Diskussion:Eckert & Ziegler

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Das kann man auch als Vater verantworten, wirtschaft IHK Braunschweig, 2/2014, S. 62.[Quelltext bearbeiten]

Der Wikipedia-Artikel referenziert als angeblichen Quellennachweis für die Ungefährlichkeit von radioaktiver Strahlung einen Artikel des Firmenchefs selber. Der Wikipedia-Artikel wird offenbar aktiv gepflegt, um die Firma in einem guten Licht dastehen zu lassen und Gefahren und Geschäftsgebaren schönzureden. https://www.biss-braunschweig.de/wp-content/uploads/IHK_Wirtschaft_Februar_2014_EZN-Halle.pdf (nicht signierter Beitrag von 217.247.129.198 (Diskussion) 10:19, 9. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Ein weiterer Unternehmens-Schwerpunkt ...[Quelltext bearbeiten]

Was war falsch an dem Satz...

Ein weiterer Unternehmens-Schwerpunkt liegt bei der Entsorgung von schwach bis mittelradioaktiven Abfällen.

...so daß er wieder gestrichen wurde?

Mhh, sorry, lag's am reload? Keine Ahnung... Satz ist da, alles bestens! (nicht signierter Beitrag von 84.143.19.122 (Diskussion) 15:09, 12. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Dürfte ein Sichtungsproblem gewesen sein: Der Beitrag kam um ca. 14:47 in den Artikel, ich habe ihn um 16:58 gesichtet. Bis dahin wurde er für nicht angemeldete Benutzer (IPs) noch nicht automatisch angezeigt. Siehe auch WP:GSV --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 15:51, 12. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Unterpunkt "Kritik" zu vorliegendem Rechtstreit (Kündigung wegen HIV)[Quelltext bearbeiten]

Ich bin der Meinung, dass die Informationen zu diesem Vorfall durchaus von enzyklopädischem Interesse sind:

Das Thema hat besondere Brisanz: Gerade bei einem Unternehmen, dass im medizinischen Sektor tätig ist, darf dem Leser nicht vorenthalten werden, dass das fachliche medizinische Wissen der Firma in Frage gestellt wird. Im vorliegenden Fall zeigt sich dies durch die Entlassung eines Mitarbeiters unter Angabe von medizinischen Gründen, die jeder anerkannten fachlichen Meinung widersprechen (vgl. hier: Wikipedia Artikel über HIV; insbesondere Übertragungswege).

Deshalb: zur erneuten Sichtung wieder eingestellt.-- Lightkultur 03:11, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe auch: http://www.rechtpositiv.de/positives-recht/arbeitsrecht/hiv-und-berufseignung/258/

