Diskussion:Denkgesetze

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Traditionelle Bezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Traditionelle Bezeichnung ? D.h. von wem wurden sie so genannt ? Könnte man noch dazuschreiben. -- Amtiss, SNAFU ? 02:31, 8. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die letzte Änderung, [1], verengt mir den Begriff zu sehr; insbesondere wurden nicht nur die vier genannten als Denkgesetze bezeichnet, sondern allgemein alle logischen Prinzipien, nach denen das Denken/Schließen erfolgt (psychologistisch gesehen) oder erfolgen soll, wenn es folgerichtig sein will (durchaus unpsychologistisch). --GottschallCh 12:12, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Man könnte den klassischen Kanon der vier aristotelischen Denkgesetze in der Tat noch erheblich erweitern:
Die Denkgesetze (Aufsatz)
Gruß JoachimStillerMünster (Diskussion) 05:37, 14. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Plural als Lemma ?[Quelltext bearbeiten]

--Hans-Jürgen Streicher 20:10, 18. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Widersprechen sich der Satz vom Widerspruch und der Satz vom ausgeschlossenen Dritten nicht? Die Aussagen A und Nicht A können nicht gleichzeitig gelten, aber es muss entweder A oder Nicht A gelten. Aber das Oder ist ein inklusives Oder, also könnte es der Fall sein, das sowohl A als auch Nicht A gültig sind. --188.101.118.164 13:53, 29. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Nein, wenn da schon "entweder oder" steht, handelt es sich um ein exklusives oder. Es gibt aber auch Parakonsistente Logik, evtl. interessiert dich auch das logische Quadrat.-- Leif Czerny 10:39, 30. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Da habe ich mich falsch ausgedrückt, ich meinte: A oder Nicht A (oder beide) müssen (nach dem Satz des ausgeschlossenen Dritten) gelten. Trotzdem danke für die beiden Links.--188.101.29.12 13:31, 30. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Vielleicht hilft auch Bivalenzprinzip...-- Leif Czerny 20:52, 30. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]
Es gibt keinen Widerspruch, selbst wenn das Oder inklusiv gemeint ist. Der Einfachheit halber (eigentlich ist das nicht richtig, s.u.) nehmen wir mal an, der Satz vom ausgeschlossenen Dritten sage aus, dass für beliebige Aussagen mindestens eine der Aussagen , gilt. Der Satz vom Widerspruch besagt, dass nicht sowohl als auch gelten können, also höchstens eine der beiden Aussagen gilt. Beide Sätze zusammengenommen sagen dann, dass von den Aussagen , genau eine gilt. Mehr nicht.
Ganz genau genommen sagt der Satz vom ausgeschlossenen Dritten aber nicht aus, dass gilt oder gilt, für beliebige , sondern dass gilt. Im Allgemeinen ist das etwas anderes -- das bemerkt man sehr gut, wenn man z.B. das "Gelten" als Angebbarkeit eines Beweises interpretiert: Nimmt man den Satz vom ausgeschlossenen Dritten an, hat man für beliebige immer einen (trivialen) Beweis für . Ein Beweis für oder ein Beweis für ist damit aber natürlich nicht erbracht. Mit dieser Interpretation des "Gelten"-Urteils kriegt man jedoch übrigens auch keinen Widerspruch. --Daniel5Ko (Diskussion) 02:31, 8. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]