Diskussion:Debatte über die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gründungsjahr

Die Initiative ist meines gesicherten Wissens schon über zehn Jahre aktiv, daher wäre entsprechendes Infomaterial sinnvoll. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 17:01, 16. Aug. 2018 (CEST)

Thema im Bundestag

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:23, 21. Aug. 2018 (CEST)

Da drei Ausschüsse den Gesetzentwurf bekommen haben, ist wichtig zu wissen, wie da der Stand der Dinge ist und warum die Amtlichen Protokolle nur Ausschuß Nr. 1 mit "(f)" kennzeichnen. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 23:53, 16. Aug. 2018 (CEST)

Abwarten, was die Ausschüsse sagen. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:23, 21. Aug. 2018 (CEST)

Danke an Parvolus

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:24, 21. Aug. 2018 (CEST)

Da die Funktion offensichtlich gesperrt ist, geht der Dank hier an den Benutzer Parvolus. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 06:12, 17. Aug. 2018 (CEST)

Hallo Tanneneichhorn, klick bitte mal auf Christlich-Demokratische Union Deutschlands. Du wirst feststellen, dass es eine Begriffsklärung ist. Begriffsklärungen kann man in seinen eigenen „Einstellungen“ identifizieren. Das entsprechende Häkchen setzen, dann werden Begriffsklärungen rot unterlegt. Gruß --Parvolus 06:55, 17. Aug. 2018 (CEST)
Ja @Parvolus: habe ich vorhin bemerkt. Interessant, daß sie den Namen zwischenzeitlich "geändert" hat. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 15:34, 17. Aug. 2018 (CEST)

Relevanz

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 07:44, 20. Aug. 2018 (CEST)

Die Relevanz ist laut WP:RK bei Bürgerinitiativen, Verbänden usw. dann gegeben, wenn einer der genannten Punkte zutrifft, etwa "Überregionalität" und "besondere mediale Aufmerksamkeit". Ersteres ist bei einer bundesweiten Initiative logisch, zweiteres kann man hier ("Ungefähr 822.000 Ergebnisse (0,27 Sekunden)") ganz eindeutig für den Zeitraum seit spätestens 2008 finden. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 17:29, 17. Aug. 2018 (CEST)

Kaum einer der google-Treffer hat mit der Initiative zu tun. -- Aspiriniks (Diskussion) 18:34, 17. Aug. 2018 (CEST)
Soweit ich es sehe, beschäftigen sich alle Treffer (über eine Vierfünftelmillion) mit Personen, die das unterstützen. Ich habe im Eingangstext des Artikels zur konkreteren Definition vorhin eine entsprechende Ergänzung vorgenommen. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 19:27, 17. Aug. 2018 (CEST)
Der Diskussionsteil gehört in die Löschdiskussion. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 07:44, 20. Aug. 2018 (CEST)

Als Landessprache im Grundgesetz?

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:25, 21. Aug. 2018 (CEST)

Im Einleitungssatz ist von der „rechtliche[n] Festschreibung der deutschen Sprache als Landessprache im Grundgesetz“ die Rede. Allerdings ist der Begriff Land ein verfassungsrechtlicher Terminus, der einen beliebigen der Gliedstaaten Deutschlands bezeichnet, die in der Präambel des Grundgesetzes abschließend als die Länder aufgezählt sind. Daher kann die grundgesetzliche Regelung einer Landessprache schon aus Formgründen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Das Grundgesetz könnte wie Artikel 8 der österreichischen Bundesverfassung die Staatssprache regeln sowie weitere Sprachen, die zu achten, zu sichern und zu fördern sind, oder wie Artikel 3 der spanischen Verfassung die Amtssprache, weitere offizielle Sprachen sowie weitere Sprachen, die zu achten und zu schützen sind, aber sicher nicht eine oder mehrere Landessprachen. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 06:04, 18. Aug. 2018 (CEST)

Hallo @LiliCharlie: Der Begriff Land ist ambivalent, denn er bezeichnet rechtlich eindeutig das, was man umgangssprachlich als Bundesland kennt, vgl. Begriff Landesebene, jedoch natürlich in jedem Sprachgebrauch nicht nur den Teil-, sondern auch den National-/Gesamtstaat. Der Begriff Staatssprache trifft es vielleicht eher. Ähnlich verwischt wird mit der Bezeichnung Bundesstaat umgegangen, der die Bundesrepublik Deutschland gem. GG ist. Gleichzeitig wird dieser Terminus für das in den USA genommen, was bei uns rechtlich Land ist (obwohl er das Ganze bezeichnet). Ich habe es in Staatssprache umformuliert. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 07:03, 18. Aug. 2018 (CEST)

für oder gegen − Wer hat es intitiiert?

