Diskussion:Einjährig-Freiwilliger

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Karl 3 in Abschnitt Zweijährig-Freiwilliger
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In diesem Artikel könnte erwähnt werden, dass es die "Einjährig-Freiwilligen" in Österreich immer noch gibt. Infos unter: http://www.bmlv.gv.at/rekrut/grundwehrdienst/rek_gwd_ef.shtml

Situation 1914[Quelltext bearbeiten]

Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde zahlreichen Abiturienten/Studenten ebenfalls das Einjährigen-Privileg eingeräumt, wohl um die Massen der einfachen Kriegsfreiwilligen befehligen zu können. Diese Einjährigen erhielten ihr Offizierspatent mitunter schon nach gut einem halben Jahr. Weiß jemand Näheres? --Flac | on 14:26, 27. Apr 2006 (CEST)

wenn man den Artikel aufmerksam durchliest: das "Privileg" hatten sie als Abiturienten bereits. Es musste ihnen nicht erst "eingeräumt" werden. --Mwknacker (Diskussion) 16:44, 27. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ja, also muss was anderes gemeint sein: Nach Ausbruch des 1.WKs wurde das Privileg auch vielen Ab. eingeräumt, die sich nicht selbst ausrüsten und verpflegen brauchten/konnten.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 18:20, 27. Jan. 2013 (CET)Beantworten

und wer sagt das, wo steht das ? --Mwknacker (Diskussion) 19:31, 27. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hoffnungsknopf[Quelltext bearbeiten]

Den Hoffnungsknopf gab es im Bundesheer 1970 auch noch - aber wie lange? --K@rl 14:56, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Trennung k.u.k. Armee & Österreichisches Bundesheer[Quelltext bearbeiten]

Ich habe hier eine Trennung geschaffen. Das war dringend notwendig da das Bundesheer a) nicht der Nachfolger der k.u.k. Armee ist und sie folglich nicht gleichzusetzen sind und b) es den Leser zweifelsohne verwirrt hat. Nun ist es leicht ersichtlich wie es in der Monarchie war und wie es heute ist.KonstantinM 22:47, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe es jetzt auf Österreich-Ungarn und Österreich geteilt, das ist meiner Meinung nach noch übersichtlicher. --K@rl 22:57, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Auch sehr gut, ist sicher auf den ersten Blick übersichtlicher.--KonstantinM 00:27, 30. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Österreichisches Bundesheer[Quelltext bearbeiten]

Seit wann gibt es dieses Punktesystem. In den 1980 war es normal nach 6 Monaten die EF-Prüfung dann Gefreiter mit Hoffnungsknopf - Einrückung bei der Waffenübung als Wachtmeister mit Knopf - abrüsten mit Leutnantsprüfung als Fähnrich mit Knopf - nächste Waffenübung als Leutnant, dann keweils Beförderung. Anders war es bei Ärzten und Pfarrer. Wer weiß da genaueres? --K@rl 23:34, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Das Bild[Quelltext bearbeiten]

Zum Bild ist zu sagen: 1929 gab es keine "Einjährigenberechtigung" mehr, die mit dem Abschluss eines deutschen Gymnasiums etc. hätte verliehen werden können = daher ist dieses Bild hier eine Themaverfehlung und sollte raus. --Oenie 13:52, 19. Mai 2010 (CEST) P.S.: und übrigens lag Paderborn 1929 auch nicht in NRW.Beantworten

Das ist im Hinblick auf den Militärdienst zwar richtig, aber in Deutschland hieß die "Mittlere Reife" bis weit in die Sechziger "das Einjährige". bevor eine (von vielen) Schulreformen diesen Abschluss entwertete. Entweder man beschränkt sich auf den Militärdienst, dann muss das Bild raus, oder man macht noch einen Schlenker zum Schulabschluss, dann sollte das Bild drinbleiben. --Ekkehart Baals 14:48, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Hatte aber doch mit dem im Artikel angesprochenen Begriff inhaltlich nichts mehr zu tun. Der "EF" war in Deutschland eigentlich schon seit 1914 erledigt und wurde auch im sog. 3. Reich nicht wieder eingeführt. Als Abschweifung (umgangssprachliche Verwendung des Begriffs durch einige Ewiggestrige bis in die 1960er, daher nur schwache Verbindung dem Artikelgegenstand) sollte es raus. Gäbe sicher treffendere Bildbeiträge --Oenie 15:10, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Nun bleib mal auf dem Teppich: was hat der Sprachgebrauch "Einjährige" mit "Ewiggestrige" zu tun? Das war lange Zeit sogar ganz offiziell!
In Bezug auf das Bild im Artikel gebe ich Dir recht. --Ekkehart Baals 15:19, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
na gut, "Ewiggestrige" ist vielleicht zu hart, sagen wir "nostalgische Opis". Aber was heißt der "Sprachgebrauch war lange Zeit offiziell" ? - eben bis maximal 1914 (-18 ?) - auf keinen Fall länger. --Oenie 08:46, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Auch das noch! Ich weiß nicht wie alt Du bist oder aus welcher Region Du kommst, aber hälst Du es für möglich, dass es auf diesem Erdkreis und in Deutschland Dinge gibt, von denen Du noch nie was gehört hast, die aber dennoch exisitieren? Das "Einjährige" war keine Militärprüfung, sondern eine Schulprüfung; sie berechtigte zwar zum einjährigen Wehrdienst. Darüber hinaus war sie Eingangsvoraussetzung zum Reserveoffizier (bis weit über 1914), zur Ausbildung in den gehobenen Verwaltungsdienst, für Handwerksmeister zum Zugang zur Ingenieurakademie und etliche mehr. Später wurde diese Schulprüfung in "Mittlere Reife" umbenannt. Informiere Dich mal dort! --Ekkehart Baals 19:35, 23. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Weiß nicht, was den Herrn Ekkehart Bals hier so enragiert. Der "EF" spielte in seiner Kernaussage (Privileg, nur 1 Jahr Dienst leisten zu müssen, um sich dann wieder Wichtigerem widmen zu können - Studium, Karriere, Geschäft) ab 1914 keine Rolle mehr, da die Berechtigung zum nur einjährigen Wehrdienst seit Kriegsbeginn 1914 entfallen war. Seit Kriegsbeginn war der EF Berechtigungsschein nur noch insofern von Bedeutung, als man damit die Grundvoraussetzung für eine Beförderung zum Lt.d.R. ff. in der Tasche hatte. - Was Ekkehart Bals mit "viele Jahre nach 1914" meint, ist schleierhaft, ebenso, was die Mittlere Reife, Handwerksmeister, Ingenieurakademie usw. mit dem Artikel hier zu tun hat. In der Schule wäre das Themaverfehlung, Note 5. --Oenie 12:49, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Zur Bemerkung von Oenie: Gäbe sicher treffendere Bildbeiträge. Welche denn? -- R. Engelhardt 19:14, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Na zum Beispiel das Porträtfoto eines "Einjährig-Freiwilligen", auf dem man das entsprechende Uniformabzeichen erkennt. - Aber der abgebildete Berechtigungsschein reicht ja eigentlich schon. --Oenie 10:49, 21. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Der Artikel würde sicher noch das eine oder andere Bild vertragen. Heute abend kann ich ein Bild eines Einjährigen einstellen. Nur keinen Österreicher, den habe ich nicht--Elster2 12:35, 21. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ausbildungsdienst[Quelltext bearbeiten]

Im Aritkel steht , dass die Matura für den Einjährigen Freiwilligen beim Bundesheer benötigt wird ,dies ist aber nicht korrekt! (nicht signierter Beitrag von 86.32.144.74 (Diskussion) 14:09, 20. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Ausbildungsdienst <> EF -- Genderforschung 16:44, 20. Nov. 2011 (CET)

§ 8 der Dt. Wehrordnung[Quelltext bearbeiten]

...kann wohl kaum im Jahr 1822 modifiziert worden sein. --Oenie 17:46, 3. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Einjähriges ist nicht Abitur/Matura[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz des Artikels ist falsch und widerspricht späteren Ausführungen [Bereits korrigiert. Danke.]. Das "Einjährige" war die Versetzung von der Unter- in die Obersekunda. Bis zum Abitur fehlten also noch drei Schuljahre. Zitate:

"Das "Einjährige" war kein Schulabschluß per se, sondern bedeutete die Berechtigung als "Einjährig-Freiwilliger" dienen zu können, statt den normalen dreijährigen Wehrdienst zu absolvieren. Der Begriff des "Einjährigen" hatte sich aber für diesen in etwa der Mittleren Reife entsprechenden Schulabschluß gleichsam verselbständigt." Quelle: Thomas Blubacher, Gustaf Gründgens, Basel-Leipzig 2013, S. 342.
"Einjährig-Freiwillige, im alten Reichsheer Dienstpflichtige, die auf Grund höherer Schulbildung (Reife für Obersekunda) nur 1 Jahr zu dienen brauchten. Sie mußten die Bekleidung und Verpflegung selbst aufbringen. Bei vielen Truppenteilen wurde sie gesondert ausgebildet, nach 6 Monaten konnten sie zu überzähligen Gefreiten, nach weiteren 3 Monaten zu überzähligen Unteroffizieren befördert werden. Beim Ausscheiden wurden die geeigneten Einjährig-Freiwilligen zu Reserbve-Offizieranwärtern ernannt." Quelle: Fritz Eberhard, Militärisches Wörterbuch, Stuttgart 1940, S. 76. (nicht signierter Beitrag von 87.148.208.206 (Diskussion) 12:24, 19. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Einführung "1813"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird gesagt, dass Preußen 1813 das "Einjährige" einführte. Gibt es dafür eine Quelle? Im Folgenden heißt es: Unabdingbare Voraussetzung war, dass der Anwärter die mittlere Reife (Sekundarreife) an einem Gymnasium oder einer Mittelschule erworben hatte. Nun gab es aber 1813 noch gar keine "Mittelschule und auch noch kein "Realgymnasium" (das weiter unten erwähnt ist), die sind vielmehr Ergebnis einer nicht unkomplizierten Geschichte preußischer Bildungspolitik im Verlauf des 19. Jahrhunderts, bei dem später auch das besagte "Einjährige" eine Rolle spielte. Der Artikel enthält mehr Lametta als Geschichte. Lässt sich das ändern? --Felistoria (Diskussion) 00:14, 25. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Wer suchet, der findet. Leider nichts zur Dauer und nichts zu den Bildungsvoraussetzungen. Ich nehme an, dass in den Zeiten des Krieges und unmittelbar davor das noch keine Rolle spielte. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 16:01, 25. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Das Dekret König Friedrich Wilhelms III. über die Aufstellung Freiwilliger Jägerdetachements vom 3.2.1813 kann als die Geburtsstunde des Einjährigen-Freiwilligen-Dienstes betrachtet werden. Alle wesentlichen Elemente waren bereits vorhanden, einzig die Bildung mußte nicht formal nachgewiesen werden, sie wurde bei den angesprochenen Ständen vorausgesetzt.
Ablauf der einjährigen aktiven Dienstzeit
„Junge Leute von Bildung, welche sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und ver-pflegen und welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorgeschriebenen Umfange dargelegt haben, werden schon nach einer einjährigen aktiven Dienstzeit im stehenden Heere, vom Tage des Dienstan-trittes an gerechnet, zur Reserve beurlaubt. ... Deshalb erhalten sie während ihrer Dienstzeit eine besondere Ausbildung, um sie zu Führern im Kriegsfall zu erziehen. --Elster2 (Diskussion) 20:23, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Einzelnachweis Kosten[Quelltext bearbeiten]

Die mit Einzelnachweis belegte Aussage „bei bescheidener Lebensführung mindestens 2000 Mark (etwa 10.000 €)“ im Artikel erscheint mir aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Zum einen müsste das heutige Kaufkraftäquivalent statt mit einem Festbetrag mit Vorlage:Inflation angegeben werden; dazu brauchte man aber das Ausgangsjahr. Und dazu heißt es in der Fußnote nur: „nach den Erfahrungen einer nicht begüterten Lehrerfamilie vor dem Zweiten Weltkrieg“. (Unmittelbar) vor dem zweiten Weltkrieg gab es aber gar keine Einjährig-Freiwilligen mehr, sondern die Allgemeine Wehrpflicht. Oder ist das bloß ein Schreibfehler für „vor dem Ersten Weltkrieg“? Leider habe ich auf die genannte Publikation keinen Zugriff. --Jossi (Diskussion) 12:40, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Mein Text. Habe ihn nach dem berechtigten Einwurf präzisiert. Mein Großvater und Lehrerkollege von Glasmann war 1905 selbst Einjähriger in Elsenborn. Er hat dort die Mitgift seiner Braut "verbraten". Aber dadurch konnten sie bereits nach diesem Jahr heiraten. Wir haben ihn natürlich nicht zu den genauen Kosten gefragt.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 13:51, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die rasche Ergänzung! --Jossi (Diskussion) 16:37, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Deutsche Wehrordnung von 1822 ?[Quelltext bearbeiten]

Eine Deutsche Wehrordnung gab es erstmals - kann es erstmals gegeben haben - nach dem Entstehen eines Deutschen Reichs (WO vom 28.9.1875, bzw. Neufassung 22.11.1888). Woher stammt denn diese Falschangabe ? --129.187.244.28 11:15, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Das frage ich mich auch. Zudem enthalten die Register zur Preußischen Gesetzessammlung keine die Einjährig-Freiwilligen betreffende Verordnung aus dem Jahre 1822. Ich habe diese offensichtlich falsche Angabe gelöscht. Danke für die aufmerksame Lektüre und den Hinweis! --Jossi (Diskussion) 22:01, 14. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Vielleicht hatte der ausgeschiedene Kollege Flac die Kriegsverfassung des Deutschen Bundes nach den Bundesbeschlüssen der Jahre 1821 und 1822 gemeint?--2003:75:8F44:C7D7:69F9:583E:88C3:445A 06:37, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Möglich. Da Flac nach Sekundärliteratur (einem Aufsatz von Lothar Mertens) zitiert hat, müsste man wohl den Aufsatz einsehen, um zu schauen, was da wirklich stand. Ich habe jetzt das Wehrgesetz des Norddeutschen Bundes von 1867 als Quelle eingesetzt. --Jossi (Diskussion) 10:05, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Nachtrag: die Bundesbeschlüsse sind hier im Digitalisat einsehbar und enthalten nichts über Einjährig-Freiwillige. Hätte mich auch gewundert, denn die Bestimmungen zur Ausgestaltung der Militärdienstpflicht fallen natürlich in die Zuständigkeit der Einzelstaaten, nicht des Deutschen Bundes. --Jossi (Diskussion) 12:50, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Nachtrag 2: Ich habe mir den Aufsatz von Mertens inzwischen besorgt. Flac zitiert ihn wörtlich – der Fehler geht also nicht auf ihn zurück. Mertens seinerseits gibt als Beleg in der Fußnote an: „Vgl. G. A. Craig: Die preußisch-deutsche Armee 1640—1945. Staat im Staate. Düsseldorf 1960, S. 90.“ Der Titel von Craig ist in meiner örtlichen Bibliothek vorhanden. Wenn ich die Zeit finde, schaue ich da auch einmal hinein. --Jossi (Diskussion) 14:55, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Dieses Zitat stammt wohl eher aus der Deutschen Wehr-Ordnung von 1875, veröffentlicht im selben Jahr im Central-Blatt für das Deutsche Reich. Grüße--87.179.14.114 19:20, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Aus Handwörterbuch des Militärrechts, hg. von Heinrich Dietz, Rastatt 1912, S. 868: Wehrordnung, die deutsche. Sie ist eine systematische Zusammenstellung aller auf das Ersatz- und Kontrollwesen des deutschen Heeres bezüglichen Bestimmungen. Ihrer Natur nach ist die WO. kein Gesetz, sondern eine Dienstanweisung; sie wurde zum erstenmal am 28.9.1875 erlassen. --212.114.238.218 18:45, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Tatsächlicher Wehrdienstbeginn[Quelltext bearbeiten]

Was mir in diesem Artikel fehlt, ist der Hinweis auf den tatsächlichen Wehrdienstbeginn der Einjährig-Freiwilligen. Normalerweise wären die jungen Männer mit dem 18. Geburtstag wehrpflichtig geworden, hätten aber dann (als Gymnasiasten) noch mitten in der Schulausbildung gesteckt oder mit einem "Realschulabschluss" mitten in einer Lehre (z.Bsp. Kaufmann). Deshalb wurde die Erlaubnis ja auch bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt, damit die Kandidaten die Möglichkeit hatten, vor dem Wehrdienst die Lehre oder sogar ein Studium abzuschließen. Mit Ausnahme von Bauernjungen oder sonstigen ungelernten Arbeitern hatten ja die meisten normalen Wehrpflichtigen mit "Hauptschulabschluss" im Alter von 18 bereits eine Lehre absolviert, die sich das Militär zu Nutze machen konnte und wollte. An Schulabgängern ohne Berufsausbildung hatte die Militärverwaltung nur geringes Interesse. Mein Großvater (Jahrgang 1889) Helmuth Theodor Bossert wurde im Frühjahr 1913 zum Dr.phil. promoviert und musste zum 1.August desselben Jahres zum Einjährig-Freiwilligen-Wehrdienst einrücken - den Rest kann man sich vorstellen. - Bafibo (Diskussion) 16:57, 1. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Dass der Wehrdienstbeginn hinausgeschoben werden kann, bis ein Ausbildungsabschnitt abgeschlossen ist, ist doch nichts Besonderes und war z. B. auch in der Bundeswehr noch so. Insofern sehe ich da keine Besonderheit, die nur auf Einjährig-Freiwillige zutreffen würde. --Jossi (Diskussion) 21:36, 1. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Ja, aber bis nach dem Studium hat die Bundeswehr jedenfalls nicht gewartet - nach dem Abitur war man fällig, es sei denn, man verweigerte den Dienst mit der Waffe und musste daraufhin ggf. mehrere Runden vor Anhörungsgremien durchlaufen, bis man die Anerkennung durchhatte. Mein Bruder hat in den 1980er Jahren zwei Anläufe gebraucht, bis er den Dienst im Tierheim antreten durfte - praktischerweise parallel zum bereits begonnenen Studium. - Bafibo (Diskussion) 01:55, 2. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Nach Ablauf des zweiten Semesters wurde man bis zum Studienende zurückgestellt. --Jossi (Diskussion) 11:00, 2. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Zweijährig-Freiwilliger[Quelltext bearbeiten]

Vor dem WK I gab es in Bayern offensichtlich die Möglichkeit mit höherer Schulbildung den Wehrdienst als Einjährig-Freiwilliger (Vgl. bavarikon, Liste aller Personen, die ihren Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger absolviert haben. [1]) oder auch als Zweijährig-Freiwilliger (Vgl bavarikon, Liste aller Personen, die ihren Militärdienst als Zweijährig-Freiwilliger absolviert haben [2].) abzuleisten. Der spätere GFM Ferdinand Schörner war Einjährig-Freiwilliger, der spätere GFM Wilhelm List Zweijährig-Freiwilliger. Kennt jemand Unterschiede zwischen Ein- und Zweijährig-Freiwilligen?

--Karl 3 (Diskussion) 11:22, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten