Diskussion:Dobbin-Linstow

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 109.41.2.175 in Abschnitt Zäsur 1735
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Zäsur 1735[Quelltext bearbeiten]

1735 wurde das Gut c. p. lediglich verpfändet. Eine Wiedereinlösung durch den Pfandgeber war nicht vorgesehen. Pfandnehmer war der Ehemann der 3. Tochter des Pfandgebers. Dieser, der Herr von Steinstorff, starb 1753, die Witwe verkaufte das Pfandrecht 1760 (im Siebenjährigen Krieg mit seinen Drangsalen)an dern Herrn Frisch und dieser 1761 an den Glasfabrikanten Seitz (vordem in Nossentiner Hütte). Ab 1785 unternahmen entfernte Verwandte des inzw. verst. Pfandgebers Versuche zur Wiedereinlösung, scheiterten aber letztlich. Die Erben des Glasfabrikanten Seitz (gest. 1797) verkauften ihre Ansprüche 1803 an den Justizrat Bolte, der kurz darauf die Ansprüche des noch lebenden, aber gescheiterten Pfandeinlösers erwarb und so die Rechte am Gut wieder zusammenführte. R. Berg--109.41.2.175 11:40, 5. Jul. 2020 (CEST)Beantworten