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 17:44, 18. Aug. 2018 (CEST)

Es darf davon ausgegangen werden, daß die Ausgangsinitiativen eine Lücke im Grundgesetz bemerkt haben und erst als Reaktion darauf Gegen„initiativen“ aus dem Boden gestampft worden sind. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 09:09, 18. Aug. 2018 (CEST)

Welche Lücke im Grundgesetz meinst du? – Vielleicht bin ich in diesem Fall einfach nur begriffsstutzig; kannst du mir deshalb bitte skizzieren, welches ungeregelte oder nicht hinreichend geregelte staatliche Handeln durch eine grundgesetzliche Verankerung von Staatssprachen geregelt würde? Ist es denn auch eine Lücke, dass im Grundgesetz keine Wirtschaftsform verankert ist? Und auch kein Recht auf Streben nach Glück, wie es die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten neben den Rechten auf Leben und auf Freiheit vorsieht?
Ich denke, die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben unter anderem aufgrund ihrer Erfahrung der fast völligen Ausrottung der vorher weit über 10 Millionen Sprecher zählenden jiddischen Sprache durch das Naziregime nicht nur bewusst auf die Bevorzugung einer Sprache verzichtet, sondern sogar weit vorn in Artikel 3 Absatz 3 ein Benachteiligungs- und Bevorzugungsverbot aufgrund von Sprache formuliert. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 10:14, 18. Aug. 2018 (CEST)
P.S.: Der genannte Artikel 3 steht natürlich im Gegensatz zu Artikel 22 unter der Ewigkeitsklausel. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 10:48, 18. Aug. 2018 (CEST)
Zur „Lücke“: Wir haben die Verankerung dieser „Staatssprache“ nicht, subjektiv fehlt sie also, auch verglichen mit vielen anderen Staaten, und das haben die Befürworter der Initiative aufgegriffen. Eine Initiative Bloß das und das nicht ins GG aufnehmen hielte ich nicht für logisch. Ich persönlich habe eine Meinung dazu, aber die tut in der WP nicht viel zur Sache. Wichtig ist das Vermitteln der Sprache im Elternhaus, im persönlichen Umfeld und durch die Bildungseinrichtungen. Wenn es dafür einen grundgesetzlichen Rahmen gibt, könnte das förderlich sein. Das gilt für die Sprache des Landes und für die Minderheitensprachen und regionalen Dialekte gleichermaßen.
Der Vergleich mit der Shoa und dem industriellen Massenmord (von dem sogar noch weitere Gruppen betroffen waren: Sinti und Roma, Homosexuelle, Konservative, Sozialdemokraten, Liberale, alle, die Widerspruch „zu laut“ gewagt haben) ist meines Erachtens sehr problematisch, zumal man das Mehrheitsrecht der Nominalkultur als ein Hausrecht und nicht als inadäquate Benachteiligung von Minderheiten (letztere haben − in einem Rechtsstaat − ausdrücklich den im Artikel genannten Schutz ihrer Identität und Sprache) sehen darf. Interessanterweise zählt die jiddische Sprache heute nicht zu den geschützten in der Bundesrepublik, jedoch wurde (und ganz zum Teil noch wird) sie vor allem in Mittel-/Osteuropa gesprochen.
Insgesamt gibt es wirklich gute Gründe für und gegen die Aufnahme der Sprache in einen Verfassungsrang. Auch bei „Kinderrechten“ gibt es viele Facetten, denn bei Licht betrachtet heißt der Vorschlag, sie aufzunehmen, nichts anderes als daß sie über die universellen Menschenrechte „bisher nicht“ da wären. → Sind sie aber. ← Umsetzen ist das Entscheidende.
Weil das etwas viel Meinung im ANR ist, habe ich den Abschnitt mal als erledigt markiert. Lieben Gruß, --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 17:44, 18. Aug. 2018 (CEST)
Gut, beenden wir die Diskussion. Nur eins möchte ich noch erwähnen: Für Angelegenheiten der Kultur und Bildung haben die Länder ihre Befugnisse nicht an den Bund übertragen. Hier greift demnach Artikel 30 GG. Insofern gehören Verfassungsregelungen, die diese Angelegenheiten betreffen, in die Verfassungen der Länder. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 18:16, 18. Aug. 2018 (CEST)
Da ist was dran, aber nicht vollständig, denn das Verwaltungsverfahrensgesetz ist gültiges Bundesrecht. Dinge wie die 🎓KMK (bloß nichts an den Bund abgeben) sind so herrlich schrecklich deutsch. 🇩🇪 Mir ging's mit dem Archivierbaustein bloß darum, daß das kein längerer Thread persönlicher Ansichten wird, der dann die Diskussionsseite etwas überreizt. Lieben Gruß vom --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 18:26, 18. Aug. 2018 (CEST)
Das Verwaltungsverfahrensgesetz hat einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich, der in §§ 1–2 geregelt ist. So gilt es beispielsweise nur, wenn Bundesrecht von Bundesbehörden oder im Auftrag des Bundes ausgeführt wird, nicht in Verfahren nach der Abgabenordnung oder nach dem Sozialgesetzbuch, nicht in der Strafverfolgung oder der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten usw. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 18:41, 18. Aug. 2018 (CEST)

