Diskussion:Dagome Iudex

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Der Artikel hat keinerlei nachvollziehbare Quellen in Deutsch oder English, nur einige polnische Referenzen. --Matthead 07:11, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Was ja auch nicht verwundert, handelt es sich doch um ein polnisches Dokument. Seriöse Literatur zum Thema in Deutsch oder Englisch kann allerdings jederzeit berücksichtigt werden. -- Savin 07:22, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Übersetzung aus dem Lateinischen[Quelltext bearbeiten]

Die im Artikel verwendete Übersetzung des Dagome Iudex stammt von mir und ist ab jetzt in der vorliegenden Form gemeinfrei. -- Savin 02:56, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Fein. In diversen Wikipedien, WikiCommons, WikiSource wurde schon diverses eingestellt, insbesondere bei den Bildern wurde das Rad mehrfach erfunden. Das zu sortieren wird noch ein Stück Arbeit. --Matthead 05:40, 23. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe mir erlaubt zu ändern: 1. "Sarden" in "Farden", denn im Original steht klar "Fardos" 2. "drei Herren" in "vier Herren", denn im Original stehen vier I-s als Zahlzeichen, und es sind ja auch vier Namen vorstehend erwähnt 3. "entlang seinen Grenzen" in "innerhalb seiner Grenzen", denn "infra" heißt wörtlich "unter". Eine Übersetzung durch "entlang" könnte den mißverständlichen Eindruck erwecken, die Schenkung betreffe das Land sowie seine Nachbarstaaten (was widersinnig wäre) oder auch nur die Grenzgebiete desselben. Zojek (nicht signierter Beitrag von 195.246.180.203 (Diskussion | Beiträge) 13:48, 7. Jul 2009 (CEST))

Über ein Abbild des Originals verfügen wir allerdings nicht, denn nach der Dateibeschreibung handelt es sich um eine moderne Nachzeichnung. Ansonsten sind die vorstehenden Bemerkungen zutreffend.-- Enzian44 14:42, 20. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Tabelle entfernt[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle war zwar hübsch, aber auch irreführend. Der Übersetzung liegt das ältere Dokument aus dem Vatikan zugrunde, wobei das spätere Dokument von Cambrai ebenfalls wichtig ist. -- Savin 10:06, 23. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage eine deutliche Überarbeitung auf Basis der bereits genannten Literatur vor. Einige völlig spekulative Hypothesen, die seit Jahrzehnten nicht mehr in der Forschung vertreten werden, können ebenso raus wie stark veraltete Literatur und einige nicht mehr funktionierende Links, die auch als sie noch funktionierten, nichts zum Inhalt beitrugen. Den lateinischen Text habe ich nach der Edition von Wolf von Glanvell abgeglichen. Bei den Bildern ist zu überlegen, ob wir nicht lieber Digitalisate der Handschriften selbst nutzen, andererseits sind die Umzeichnungen schön lösbar und die BAV pflegt bekanntlich ihre guten Digitalisate durch Copyfraud-"Wasserzeichen" zu verunzieren. Hier ein Vorschlag (Formatierungen und Einzelbelege sind noch unvollständig):


Kopie in Cambrai, moderne Nachzeichnung

Das Dagome Iudex (auch Dagone iudex) ist ein Regest, also die Zusammenfassung des Inhalts einer älteren Urkunde, das nach seinen Anfangsworten bekannt ist. Es gilt als eine wichtige Quelle für die polnische Geschichte. Die Deutung des Dokuments ist stark umstritten.

Überlieferung[Quelltext bearbeiten]

Dagome Iudex ist in sechs mittelalterlichen Handschriften erhalten. Die früheste Überlieferung findet sich in der Collectio canonum des Desudedit, eine kanonische Sammlung, die dieser Kardinal im Jahr 1087 in Rom fertiggestellt hat. Die späteren Überlieferungen hängen alle direkt oder indirekt von dieser Quelle ab. Der Wortlaut schwankt in den verschiedenen erhaltenen Abschriften etwas.

Lateinischer Text Übersetzung ins Deutsche
Item in alio tomo sub Iohanne XV papa Dagome iudex et Ote senatrix et filii eorum Misicam et Labertus – nescio cuius gentis homines, puto autem Sardos fuisse, quoniam ipsi a IIII iudicibus reguntur – leguntur beato Petro contulisse unam civitatem in integro, que vocatur Schinesghe, cum omnibus suis pertinentiis infra hos affines: sicuti incipit a primo latere longum mare, fine Bruzze usque in locum, qui dicitur Russe, et fines Russe extendente usque in Craccoa et ab ipsa Craccoa usque ad flumen Oddere recte in locum, qui dicitur Alemure, et ab ipsa Alemura usque in terram Milze, et a fine Milze recte intra Oddere et exinde ducente iuxta flumen Oddera usque in predictam civitatem Schinesghe. Auch sollen in einem anderen Buch aus der Zeit des Papstes Johannes XV. der Herr Dagome und die Herrin Ote, ebenso wie ihre Söhne Misico und Lambertus – ich weiß nicht, welchem Stamm diese Leute angehören, glaube aber, dass es sich um Sarden handelt, da jene stets von vier Richtern regiert werden –, dem Heiligen Peter eine ganze Stadt [oder Staat] namens Schinesghe geschenkt haben, mit allen Ländern, die sich innerhalb seiner Grenzen erstrecken, in Folge zunächst das lange Meer (oder „längs des Meeres“), (dann) die Grenze der Prußen[1] bis zu einem Ort namens Rus, (dann) die Grenzen der Rus[1] bis nach Krakau und von diesem Krakau an den Fluss Oder, (dann) gerade bis zu einem Ort namens Alemure[2] und von diesem Alemura weiter bis zum Land (der) Milzen, und von der Grenze der Milzen gerade zur Oder, von dort folgend entlang des Flusses Oder bis zur besagten Stadt Schinesghe.

Interpretation[Quelltext bearbeiten]

Moderne Nachzeichnung von Dagome Iudex in der Handschrift BAV, Vat. lat. 3833, fol. 87r-87v

Die historische Forschung hat immer wieder versucht, den Inhalt der verlorenen Urkunde, die in diesem Regest zusammengefasst wird, zu rekonstruieren. Oft wird Dagome Iudex als Beleg für einen Schenkungsakt des Polanenherzogs Mieszko I. († 992) an den Apostolischen Stuhl aus dem Jahr 991 interpretiert, mit dem der Piastenfürst seine Stadt oder sein Land dem direkten Schutz des Papstes unterstellt habe. Eine diplomatische Untersuchung zeigt, dass es sich bei Dagome Iudex um das Regest einer auf Papyrus ausgestellten orginalen Papsturkunde handeln muss. Diese Interpretation geht davon aus, dass senatrix Ote sich auf Oda von Haldensleben bezieht und deshalb der Iudex Dagome mit Miesko I. zu identifizieren sei; demnach handele es sich bei dem beschriebenen Gebiet um das des Herzogs der Polanen (und damit das spätere Polen); „Schinesghe“ (so Deusdedit; andere Handschriften lesen Schignesne, Schinesche, Schinesne, Schinesgne oder Schinesgne)) wird dabei mit Gnesen identifiziert. Miesko I. und Oda hätten so die Thronfolge für ihre minderjährigen Söhne Mieszko den Jüngeren und Lambert sichern wollen, gegen die Ansprüche von Bolesław I. Chrobry, Mieszkos Sohn aus seiner ersten Ehe mit Dubrawka. Die sonst nicht belegte Bezeichnung von Herzog Miesko (lat. dux Mesco) als Dagome wird auf unterschiedliche Weisen erklärt. Die Formel Ego Mesco dux könnte falsch als Dagome Iudex abgeschrieben worden sein, oder Iudex statt dux der Titel Mieskos und Dago ein sonst nicht überlieferter Name des Herzogs gewesen sein. Insbesondere wird diese Möglichkeit so erklärt, dass Miesko bei der Taufe den neuen, christlichen Namen Dagobert erhalten habe, der im Regest etwas verfälscht als Dagome auftauche. Dagome könnte auch eine Kombination beider Namen sein (Dago- wie Dagobert und -me wie Mesco). Rein spekulativ ist die Vorstellung, dass Misko auch Dago oder Dagr geheißen habe und dass dies mit einer wikingischen Herkunft Mieszkos zu tun habe. Die Interpretation der einzelnen Ortsnamen ist ebenfalls umstritten.

Die bis heute maßgebliche Edition der Sammlung Deusdedits enthält auch Dagome Iudex:

  • Walter Leitsch: Deusdedit und die Urkunde Dagome iudex. In: Heinrich Felix Schmid (Hrsg.): Festgabe zur Fünfzig-Jahr-Feier des Instituts für Osteuropäische Geschichte und Südostforschung der Universität Wien, Wien 1959, S. 116–185
  • B. Kurbis: Dagome iudex. Studium krytyczne. In: Początki państwa polskiego – Księga Tysiąclecia. Band 2, Poznań 1962, S. 362–423.
  • H. Łowmiański: Początki Polski. Band 5, Warszawa 1973, S. 595–605.
  • Gerard Labuda: Studia nad początkami państwa polskiego. Band 2, Warszawa 1988, S. 240–261.
  • Przemysław Nowak: Regest dokumentu Dagome iudex w świetle najnowszych badań interdyscyplinarnych. In: Wojciech Drelicharz, Dominika Jasiak, Jacek Poleski (Hrsg.): Spór o początki państwa polskiego. Historiografia, tradycja, mit, propaganda, Kraków 2017, S. 179–189 (online auf academia.edu) mit bibliographischen Nachträgen von 1990 bis 2015.
  • Przemysław Nowak: Recent work on the Dagome iudex in the Collectio Canonum of Cardinal Deusdedit. In: Pavel Otmar Krafl (Hrsg.): Sacri canones editandi. Studies on Medieval Canon Law in Memory of Jiří Kejř, (Ius canonicum medii aevi 1), 2. Auflage Brno 2020, S. 25–39. (online auf academia.edu).
Wikisource: Dagome Iudex – Quellen und Volltexte (Latein)
Commons: Dagome Iudex – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

  1. a b Im Original Singular
  2. Der Ort Alemure wird in der neueren Forschung mit dem mährischen Olmütz gleichgesetzt, vgl. Petr Charvát: Boleslav II. Sjednotitel českého státu. Vyšehrad 2004, ISBN 80-7021-657-3, S. 156.


Kategorie:Polnische Geschichte (Mittelalter) Kategorie:Historisches Dokument (Mittelalter) --CRolker (Diskussion) 20:51, 1. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Bei der Übersetzung fällt mir auf: Die meisten Interpretationen verstehen civitas als "Staat", bei Bruzze und Rus dürfte es sich um Ortsnamen im Singular handeln (aber warum muss eine Anmerkung den Singular betonen?) und tomus ist mit Nowak als "Urkunde" zu übersetzen. @Savin, was meinst Du? --CRolker (Diskussion) 21:23, 1. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Falls es keine Einwände gibt, würde ich die oben skizzierten Änderungen (sorry für nicht ganz korreke Formatierung) umserzen. Die aktuelle Fassung ist hier zu finden: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:CRolker/Spielwiese#Dagome_Iudex Gruß CR --CRolker (Diskussion) 21:43, 7. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Nachdem seit 7.12. kein Einwände kamen, habe ich die vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt. Ich habe v.a. die Belege präzisiert, den lateinischen Text korigiert und mit Nachweis versehen und den Abschnitt zur Interpretation stärker an die genannte Literatur angepasst. Die abwegigeren Thesen, die in der Wissenschaft nicht (nicht mehr) rezipiert werden, habe ich deutlich gekürzt - im Fall der "Wikingerthese" wäre vollständige Nichterwähnung vermutlich besser, ich habe sie aber erstmal dringelassen. --CRolker (Diskussion) 23:46, 13. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]