Diskussion:Drogenwischtest

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 80.237.156.64 in Abschnitt Durchführung
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sind die erwähnten 95% spezifität, sensitivität, die summe von richtig-positiv und richtig-negativ oder was? --Roxbury 12:57, 22. Aug 2006 (CEST)

LOL wer will mitlachen ?? 95% zuverlässigkeit? hohoho
ist das hier die Werbeseite der herstellerfirma?
Martin (nicht signierter Beitrag von 85.176.75.107 (Diskussion) 20:04, 11. Oktober 2006)
-> So weit ich weiß, ist der Drugwipe bei allen Drogen schon zu 90% zuverlässig, nur halt eben nicht bei Cannabis.. Da THC schwer wasserlöslich ist, und der Test mit Schweiß oder Speichel gemacht wird, liegt bei Cannabis die Fehlqoute bei 80-90%. (nicht signierter Beitrag von 82.83.235.83 (Diskussion) 19:10, 23. März 2007)

Durchführung[Quelltext bearbeiten]

hallo, darf der test immer durchgeführt werden oder muss vorher ein indiz auf Drogenkonsum vorhanden sein, dH veränderte Augen oder Drogenfund ? mfg (nicht signierter Beitrag von XmuratX (Diskussion | Beiträge) 20:49, 18. November 2006)

Moin,
Zur Frage "Darf der Test immer durchgeführt werden?":
Nein: Es müssen vorausgehende Indizien für den Drogenkonsum vorliegen. z.B. Pupillenreaktion, Verhalten des Probanden, etc.
Weiterhin ist die Zuverlässigkeit des Testes mehr als zweifelhaft. Einige Bundesländer haben die Gerichtsverwertbarkeit dieses Tests abgelehnt, da er auch dann "positiv" reagiert, wenn der Proband nur passiv mit Betäubungsmitteln in Berührung gekommen ist.
Beispiel: "Ein Proband hält sich in einer Lokalität auf, in der BTM konsumiert wird."
Durch die Anhaftungen an seinem Körper, würde der Test positiv ausfallen, ohne das der Proband selbst BTM konsumiert hat. (Quelle: Berufsbedingte (Polizei) Erfahrung)
Gruß! (nicht signierter Beitrag von Altona (Diskussion | Beiträge) 13:31, 20. März 2007)
Meißt reicht es nach dem Initialverdacht zu fragen, und/oder je nach Situation auf den Grundsatz zur Verhältnismäßigkeit zu verweisen! ebenfalls (Quelle: Berufsbedingte (Polizei) Erfahrung) MfG80.237.156.64 19:28, 22. Mär. 2014 (CET)Beantworten

legaler Konsum illegaler Drogen[Quelltext bearbeiten]

Ganz im Ernst, was soll dieser schwurbelige Satz? "...legalen Konsum illegaler Drogen..."? Spielt das in diesem Abschnitt eine Rolle, dass der Konsum nicht strafbar ist? Wie sieht es dann mit dem illegalen Konsum legaler Drogen aus -->Nichtrauchergesetz? Es sieht so aus, als hätten sich hier drogenabhängige Autoren durchgesetzt!

Vorschlag: Ein Drogenwischtest (etwa Drugwipe der Securetec AG) ist ein einfach zu handhabendes Verfahren, um Personen auf den Konsum illegaler Drogen oder den Kontakt zu diesen Stoffen zu testen. Der Test kommt als Drogenschnelltest bei Kontrollen des Zolls, bei Verkehrskontrollen der Polizei ebenso wie bei der Bundeswehr, bei der Bundespolizei, in Gefängnissen, aber auch in Schulen und privaten Unternehmen weltweit zum Einsatz. --RekrKp8 (Diskussion) 16:22, 30. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Ja richtig, die Angabe ob die Droge oder der Konsum legal oder illegal hat mit der Funktion des Tests nichts zu tun. Geändert. (nicht signierter Beitrag von Tomtomtom123 (Diskussion | Beiträge) 09:07, 12. Jan. 2014 (CET))Beantworten