Diskussion:Eidgenössische Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Nico b. in Abschnitt Klarstellung
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Klarstellung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Schweizer, ich bin deutscher und verstehe nicht ganz "Ständerat empfahl die Initiative … ohne Gegenentwurf zur Ablehnung". Ich als Nichtschweizer verstehe darunter eine Zustimmung. Vermute aber, dass die Mehrheit dagegen war wie die Bevölkerung? Ich bitte es klarer zu formulieren!--Falkmart (Diskussion) 18:15, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Hallo Falkmart: bedeutet für dich die Empfehlung zur Ablehnung eine Zustimmung? Das verstehe ich als Schweizer nicht. Würde es helfen, wenn wir schreiben, der Ständerat empfahl Volk und Ständen die Volksinitiative abzulehnen? --Hadi (Diskussion) 21:57, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Keine Sorge, ich als Deutscher verstehe Falkmart auch nicht. Wie man die Formulierung "zur Ablehnung empfehlen" als Zustimmung deuten kann, ist mir ein absolutes Rätsel. Verständlicher kann man sich nicht ausdrücken. Lasst den Text so, wie er ist. --2001:16B8:5761:6000:225:4BFF:FED0:848E 08:53, 26. Nov. 2018 (CET)Beantworten
@Falkmart: Die Sache ist etwas kompliziert in der Schweiz, tatsächlich ist die die Ablehnung ohne Gegenentwurf oder -vorschlag die stärkste Form der Ablehnung, weil der Rat damit ausdrückt, ohne Änderung am Status Quo festhalten zu wollen. Ich wüsste aber auch nicht, wie man das besser formulieren sollte. Das ganze Prozedere ist unter Volksinitiative (Schweiz) beschrieben, und das ist ja verlinkt. Allenfalls könnte man im Abschnitt "Beratung im Parlament" auf diese Erklärungen noch einmal explizit verweisen.--Nico b. (Diskussion) 10:19, 26. Nov. 2018 (CET)Beantworten