EU-Überweisung

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Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, auch EU-Überweisungen oder EU-Standardüberweisungen genannt, sind eine besondere Form der Auslandsüberweisung. Sie dürfen für Kunden seit dem 1. Juli 2003 laut EU-Verordnung 2560/2001 nicht teurer sein als innerstaatliche Überweisungen.

Eine EU-Überweisung muss, um der EU-Verordnung zu entsprechen, folgende Kriterien erfüllen:

  • Als Empfängerdaten müssen IBAN und BIC angegeben sein.
  • Als Währung ist nur der Euro zulässig. Dies gilt auch für Staaten, die den Euro nicht als Zahlungsmittel eingeführt haben.
  • Der Überweisungsbetrag darf 50.000 € nicht überschreiten.
  • Die Spesen müssen zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden (Gebührenregelung SHA).

Seit 2005 sind auch die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) der EU-Preisverordnung beigetreten, so dass Überweisungen, die die Bedingungen der Verordnung erfüllen, ebenfalls wie EU-Standardüberweisungen bepreist werden. An die Preisgrenzen nicht gebunden ist die Schweiz.

In Deutschland schreibt das Überweisungsgesetz eine Laufzeit für EU-Überweisungen von weniger als fünf Tagen vor (Ausnahme Griechenland 6 Banktage). Zahlungen über 12.500 € müssen der Bundesbank für die Außenwirtschaftsstatistik gemeldet werden.

Den organisatorischen Rahmen für Auslandsüberweisungen bildet der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).

[Bearbeiten] Abgrenzung zur SEPA-Überweisung

  • SEPA-Zahlungen können neben den EU- und EWR-Staaten auch in die Schweiz vorgenommen werden
  • SEPA-Zahlungen können für innerdeutsche Überweisungen genutzt werden
  • keine Betragsobergrenzen bei SEPA-Überweisungen
  • europaweite Gutschrift von SEPA-Überweisungen innerhalb von drei Bankarbeitstagen

[Bearbeiten] Weblinks

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