Diskussion:Ebenbürtigkeit

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Jossi2 in Abschnitt Abschnitt "Hoher Adel"
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Soweit ich weiss geht es im Streite im Hause Hohenzollern um die Bestimmungen im Testament des letzten Kaisers Wilhelm II. und nicht um Verfügungen im Letzten Willen des Kronprinzen Wilhelm oder seines zweiten Sohnes Louis Ferdinand von Preussen. Grüsse alexvonf

Überarbeitung und Unverständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel werden lauter Wörter verwendet, die nirgendwo anders erklärt werden und den allermeisten Lesern unbekannt sein dürften. Beispiele: "Standesgleichheit", "reichsständisch", "Ritterbürtig", "Rechtssatz in dieser Sphäre", "successionsfähig", und vieles mehr. Außerdem ließt sich der Bericht wie ein Gesetzestext, d.h. extrem zäh und kompliziert. Kann man die Sätze nicht mal etwas kürzer fassen und ein paar Verben einführen. Zu guter Letzt: Deutschland ist keine Monarchie mehr. Das sollte eigentlich mittlerweile jeder mitbekommen haben. Von daher sollten Ausdrücke wie "Mitglieder regierender deutscher Fürstenhäuser" hier schnellstens verschwinden. --Varulv 21:43, 20. Feb 2005 (CET)

Stimmt, es ist nicht immer gut nur den alten Meyer abzuschreiben. Im Übrigen ging es in dem Rechtsstreit um einen Erbvertrag zwischen Wilhelm II. und seinem Sohn, dem ehemaligen Kronprinzen. Letztlich wurde entschieden, dass sog. Hausgesetze grds. nicht mehr gelten, dass aber wegen der Testierfreiheit der Erblasser bestimmen kann, unter welchen Bedingungen er wem etwas vererbt. Mami 13:21, 27. Feb 2005 (CET)


Entschuldigung, aber der Artikel ist immer noch unklar. Im "Fall Preußen" schreibst du zuerst vom Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, dann vom Entscheid des Bundesgerichtshofs und dann wieder von demjenigen des Bundesverfassungsgerichts. Nicht gerade übersichtlich. Auch die Sache, um die es geht, wird nicht klar. Meines Wissens ging es darum, wer "Chef des Hauses Preußen" ist, und da haben die älteren Söhne meines Wissens wegen der Testierfreiheit auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht recht bekommen. Also hätte sich die alte Ebenbürtigkeitsregel letztlich - nämlich was die Konsequenzen angeht - eben doch durchgesetzt. Richtig? Kann das jemand klarer formulieren? -- Im Hause Wittelsbach hat man übrigens vor einigen Jahren eine eigene Lösung gefunden: Die nicht standesgemäße Ehe des Prinzen Luitpold (?) wurde zwanzig Jahre (1999 oder so) später doch noch als "standesgemäß" anerkannt, aber der Prinz darf dereinst nicht Chef des Hauses sein, sehr wohl aber (was früher undenkbar gewesen wäre) dessen Sohn. Wäre schön, einE KennerIn könnte den Artikel optimieren und ausbauen. --Matz 14:13, 26. Jul. 2007 (CET)

Das deutsche Rechtswesen hat nun mal mehrere Instanzen. Wesentlich für den Artikel ist die BVerfG-Entscheidung. Die wird daher im ersten Satz einleitend benannt. Anschließend wird erklärt, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist: Der Prozess wurde bis zum BGH als oberstem Zivilgericht geführt. Gegen dessen Urteil wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, die zu dem BVerfG-Entscheid führte. Steht alles so im Artikel. Wo ist da die Unklarheit?
Edit: Ich habe gerade gesehen, dass eine IP heute mittag sinnwidrigerweise das Wörtchen "durch" gelöscht hatte. Dadurch wurde der Artikel in der Tat unklar, weil es jetzt so aussah, als sei die Entscheidung des BVerfG eine des BGH. Hab das wieder gefixt. Jossi 21:33, 26. Jul. 2007 (CEST) Beantworten
Der Wortlaut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Übrigen im Artikel verlinkt. (Ich weiß, soll man eigentlich nicht, ist aber hier ganz praktisch.) Da kannst du nachlesen, dass es sich um ein ganz normales zivilrechtliches Erbscheinverfahren handelte (also um die Frage, wer erben darf). Nix mit "Chef des Hauses Preußen". Der Begriff kommt in der Entscheidung überhaupt nicht vor. Jossi 21:27, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Beatrix, Lippe-Biesterfeld und Diana[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heisst es, Beatrix der Niederlande habe einen Ehepartner aus dem niederen Adel geheiratet. Stimmt das wirklich? Das Haus Lippe-Biesterfeld ist meines Wissens eine Linie des Gesamthauses Lippe, und dieses gehört dem Hochadel an. Nun? --Freigut (Diskussion) 14:48, 11. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Niemand antwortet... Dann nehme ich das Beispiel vorne raus. --Freigut (Diskussion) 15:17, 5. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ihre Mutte hat den Prinzen Lippe zu Bliesterfeld geheiratet, so wurde dieser Titel Teil des Königsgeschlechts. Beatrix hat Klaus von Amsberg geheiratet, der dem untitulierten deutschen niederen Adel angehörte - Ihm wurde extra der Titel Junker/Joonker verliehen, der nun auch Teil des Königshauses ist.Rottenbeere (Diskussion) 20:19, 5. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ah, richtig, das war ja die Mutter – vielen Dank! --Freigut (Diskussion) 09:07, 6. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Seltsam find ich aber, dass immer wieder die "Mär" auftaucht, dass Lady Diana Spencer, Tocher des 8. Earl Spencer als niederadelig bezeichnet wird. Die Diskussion damals ging darum, dass Sie kein qualifizieres A-Level, keine vollständige Ausbildung hatte und als Hilfskindergärtnerin arbeitete. Von der Ebenbürtigkeit war damals nie die Rede! --Rottenbeere (Diskussion) 12:21, 10. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ja, davon war nie die Rede, und zwar weil es in England keine Ebenbürtigkeitsvorschriften gibt und auch niemals gab (mit Ausnahme der hannoverschen Personalunion, wo die Ebenbürtigkeit aber nur für die hannoversche Thronfolge Relevanz hatte). Auf der isolierten Insel war, besonders im Mittelalter, die Auswahl an Königskindern eigentlich nur auf zwei Dynastien beschränkt, die englische und die schottische. Kleinfürsten gab es weit und breit keine, zumindest ab dem Hochmittelalter. Daher heirateten die mittelalterlichen Herrscher beider Königreiche auch - neben vom Kontinent importierten Prinzessinnen - sehr häufig die Töchter von Lords (bürgerliche Eheschließungen kamen allerdings meines Wissens bis zu Kate Middleton nicht vor, Wallis Simpson wurden ihre Scheidungen angelastet, nicht ihre Herkunft). Einen Hochadel im Sinne von "souverän" oder "semi-souverän" wie im HRR gibt es dort nicht, nur die Peers; sie bilden den inländischen, höheren Adel. Diana war die Tochter eines Peers, Camilla ist zumindest mütterlicherseits die Enkelin eines solchen.--Equord 00:13, 03.Nov 2017 (CET)

Abschnitt "Hoher Adel"[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt krankt schwer daran, dass im Wesentlichen der moderne vermeintliche "Hochadel", korrekt wäre eher "postnapoleonischer Neu- und Pseudo-Hochadel", in seinen widersprüchlichen Ausprägungen des 19. und 20. Jahrhunderts beschrieben wird. Die sehr neuzeitlichen Eigenheiten des, unter anderem napoleonisch, aber auch kolonial pervertierten und ethisch recht verwirrten, teilweise auch explizit kolonialkriminellen Neu-Hochadels werden damit auf unlautere Weise zum Maßstab erhoben, obwohl sie in deutlichem Widerspruch zu den Standards des tatsächlichen alten Hohen Adels stehen. Diese Diskrepanz und Verwirrung zeigt sich beispielsweise im zunehmend mediterranen Erbrecht und seiner pathologischen Ausprägungen, insbesondere die völlige Fixierung auf die agnatische Erblinie und die damit zwangsläufig verbundene exzessive Benachteiligung weiblicher und unehelicher Kinder. Diese Eigenheiten stehen jedoch in einem extremen Widerspruch zum überlieferten alten mitteleuropäischen Erbrecht, seinen Werten und seinem Adelsverständnis, womit sich ein deutlicher kultureller Bruch zeigt und eine deutliche Inkompatibilität zwischen modernem angeblichen "Hochadel" und dem historischen "Hohen Adel" in der Bewertung der Ebenbürtigkeit, der Erbfähigkeit und des Adelsstandes ergibt. --188.105.247.124 14:28, 1. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Privattheorien darüber, was „richtiger“ und was „falscher“ Hochadel ist, tragen nicht zur Verbesserung des Artikels bei. --Jossi (Diskussion) 17:13, 2. Mai 2020 (CEST)Beantworten