Diskussion:Einhandsegeln

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hallo Skip...[Quelltext bearbeiten]

...Glückwunsch zum Artikel. Habe ein paar nebbiche "ß" gegen "ss" getauscht, Deine Erlaubnis vorausgesetzt. N.b., einige "muss" gegen andere Wörter getauscht, ginge das eventuell - nur z'wegen dem "Stüll" (Stil)? Servus --Reimmichl-212 19:38, 14. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Das muss ich jetzt aber net verstehen... --Reimmichl-212 18:36, 16. Feb. 2010 (CET) Nb.: Der nächste Rechtschreib-Bot poliert das wieder aus, hast Du vor, Deine Zeit mit Windmühlen-Kämpfen gegen die nun einmal existierende neue Rechtschreibung zu verplempern?? Wenn ja - viel Spaß dabei!Beantworten

Einhandsegler - Einhandsegeln?[Quelltext bearbeiten]

Bitte den Unterschied erklären. Wenn OMA etwas zum Thema lernen möchte, welchen Artikel soll sie anklicken? War es nicht möglich, den Artikel Einhandsegler entsprechend zu ergänzen? -- Bertramz 08:21, 18. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Hallo Bertramz!
Es gibt da einen ganz einfachen Trick: Lesen!
Einhandsegeln bezeichnet das Segeln eines Bootes durch eine einzige Person ("Hand") an Bord. Der Begriff wird vor allem für längere Fahrten und/oder größere Boote benutzt, im Gegensatz etwa zu einer einstündigen Ausfahrt auf einem Drei-Meter-Boot. Er findet daher hauptsächlich für Jachtensegler Einsatz.
Das Einhandsegeln stellt besondere Anforderungen an Mensch und Material, die in diesem Artikel behandelt werden. Weitere Informationen zu berühmten Einhandseglern einschließlich der Geschichte des Einhandsegelns enthält der Artikel "Einhandsegler".
Ich hatte es von Anfang an schon ähnlich, nur knapper formuliert und nach der hervoragenden Umformulierung von Ibn Battuta ist es noch deutlicher.
Aber es reicht ja schon, wenn Oma nur die beiden Lemmata liest, um sich ganz leicht entscheiden zu können: Oma ist ja schon etwas älter und nicht unbedingt ein Pisa-Fall, sie kann also wohl noch sehr gut zwischen einem Substantiv, das eine Tätigkeit bezeichnet, und einem Substantiv, das eine Person bezeichnet, unterscheiden.
Will Oma also etwas über das Einhandsegeln lernen, so schaut sie hier, interessiert sie sich aber weniger für das schwieriege Einhandsegeln, das ihr vielleicht ebenso suspekt ist wie jede Seefahrt mit weniger als einem "Traumschiff", sondern vielmehr für die Einhandsegler, weil gerade wieder einer von denen von sich Reden machte, dann wird sie natürlich sofort und direkt nach Einhandsegler suchen und es auch finden.
Eine andere Frage ist natürlich, ob sie dort dann auch findet, was sie sucht: "Einhandsegler" ist, wie wir im Vorfeld leider feststellen mußten, schlecht und mager und müßte jedenfalls gelegentlich - oder besser noch möglichst bald - neu geschrieben werden, jedenfalls aber bevor man über ein mögliches Ergänzen sinnvoll diskutieren kann. Wir haben auch noch eine Reihe anderer Möglichkeiten der Aufgliederung angesprochen und auch das ganze Portal:Segeln zur Diskussion eingeladen, letztlich aber blieb die von den beiden Lemmata vorgegebene Unterscheidung nach Person und Tätigkeit doch die sinnvollste, nicht zuletzt deshalb, weil der einzige Zusammenhang zwischen den beiden Artikeln der ist, daß die wenigen ganz großen Einhandsegler das Einhandsegeln hervorragend beherrschen. Ansonsten aber gehört eben das Einhandsegeln in das Lemma "Einhandsegeln" und der Einhandsegler in das Lemma "Einhandsegler".
Wahrscheinlich wird es sogar im Rahmen der Neufassung von "Einhandsegler" nötig werden, noch über die Hälfte des jetzigen Stoffes auszukoppeln und unter einem eigenen Lemma "Geschichte des Einhandsegelns" neu zu fassen, wenn man - Ibn Battutas treffender Anmerkung dazu folgend - in "Einhandsegler" wirklich über die Einhandsegler selbst, über die Menschen und das, was sie denn nun auszeichnet, schreibt, anstatt da nur eine nichtssagende Liste hinzuklatschen. Doch das ist erstmal eine Menge Arbeit, und ich zumindest habe noch nicht einmal die Hälfte der nötigen Recherchen abgeschlossen und auch noch lange nicht alles Material zusammen.
Warum eigentlich hast Du, wenn Dich das Thema so interessiert, Dich nicht gleich von Anfang an an der Diskussion beteiligt?
Gruß, -- Skipper Michael - Diskussion 23:25, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Sic! „Noch Fragen, Kienzle?“ Gruß, TravenTorsvan Διάλογος 14:41, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ich bin hier ebenfalls gerade drüber gestolpert. Ich sehe keinen Grund für eine Trennung und würde alles in einem Artikel zusammenfassen. Auch für Autoren wird es dann einfacher Ergänzungen einzubauen. Der Umfang ist nicht zu groß und inhaltlich könnte man sicher auch einen lesenswerten oder exzellenten Artikel zusammenbauen. Das Zusammenlegen würde ich übernehmen. Gibt es dagegen Einwände oder Argumente für eines der beiden Lemma? --Siehe-auch-Löscher 08:24, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Nach den Ausführungen weiter oben hatte ich mich nicht mehr getraut noch Fragen zu stellen. Wenn du die Zusammenlegung übernehmen würdest, wäre das verdienstvoll. -- Bertramz 14:10, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ich werde noch etwas warten, ob weitere Stimmen kommen. Welches Lemma würdest Du wählen? Ich würde Einhandsegeln wählen, passend zu Fahrtensegeln oder Eissegeln etc. --Siehe-auch-Löscher 08:39, 16. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe nun mal einen Versuch der Zusammenlegung gestartet. Nachwischen erwünscht. --Siehe-auch-Löscher 11:24, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Versionsgeschichte von Einhandsegler[Quelltext bearbeiten]

Subjektiv[Quelltext bearbeiten]

"Der Einhandsegler soll möglichst alle Manöver von einem Platz aus durchführen können. ... So müssen alle Schoten und Fallen in das Cockpit geführt werden, damit der Einhandsegler sich beim Hissen, Reffen oder Bergen der Segel nicht weit vom Ruder entfernen muss."

Das "soll" bedarf eines Belegs. So erscheint es mir sehr als subjektive Einschätzung des Verfassers. Ich bin selbst Einhandsegler und halte es in diesem Punkt wie der Beispielsweise im Artikel erwähnte W. Erdmann und verzichte ganz bewusst auf die augenscheinliche Vereinfachung, die letztlich eine verkomplizierung der Ausrüstung bedeuten. Auch andere der gelisteten Einhandsegler bedienten ihr Rigg nicht aus dem Cockpit. Wichtiger als die Nähe zum Ruder (das ohnehin von einem Autopiloten oder einer windsteueranlage bedient wird) ist es, sich dort zu befinden, wo etwas passiert. Beim angesprochenen Segelsetzen und -bergen ist das am Mast. -- 199.167.153.177 21:44, 24. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Zitat: Aus rechtlicher Sicht ist daher eine längere Einhandpassage eigentlich nicht zulässig.[Quelltext bearbeiten]

--Sailor JP (Diskussion) 20:52, 6. Jan. 2013 (CET) Das ergibt sich mitnichten aus der KVR 5! Dort wird ein gehöriger Ausguck gefordert, d.h. "so wie es sich gehört". Das ist bewusst so formuliert, denn man muss die jeweiligen Umstände betrachten. Wenn ich mitten auf dem Ozean bin, weit entfernt von den Schifffahrtsrouten, brauche ich keinen permanenten Ausguck. Wenn ich die Elbmündung oder den Englischen Kanal quere, dann sehr wohl! Dann darf ich mich auch nicht mit der Eieruhr für 20 Minuten zum Schlafen hinlegen.Beantworten

--Hinnerk Weiler (Diskussion) 14:35, 7. Jan. 2013 (CET) Absolut richtig, ich habe den Abschnitt insgesammt herausgenommen: Die Formulierung des Gesetzes verzichtet sinnvollerweise auf den hier im Text benuntzten Ausdruck "permamnent". Stattdessen spricht man von "jederzeit angemessen, ... den Umständen entsprechend gehörig". Damit ist ein Spielraum vom Gestzgeber sogar vorgesehen. Diesen Spielraum zu beurteilen, gehört zu den Pflichten jedes Schiffsführers. Abgesheen davon dürfte die rechtliche Berwertung kaum relevant für Psychichen Herausforderungen sein.Beantworten

Das halte ich jetzt für Quatsch, denn dort steht auch Jedes Fahrzeug muß jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht... und "Jederzeit" heisst nicht "alle 20 Minuten" sondern ist ein synonym für permanent. Das "gehörig" bezieht sich auf die Form der Beobachtung. Es ist dem Schiffsführer überlassen, ob er beispielsweise einen Radar verwenden will oder nicht (bei schönem Wetter sicher verzichtbar) oder ob es aufgrund schwieriger Verhältnisse gar mehrere Mann am Ausguck braucht. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:28, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ehrlich gesagt halte ich da jede Interpretation bzw. Rechtsauslegung unsererseits für Theoriefindung; wenn das Einhandsegeln (das ja unstrittig stattfindet) verboten bzw. problematisch ist, dann muss es dafür auch Fachaufsätze geben, die sich der Problematik widmen – anders halte ich die Durchführung von Einhandregatten, deren Veranstalter ja ladungsfähige und haftbar zu machende Organisationen oder Unternehmen sind, für schlicht nicht vorstellbar. Meines Erachtens nach ist also derjenige, der den Satz im Artikel haben will, in der Nachweispflicht ;) Gruss --Port(u*o)s 22:05, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Im englischsprachigen Artikel gibt es dazu einen Absatz, der mir plausibel scheint, allerdings auch nicht referenziert ist. Gruss --Port(u*o)s 22:34, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Die engl. Wikipedia ist bedingt referenzierbar, da die KVR in Deutschland in der der deutschen Fassung geltendes Gesetz darstellt und daher im Kontext deutscher Rechtsprechung gelesen werden muss. Der Theoriefindung Futter verleihend, keine Rechtsauskunft und aus der Diskussion mit einem befreundeten Juristen zitiert, der hier nicht namentlich Referenziert werden möchte. Seine Argumentation scheint mir jedoch in dieser Hinsicht schlüssig: "...schließlich steht dort (...) nur "gehörig". Dieses Wort würde ich mit "angemessen" übersetzen wie sich auch das "proper" aus dem englischen Original der KVR korrekt übersetzen ließe. Im BGB gibt es für "gehörig" keine Legaldefinition, obwohl es in §832 BGB verwendet wird. Dort meint "gehörig", der Kommentierung nach, "den Umständen nach erforderlich und zumutbar". In Zusammenhang mit dem Einhandsegeln könnte man also argumentieren, dass die Ausguckpflicht nicht ständig besteht, sondern je nach Sichtverhältnissen und Dichte des Schiffsverkehrs flexibel gehandhabt werden kann. Auf der anderen Seite heißt es aber ausdrücklich, dass "jederzeit" gehörig Ausguck zu gehen ist. Hier würde ich schon ein "immer" in die Vorschrift hereinlesen. Meine am Wortlaut erfolgte Interpretation wäre demnach, dass immer Ausguck zu halten ist, dies aber in an die Situation angepasster Weise erfolgen kann." Im englischen Kanal oder auf der Elbe 20 Minuten schlafen zu gehen wäre demnach nicht mit der KVR in Einklang zu bringen, dies mitten auf dem Atlantik zu tun schon. --Hinnerk Weiler (Diskussion) 10:15, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Dein letzter Satz wiederspricht jetzt aber dem letzten Satz des Zitates. Im Übrigen sehe ich das auch noch etwas aus praktischer Sicht: angenommen, du verlässt dich auf deine Eieruhr und es passiert was während du schläfst, dann wirst du dafür wohl trotzdem zur Rechenschaft gezogen. Solange nichts passiert, gibt's auch keinen Richter... --PaterMcFly Diskussion Beiträge 14:21, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Sicher, das ist doch die Krux: Wenn etwas passiert, bin ich meiner immer bestehenden Pflicht offenbar nicht in gehörigem Maße nachgekommen. Wenn aber nichts passiert, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass ich sie vernachlässigt habe. Einen Widerspruch sehe ich nicht, eigentlich wollte ich das zitierte verdeutlichen. --188.61.243.232 18:53, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Risiken "Streng genommen ist Einhandsegeln weder mit guter Seemannschaft noch mit internationalem Seerecht vereinbar .."[Quelltext bearbeiten]

Hier hat der Autor wohl nur die Dickschiffszene im Auge, die mehrere Tage und Nächte unterwegs sind. Es gibt ja auch noch Einhandsegler, die nur stundenweise unterwegs sind (z.B. mit Jollen wie dem Finn-Dinghy) und hier sehe ich nur sehr geringe Sicherheitsbedenken.
Wie könnte man diese Einschränkung einbauen?
212.77.163.111 10:49, 10. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Stimmt. Ich versuche mal was. Gruß, --JuTe CLZ (Diskussion) 18:59, 10. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Etymologie von "Hand" / "Einhandsegeln"[Quelltext bearbeiten]

Ist der Ausdruck "Hand" bzw. "einhand" wirklich auf die Arbeitsweise "Eine Hand für den Mann, eine Hand für das Schiff" zurückzuführen? Oder woher kommt überhaupt der Begriff "Hand"?

In der Einleitung steht zur Zeit: Der Begriff dürfte allerdings tatsächlich davon kommen, dass auf alten Segelschiffen nur mit einer Hand gearbeitet werden konnte, denn es gab für die Arbeiten in der Takelage oft keine Sicherungen und die Seeleute mussten sich mit einer Hand festhalten. Die Redewendung „Eine Hand für den Mann, eine Hand für das Schiff.“ beschreibt diesen Umstand.[1] Heute gehören Lifebelts zur Standardausrüstung auch von kleinen Jachten. Das finde ich sehr fragwürdig:

Mir klingt die Begründung mit dem Eine-Hand-für-Spruch ziemlich dahergeraten, auch wenn sie neben wissen.de (im Artikel verlinkt: Der Name kommt von der alten Seemannsregel „Eine Hand für dich, eine Hand für das Schiff“, nach der ein Mann auf hoher See als „eine Hand“ gilt, da er die andere für das Festhalten in der Takelage benötigt.) auch in Schults "Segler Lexikon" (Klasing) erzählt wird: Nach der Sicherheitsregel "eine Hand, das Boot zu walten, die andere, sich festzuhalten" (S. 138: "einhand"). Ja, sie steht auch noch in der engl. Wikipedia, mit Fußnote "Covey Crump — "hand", Commander A. Covey-Crump, RN, 1955; from the Royal Navy.", aber der Link ist leider tot.

Was spricht gegen die Begründung? Erstens Mal ist der Spruch an sich natürlich Seemannsgarn: Meistens benutzt man entweder beide Hände fürs Schiff oder sogar beide zum Festhalten. Man kann ja mal "einhändig" zu steuern versuchen, das Handlot benutzen o.ä. Auch gibt's zum Beispiel die traditionelle Anweisung, etwas "Hand über Hand" zu holen oder fieren, übrigens schon mindestens seit 1902 - wie soll das denn aussehen, wenn jeder nur eine Hand benutzt? Und wenn wir vom angeblich historischen Festhalten an der Takelage sprechen, werden wir wohl Rahsegler meinen - und da kann man an den Rahen bei normaler Wetterlage sehr wohl ungesichert mit beiden Händen arbeiten (am Klüverbaum eh). Vom Deck ganz zu schweigen... Also der Eine-Hand-für-Spruch ist Unfug, aber nagut, er ist beliebt: Also vielleicht ist er ja falsch und trotzdem die Grundlage für "Hand" und letztlich fürs "Einhandsegeln" geworden?

Wir sind wohl relativ einig, daß das "Einhandsegeln" etymologisch englischen Ursprungs ist. Das findet jedenfalls auch der Duden (zu seemännisch Hand = Matrose < englisch hand, eigentlich = Hand).

Im Englischen gibt's den Ausdruck "single-handed" seit mindestens 1585, laut Merriam-Webster als "done by one person.// working alone." bzw.
"1: managed or done by one person or with one on a side.
2: working alone or unassisted by others" (hier).

Und: Den Ausdruck gibt's interessanterweise nicht nur in der Seefahrt. Schon die Definitionen für "single-handed" sind ja allgemein (nix "maritim"!). Und noch interessanter wird's bei "hand": "[Unterpunkt] 10 a : a person who performs or executes a particular work <two portraits by the same hand>
b (1) : a person employed at manual labor or general tasks <a ranch hand> (2) : worker, employee <employed over a hundred hands>
c : a member of a ship's crew <all hands on deck>
d : a person skilled in a particular action or pursuit
e : a specialist or veteran in a usually designated activity or region <a China hand>
" Hier steht zwar leider nicht dabei, welcher Wortgebrauch der älteste ist - aber es klingt nicht wirklich so, als hätte sich diese Wortbedeutung von "hand" ursprünglich in der Seefahrt (aufgrund dieses eine-Hand-für-Spruchs!) entwickelt und dann ausgebreitet u.a. in die Landwirtschaft!

