Diskussion:Ehe

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Letzter Kommentar: vor 3 Tagen von Minimalani in Abschnitt Nepal und Griechenland
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Neuer Abschnitt "Sexualität"?[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag: Es wäre - siehe die vorangegangene Diskussion Geschlechtlichkeit - wünschenswert, einen Abschnitt „Sexualität“ einzufügen, da die historische Institution der Ehe diese als einen zentralen Aspekt betrachtet. In so einem Kapitel kann schon Vorhandenes in Unterabschnitten untergebracht bzw. zusammengefaßt werden, natürlich mit entsprechenden Verweisen:

  1. außereheliche Sexualität in verschiedenen Kulturen
  2. Verbot sexueller Beziehungen außerhalb der Ehe in verschiedenen Kulturen und Epochen
  3. Inzesttabu
  4. biologische Aspekte der Exo- und Endogamie
  5. Modifikation des Ehebegriffs in der westlichen Gesellschaft des 20. und 21. Jahrhunderts

Das würde einen partiellen Umbau des Lemmas und eventuell die Beseitigung von Doubletten erfordern. Was meint ihr? Wer traut sich? --Cantakukuruz (Diskussion) 14:55, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

 → Textvorschläge hierzu sind willkommen, Belege auch :) -- Chiananda (Disk | Edits | Portal:Ethnologie) 00:00, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Eherechtsreform in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Das ist etwas lückenhaft und chronologisch fehlerhaft. Insbesonder sollte deutlich werden, dass einige Bestimmungen noch bis in die 1970er Jahre galten. Es gab z.B. den entscheidenden Übergang vom Schuldprinzip zum Zerrüttungsprinzip bei der Scheidung. Vom - ursprünglichen und falschen - Jahr 1950 bis 2007 ist es ein Riesenschritt! --House1630 (Diskussion) 12:38, 1. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Dann sollte es geändert werden. --Abwun (Diskussion) 07:47, 1. Jan. 2018 (CET)Beantworten

2017: Gleichstellung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare[Quelltext bearbeiten]

Historische Entscheidung: Bundestag beschließt Ehe für alle – Merkel stimmt mit Nein. Dies ist einer der verschiedenen betroffenen Artikel. Die Details müssen recherchiert werden. --(nicht signierter Beitrag von LK90 (Diskussion | Beiträge) 30. Juni 2017, 13:24 Uhr)

Neuer 1. Abschnitt: "Grundlegende Aufgaben der Ehe"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Einleitung und den kompletten Inhalt des alten 1. Abschnitts "Formen und Abgrenzung" umbenannt, gründlich überarbeitet, umstrukturiert und mit wichtigen Eckpfeilern versehen. Außerdem habe ich den letzten Abschnitt "Verwandte Themen" aufgebretzelt und mit detaillierten Erläuterungen ausgestattet – weitere Inhalte habe ich nicht angefasst, nur den Inhalt des alten Abschnitts "„Ehe ohne Trauschein“ (Konkubinat)" (unpassende Betitelung!) als "Gegenwart" ans Ende von Abschnitt "Neuzeit" gehängt.

Schön wäre, wenn sich jemand mit Sachkenntnis der anderen Abschnitte annehmen würde, die sind bisschen altbacken :-( -- Chiananda (Disk | Edits | Portal:Ethnologie) 00:15, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte vorschlagen, die gesetzliche Regelung zum Eheschluss (des deutschen BGB) zur Definition in den Artikel aufzunehmen. Diese ist prägnant und abschließend. "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." (§ 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html). Ausdrücklich unterscheidet der Gesetzgeber hier nicht zwischen Sexualität bzw. Geschlecht der Bürger, es gibt im Gesetz somit keine "gleichgeschlechtliche Ehe", sondern nur "die Ehe", vgl. auch alle folgenden §§ zur Ehe. Die strukturelle Unterscheidung in Ehe ("traditionelle Ehe") und "gleichgeschlechtliche Ehe", die den Artikel durchzieht, ist zumindest im deutschsprachigen Raum so nicht mehr zeitgemäß. Ein Lexikon muss auf der Höhe der Zeit bleiben um relevant zu sein. Ich bitte um Diskussion. 2A02:810D:640:1948:9461:5F2F:FF72:2B22 09:13, 6. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Abschnitt: "Ehe mit ausländischen Partnern" -- Beleg fehlt[Quelltext bearbeiten]

