Diskussion:DB InfraGO

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Mpns in Abschnitt Einleitung nun so ja auch nicht richtig
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „DB InfraGO“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Abschnitt "Gemeinwohl" in diesem Lemma[Quelltext bearbeiten]

Als ich die Erweiterung des Artikels um diesen Abschnitt gesehen habe, fand ich die Erläuterung in Verbindung mit den aufgeführten Referenzen recht informativ und sinnvoll, war aber auch sofort der Meinung, dass diese in diesem Lemma über das Unternehmen in dieser Form nicht wirklich passen. Ich fände es passender, einen geeigneten Abschnitt im Lemma Gemeinwohl selbst unterzubringen und aus diesem Unternehmensartikel auf dieses Lemma oder sogar den entsprechenden Abschnitt direkt zu verlinken. Dort kann dann ja auch untergebracht sein, dass dies die Interpretation des Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist. Die so entstehende Struktur würde dem entsprechen, was ich persönlich unter Wikipedia verstehe: Begriffe werden in eigenständigen Lemmata erläutert und nicht in den Texten anderer Themen.

Was sagt ihr dazu? --mpns Rede gerne mit mir 11:13, 23. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Da hier keine gegenteilige Meinung ersichtlich ist, werde ich dies wohl so wie oben beschrieben umsetzen und das umseitige Lemma dann auch entsprechend einkürzen (Frei nach dem Motto: Keine gegenteilige Meinung ist auch Konsens). --mpns Rede gerne mit mir 19:12, 25. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
@Wikiolo: Du als derjehnige, der den Abschnitt im umstehenden Lemma aufgenommen hast, sagst hierzu nichts? Ich möchte dies nämlich nicht unbedingt "über deinen Kopf hinweg" hier wie vorstehend beschrieben ändern... --mpns Rede gerne mit mir 14:33, 28. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Das "GO" soll ja laut der Ampel der zentrale Punkt bei der DB InfraGO werden, sodass eine Erläuterung hierzu in diesem Artikel auch sinnvoll ist. Da es weder einen Artikel gemeinwohlorientiert noch einen Artikel Gemeinwohlorientierung gibt, habe ich im 1. Satz auch den Begriff definiert. Der philosophisch-soziologische Begriff Gemeinwohl ist dabei nicht dasselbe wie der betriebswirtschaftliche Begriff gemeinwohlorientiert, auch wenn sich letzteres aus ersterem ableitet. Deswegen erkenne ich nicht, wieso der Abschnitt dort passender sein soll, zumal die restlichen Infos im Abschnitt Gemeinwohlorientierung nach dem 1. Satz sich unmittelbar auf InfrGO beziehen, sodass der gesamte Abschnitt auch so in den InfraGO-Artikel rein gehört. --Wikiolo (D) 18:15, 29. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Auch, wenn ich das Wiki-Prinzip (Begriffserklärende Lemmata in Artikeln verlinken) hier favorisieren würde, kann ich deine Sichtweise nachvollziehen und werde von meinem Plan (vorerst einmal) Abstand nehmen. Vielleicht mache ich mir, wenn ich mehr Zeit habe, die Mühe der Erstellung eines umfangreicheren Artikels zum Begriff der Gemeinwohlorientierung. Wenn dieser dann gelungen ist, kann er hier im Lemma ja zur Anwendung kommen. Bis dahin bleibt nur: Danke für dein Feedback! --mpns Rede gerne mit mir 17:36, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --mpns Rede gerne mit mir 17:36, 3. Nov. 2023 (CET)

