Diskussion:DIN 14676

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Reemt.Rue in Abschnitt Anforderungen an die Überwachung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Instandhaltung/Wartung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Wer darf die jährliche Prüfung an den Rauchmeldern vornehmen (Zertifizierung "Q",VdS)? Und wie muss diese dokumentiert werden? MfG --95.113.123.142 22:16, 20. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Es gilt zu unterscheiden zwischen Brandmeldezentralen also systemintegrierten Sensoren, die nur von zertifiziertem Fachpersonal zu prüfen sind – und dem Insel (oder funkvernetztem) System mit Batterie das jeder prüfen darf der die Anleitung gelesen hat. Eine Dokumentation ist somit auch irrelevant für solche privat Rauchmelder wie sie der Gesetzgeber für Schlafzimmer vorsieht. --95.116.65.48 09:01, 25. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Hallo, und die Quelle ist? Das stimmt so nicht. Die DIN 14676 sowie die DIN EN 14604 gelten nach den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer als verbindlich. Der Gesetzgeber verweist somit nur auf die Anwendungs- und Gerätenorm. Darüber hinaus können Hersteller weitere Maßnahmen zur "Inspektion" in der Bedienungsanleitung vorsehen. Als Beispiel zur Dokumentationspflicht wäre die Bedienungsanleitung des ABUS GRWM30600 zu nennen, Zitat: "Die Ergebnisse und Maßnahmen sind entsprechend zu dokumentieren." --Bernard Ladenthin (Diskussion) 20:11, 1. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

GMA oder GWA[Quelltext bearbeiten]

Hallo, mir ist im Abschnitt "Einsatzgebiet und Anwendungsbereich" etwas aufgefallen. Zitat:"Rauchwarnmelder im Sinne dieser Norm können als Einzelrauchmelder miteinander vernetzt oder an einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) betrieben werden. Die Alarmierung im Gefahrenfall erfolgt dabei entweder am alarmgebenden Rauchwarnmelder selbst, bzw. an die mit ihm vernetzten Rauchwarnmelder, oder aber an einer zentralen Stelle (GMA)."

Dazu möchte ich folgendes Anmerken: Was eine Gefahrenmeldeanlage ist und welche Melder an ihr betrieben werden dürfen finden wir in der VDE 0833-Teil1 dort sind nur Melder nach EN-54 zugelassen. Rauchwarnmelder werden aber nach der DIN 14604 zugelassen. Die Anlage die im Artikel beschrieben wird, sehe ich eher als GWA Gefahrenwarnanlage. Eine GWA erfüllt im Grunde etwas ähnliches wie die GMA, jedoch ist sie speziell für Wohnungen und ähnliche Bereiche, die VDE V 0826 beschreibt Anforderungen und Ausführung einer GWA. An ihr dürfen auch Rauchwarnmelder nach DIN 14604 betrieben werden. Ich hoffe das kam jetzt nicht zu Arrogant rüber, ich möchte wirklich nur helfen da mir das Thema am Herzen liegt. --Percygoergens (Diskussion) 09:16, 16. Jul. 2014 (CEST) percyBeantworten


Anforderungen an die Überwachung[Quelltext bearbeiten]

Es sind Räume "auszustatten, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, gem. z. B. NBO". Der Begriff NBO sollte m.E. erklärt werden. Falls eine Landesbauordnung gemeint ist, ist sie in der Liste der Landesbauordnungen (Deutschland) nicht zu finden. --Marcuse7 (Diskussion) 17:35, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Ich vermute, dass mit NBO die Niedersächsische Landesbauordnung (NBauO) gemeint war. Text jetzt allgemeiner formuliert: Verweis auf die jeweilige Landesbauodnung. Akronym "NBO" entfernt. --Feuerbird (Diskussion) 21:19, 8. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Anforderungen an die Überwachung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Generell ist jedoch zu empfehlen, Rauchwarnmelder in allen Räumen einer Wohnung bzw. eines Wohnhauses zu installieren." Ist dies ein Inhalt der DIN 14676 oder handelt es sich hierbei um eine oft wiederholte Empfehlung anderer Akteure?

Wenn dies nur eine allgemeine Empfehlung ist, dann sollte der Satz meiner Meinung nach lieber bei Brandmelder eingepflegt werden. Wenn dies eine Empfehlung ist, die sich so in der DIN 14676 findet, dann müsste der erste Halbsatz umformuliert werden, z.B. in "Die Norm empfiehlt jedoch,…". So wie es derzeit formuliert ist, ist vollkommen unklar, wer hier empfiehlt. --Reemt.Rue (Diskussion) 00:39, 11. Jul. 2022 (CEST)Beantworten