Diskussion:Delphine von Belgien

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Letzter Kommentar: vor 25 Tagen von Equord in Abschnitt Falsches Lemma
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Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 05:39, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Jetzt ist es wohl amtlich[Quelltext bearbeiten]

Sie ist die Tochter von Albert II, siehe hier. --H.A. (Diskussion) 19:08, 27. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Falsches Lemma[Quelltext bearbeiten]

Der korrekte Name des Artikels sollte Delphine Boël (offizieller Name), oder Delphine von Sachsen-Coburg lauten , und nicht Delphine von Belgien. Urteil des Gerichts 1. Okt 2020. Das Gericht genehmigte nur den Titel Prinzessin von Belgien. (nicht signierter Beitrag von Geertivp (Diskussion | Beiträge) 12:44, 5. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

@User:Geertivp: Ich bezweifle, dass dies zutrifft. Wenn ich dem Link folge (wegen Zahlschranke nur bis zum Titel und Untertitel des Artikels), dann wird dort klar gesagt, dass sie den Namen prinses van Saksen-Coburg erhalten hat. Von Prinzessin von Belgien ist dort nicht die Rede. Man muss prinzipiell unterscheiden: Der Familienname des Königshauses lautet von Sachsen-Coburg/Saxe-Cobourg/Saksen-Coburg, mit zugehörigem (ursprünglich deutschem) Prinzentitel. Der Titel Prinz/essin von Belgien ist kein Familienname, sondern ein konstitutioneller Titel. Das zeigt sich schon daran, dass seine Vererbung 2015 durch ein arrêté royal auf bestimmte, mit dem jeweiligen Monarchen nah verwandte Personen beschränkt wurde. Außerdem steht er nur Mitgliedern des Königshauses zu, die in der direkten Thronfolge nach Albert II. stehen. Die Mitglieder des belgischen Königshauses führen von jeher zwei Titel und Namen, den alten, ursprünglich deutschen Titel, den Leopold I., der erste belgische König, 1831 mitbrachte, Prinz/essin von Sachsen-Coburg sowie Prinz/essin von Belgien. Welchen davon sie im Alltag verwenden, ist ihnen überlassen. Ein Gericht kann letztlich nur Familiennamen zuerkennen, nicht jedoch Adelstitel, denn dies ist Monarchen vorbehalten und steht nicht in der Kompetenz von Richtern. So betonte es auch der Anwalt des Ex-Königs: https://www.insider.com/former-king-albert-belgium-daughter-delphine-royal-title-2020-9 Viele Zeitungsartikel bringen das durcheinander, was wohl an der irreführenden Presseerklärung des Rechtsanwalts von Delphine lag. Das Urteil selbst habe ich nirgends online gefunden, vermutlich aus Gründen der Privatsphäre scheint es nicht veröffentlicht worden zu sein. Auf ihrer eigenen Webseite nennt sie sich Delphine de Saxe-Cobourg. Dieser Name wurde ihr offenbar zuerkannt. Der Titel Prinzessin von Belgien konnte ihr hingegen aus den genannten Gründen nicht zugesprochen werden. Aber selbst wenn dies ebenfalls geschehen sein sollte, stellt sich − ebenso wie bei dem Coburger Namen − die Frage, ob es sich dabei um einen bloßen amtlichen Nachnamen oder tatsächlich um einen Adelstitel handelt. Falls der aktuelle König, ihr Halbbruder Philippe, den Prinzessinnen-Titel (von Sachsen-Coburg) anerkennt, ist sie damit geadelt. Denn nach überliefertem Adelsrecht, das auf die lex salica zurückgeht und auch in Belgien gilt, gehören Kinder aus außerehelichen Verbindungen Adeliger nicht per Geburt dem Adel an. Dass der König nun seiner Halbschwester einen Adelsbrief als Prinzessin ausgestellt habe, ist ebenfalls nirgends publiziert worden. Noch zweifelhafter ist dies in Bezug auf ihre Kinder, die angeblich inzwischen den gleichen Namen führen. Nach Adelsrecht vererbt sich der Adelsstand nicht über die weibliche Linie − außer es wäre in einem Hausgesetz oder Adelsbrief so vorgesehen. Der Adelsstand ist zu unterscheiden von der Namensführung; auch wenn ein adlig klingender Name geführt wird, bedeutet dies nicht notwendig eine Standeszugehörigkeit; manchmal handelt es sich um Scheintitel. Dass Delphines Kinder also im Artikel als Prinzen von Belgien bezeichnet werden, ist umso zweifelhafter, als der jetzige König den Titel Prinz/essin von Belgien 2015 auf thronfolgeberechtigte Kinder und Enkel des Monarchen sowie des Thronfolgers beschränkt hat: Le Roi limite l’octroi du titre de "prince de Belgique". Alle anderen Nachfahren (in männlicher Linie) behalten nur ihren Familiennamen und -titel Prinz/essin von Sachsen-Coburg. Thronfolgeberechtigt sind aber weder Delphine noch ihre Kinder. In früheren Generationen haben Könige (wie Ludwig XIV. und viele andere) ihren enfants bâtards meist achtbare, aber mindere Adelstitel verliehen. Albert II. hätte sich möglicherweise viel Ärger und Aufsehen erspart, wenn er dies beizeiten getan hätte; obwohl das Ganze ehe- und familienpsychologisch sicherlich eine „schwierige Kiste“ war... Wenn man hier sucht, findet man keine offizielle Presseerklärung zu der Namensfrage, nur lauter einander teils widersprechende Zeitungsartikel. Doch Journalisten können ebensowenig adeln wie Richter. Ich denke, das hiesige Lemma ist falsch, Delphine ist weder Prinzessin von Belgien noch heißt sie so. Sie ist auch nicht Prinzessin von Sachsen-Coburg, sie heißt nur so. Möglicherweise wird dieser Titel ihr noch per königlichem Dekret bestätigt werden, wovon bisher aber nichts bekannt ist; die Pressestelle des Palastes ist da schon mal vorgeprescht: Message commun de Sa Majesté le Roi et de Son Altesse Royale la Princesse Delphine. Doch Pressesekretäre können ebensowenig wirksam adeln wie Richter oder Reporter. Bis zum Bekanntwerden eines offiziellen Erhebungsaktes muss auch de Saxe-Cobourg nur als Name, nicht als Titel gewertet werden. -- Es gibt diese Diskussion (mit einigen Presse-Nebelkerzen und viel Wirrnis) auch im englischen Artikel: [1]. Das richtige Lemma wäre Delphine de Saxe-Cobourg, also der von ihr selbst geführte Name. Falls es ein Titel werden sollte, könnte man ihn auch übersetzen: von Sachsen-Coburg. (Oder die niederländische Version van Saksen-Coburg, aber Deutsch ist auch dritte belgische Amtssprache.) --Equord (Diskussion) 19:44, 25. Apr. 2024 (CEST)Beantworten