Diskussion:Dihydrocodein

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Mabschaaf in Abschnitt Dihydrocodein
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kaum überlebbar[Quelltext bearbeiten]

Der Letztze Satz unter Anwendung sollte entfernt werden: "kaum überlebbar" als einzige Beschreibung eines möglichen Entzugssyndroms, ohne Quellenangabe und gar ohne die Bemerkung, daß es sich um ein Absetz/Entzugsyndrom handelt, ist schlicht gesagt grober Unsinn.

gruß chris--84.132.96.199 12:57, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

kann ich nur Zustimmen da jeder erlebter Entzug unterschiedlich hinsichtlich der Zeit, der Substanz, der Enzymtätigkeit jedes einzelnen und Dauer und Dosis ist! Quelle eigene Erfahrung!
Gruß Micha --88.153.25.53 17:53, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Habe ich entfernt. Sonst sind private Erfahrungen keine Quelle. Herzlich-- René: Benutzer:Crazy-Chemist 18:01, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten


So damit jetzt alles seine Ordnung hat würde ich den Eintrag gerne den Nebenwirkungen anfügen. Hoffe ist diesmal ok. Und sry nochmal für den Mehraufwand komme so langsam dahinter:-)

Im Gegensatz zu Codein hat Dihydrocodein keine Wirkungsobergrenze sondern wird klinisch meist nur wegen der nicht tolerieraren Nebenwirkungen mengenmäßig begrenzt (vor allem in der Schmertherapie)! Verschiedenen Quellen geben ein Dosierungsbereich zwischen 240 mg/tägl. (Quelle Fachinfo DHC 60/90/120 Mundipharma) bis zu 1200 mg/tägl. (Quelle: Substitutionsrichtline 2008 der Wiener Substitutionsambulanzen)an. Gruss Micha --88.153.25.53 18:11, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten

BTM-Obergrenze[Quelltext bearbeiten]

Tatsächlich ist es so, dass DHC, laut Gelber-Liste und Online-Shops erst aber 120mg pro Einheit unter die Betäubungsmittelgrnze fällt, dies ist im Artikel leider falsch beschrieben. (nicht signierter Beitrag von Skyshaper (Diskussion | Beiträge) 12:57, 1. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Im BtmG Anlage III steht 100 mg: [1] --MBq Disk 11:21, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Darf ich das auflösen: In D gibt es z.B. DHC 120mg als NICHT unter das BTMG-Gesetz fallendes Präparat. Im Gesetz steht nämlich 100 mg-Grenze "berechnet als Base". Die 120mg Dihydrocodeintartrat in dem Präparat fallen NICHT unter das BTMG weil es weniger als 100 mg DihydrocodeinBASE enthält. Tartrat ist nicht gleich Base. ICh schätz einfach mal dass das in Ö ähnlich ist und somit der ganze Absatz zumindest schwer mißverständlich und sachlich falsch/verwirrend. (nicht signierter Beitrag von 92.196.19.65 (Diskussion) 19:41, 21. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Herstellung[Quelltext bearbeiten]

? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 12:00, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten

In der Einleitung ergänzt (simple Reduktion von Codein). Gruß --Cvf-psDisk+/− 12:02, 13. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Rezeptpflichtigkeit[Quelltext bearbeiten]

allgemein? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 12:00, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Zitat aus dem Römpp:
Dihydrocodein ist als verkehrsfähiger und verschreibungsfähiger Stoff im BtMG 1981 (Anlage III zu § 1 Abs. 1) gelistet. Gruß --Cvf-psDisk+/− 11:52, 13. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Steht ja auch schon unter Dihydrocodein#Anwendung. --Cvf-psDisk+/− 12:07, 13. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Erster Satz schon völlig falsch![Quelltext bearbeiten]

Sowohl Codein, als auch Morphin sind Alkaloide des Mohnsaftes. Entweder Dihydrocodein ist halbsynthetisch aus Morphin ODER Codein hergestellt, aber halbsynthetisch aus Morphin UND Codein hergestellt zu werden, ist NICHT möglich! (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:98C0:6C6:ACEF:9FB8:6AF9:6A0D (Diskussion) 15:40, 1. Jan. 2018 (CET))Beantworten

Dihydrocodein[Quelltext bearbeiten]

Dihydrocodein kommt ebenso natürlich in Papaver somniferum vor. Siehe Nachweis 4. (ChemIDplus-Datenbank, PubChem CID 5284543; Seite ist sehr wohl erreichbar, abgerufen am 21.03.24 unter pubchem.ncbi.nlm.nih.gov/compound/5284543 !) --NanteJena (Diskussion) 18:25, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Generell: ChemID/PubChem gelten hier nicht als valide Quellen. Ich habe die Info aber auch dort nicht gefunden.--Mabschaaf 17:24, 27. Mär. 2024 (CET)Beantworten