Diskussion:Elstermühle Wahrenbrück

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Wardenbrugk in Abschnitt Falsche Zusammenhänge
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Falsche Zusammenhänge[Quelltext bearbeiten]

Bei dem gesamten Artikel befinden sich mehrere Fehler. Wahrenbrück hatte im Grunde 3 Mühlen, die Ratsmühle oder Stadtmühle, die Papiermühle und die Neue Mühle in dem heutigen Neumühl. In vielen Artikeln wird die Neumühle und die Papiermühle durcheinander gebracht, in den alte Postartikeln steht deshalb öfters nicht "zu verwechseln". Das Bild (die Mühle um 1912) ist die Stadtmühle oder Ratsmühle und nicht die beschriebene Papiermühle. Einen Eisenhammer hat es hier nie gegeben, 27. Dezember 1321. Otto der Jüngere genannt v. Ileburg bekundet, dass das Kloster Dobrilugk sich mit Peter Sudecum, Arnold v. Schilda und Heinrich Balgschläger über die Mühle zu Wahrenbrück verglichen habe und besiegelt diesen Vertrag. In diesem Vertrag steht ein Satz "wenn ihr nach acht Jahren eure Pacht bezahlt habt könnt ihr euch einen Eisenhammer errichten" Also erst nach acht Jahren, wär 1330. Diese Pächter haben wahrscheinlich die 8 Jahre gar nicht durchgehalten, wir sprechen von der Stadtmühle, der Standort ist in der Stadt und nicht auf der gegenüberliegenden Seite der Elster. Der Ileburger beschreibt den Kauf der Insel Horst genannt um 1307 mit genauem Lageplan, da ist keine Rede von einer Mühle auf der anderen Seite der Elster. In den alten Karten die uns heute vorliegen um 1586-1634, ist keine Mühle am Standort Papiermühle eingezeichnet, da es einen großen See gab wäre die Staumöglichkeit gar nicht gegeben. Nach dem Geheimen Konsilium 10025, wurde der Antrag zur Anlegung einer Papiermühle zu Wahrenbrück von Ohles, am 1.März 1695 gestellt. 1695 gründete (stellt erst den Antrag)Johann Ohlen eine Papiermühle und schöpfte Ostern 1696 das erste Papier? Da wurde noch nicht mal die Genehmigung erteilt, nicht gebaut und schon nach einem Jahr schöpft man Papier? Der Papiermüller war Architekt, Bauherr und Müller und wir wissen aus anderen seriösen Darstellungen, dass es bis zu 8 Jahren dauerte bis so eine Mühle arbeitete. Also der ganze Artikel ist völlig durcheinander gewürfelt. --Wardenbrugk (Diskussion) 10:36, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

@Wardenbrugk: Vielen Dank für die Hinweise. Kannst Du dazu auch zuverlässige Quellen nennen? Das macht die Korrektur einfacher. Du kannst eine Korrektur natürlich auch selbst vornehmen. Aber dann auch nur mit einer Nennung der verwendeten Quellen.--Viele Grüße S. F. B. Morseditditdadaditdit 17:58, 23. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Falsche Zusammenhänge[Quelltext bearbeiten]

Ja mach ich, es dauert aber eine kleine Weile. Es ist sehr umfangreich, leider schleichen sich die meisten Fehler beim abschreiben bekannter Autoren ein. Ich meine diese Verweise, dies wird nicht genug hinterfragt, denn wenn ein Lorenz Peckenstein (1549-1618), Gerhard Mercator (1512-1594), Georg Christoph Kreysig (1695-1758) oder Johann Peter von Ludewig (1668-1743) etwas schreibt, ist dies Gesetz. Es wird immer wieder gern herangezogen und dabei wird viel Unsinn weiterverbreitet. Dies konnte ich bei den Wahrenbrückschen Briefen feststellen, die Jahreszahlen waren falsch entweder war der Graf noch nicht geboren oder er war schon verstorben. Hier wurden in aller Wahrscheinlichkeit die Römischen Zahlen von den Mönchen falsch abgezeichnet (nicht geschrieben). Einiges findet sich unter meiner Seite [1] und ich muss sagen Täglich findet sich Neues. (nicht signierter Beitrag von Wardenbrugk (Diskussion | Beiträge) 16:59, 24. Mär. 2020 (CET))Beantworten

1248. (Mühle in Neumühl) Markgraf Heinrich verkauft dem Closter zum Dobrilug die neue Mühle bey Wardenbrück umb 54. Mark Silbers. Dipl. apud Ludewig p. 67. Hornium. p. 307.