Fazit: Hat jemand verläßliche Belege für die Etymologie des Einhandsegelns? Solange wir keine verläßlichen (!) Belege haben, daß das Einhandsegeln wirklich von dem Spruch kommt, sollten wir diese Erklärung - wissen.de hin oder her - allenfalls skeptisch zitierend ("Es wird die Meinung vertreten, daß...") im Artikel unterbringen. --Ibn Battuta (Diskussion) 21:03, 7. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ibn, wie Recht Du hast. Gruss --Dansker 22:21, 7. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ja, das scheint mir auch so besser. Gruss --Sterntreter (Diskussion) 16:40, 8. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Dem Vorschlag, diese Deutung nur distanziert wiederzugeben, kann ich mich gerne anschließen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es auch "Hand gegen Koje" heißt und nicht "Hände gegen Koje". --JuTe CLZ (Diskussion) 18:28, 9. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Liste Einhandsegler nicht vollständig[Quelltext bearbeiten]

Die erste Frau, die einhand und non-stop um die Welt gesegelt ist, war eine Britin. Nachname leider vergessen. Vorname Naomi. Sollte in die Liste aufgenommen werden.

<kreuz des südens. 151003.> (nicht signierter Beitrag von 85.180.144.171 (Diskussion) 19:42, 3. Okt. 2015‎)

Kann man gerne aufnehmen, so bald der Name auftaucht. Andererseits hat die Liste im Artikel keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit. --JuTe CLZ (Diskussion) 21:56, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Naomi James[Quelltext bearbeiten]

Den Namen habe ich inzwischen rausbekommen. Es war Naomi James. Ihre Nonstop-Tour um die Welt fand so um 1980 statt. Siehe : Wikipedia "Naomi James" - Es kommt zwar als erstes der Hinweis "Der Artikel existiert nicht" - dann aber folgen Hinweise auf die damals erschienene Übersetzung ihrer Veröffentlichung. - Fände ich gut, wenn ihr sie in die Liste aufnehmen würdet. Hat sie verdient. Und bei einer "ersten Frau, die ...." sollte man schon ein wenig auf Vollständigkeit der Liste achten.

<kreuz des südens. 151005.> (nicht signierter Beitrag von 85.180.139.70 (Diskussion) 14:20, 5. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Naomi James II[Quelltext bearbeiten]

Habe noch etwas herausgefunden : In der englischen Wiki ist ein Riesen-Artikel über Naomi James.

<k.d.s. 151005.> (nicht signierter Beitrag von 85.180.139.70 (Diskussion) 14:56, 5. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Helmut Buchbauer[Quelltext bearbeiten]

Das sollte wohl ein Witz sein. [1] --AlternativesLebensglück (Diskussion) 12:46, 1. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Separate Verlinkung des „Dame“ bei Dame Ellen MacArthur auf „Knight[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es gemäß den Wikipediarichtlinien zum Verlinken nicht für sinnvoll und zielgenau separat aus dem Namenszusatz von Frau MacArthur auf den Artikel Knight zu verlinken. Frau MacArthur wird im Artikel mit ihrem vollständigen Namen „Dame Ellen MacArthur“ genannt. Zunächst einmal ist das „Dame“ hier ein Bestandteil des Namens von Frau MacArthur – ihre Ritterwürde hat zum enzyclopädischen Verständnis ihrer im Artikel beschriebenen Eigenschaft als Weltrekordhalterin im Einhandsegeln keine Relevanz. Was es mit dem Namenszusatz auf sich hat und dass dieser von der Würde einer Dame Commander des Order of the British Empire (DBE) herrührt, kann der Leser im ihrem verlinkten Biographie-Artikel nachlesen (das ist der Sinn der Verlinkung). In den von dort verlinkten Artikeln Dame Commander und Order of the British Empire ist zu erfahren, was genau dies ist und dass dies eine der Ordensklassen britischer Verdienstorden ist, die in den persönlichen Adelsstand erhebt und (übrigens ebenso wie die Würde einer Baronetess) zum Namenszusatz Dame berechtigt. Die unspezifische Verlinkung aus dem Artikel zum Einhandsegeln auf Knight stiftet dem Leser kein besseres Verständnis des Artikels.--Herrgott (Diskussion) 23:30, 6. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Na schön, so wichtig ist mir die Angelegenheit nicht. Was aber vollkommen daneben war, lieber Herrgott, war dieser unbegründete Revert einer begründeten Zurücksetzung. So wollen wir hier nicht miteinander umgehen. Man hätte schon beim allerersten Streichen des "Knight" einen kurzen Text in die Zusammenfassungszeile setzen können. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 06:51, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Mea culpa, ich bitte um Verzeihung. ♥♥♥.--Herrgott (Diskussion) 10:36, 8. Nov. 2018 (CET)Beantworten