Diskussion:Einstweiliger Ruhestand

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Tohma in Abschnitt Streichung der Beispielfälle
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Auf die Schnelle ein paar Anmerkungen:

  • In der Einleitung heißt es, der einstweilige Ruhestand sei ein Rechtsakt. Das ist nicht richtig. Er ist vielmehr - gewissermaßen - ein Zustand. Der dazugehörige Rechtsakt ist die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.
  • Die detaillierte Aufstellung, was alles politische Beamte sind, ist hier überflüssig. Die gibt es schon im Artikel Politischer Beamter. Ein Verweis dorthin genügt.
  • Die Aufzählung von Beispielsfällen ist m.E. sehr unglücklich. Sie ist selektiv. Es ist nicht klar, nach welchen Kriterien die Auswahl getroffen wurde. Möglicherweise sollen besonders öffentlichkeitswirksame Fälle gemeint sein. Wenn das so ist, dann müsste man wohl mehr zur konkreten Geschichte erfahren, die zur Versetzung geführt hat. Das muss dann kein Schwerpunkt sein, sollte aber zumindest stichwortartig oder mit einem Satz dargestellt werden.
  • zur Frage der Versorgung sollte weiter ausgeführt werden (Anrechnung auf späteres Ruhegehalt? Krankenversorgung?).

Das wäre das, was mir beim ersten Durchlesen spontan einfällt.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 16:12, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Dann könnte man ja die Einleitung umformulieren, „Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist ein Rechtsakt, der …“. Die die Beispielsfälle habe ich grundsätzlich erst einmal aus dem vorhandenen Artikel übernommen und nur durch die Kießling-Affäre ergänzt. Das kann man aber zusammenstreichen oder auf herausragende Fälle zusammenkürzen. Was den Hintergrund betrifft, so ist das Problem, dass sich die Minister meist nicht offiziell zur Versetzung äußern und das, was in den Medien kursiert, nicht immer unbedingt der Wahrheit entsprechen muss. Zum letzten Punkt deiner Aufzählung muss sich jemand äußern, der von solchen Themen mehr Ahnung hat als ich, damit kenne ich mich leider nicht aus. Danke in jedem Falle schon einmal für dein Feedback! --Sjöflygplan (Diskussion) 16:22, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ich bin eigentlich dafür, die Beispielfälle gänzlich zu streichen, denn unter dem Stichwort sollte doch abstrakt ausgeführt werden. Die Beispiele sind vermutlich sämtlich in den Namensartikeln beschrieben (mit den erwähnten Unwägbarkeiten). Die Frage der "Anrechnung auf späteres Ruhegehalt? Krankenversorgung?" stellt sich m. E. nicht, denn der einstweilige Ruhestand geht in den endgültigen Ruhestand über und angerechnet wird jeweils nur anderes gleichzeitiges Einkommen. Hinsichtlich der Krankenversorgung verbleibt es bei dem Beihilfeanspruch.--Lexberlin (Diskussion) 00:37, 31. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

""Einstweilig" bedeutet normalerweise ja so viel wie "nicht endgültig" oder so viel wie "vorübergehend" oder "vorläufig". Ich verstehe das so, daß es also möglich wäre, jemanden den man "einstweilig" in den Ruhestand geschickt hat, auch wieder in den aktiven Dienst aufzunehmen kann. Im Falle des Generals Kießling scheint dies ja wohl auch erfolgt zu sein. Ist mein Verständnis des Begriffs "einstweiliger Ruhestand" insoweit richtig? Vermutlich wird man in solchen Situationen die Betroffenen aber in der Mehrzahl der Fälle wohl schlicht und einfach vom Dienst freistellen oder "beurlauben". Nicht selten werden Dienstposten für eine Rückkehr in den aktiven Dienst auch eine gewisse Zeit freigehalten oder reserviert oder Ersatzposten für eine Rückkehr vorgehalten. Allerdings erscheint das für nichtbeamtete Normalbürger doch alles etwas schwer durchschaubar und schwer verständlich.--2003:C5:3732:9201:70B9:7693:9780:9990 12:13, 26. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Es hat z. B. schon Staatssekretäre im AA gegeben, die nach Wechsel der Parteizugehörigkeit des Ministers in den e. R. versetzt wurden, aber recht bald irgendwo als Botschafter auftauchten.--2001:A61:260C:C01:FD9E:63C9:10B2:D9A 21:56, 20. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Bei diesen Fällen im AA dürfte zumeist gar keine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand vorliegen, sondern eine Rückernennung zum Botschafter im Einverständnis mit dem bisherigen Staatssekretär.--Lexberlin (Diskussion) 00:37, 31. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Streichung der Beispielfälle[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte bereits 2020 die Streichung der Beispielfälle angeregt und sie, weil niemand widersprochen hat, 2021 vorgenommen. Jetzt gibt es wieder eine Liste, die auch eine Auswahl enthält, was Theoriebildung darstellt. Dazu auch: Das Zusammenfallen mit dem Datum des Regierungswechsels bzw. umgekehrt die fehlende Parallelität ist nicht aussagekräftig. Überlegte Personalpolitik besteht häufig darin, Amtsinhaber erst zu entlassen, wenn in Ruhe geeignete Nachfolger gefunden wurden. Ich bin nach wie vor fürs Weglassen.--Lexberlin (Diskussion) 22:25, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

+1.--Tohma (Diskussion) 12:48, 26. Feb. 2022 (CET)Beantworten