Diskussion:ESG

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Tangomoos in Abschnitt Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz
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Embryonenschutzgesetz: ESchG – und ESG?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, hier wurde ESG für Embryonenschutzgesetz zur Sichtung eingetragen. Der IP-Autor gibt das Deutsche Ärzteblatt ohne nähere Angaben als Beleg an; der Art. selbst als offizielle Abkürzung ESchG. Sollen nichtoffizielle Abkürzungen, die im Art. nicht einmal als Variante vermerkt sind, hier angeführt werden? Mglw. ist ESG ja sinnvoll, müsste dann aber im Art. aufgeführt werden. --Wi-luc-ky (Diskussion) 11:36, 18. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Gute Lösung (nach Diskussion) von Toni: Embryonenschutzgesetz eingestellt unter ESG#Siehe auch mit der Abkürzung ESchG. Erledigt. --Wi-luc-ky (Diskussion) 15:02, 18. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es das deutsche ESG nicht mehr und wurde 2017 durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise ersetzt ([1]). --Tangomoos (Diskussion) 16:28, 12. Aug. 2018 (CEST)Beantworten