Einzelnachweise "ref"

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:18, 21. Aug. 2018 (CEST)

Ich denke, wenn die Leserin oder der Leser eine Ziffer zur Fußnote anklickt, dann sollte es bei ihm auch sofort "klick" machen, wenn er liest, was da steht. Das heißt: man sollte auch dann erkennen, was ungefähr gemeint ist, wenn man nur die Einzelnachweise betrachtet (sonst könnte man überall "wie etwa" oder "siehe hier" schreiben. Danke für die Mithilfe zur Verbesserung, @LiliCharlie: Liebe Grüße vom --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 21:34, 20. Aug. 2018 (CEST)

Die derzeitige ref[40] zu Namibia wurde von mir behelfsmäßig mit "(a)" und "(b)" zusammengeschustert. Laut Hilfe:Einzelnachweise soll sowas irgendwie in gesonderte refs, die aber auch nicht einfach 08/15 <ref>[https://schiessmichnichttotbeispielquatschurl/undob_unddannmitnem/ruck Buchstabensalat-Textmüll]</ref>, sondern im "ref"-Bereich in den spitzen Klammern komplexer aussehen sollen. Dennoch soll man mehrfach denselben Link referenzieren, jedoch in der Beschreibung die jeweilige Textstelle angeben. Dafür würde meines Erachtens normales ref ausreichen. → 'Aaaaaaargh! Versteht jemand das besser als ich? --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 21:43, 20. Aug. 2018 (CEST)
Auch hier Erledigt-Baustein rein. Dennoch sollte man mir das mal erklären, wie man derartige Nachweise so bündelt, daß man nicht zu kompliziert erstmal IT studiert haben oder seine Nerven aufge(b)raucht haben muß. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:18, 21. Aug. 2018 (CEST)

Minderheitensprachen

Im Artikel steht derzeit, dass teilweise die Minderheitensprachen Dänisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Romanes, Obersorbisch und Niedersorbisch zugelassen seien. Mir sind keine Rechtsnormen bekannt, die Nordfriesisch, Saterfriesisch, Obersorbisch oder Niedersorbisch erwähnen. Die mir bekannten sprechen alle von der friesischen bzw. von der sorbischen Sprache. Das mag spitzfindig sowie nach dem Verzicht auf linguistische Präzision klingen; es hat aber unmittelbare rechtliche Konsequenzen sobald zum Beispiel ein Bürger eine Eingabe in der viel sprecherreicheren und standardisierten westfriesischen Sprache macht, die in der niederländischen Provinz Friesland Amtssprache und in ein paar Gemeinden der Provinz Groningen ebenfalls gängig ist. (Nebenbei: In Westfriesland wird kein Westfriesisch gesprochen, und in den Niederlanden bezeichnet West-Fries die dortige Dialektgruppe des Niederländischen und nicht das Westfriesische, das als Westerlauwers Fries bekannt ist.) Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 22:07, 20. Aug. 2018 (CEST)