Im o.g. Abschnitt habe ich grade etwas korrigiert (v.a. "interkulturell" > "binational"), dann aber nun gesehen, dass der (einzige) angegebene Beleg nur einen Teil des Absatzes belegt. Bzgl. dieses Teils ist meine Änderung auf jeden Fall richtig; ob dies auch bei folgendem -- von mir schon (mit) modifizierten -- Teil auch (100%ig) der Fall ist, weiß ich nicht, da für ihn ein Beleg fehlt:
"Von den insgesamt rund 21 Mio. verheirateten Paaren in Deutschland waren 2005 6,3 Prozent binational (gegenüber 1996 ein Anstieg um 3 % auf 1,3 Mio.). Bei 602.000 Ehepaaren ist die Ehefrau ausländischer Herkunft (bei 545.000 der Ehemann). Bei nicht verheirateten Paaren, die jeweils aus einem Ausländer und einem deutschen Staatsangehörigen bestehen, überwiegt dagegen die Zahl der ausländischen Männer gegenüber der Zahl der ausländischen Frauen (104.000 zu 80.000). Das Verhältnis von Partnern aus EU-Staaten zu Partnern aus Nicht-EU-Staaten beträgt rund 2:3."
--109.91.36.196 16:11, 25. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Grundlegende Aufgaben der Ehe?[Quelltext bearbeiten]

Kapitelüberschrift geändert. Menschen haben Aufgaben, Institutionen haben Funktionen. Deshalb kann bei der Ehe nicht "Grundlegende Aufgaben der Ehe" Abschnittsüberschrift sein. --Georg Hügler (Diskussion) 05:10, 22. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Bezug zu Kranzgeld erscheint sinnvoll[Quelltext bearbeiten]

Kranzgeld, als ehemalige "Entschädigung bei sexueller Aktivität und späterem Wegfall der Geschäftsgrundlage" erscheint als ehemalige "Regelung bei Vertragsstörungen bei der Anbahnung der Ehe" als klar erwähnenswert. Auch hier zeigt die erfolgte Abschaffung einen gesellschaftlichen Wertewandel in Zusammenhang mit dem Institut der Ehe. Nemissimo RSX 15:44, 2. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Kranzgeld scheint eine rein deutsche Rechtsidee zu sein. Da der Artikel erfreulich weit über den deutschen Tellerrand hinausreicht, zögere ich etwas, diesen Vorschlag aufzugreifen. Falls du eine gute Idee hast, wie der trotzdem sinnvoll implementiert werden könnte, würde ich dich aber nicht daran hindern, das einfach selbst zu tun. --Stilfehler (Diskussion) 18:48, 2. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Offenheit für Kinder[Quelltext bearbeiten]

Nach römisch-katholischem Verständnis im Zuge des 2. Vatikanischen Konzils ist die Offenheit für Kinder in der Ehe zweitrangig. Vielmehr geht es um das Wohlergehen der jeweiligen Ehepartner. Ich fände es schön, wenn diese Priorisierung auch Berücksichtigung im Artikel findet. --Xanagon (Diskussion) 13:26, 13. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Allgemeine Rahmenbedingungen[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

im Abschnitt "Allgemeine Rahmenbedingungen" wäre noch hinzuzufügen: Man kann sich nicht selbst heiraten ("Sologamie"; ist noch in keinem Staat der Welt anerkannt); und eine Heirat ist nur zwischen Menschen möglich - ein Tier zu heiraten, eine Pflanze oder einen Gegenstand zu heiraten ist nicht möglich.

Kann man zwei Leute gleichzeitig heiraten; gemeint ist, während der Zeremonie, etwa beim Standesamt oder in der Kirche; Franz Frieda-Meier heiratet Karlchen und Meier, beide am 23. Juni, um 14 Uhr? Ist so was möglich?

Mit freundlichen Grüßen --2003:F1:1728:BF78:6C5E:2E7:9E48:428D 05:27, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten

„Die Ehe“, so steht ganz oben im Artikel „ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren)“. Ich meine, das gibt die Rahmenbedingungen recht gut formuliert und unmissverständlich wieder. Läuft dein Beitrag darauf hinaus, dass du hier im Artikel oder generell in WP mehr über Themen wie Sologamie, Polygamie oder Ehen zwischen Menschen und anderen Lebewesen lesen möchtest? --Stilfehler (Diskussion) 17:34, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Vorstellbare Anschlussfragen wären die, ob man auch ein übernatürliches Wesen (siehe z.B. Undinenmythos) oder einen Verstorbenen heiraten kann. Zu Letzterem haben wir Postmortale Eheschließung. --Stilfehler (Diskussion) 21:54, 13. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Nepal und Griechenland[Quelltext bearbeiten]

Durch Verweis auf die zwei entsprechenden Artikel ist Belegpflicht erfüllt. --Minimalani (Diskussion) 12:35, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten