Diskussion:DPolG Bundespolizeigewerkschaft

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Valdstejn in Abschnitt Weiter überarbeitungswürdig
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Der Text dieses Lemmas bedarf dringend der Überarbeitung; er enthält:

  • nach der Ankündigung "Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft stellt sich vor Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft…" umfangreiche unkritische Selbstzuschreibungen, so:
    • "Die Ortsverbände gewährleisten (sic), dass die Interessen der Beschäftigten vor Ort effektiv und wirkungsvoll vertreten"
    • "So vereint sich gewerkschaftliches und personalvertretungsrechtliches Engagement und Know How zum Wohle aller Kolleginnen und Kollegen (sic)"
  • zahlreiche grammatikalisch falsche Passagen, so
    • "und dem Bundesinnenministerien. [...]"
    • "dem Bundesministerien des Innern und für Verkehr[...]"
  • wiederholte Eigenwilligkeiten bzw. Schlampereien bei der Interpunktion:
    • "die dem Dachverband des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB angehört.[...]"
    • "Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft stellt sich vor Die DPolG [...}"
    • "Bundesvorstand Der Bundesvorstand besteht [...]"
    • "Bundeshauptvorstand Der Bundeshauptvorstand besteht [...]"
    • "Bezirksverbände Die Vorsitzenden der Bezirksverbände gehören [...]"

Angesichts dessen, dass dieses Lemma vor immerhin mehr als zehn Jahren (!) angelegt wurde, ist es erstaunlich, dass solche Schwächen bisher ohne Korrektur blieben. Ruge (Diskussion) 19:31, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ihr kennt das Spiel und die Regeln, falls das eine URV ist, und nicht umgekehrt hier abgeschrieben wurde, ist das per Baustein zu markieren und zu melden. Genauso kann man Grammatikfehler und Probleme mit der Interpunktion selbst beheben, und muss hier nicht schulmeisterisch eine Mängelliste erstellen. Der Artikel stammt zu 80% von zwei IPs, die seit mind. einem Jahr inaktiv sind. An wen war also Dein Beitrag gerichtet Ruge? Die letzte QS wurde gerade im Januar beendet, mit marginalen Änderungen. Also ist das wohl das Beste, was hier zu erwarten ist. Oliver S.Y. (Diskussion) 19:54, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Moin! Selbstverständlich war die 1:1-Kopie der Eigenvorstellung zu entfernen, was jedoch auch ohne den IMHO unnötigen bis unsinnigen Rollback mit Inkaufnahme des Verlustes von über einem Jahr enzyklopädischer Verbesserung des Artikels möglich gewesen ist. Es ist wirklich erstaunlich, dass die URV bzw. die unenzyklopädische Eigendarstellung über ein Jahr unbemerkt bzw. unbehandelt im Artikel stand bzw. überhaupt erst gesichtet wurde (was nicht für den Sichter spricht). Habe den Artikel vor ein paar Wochen, als ich Artikel zu anderen Polizeigewerkschaften überarbeitete, auf meine Beobachtungsliste genommen, doch ehrlich gesagt bislang nicht gelesen gehabt. Daher bin ich allen Beteiligten dankbar: Ruge als Anstoßgeber, Tröte für die URV-Diagnose und Oliver S.Y. für sein Einschreiten bzw. die Diskussionsbelebung. Hoffe die nunmehr hergestellte Version taugt als Basis für die weitere Verbesserung des Artikels – in jedem Fall sind die von Ruge angesprochenen Missstände und zugleich die URV beseitigt. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 21:28, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten
GUMPi, was meinst Du spricht gegen mich? Dass ich keine Schöpfungshöhe in dieser Einfügung erkannt habe, die auch nicht vorhanden war? Oder dass ich den Artikel in die QS eingetragen habe, statt einen Totalrevert zu machen? Oder etwa, dass ich erkannt habe, dass es mit einer einfachen Verbesserung nicht getan ist, ich aber dann doch keine Zeit hatte? Solche Anwürfe führen nur dazu, dass ich in Zukunft auch das noch ignorieren werde. --Grübler (Diskussion) 22:58, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten
@Will Grübler: Es spricht sicher nicht für einen Sichter, wenn Bearbeitungen, die eindeutig fern jeder Artikelverbesserung sind, hier eine leicht als unenzyklopädisch zu erkennende „Wir stellen uns vor“-Einfügung, geflissentlich durchgewunken werden. Sicher, rein formal darf ein Sichter das, denn es ist ja kein offensichtliches mutwilliges Schaden (=Vandalismus) erkennbar, doch ist es in derartigen Fällen allemal angebracht, die Einfügung entweder selbst zu verwerfen oder es einem anderen Sichter überlassen (wie IMHO bspw. auch bei unbequellten Ergänzungen). Mit QS hat so etwas im Übrigen nichts zu tun, da diese nicht der inhaltlichen Überarbeitung dient. Wenn derartige Anwürfe dazu führen sollten, dass du und andere Sichter (wie es neben mir zig andere auch handhaben) bei Unsicherheit, Unkenntnis etc. davon absehen, Bearbeitungen leichtfertig durchzuwinken, also im Zweifel einfach keine Sichtung vorzunehmen, dürfte das der qualitativen Verbesserung der de.WP sehr dienlich sein. Ist, wie du erkennen darfst, letztlich keine Kritik an deiner Person, sondern konkret an der Sichtung. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 22:49, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten
<sarkasmus>dürfte [...] sehr dienlich sein ist genau das, was ich als Kritikgrundlage für belastbar halte, alle Achtung!. </sarkasmus> Du (allein) glaubst WP verbessern zu können, bzw. entscheiden zu können, was WP verbessert? Von dem Irrglauben habe ich mich vor 3 Jahren verabschiedet. --Grübler (Diskussion) 06:50, 3. Dez. 2015 (CET) PS: Allein, dass die Meldungen/Pings nicht richtig funktionieren zeigt den Wandel der Zeit.Beantworten

Es diente zwar meiner Selbsterkenntnis und zeigte Deine Stärken, lieber Oliver S.Y., dass Du mir das Attribut "schulmeisterlich" zugesprochen hast. Verbessert haben das Lemma dann andere, v.a. GUMPi.
So tut jeder, was er offenbar am besten kann. Ruge (Diskussion) 09:08, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ja, in Spielen nennt man meine Rolle dann wohl Tank, am besten als Orkkrieger. Andere fühlen sich da eher als Heiler und Paladin, während mancher aber auch nur wie ein Dunkelelf und Hexenmeister agiert, von unseren schurkischen Trollen mal ganz abgesehen.Oliver S.Y. (Diskussion) 23:10, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Weiter überarbeitungswürdig[Quelltext bearbeiten]

Bereits der Zuordnungsbegriff "Bundespolizeigewerkschaft" ist unkorrekt. Sie erweckt den falschen Eindruck, es handele sich um "die" (eine, einzige) Gewerkschaft in der und für die Bundespolizei, was angesichts der mitgliedermächtigeren GdP Bezirk Bundespolizei und des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BdK) in der Bundespolizei nicht zutreffend ist. Korrekt lautet die Organisationsbezeichnung nach der Satzung "DPolG Bundespolizeigewerkschaft e.V.", so sollte auch der Suchbegriff und die Kategorie bezeichnet sein. Sie ist ein eingetragener Verein (e.V.) und (lediglich) eine Untergliederung der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG im DBB), über diese (und nicht selbst, wie im Artikel angegeben) Mitglied im Deutschen Beamtenbund DBB und Tarifunion. Sie definiert sich als gewerkschaftliche Organisation für die Bundespolizei und andere Sicherheitsorgane des Bundes. Interessant wäre auch, auf welche Quelle sich die angegebene Mitgliederzahl stützt. Wenn hier keine anderen Argumente vorgebracht werden, werde ich das gelegentlich ändern. --Valdstejn (Diskussion) 00:04, 27. Mär. 2016 (CET)Beantworten