Die Informationen habe ich so, natürlich mit den Links, von Minderheitensprachen in Deutschland übernommen. Es muß wohl um die berühmte Diskrepanz zwischen Wort und Bedeutung gehen. Das Vereinigte Königreich hat nicht einmal eine geschriebene Verfassung und wird dennoch laufend als konstitutionelle Monarchie bezeichnet. Wie heißt es gleich ...: Am Anfang war der juristisch und behördnsprachlich geschliffene Gesetzestext. :) --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 22:41, 20. Aug. 2018 (CEST)
Hört, hört! Deine Worte erinnern mich an diese: “If you want to freak an American out, tell them that you live in a country where ‘[n]o Act of Parliament can be unconstitutional, for the law of the land knows not the word or the idea’.” (Zitiert aus How do British and American attitudes to dictionaries differ? auf blog.oxforddictionaries.com, geschrieben von Lynne Murphy, einer schon lange in England lebenden Linguistin aus dem Staat New York.) Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 23:30, 20. Aug. 2018 (CEST)
Naja, lest, lest. Denn so laut schreibe ich nicht. :) Ich habe das wiedergegeben, was man mir im Englischunterricht so vermittelt hat. Bei dem Schutzstatus (dem expressis verbis) für genau die kleineren Spracheinheiten Saterfriesisch oder Niedersorbisch bin ich mir nicht einmal so sicher, aber da die EU-Minderheitencharta Gott sei Dank alle indigenen Völker und Minderheiten schütz(en soll)t, darf ich de facto davon ausgehen, daß die eigentliche Gefährdung dieser Sprachen/Dialekte nicht durch fehlende Paragraphen, sondern eher durch fehlende Bemühungen der Sprecher zustande kommt. Der Artikel wird jedenfalls schön bunt gestaltet.😊 Lieben Gruß zurück, --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:10, 21. Aug. 2018 (CEST)

Staaten- und Teilstaatensymbole

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:14, 21. Aug. 2018 (CEST)

@LiliCharlie: Da manche Landesflaggen anderen Staatenflaggen (NRW/Ungarn etwa) zum Verwechseln ähnlich sehen, plädiere ich, da dezidiert die Wappen zu nehmen, die auch im täglichen Gebrauch (Autostempel, Amtssiegel etc.) üblich sind. Popuptexte, die das eigentliche Ziel zeigen, halte ich allerdings für ziemlich sinnvoll. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 23:03, 20. Aug. 2018 (CEST)

Ich lösche den Bereich nicht manuell, was man bei Kurzbelanglosigkeiten ohne VM darf und soll, weil ich denke, wenn jemandem was besseres einfällt, möge er es hier äußern. So wichtig, das Thema länger als einen Monat hier aufzubewahren, ist es allerdings nicht. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:14, 21. Aug. 2018 (CEST)
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen und Ungarn Ungarn? Die ungarische ist doch viel länglicher! (Oder bei gleicher Länge viel weniger hoch.) Außerdem sind ihre Farben dunkler und sie müsste auf dem Kopf stehen.😉
So richtig heikel wird’s erst bei den Landesflaggen Österreichs mit dreimal rot-weiß (vgl. Hessen Hessen, Indonesien Indonesien und Monaco Monaco) und zweimal weiß-rot (vgl. Polen Polen und Thüringen Thüringen). Da spuckt unsere Vorlage dann auch wirklich Wappen aus, zum Beispiel Oberosterreich Oberösterreich, Salzburg Salzburg, Vorarlberg Vorarlberg, Wien Wien.
Beim Einbinden in Textzeilen sollten möglichst alle Bilder eine einheitliche Höhe haben. Dazu wird der Maßangabe ein x vorangestellt, zum Beispiel x15px. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 02:02, 21. Aug. 2018 (CEST)
Wenn Du wirklich auf die wesentlich bekannteren Wappen verzichten willst und das möglicherweise sogar eine offizielle Wikispinnerei (Pflicht, nur Form a anzuwenden und Form f bereits für außerirdisch zu halten) sein sollte, wie man Artikel "einheitlich" gestaltet, dann lautet mein Vorschlag, das zu wikifizieren, also den anklickbaren Landesnamen hinter die ungebräuchliche Landesfahne zu setzen. :) Wenn schon, dann ganz. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 02:39, 21. Aug. 2018 (CEST)

Integrationsrecht integrieren?