Laut Handelsregister ist der Zweck des Unternehmens, Eisenbahninfrastruktur (insbesondere Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen) als Wirtschaftsunternehmen unter besonderer Berücksichtigung der folgenden gemeinwohlorientierten Ziele zu betreiben: 1. Schaffung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und effizienten Eisenbahninfrastruktur mit hoher Kapazität, Qualität und Resilienz; 2. Schaffung einer hohen Qualität im Betrieb der Eisenbahninfrastruktur sowie bei Ausbau und Erhaltung der Eisenbahninfrastruktur; 3. Schaffung eines effizienten, gesamtnetzbezogenen, nutzerorientierten und diskriminierungsfreien Eisenbahninfrastrukturmanagements; 4. Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Beteiligung der Nutzer und sonstiger Dritter in Bezug auf das Infrastrukturangebot sowie bei Planungen und Entscheidungen des Unternehmens in möglichst wirksamer Art und Weise. 5. Ermöglichung des diskriminierungsfreien Wettbewerbs auf der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere durch Gleichbehandlung beim Zugang und bei Entgelten; 6. Förderung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs; 7. Förderung von Innovationen im Rahmen des Unternehmensgegenstands; 8. Förderung des Klimaschutzes durch Steigerung des Anteils des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen. Diese gemeinwohlorientierten Ziele sind im Rahmen des geltenden Rechts, insbesondere der Vorgaben des Artikel 87e Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (Führung als Wirtschaftsunternehmen) sowie des Europarechts und unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen Finanzierungsgrundlagen und der Wirtschaftlichkeit zu verfolgen. --2003:CB:7700:0:1D43:61E9:D92A:43FC 21:02, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Abschnitt "Kritik" fehlt - Gemeinwohlzweck in einer Aktiengesellschaft?[Quelltext bearbeiten]

Welchen guten sachlichen Grund gibt es dafür, einen Gemeinwohlzweck durch eine Aktiengesellschaft realisieren zu lassen, wenn Alleinaktionär die Allgemeinheit ist, mittelbar vertreten durch den Bund? Die Schaffung von Versorgungsposten für Politiker der Ronald-Pofalla-Etage sollte kein solcher Grund sein. --2003:E3:C729:C200:5C90:B485:FDF3:E657 09:51, 31. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Wenn es sachliche und öffentlich rezipierte Kritik am GO der InfraGO gibt, so gehört sie belegt in den Artikel. Bei entsprechendem Umfang auch ggf. in einem eigenen Abschnitt. Eine erste "Kritik", wenn auch nicht prägnant in eigenem Abschnitt untergebracht, habe ich ja bereits mit dieser Bearbeitung aufgenommen - auch wenn sich diese nicht explizit gegen das GO richtete. --mpns Rede gerne mit mir 14:24, 31. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Einleitung nun so ja auch nicht richtig[Quelltext bearbeiten]

Da ich aktuell keine wirkliche Idee für eine vernünftige und dazu dann auch richtige Idee für eine Formulierung der Lemma-Einleitung habe, das Thema erst einmal hier.

Im Grunde müsste die Aussage doch ...

Die DB InfraGO AG ... ist ein ... Tochterunternehmen der Deutschen Bahn ..., welches mit Eintragung einer Umbenennung der DB Netz AG am 27. Dezember 2023 sowie einer Verschmelzung der DB Station&Service in dieses Unternehmen gegründet wurde.

So richtig gefällt mir das halt auch nicht... Aber auf jeden Fall ist die jetzige Aussage "gegründet am/zum 1.1.24" ungenau bzw. sogar falsch. @Herbert Kaufmann, vielleicht hast Du ja selbst noch eine bessere Idee... --mpns Rede gerne mit mir 11:49, 1. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Ich weiß auch nicht, wie man es 100% richtig schreiben soll. Ich arbeite ja selbst bei InfraGO und in sämtlichen internen Schreiben war vom 1. Januar die Rede, der 27. Dezember tauchte nirgendwo auf, auch nicht in der Öffentlichkeit, weswegen es meiner Meinung nach nur ein formales Datum ist. Trotzdem ist ja das amtliche Datum. Keine Ahnung, wie man das am richtigsten formuliert. LG --Herbert Kaufmann (Diskussion) 15:26, 1. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Naja, auch im DB Konzern war die InfraGO schon in der Woche vor dem Jahreswechsel "sichtbar aktiv", nicht erst seit dem 1.1.24. So wurde die Woche bereits für Umstellungen in EFI und OrgLive genutzt (sh. z.B. die ZQ meiner Vorstands-Anpassung vom 30.12. ;-)). --mpns Rede gerne mit mir 21:23, 1. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Verkehrsminister Wissing rühmte sich auch schon vor Jahreswechsel, dass die AG ins Handelsregister eingetragen sei. --Rangierzug (Diskussion) 17:44, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ich hab' dann einmal etwas dazu umgesetzt. Ich hoffe, das geht für alle so in Ordnung. --mpns Rede gerne mit mir 08:48, 3. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --mpns Rede gerne mit mir 08:48, 3. Jan. 2024 (CET)