Bei Musikwerken stellt die Rechtsprechung geringere Anforderungen an diese Schöpfungshöhe nach dem Grundsatz der sogenannten „kleinen Münze“.[7]"

Dieser Textteil im Abschnitt "Rechtsfragen" liest sich für mich seltsam im Kontext. Zuvor geht es um Coverversionen, die eine nahezu vollständige Übereinstimmung mit dem Original darstellen und dadurch urheberrechtlich legal sind. Dann aber wird es für mich unklar, welche die zitierten Sätze sich auf ein Originalstück und welche sich auf eine Coverversion beziehen. Kann das einer klarer umformulieren? Ansonsten würde ich es lieber streichen als so un- und missverständlich lassen. --Neitram 11:17, 1. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Wer bekommt die Einnahmen?

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Hallo zusammen wer bekommt eigentlich die Einnahmen/Gewinne eines Coveralbums. Und wer überwacht was? Mir sind die Fragen in bezug auf das aktuelle Heino Album gekommen (er könnte ja z.B. dem Trompeter (vielleicht nem alten Kumpel (in bester wulff manier) unverhältnissmäßig viel Lohn zahlen und dadurch künstlich den Gewinn des Albums schmälern ))? Das Heino Coveralbum "mit freundlichen Grüßen" kostet als Download zur Zeit fünf Euro. Muss Heino oder seine Plattenfirma das Geld an die Gema entrichten wieviel kassiert z.B. Amazon der/die Produzenten des Albums? Der Tonmeister was bekommt der? Haben die TotenHosen/Rammstein usw also indirekt Heino seinen Tonmeister und die anderen Musiker die zum Album beigetragen haben finaziert? --217.187.236.235 17:57, 1. Feb. 2013 (CET)Beantworten

"dem Original zeitlich nachfolgend"

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selten so einen Schwachsinn gelesen. Wer hat sich denn diese sprachlichen Quatsch ausgedacht.... Wie denn sonst? Zeitlich vor dem Original geht ja wohl kaum. (nicht signierter Beitrag von 79.240.247.238 (Diskussion) 00:24, 13. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Schade das dieser Fehler immernoch nicht behoben wurde. Ich mach das jetzt einfach mal. Mir scheint, das der Satz eigentlich etwas Anderes ausdrücken will - das aber wiederum falsch wäre - nämlich, daß die Erstveröffentlichung einer Interpretation ein und desselben Liedes darüber bestimmt ob es als Cover-Version oder als Original zu gelten hat. Nachdem aber die Echtheit mit der Urheberschaft verknüpft ist, ist (meines Erachtens) das Original eines Liedes immer die Fassung die vom Urheber oder dem dafür von ihm vorgesehenen Interpreten eingespielt wurde. Darüber hinaus ist eine Re-Interpretation (egal ob jetzt Cover, Remake oder anders genannt) ohne eine Vorlage nicht möglich. Rein subjektiv ist für mich daher Bert Kämpferts "Beddy Bye" das Original zu "Strangers in the night"! Die Entscheidung, ob man sich in dem Satz statt "Neufassung" einfach nur auf "Interpretation" reduzieren sollte überlasse ich dem/der Nächsten. 91.57.100.240 15:25, 25. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ungewöhnliche Coverversionen: Jimi Hendrix

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Die Interpretation der Motivation und Bedeutung der Bluesrock-Version von Star-Spangled Banner gespielt von Jimi Hendrix ist eine politische Meinung, die nicht in ein Lexikon gehört. In dem Musikstück sind die typischen Spielarten von Jimi Hendrix zu finden, wie zum Beispiel das Verzerren, das Überdrehen, das Rückkoppeln. Diese Spielart dominiert in allen seinen auf dem Woodstock-Festival vorgetragenen Bluesrock-Stücken. Als Amerikaner ist es für Jimi Hendrix nicht abwegig, die Nationalhymne seines Landes in seiner Spielweise wiederzugeben.

Ich schlage daher vor, folgenden Text zu streichen: Eine Möglichkeit sind Eigeninterpretationen von Liedern, die unterschiedlich motiviert sein können. Neben der reinen Sympathie für ein Stück oder die Verwendung als Füllwerk bei fehlendem Eigenmaterial werden häufig Epochen, Interpreten oder Stücke in Bezug auf das eigene Selbstverständnis referenziert (vielfach im Britpop). Eine andere Option ist die kommentierende, die meist eine kritische Haltung zum ursprünglichen Stück wiedergibt, beispielsweise in Sid Vicious’ parodistischer Interpretation von Frank Sinatras My Way oder dem musikalischen Zerfetzen der US-amerikanischen Nationalhymne Star-Spangled Banner durch Jimi Hendrix, das die tiefe Abneigung und Gespaltenheit der amerikanischen Jugend Ende der 1960er-Jahre ihrem Land gegenüber illustrierte. Beides sind Beispiele für eine Bearbeitung.

Ich schlage vor, den gestrichenen Text durch folgenden Text zu ersetzen: Weitere Beispiele sind die Punkrock-Version des Chansons Comme d’habitude durch Sid Vicious und die Bluesrock-Version der US-amerikanischen Nationalhymne Star-Spangled Banner durch Jimi Hendrix.

--Candidpal (Diskussion) 16:44, 27. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Musical-Versionen

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Gelten die für ein Musical neu arrangierten Versionen von Liedern (z. B. Buddy, Mamma Mia!) eigentlich auch als Cover-Version? Wenn dem so wäre, könnte das als separates Kapitel ergänzt werden. Andernfalls sollte es bei den Begriffsabgrenzungen erwähnt werden. 2003:D3:5BD3:6EA2:1CF6:11E6:C1C1:1598+

"Cover-Version" ursprünglich

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Der Begriff galt ursprünglich für Lieder auf Samplern und Billig-Labeln. Er war verächtlich gemeint.

Plattenfirmen brachten (und bringen) Sampler à la "Best Hits of 2010" heraus. Die Firma hat für einige Lieder die Rechte und für andere nicht. Nun kann sie die Rechte an dem Lied erwerben, wenn der Rechteinhaber mitspielt, oder erneut aufnehmen; dabei singt dann ein Imitator, der sich bemüht, dem Original-Sound nahe zu kommen.

Damit wird erreicht, dass auf dem Plattencover attraktive Titel stehen, die eigentlich bei anderen Firmen laufen.

--Cosmopedia (Diskussion) 14:08, 9. Aug. 2018 (CEST)Beantworten