Mir ist nicht klar, wie umfangreich dieser Artikel sein muss und soll, um die Leser in die Lage zu versetzen, die Debatte einzuschätzen. Gehört so etwas wie der im August 2017 in Kraft getretene Art. 4 (und vielleicht auch Art. 5) BayIntG noch zum Kern der Debatte, obwohl er nur den kleineren Teil der Menschen in Deutschland betrifft? Zumindest geht es auch hier um eine Förderung der deutschen Sprache; andererseits aber auch um die Androhung einer „angemessenen Erstattung von Förderkosten“ bei selbst zu vertretendem Nichterreichen des erwartbaren Sprachniveaus im Rahmen einer gewährten Förderung. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 02:38, 23. Aug. 2018 (CEST)

Ein Satz darüber wäre wohl sinvoll, mit dem Hinweis darauf, daß sich auf Mehr-/Minderheitensprache als dezidiert gesetzlich verankert ausschließlich indigene Gruppen berufen können, gleichzeitig allerdings natürlich der private Sprachgebrauch frei ist. Die Redundanz mit mind. 2 anderen Lemmata ist jetzt schon gegeben. :( --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 04:40, 23. Aug. 2018 (CEST)
Sinnvoll unter Minderheitensprachen in Deutschland und/oder Amtssprachen innerhalb Deutschlands (insb. dort) einzugliedern. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 03:07, 24. Aug. 2018 (CEST)

Löschdiskussion

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 03:01, 24. Aug. 2018 (CEST)

Da der Artikel thematisch anders/allgemein gelagert wurde und stark erweitert worden ist, bitte ich allgemein (auch @LiliCharlie: und @Slomox:) in die Runde und namentlich Löschantragsteller @Aspiriniks: höflich um eine Stellungnahme (in der Löschdiskussion). Dieser Abschnitt (hier in der Diskussion) kann dann archiviert oder wegen thematischer Belanglosigkeit gelöscht werden. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 03:01, 24. Aug. 2018 (CEST)

Neutralität

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --🌲🐿Tanneneichhorn𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 22:02, 19. Nov. 2018 (CET)

Der Artikel soll informieren, und da es zahlreiche Unterstützer wie Kritiker gibt, sollten diese nach und nach − einschließlich den Gesichtspunkten von Lob und Kritik − ergänzt werden. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 17:54, 16. Aug. 2018 (CEST)

Debatte, Diskussion, Kontroverse

Nach Vergleich der Bedeutungen dieser drei Begriffe komme ich zu dem Ergebnis, daß der jetzige Lemmaname unrichtig ist. Diskussion ist der Oberbegriff, eine Debatte folgt noch zusätzlich bestimmten formellen Regeln, eine Kontroverse wird es, wenn länger anhält. Ich schlage „Kontroverse“ vor, da die Diskussion ja seit mindestens einem Jahrzehnt geht und die formelle (Bundestags-) Debatte nur einen besonderen Ausschnitt beschreibt. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 15:33, 12. Okt. 2018 (CEST)

Zu den Begriffen:
  • Der Duden fasst Kontroverse als „Meinungsverschiedenheit, Auseinandersetzung (um eine Sachfrage)“. Auch die gegebenen Beispiele „es gab eine heftige Kontroverse“ und „eine Kontroverse über, um etwas austragen“ klingen nicht nach etwas länger Anhaltendem: Weder Heftigkeit noch ein Austragen einer Auseinandersetzung halten typischerweise länger an. (Eine Lesart von austragen ist „klärend abschließen“, was nicht ohne Weiteres mit „länger anhalten“ vereinbar ist.)
  • Debatte wird vom Duden als „lebhafte Diskussion, Auseinandersetzung, Streitgespräch“ definiert (neben einer zweiten Bedeutung „Erörterung eines Themas im Parlament“). Das Element der Lebhaftigkeit und des Nicht-Aufrechterhaltens eines unveränderten Zustands zeigt sich auch in den Beispielen „eine erregte, lebhafte Debatte ist im Gang“, „etwas in die Debatte werfen“ und „in eine Debatte eingreifen“. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 16:55, 12. Okt. 2018 (CEST)
Da steh' ich nun, ich armer Tor...
Daß das Ganze Thema im Bundestag ist, ist die eine Sache, insgesamt wird die Diskussion auch nicht sonderlich pöbelig oder polemisch geführt. Also "Debatte" beinehalten? Austragen kann ja auch ein noch nicht abgeschlossener Prozeß sein. Lieben Gruß --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 17:17, 12. Okt. 2018 (CEST)
Ich sehe keinen Vorteil in einer Änderung, aber auch keinen Nachteil. Mich müsste erst jemand davon überzeugen, dass der gebildetere Teil der Sprachgemeinschaft ganz überwiegend den Unterschied treffsicher benennen kann. (Nicht entscheidend ist, dass einige auf die Idee kommen könnten, dass das neue Lemma auf das Ende einer mit Argumenten geführten Debatte hinweisen soll, die nun zur reinen Feindschaft geworden ist.) Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 18:31, 12. Okt. 2018 (CEST)
Dann hat das Belassen des Lemmas, die Überlegung einbezogen, derzeit für mich mehr Sinn als eine Änderung. Never change a running system. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 18:57, 12. Okt. 2018 (CEST)