23. Juni 1276. (Mühle in Neumühl) Hat Abt Guncelinus, die neue Mühle bei Wahrenbrück an Alexandro von Beyersdorff verkauft für 26. Marck weißen Silbers, sich aber und dem Kloster folgende Stück vorbehalten. 1) Jährl. 16. Malter Korn Pacht zu geben. 2) Wenn das Kloster mahlen lassen will, andere zurück zu setzen. 3) Des Klosters Getreide nicht zu metzen. 4) Die Münche und Kloster-Leute, so oft es nötig, auf einen großen Kahn, welchen man damals Floß nennte, überzusetzen. 5) Wenn ein neuer Kahn zu machen, sollte er die eine, und das Kloster die andere Hälfte tragen. 6) Wegen der Zahlung gewisse Bürgen setzen. 7) Wenn er die Mühle wieder verkaufen will, solche dem Kloster zuerst anbieten. 8) Brenn-Holtz soll er auf denen Werdern fällen, so viel als nötig, große Bäume aber nicht, ohne Einwilligung des Klosters. Beyträge zur Historie derer Chur- und Fürstlichen Sächsischen Lande, Band 4, Seite.71 Ibid. P. 117 Dipl. apud Ludewig p. 114.

156) 13. Mai 1299. Auch dies bezieht sich auf die Mühle in Neumühl, bei Grabow Otto, Sohn Bothos, Ritter, genannt der Jüngere v. Jleburg bekundet, daß der Streit mit dem Abte und Kloster zu Dobrilugk wegen einer neuen Mühle dahin geschlichtet sei, daß er um des Seelenheils seiner verstorbenen Gemahlin Luckardis willen, deren Gedächtniß der Convent stets feiern werde, die alte Grenze der neuen Mühle bei Wahrenbrück an der Elster dem Wunsche des Klosters gemäß erneuert und sich alles seines Rechtes daran für sich und seine Nachfolger begeben habe. Nach dem Original mit anhängendem ziemlich gut erhaltenem Siegel des Ausstellers im Herzogl. Sachsen-Ernestinischen Gesammt-Haus-Archiv zu Weimar. Gedruckt in v. Ludewig Rell. Mss. I. p. 216, 217,218. Orig.-Transsumpt v. 26. Juli 1431 vom Domprobst Peter von Brandenburg mit anh. Siegel in demselben Archiv. (Ascensum versus Wardinbrucke iuxta agros rusticorum de Grabow vsque ad nigram Alestram) Seite.104

160) 22. Februar 1300 (die Mühle in Warenbrück) Dietrich d. I., Landgraf von Thüringen, Markgraf des Osterlandes und der Lausitz, bekundet, daß Johannes Abt und der Cvnvent des Klosters Dobrilugk von seinem lieben Vasallen Otto, dem Sohne Bodos, genannt der Jüngere v. Jleburg 12 Hufen im Dorfe Münchsdorf und die Mühle in Wahrenbrück mit allem Zubehör erkauft und daß Letzterer beides, das er von ihm zu Lehen gehabt, ihm aufgelassen habe. Auf Bitte seines getreuen Vasallen übereigne er nunmehr Beides dem obigen Kloster. Nach dem Original im Herzog!. Sachsen-Ernestinischen Gesammt-Haus-Archiv zu Weimar, woselbst auch ein Transsumpt vom Domprvbste Peter von Brandenburgvom 26. Juli 1431 mit anhängendem Siegel. Gedruckt in v. Ludewig keil. Al38. I. p. 226, 226. Willke Ticemannus cod. dipl. p. 147, 148. Seite.595


179) 5. Juni 1307 Otto genannt der Jüngere v. Jleburg, Herr zu Uebigau, verkauft dem Kloster Dobrilugk die Insel Namens Horst bei Wahrenbrück belegen, nachdem die Bauern zu Wahrenbrück allen ihren Rechten daran entsagt haben. Nach einem Original-Transsumpt vom 21. Juli 1431 vom Domprobst Peter von Brandenburg mit anhängendem Sieget im Herzogt. Sachsen-Ernestinischen Gesammt-Haus-Archivzu Weimar. Gedruckt bei v. Ludewig Rell. Mss. I. p. 232, 233. Und hier beschreibt er genau die Lage: Diese horst einen beginn über der mül zu Wardenbrücke die bei der brücke gelegen ist und zieht sich hin über bis zu einem Holze daß da steht bei einem baume auf gegen Seiten der Elster gegen der Mühl und zieht sich hinab durch das Tal dass mit Wasser beflossen ist biss an ein ander mal dass da ist zwischen zwei Bäumen an der Stadt die genannt ist der Tam von dannen als das Tal mit Wasser beflossen dass auch die selbe Horst umfließet beweiset, bis das man wieder kommt an die genannten Brücke mit allen Dingen die dieselbe Horst in sich geflossen hat ist sie Holz, Gras oder Land und mit allen nutzen die nun kommen von derselben Horst und die man davon gehabt mag im zukünftigen Zeiten.- keine Mühle auf der anderen Seite der Elster. Seite. 125-126

