Diskussion:Diplom-Handelslehrer

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von PaterMcFly in Abschnitt Linkcontainer
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Schwacher und fehlerbehafteter Artikel[Quelltext bearbeiten]

Im Moment gefällt mir dieser Artikel wenig. Neben einigen Fehlern in der Rechtschreibung (Bachalor)gibt es auch inhaltliche Schwächen. An meiner Uni gibt es z.b gar nicht mehr die Möglichkeit diesen Studiengang zu studieren (das dies ein aussterbender Studiengang ist, sollte meiner Meinung nach erwähnt werden), zusätzlich kann der Handelslehrer, zumindest bei uns, nur im Master studiert werden. (Heißt dann 'Master of Science' in Business and Human Resource Education). Wo der Autor die Zahlen bezüglich der Quote für den Master oder die Hauptbetätigungsfelder von Handelslehrern in der freien Wirtschafts hernimmt ist auch nicht ersichtlich. Das sind m.E. eher persönliche Schätzungen. Auch die Ref.zeit beträgt in vielen Ländern nicht 2 Jahre, sondern 18 Monate. Der Praxisbezug geht bei mir nahe Null und von Chinesich hab ich auch noch nie etwas gehört, dann schon eher Politik. Psychologie ist bei mir nicht nur kein Pflichfach, sondern gibt´s bei mir gar nicht. Lange Rede, kurzer Sinn: Der Text gehört dringed überarbeitet. Vielleicht kümmere ich mich mal zum Beginn des nächsten Semesters drum, dann hab ich immer am meisten Zeit :-) Edit: Also echt. Umso öfter ich diesen Text lese, desto größer wird mein Kopfschütteln. Ich finde keine fünf Sätze(!), denen ich unwidersprochen zustimmen würde! Vielleicht stellt jmd (hab überhaupt keine Ahnung wie sowas geht) mal einen Baustein rein, dass dieser Arikel deutliche Mängel hat und bereinigt die größten Schnitzer schonmal.

Das Einstiegsgehalt eines Studienrats (A13) beträgt weder netto und schon recht nicht brutto nur 1000 Euro. Siehe auch: Bundesbesoldungstabelle

Bei den 1000 Euro kann es sich vll um die Besoldung im Vorbereitungsdienst (Assessor) oder während des Referendariats handeln.

Ich studier auch WiPäd, und man kann ja wirlich alles damit kombinieren, aber von chinesisch hab ich noch nie was gehört. Englisch, Geschichte, Französisch, Religion..... ( alles, woraus sich Schulfächer ableiten lassen)

An sich stimmen ein paar Sachen nicht:

-bei uns ist es so, dass in etwa die Hälfte in den Schuldienst geht, und dies recht konstant seit mehrer Jahren

- die meisten gehen eher in den Personalbereich

- in Ba-Wü braucht man ein 12 monatiges Wirtschaftspraktikum

Ich (kurz vor meinem Abschluss des Studiums) halte es für fragwürdig, ob man dem Studium bescheinigen kann "sehr praxisorientiert" zu sein.

Um den Hochschulabschluss zu bekommen muss man (in BaWü) mind. 6 Monate Wirtschaftspraktikum nachweisen. (Anders für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in BaWü: Hierzu benötigt man mind. 12 Monate oder ein Ausbildung) Dies spricht sicher für eine gewisse Praxisorientierung.

In Bezug auf die Vorbereitung der Lehrtätigkeit an Schulen sieht das allerdings anders aus: Hier macht man im Rahmen der Wipäd-PO`s nur wenige Wochen praktische Erfahrungen. Somit ist man Dipl. Hdl., hat aber (auch wenn man sich auf die Studienrichtung festgelegt hat, die i.d.R. zum Lehramt führt) vom Lehren an der Schule fast keine praktische Ahnung und kaum Erfahrung.

QS[Quelltext bearbeiten]

Joeya hat am 17.10.2006 einen QS-Antrag gestellt, ihn aber nicht weiter publick gemacht. Es wird kritisiert: Informationen sind teilweise unrichtig und veraltet. Gleich darauf wurde ein Läschantrag vom gleichen Benutzer gestellt, mit der Begründung, dass sich eine doppelung zu wirtschaftwissenschaften ergibt. --Aineias © 10:42, 26. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Einstieg als Studienassessor[Quelltext bearbeiten]

M.W. beginnt der Dienst als Studienassessor und nach der Bewährungszeit (Dauer ist abhängig von den Noten des zweiten Staatsexamens) ist man dann Studienrat und somit Beamter auf Lebenszeit.

Es müsste sowieso mehr getrennt werden zwischen Studium, Referendariat und Einstellung in den Schuldienst.

Die Einstellung ist abhängig von der Note des Staatsexamens. Bei Bedarf und Eignung steht eine Übenahme als Studienrat zur Anstellung bevor. Für alle anderen bleibt nur die Anstellung im Angestelltenverhältnis, d. h. ein Entgeld entsprechend TVL. Die Unterschiede sind dabei zwischen Beamten und Angestellten eklatant. Eine Bruttodifferenz im Einstiegsgehalt von 400 Euro und mehr sind zu erwarten, wobei sich die Beamten noch selbst krankenversichern müssen. Allerdings rechtfertigt dies nicht die Ungleichbehandlung zwischen chronisch kranken und anderen Beschäftigten. Die Pflichten sind die gleichen allerdings haben Beamte mehr Rechte.

Enzyklopädie[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel krankt hauptsächlich an Einseitigkeit. Es wird hier nicht das Berufsbild definiert: Was ist überhaupt ein Diplom-Handelslehrer? Erst nach der Definition und Beschreibung des Berufsbildes kann auf den Unteraspekt der Berufsausbildung eingegangen werden. Hier wird nur der Studiengang erläutert. ergo: kein Enzyklopädie-Artikel, sondern ein Handbuchartikel für Studiengänger, wäre eigentlich zu löschen, aber besser ergänzen. WP:WWNI.--Löschfix 15:18, 28. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Linkcontainer[Quelltext bearbeiten]

Ist diese riesige Linkliste in dem Artikel wirklich notwendig? -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 23:06, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten