Diskussion:EU-Überweisung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 194.149.247.24 in Abschnitt Ablösung der Verordnung 2001/2560 durch 2009/0924
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sollte man den Suchbegriff nicht etwas allgemeiner als "EU-%C3%9Cberweisung" gestalten? Gibt man "EU-Ueberweisung" in die Suche ein, findet man nichts! Ziemlich umstaendlich, wenn man sich das Umlaute-Tippen sparen will. (nicht signierter Beitrag von 84.147.26.191, 23:20, 29. Mär. 2006 (Diskussion | Beiträge) )


§676a BGB, Abs. 2 Satz 1 schreibt vor. dass Überweisungen binnen fünf Tagen auf dem Konto des Kreditinstitutes des Kontoinhabers angekommen sein müssen. Wie lange das Kreditinstitut Zeit hat, das Geld auf das eigentliche Empfängerkonto zu überweisen, wird wohl von den Richtlinien im jeweiligem Staat abhängen. -- PETe! 01:03, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten

nicht teurer als innerstaatliche Überweisungen[Quelltext bearbeiten]

Was heißt das genau? Bei der Deutschen Bank z.B. sind Inlands-Überweisungen für mich kostenlos, EU-Überweisungen kosten mich 1,50 Euro, zudem ist ungewiss, wieviel beim Empfänger ankommt (wg. SHARE). Ich bin nicht sicher, aber ich vermute, die Banken umgehen das Gesetz, indem sie "eigentlich" diese Entgelte auch für Inlandsüberweisungen erheben, ihren Kunden aber Kontoführungsmodelle anbieten, bei denen Inlandsüberweisungen entgeltfrei ausgeführt werden. Oder sehe ich das völlig falsch?--217.232.245.43 18:47, 29. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Erforderliche Daten[Quelltext bearbeiten]

In der Praxis entsteht regelmäßig Verwirrung weil Banken - z.B. in Italien - für EU-Überweisungen die Postadresse des Empfängers verlangen. Laut Artikel werden diese Angaben aber gar nicht benötigt; vielleicht kann das jemand erklären oder ergänzen. (nicht signierter Beitrag von 88.64.62.89 (Diskussion | Beiträge) 22:10, 25. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Ablösung der Verordnung 2001/2560 durch 2009/0924[Quelltext bearbeiten]

Auf folgender Seite der EU ist die Ablösung der im Artikel genannten VO beschrieben: http://ec.europa.eu/internal_market/payments/crossborder/index_de.htm Fraglich dürfte sein, inwieweit auch inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden, die (außer dem Verweis auf die VO) eine Anpassung des Artikels nötig werden lassen. (nicht signierter Beitrag von 194.149.247.24 (Diskussion) 12:04, 16. Nov. 2011 (CET)) Beantworten