Es muß außerdem "ins" statt "im" heißen. --Onkel Sam (Diskussion) 20:30, 16. Okt. 2018 (CEST)

Stimmt auffallend. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 20:44, 16. Okt. 2018 (CEST)
Verschiebung und Korrektur der Links auf die Seite erledigt! --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 23:22, 16. Okt. 2018 (CEST)
Peinlich, gerade bei dem Thema des Lemmas, daß das (von mir) nicht bedacht worden ist. 😁 --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:00, 17. Okt. 2018 (CEST)
Ach ja, das ist wohl einigen durch die Lappen gegangen, mir ist es ja auch nicht aufgefallen. – Als gelernter Linguist stelle ich mir die Frage, ob das alte Lemma nicht eigentlich für Muttersprachler zu einem hohen Grad akzeptabel ist, da es erst nach bewusster Überlegung als ungrammatisch wahrgenommen zu werden scheint. Vielleicht ist hier die Sprache im Fluss, möglicherweise schon seit Jahrhunderten, da müsste man mal historische Belege suchen.
Außerdem ist das Thema dieses Artikel nicht die standardsprachliche „Richtigkeit“. Selbst wenn Deutsch zur konstitutionellen Staatssprache gemacht würde, folgt dann ja nicht daraus, dass irgendeine ihrer zahllosen Varietäten legitimiert würde und andere Gebrauchsweisen der Sprache irgendwie gesetzeswidrig wären. So unsachlich denkt und redet nur wer hofft, Menschen durch eine Sprachgesetzgebung einschränken zu können. In Wirklichkeit wären natürlich auch Siegerländer Platt, Zürichdeutsch und Kanak Sprak Teil der Staatssprache Deutsch – sowie Pidgins, die vielleicht durch den gesellschaftlichen Druck zum Gebrauch einer nicht beherrschten Sprache entstehen würden; aber ihres Namens zum Trotz nicht die unverwandte Deutsche Gebärdensprache, die in einigen Fernsehsendungen zu bewundern ist. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 01:56, 17. Okt. 2018 (CEST)
Doch, die grammatische und lexikalische Richtigkeit ist ein Grundpfeiler einer Enzyklopädie, wobei die nicht nur auf fixen Regeln beruht, sondern Fluktuationen und regionale Eigenheiten einbeziehen muß. Man denke sich, daß das monarchisch zersplitterte Deutschland erst 1871 wieder geeinigt wurde (und selbst 1990 nicht richtig, 2+4-Murks, ich erinnere mich als sehr junger Mensch daran) und ein August Heinrich Hoffmann ("von Fallersleben") dieses Volk aufrief, die Mundarten abzulegen, da es (sinngem.) "mit verschiedener Zunge nicht einig sein" könne (ich sehe das sehr anders, die Mundarten und Minderheitensprachen sind sehr schützenswert!). Meines Erachtens könnte man auch unterhalb der Verfassungsebene einiges für unsere Sprache tun. Ich bin übrigens Siegerländer. Wenn man Mundarten mit dem Szenesprech Kanak Sprak vergleicht, werde ich etwas komisch. Das ist innerhalb gewisser Kreise gesprochenes Gestammel, aber gewiß kein eigener Dialekt. Lieben Gruß, --🌲🐿Tanneneichhorn𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 00:01, 17. Nov. 2018 (CET)
On est des êtres humains. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.)
P.S. Ich empfehle die Lektüre des preiswerten Büchleins von Heike Wiese: Kiezdeutsch. Ein neuer Dialekt entsteht. München 2012: C.H. Beck. Da lernt der überraschte Leser, dass Kiezdeutsch- oder Kanak-Sprak-Sätze wie „Wir gehen Görlitzer Park“ kein Gestammel sind, sondern einer sehr geregelten Grammatik folgen (nur bestimmte Ortsangaben können präpositionslos verwendet werden), die auch zahlreiche Muttersprachler verschiedener Altersgruppen und ohne Migrationshintergrund – obwohl sie das bestreiten – in vielerlei Situationen nachweislich spontan anwenden. Und sie bewegt sich doch, die Sprache. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 00:57, 17. Nov. 2018 (CET)