-- Lightkultur 02:05, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Das sehe ich ganz genauso! Ich bin eben auf diesen Artikel gekommen, auf der Suche nach genau diesem Fall. Schön, dass ich ihn in der ungesichteten Version gefunden habe. Man stelle sich mal vor, Amnesty International würde jemanden kündigen weil er schwarz ist. Ich finde das ist vergleichbar und genauso skandalös. -- 95.222.168.56 11:21, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ich heiße dieses Verhalten seitens des Unternehmens auch nicht für gut, aber die Klage wurde abgewiesen, die Berufung steht in den Sternen. Großen Wirbel hat das offenbar auch nicht ausgelöst, zumindest sind hier keine Artikel in überregionalen Medien dargestellt, so dass eine enzyklopädische Bedeutung nicht herausgestellt wird. Es ist nichts weiter als ein Einzelfall, der für den Betroffenen zwar unerträglich sein kann, aber für das Unternehmen ohne besondere Bedeutung ist. --Uwe G. ¿⇔? RM 16:34, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
http://www.taz.de/!74924/
Das Thema könnte Rechtsgeschichte schreiben und ist deshalb so uninteressant nicht. --HAW 08:30, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich schließe mich hier der Meinung von Uwe Gille an: Nach bisherigem Stand der Dinge handelt es sich um einen Einzelfall in einem Tochterunternehmen, der keinerlei Rückschlüsse auf eine dahin gehende Policy des Lemmagegenstandes, also der „Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG“ zulässt. Der Vorfall ist daher, so interessant er rechtsgeschichtlich sein mag, in Bezug auf den Artikel völlig irrelevant. Obendrein fehlen in den Ausführungen der Quellen wichtige Informationen zu dem Vorfall: Wurde der HIV-Test mit Wissen und Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt? Wird von allen Bewerbern die Vorlage eines HIV-Tests verlangt, oder handelt es sich um einen Einzelfall?
Eine Erwähnung des Vorfalls im Artikel wirft ein ungünstiges Licht auf das Unternehmen ohne dass in irgedeiner Form die Verantwortung des Unternehmens für den Vorfall dargelegt wird. Der Abschnitt kann daher nicht in den Artikel aufgenommen werden, ich entferne ihn wieder! (Zur Verdeutlichung ein imaginäres Beispiel: Ein Filialleiter der Einzelhandelskette x verlangt rechtwidrig von seinen Kassiererinnen, Artikel "versehentlich" zweimal über den Scanner zu ziehen, um den Umsatz seiner Filiale zu steigern und wird deswegen juristisch zur Rechenschaft gezogen: Hätte das im Artikel zur Handelskette x irgend etwas zu suchen?)--Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 12:52, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich glaube nicht, daß jede Kündigungsschutzklage, die gegen ein Unternehmen angestrengt wird, in dessen Artikel aufgenommen werden muß, auch wenn unstreitig jede Kündigung für denjenigen, der seinen Arbeitsplatz verliert, eine große Härte darstellt. Noch viel weniger sehe ich eine Relevanz für abgewiesene KS-Klagen. Relevant sind sicher obergerichtliche Entscheidungen über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von krankheitsbedingten Kündigungen, auch unter spezieller Berücksichtigung der jeweils zugrunde liegenden Erkrankung. Solche Urteile werden aber üblicherweise in den dafür zuständigen Artikeln ohne Angabe der Namen der Prozeßparteien veröffentlicht, nicht in den Artikeln über die Prozeßparteien. Ausnahmen gibt es sicherlich, wenn eine oder beide Prozeßparteien gerade durch das Verfahren zu Bekanntheit gelangt sind, das sehe aber ich hier (zumindest noch) nicht. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 14:00, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn ein Großkonzern unethisch handelt und gegen geltendes Recht verstößt, dann gehört das schon in den Artikel über das Unternehmen. Liegt aber hier erstmal nicht vor. --HAW 11:08, 3. Sep. 2011 (CEST) :::: Da das BAG das inzwischen kassiert und fesgestellt hat, dass die Kündigung einen Verstoß gegen das AGG dargestellt hat, kann man das ja jetzt wieder rein nehmen. -- Lightkultur 01:08, 30. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Wegen der Aufnahme in den TecDax habe ich mir diesen Abschnitt nochmal genauer angeschaut. Der Rechtstreit von 2011 spielte weder in der Berichterstattung zum Unternehmen noch Rechtsgeschichte eine Rolle. Durch die Hervorhebung hier wird damit gegen WP:NPOV verstoßen. Unethisches Verhalten allein macht es nicht zur enz. wesentlichen Information. Genauso in Braunschweig die Bürgerinitiave, deren Kritik zwar existent, aber nicht relevant ist. Dazu halte ich es beim Überprüfen der Angaben auch für inhaltlich falsch, da es sich um eine Durchgangsstraße mit angrenzender Wohnbebauung handelt, die als Erschließung des Gewerbegebiets dient, nicht um eine Wohngebietsstraße, von denen es dort auch etliche gibt, die aber nicht betroffen sind.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:33, 20. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Abschnitt Geschäftszahlen[Quelltext bearbeiten]

Der erste Teil des Abschnitts könnte aus einer Werbebroschüre der Firma abgeschrieben sein und hat meiner Meinung nach in einer Enzyklopädie so nichts verloren. Die eigentlichen Geschäftszahlen sind außerdem in angemessen nüchterner Weise in der Tabelle genannt schon genannt und sollten nicht durch Ausdrücke wie Rekord usw. zu Werbung durch WP umfunktioniert werden.--Rarian (Diskussion) 15:39, 30. Mär. 2014 (CEST)Beantworten