Diskussion:Dokumentenechtheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Buachamer in Abschnitt Füllertinte
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Computerdrucker[Quelltext bearbeiten]

Gewöhnliche Tintenstrahldrucker können oft mit Dokumentenechter Tinte aufgerüstet werden.

Dokumentenechte Drucker können mit dem Kauf von Billigtintenprodukten zu nicht Dokumentenechten Druckern werden.

Dies gilt auch bedingt für Laser Drucker.

Dokumentenechtheit hier aufzulisten ist kaum möglich, da es leicht den Rahmen sprengt.

Sollte Dokumentechtheit benötigt werden, immer erst beim Tintenhersteller oder Drucker Hersteller die Zertifizierung einsehen. (nicht signierter Beitrag von 92.231.56.55 (Diskussion) 21:35, 8. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Aus eigener Anschauung kann ich sagen, dass es Laserdrucker gibt, deren Originaltoner man wegradieren kann (und das war kein kleines billiges Gerät für den Hausgebrauch)--195.37.166.236 16:56, 22. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

[Quelltext bearbeiten]

Hier steht unter "dokumentenechte Schreibmedien" u.a. auch "Toner (Kopierer und Laserdrucker)".

Im Artikel "Elektrofotografie" steht aber im Absatz "Eigenschaften": "Kopien sind nicht archivfest und nicht dokumentenecht. Der Toner kann rückstandsfrei wieder vom Träger entfernt werden bzw. es geschieht automatisch im Lauf der Jahre"

Das sollte mal jemand, der wirklich fachliche Kenntnisse hat, in Einklang bringen.

Die meisten Kyocera Drucker + Toner sind dokumentenecht. Siehe

http://www.kyoceramita.de/content/downloadpool/de/documentation/documentauthenticity/fs-1030d_pts_pdf.-downloadcenteritem-Single-File.downloadcenteritem.tmp/FS-1030D_PTS.pdf 217.226.16.134 16:43, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Füllertinte[Quelltext bearbeiten]

Füllfederhalter mit spezieller, dokumentenechter Tinte (Eisengallustinte)

Das ist nicht richtig. Eisengallustinte ist dokumentenecht, sollte aber tunlichst nicht für Füllfederhalter verwendet werden, da diese verstopfen und kaputt gehen, sondern stattdessen nur mit einem Federhalter ohne Reservoir, der problemlos zu reinigen ist. Für den Bürogebrauch damit ziemlich unpraktisch. ;-)

Füllertinten die vom Hersteller als dokumentenecht beworben werden gibt es auch, z.B. von Herbin und de Atramentis, es handelt sich dabei, soweit ich weiß, um schwarze Pigmenttinten, also eine Suspension von Farbpartikeln im Ggs. zu den üblichen wässrigen Lösungen von Farbstoffen. Das erhöht Lichtbeständigkeit, Verlaufsfestigkeit und Chemikalienresistenz. Aragorn2 08:48, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Auch "Montblanc" bewirbt Füllhaltertinten mit dem Zusatz "Permanent" als Dokumentenecht im Sinne der Norm. Farben: schwarz und dunkelblau. Es handelt sich wahrscheinlich im Nanopartikel-Tinten.--sleepytomcat (Diskussion) 17:26, 23. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Es gibt auch moderne Eisengallustinten, die auch im Füllfederhalter verwendet werden können z.B. die Diamin Registar's Ink, die Rohrer & Klingner, Akkerman Ijzer-Galnoten, Salix und viele mehr... Selbst die Pelikan 4001 blau-schwarz enthält Eisengallustinte siehe Pelikab Dokumentenechte Tinten und Tuschen. --Buachamer (Diskussion) 14:28, 10. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Was ist mit E-Mail und Computerdateien ?[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit E-Mail und Computerdateien ? 37.4.68.157 16:05, 10. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

ISO 14145-2 vs ISO 12757-2[Quelltext bearbeiten]

Im Englischen Artikel sind beide Normen erwähnt, sie scheinen beide Dokumentenechtheit zu bescheinigen und sollten daher auch beide erwähnt werden. Während sich erstere auf "Roller ball pens and refills" bezieht, lautet der Titel der letzeren "Ball point pens and refills [...]".

Crazzyman2526 (Diskussion) 11:22, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Wo findet man die Verschriftlichung der Norm ISO 12757-2?--Wikiseidank (Diskussion) 17:14, 5. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Aufbewahrung: Pergaminhüllen geeignet?[Quelltext bearbeiten]

Bisher sehe ich im Artikel nur Infos zu Plastikhüllen. Sind denn nicht auch Pergaminhüllen geeignet (und gebräuchlich)?
Bekannt ist mir das Material bspw. bei Tütchen für Briefmarkensammler und als Zwischenblätter in Briefmarkenalben. Weil es da ja teils um erhebliche Werte und sichere Langzeitaufbewahrung geht, finde ich diesen Gedanken eigentlich naheliegend. Ich möchte im Artikel selbst nichts schreiben, weil mir die einschlägigen Normen und komplizierten Rechtsvorschriften (für Archivare, Notare etc.) unbekannt sind, deshalb mal hier als Vorschlag zur Ergänzung. --2A02:3030:81A:52F0:3CC7:850F:8CCC:E5B0 02:30, 4. Sep. 2022 (CEST)Beantworten