Diskussion:Datenverarbeitungsregister

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von M2k~dewiki in Abschnitt Stand 2017?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

betroffen[Quelltext bearbeiten]

Welchem Betroffenen? -- 84.112.118.61 20:10, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

ungenau[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel um das DSG 2000 steht 'In Österreich besteht grundsätzlich Meldepflicht jeder Datenanwendung'. Was ist eine Datenanwendung? Allgemein die zweckorientierte Verwendung von Daten? Dazu sind Computer da. Eine Software-Anwendung (Programm), die Daten verwendet? Dazu sind Programme da. Braucht daher jedes Unternehmen (mit Computer) eine DVR-Nummer? Ich habe einmal aufgeschnappt, dass es um die Ausgabe automatisiert verwalteter personenbezogener Daten geht. Braucht der Gemüsehändler, der mit Word einen Serienbrief oder eine Rundmail an 50 Stammkunden schickt eine DVR-Nummer? Dieser Artikel mit zwei Absätzen sagt kaum mehr aus, als man sich selbst zusammenreimen kann. Experten? Danke -- 84.112.118.61 20:20, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Stand 2017?[Quelltext bearbeiten]

Wie aktuell bzw. realistisch ist das DVR heutzutage noch? Vor 25 Jahren - 486er Rechner, DOS 5, Nadeldrucker - hatte mein Verein das gehabt. Aber heute, wo jeder mehr Mailadressen hat als wir damals - hat das wirklich jeder Handwerker und Gewerbler und Dienstleister? --Peter2 (Diskussion) 19:17, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Mit 25. Mai 2018 ist in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Bei dieser entfällt die Verpflichtung zur Erstattung von DVR-Meldungen an die Datenschutzbehörde, man muss allerdings selbst ein eigenes Verzeichnis führen.

--M2k~dewiki (Diskussion) 18:48, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten