Diskussion:Dienstgradangleichung

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Aschland in Abschnitt Rechtfertigungen nach dem Krieg
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Rechtfertigungen nach dem Krieg[Quelltext bearbeiten]

Von Bomhard (der Polizeititel ist vor dem angeglichenen SS-Titel zu setzen) blieb trotz seiner Karriere und Verwendungen unbehelligt von Ermittlungen, sein "Dienst" für seine Kameraden und ehemaligen Karrierepolizisten, die in der BRD weitermachen wollten, wurde belohnt. Er konnte sogar Tessin bei seinem Standardwerk des Bundesarchivs (1957) zu den Truppen der Ordnungspolizei "beraten". Von ihm kommt auch die Angabe, beim Erlass vom 11.10.1939 handle es sich um einen Geheimerlass von Himmler - die meisten Erlässe wurden nicht in den Ministerialblättern veröffentlicht. Und bei diesem Erlass des Reichsministeriums des Innern scheint Himmler nicht einmal auf, denn er wurde vom Minister erlassen, da er rechtliche Belange betraf (Aufnahme von Neupersonal bedurfte in Kriegszeiten der Zustimmung der Wehrmacht/des Kriegsministers). Der Erlass konnte auch nicht geheim sein, da er an ca. 200 staatliche und weitere 200 interne Dienststellen erging und zudem aufrief, ungediente Wehrpflichtige für den Dienst in der Schutzpolizei zu anzusprechen/werben, dies erfolgte dann auch durch Plakate und Zeitungen - siehe Stefan Klemp, 3. Auflage "Nicht ermittelt", Seite 26.(Mehrheitlich kamen die Aufgenommenen als Fußvolk in die Polizeidivision, die dann 1942 in die Waffen-SS übergeführt wurde.) Und auch Generalmajor Rudolf Müller, der sich 1950 in dieser Sache einsetzte, war mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls der SS erst nachträglich beigetreten, sonst wäre er nicht Generalmajor geworden. Seine Biografie könnte dies zeigen. --Aschland (Diskussion) 08:43, 17. Aug. 2023 (CEST)Beantworten