183) 2. September (ca.1309). wahrscheinlich 1307 -1310 Otto genannt der Jüngere v. Jleburg bekundet zu Uebigau, daß das Kloster zu Dobrilugk von ihm eine Mühle und eine andere desgleichen an der Brücke, beide zu Wahrenbrück gelegen, gekauft habe zum allgemeinen Besten und insonderheit für die Bauern der Dörfer Woldenstorf, Marxdorf, Bönitz, Beyersdorf, Zinnsdorf, Wahrenbrück,Grabow, Roßdorf, Schilda, Wildgrube, Beutersitz, Rothstein und Winkel. Er verspricht, daß der Mahlbetrieb frei und ungehindert stattfinden solle und resignirt dem Kloster jährlichen Zins von einem Malter Getreide aus der Mühle zu Wahrenbrück, den Johann, der Sohn des Fleischers Albrecht, von ihm zu Lehen habe und den er fortan vom Kloster zu Lehen nehmen solle. Nach dem besiegelten Transsumpt vom 21. Juli 1431 ausgestellt vom Domprobst Peter von Brandenburg im Herzogl. Sachsen-Ernestinischen Gesammt- Haus-Archiv zu Weimar. Die Urkunde wird in eines der Jahre von 1307 bis 1310 gehören; Otto der Jüngere Herr v. I. wird zuletzt Ende 1310 erwähnt (Nr. 186 S. 131) und am 23. Septbr. 1311 von seinem obigen Schwager Johann v. Strele als bereits verstorben bezeichnet (S. unten). Hier nennt Johann v. St. die Söhne Ottos seine 8ororii was nur Schwestersöhne (natürlich nicht Schwestermänner) heißen kann. Mit hin hat Otto der Jüngere v. I. die Schwester Johannes v. St. zur Ehe gehabt, so daß also die Be¬ zeichnung des letztern als gener des Ersteren in der Bedeutung dieses Wortes als Schwager (Frauenbruder) geschehen ist. Seite.129-130

204) 27. December 1321. Otto der Jüngere genannt v. Jleburg bekundet, daß das Kloster Dobrilngk sich mit Peter Sudecum, Arnold v. Schilda und Heinrich Balgschläger über die Mühle zu Wahrenbrück verglichen habe und besiegelt diesen Vertrag. uxostoli et s>vunKslists. Nach dem Original, dessen Siegel nicht mehr vorhanden, im Herzogl. Sachsen-Ernestinischen Gesammt-Haus-Archiv zu Weimar. Gedruckt in v. Lud ewig kell. iVlss. I. x. 292, 293. („Wann abir di achte iar ume komen, ist denne an der vorgeschreben stat gebuwit eyne mül, di da yfen werkit, daz ist eyn hamer, So sal iz schlechtlich legen an dem willen der vorgenanten Abtis und samenunge, ab di mül so blyben sal, adir ab si wollen do habn eyne korn mül und werden si des zurate, das si eine korn mül do habn wollen vnd wirt di gebuwit, so sullen di vorgenantin dry man adir ire erben,) Das ist der einzige Satz über einen Eisenhammer, noch dazu rät er ihnen zum Bau einer Kornmühle. Hier wird über die Stadt- und Ratsmühle verhandelt. Seite.149


248) 5. December (1340) (Mühle in Neumühl) Otto genannt der Jüngere v. Jleburg Herr zu Sounenwalde bekundet, daß die Streitigkeitenzwischen ihm und Dietrich, Abt des Klosters Dobrilugk, und seinen Vasallen und Unterthanen beigelegt seien, ausge¬ nommen über die von ihm vor seiner Stadt Wahrenbrück erbaute Mühle und wegen gewisser zerstörter Grenzzeichen (Male) nach Schilda hin, worüber auf einem bis nächste Ostern anzuberaumenden Termine von vier zu erwählen. Seite. 172


256) 29. November 1343 Mühle in Neumühl und Wahrenbrück Otto der Jüngere genannt v. Jleburg Herr von Sonnen¬ walde und Wahrenbruck verkauft dem Abte Johannes und dem Convente des Klosters Dobrilugk zwei demselben nachtheilig belegenen Mühlen für 40 Schock Groschen und verpflichtet sich, daß für die Folge dort von ihm und seinen Nachkommen weder Wind- noch Wassermühlen erbaut werden sollen, so daß die Klostermühlen bei Alt- und Neu-Wahrenbrück dadurch beeinträchtigt werden könnten, entsagt für sich und seine Nachfolger allen Rechten an den letztern Mühlen und verspricht, es in deren Besitz zu schützen. Besiegelt von ihm und seinen leiblichen Brüdern Otto dem Aeltern von Jleburg, Herrn zu Sonnenwalde und Bodo v. Jleburg, Domherrn zu Merseburg. Zeugen sind die letztgenannten und mehrere Vasallen der Herren v. Jleburg. Nach dem Original im Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Gesammt-Haus- Archiv zu Weinm--Wardenbrugk (Diskussion) 20:48, 26. Mär. 2020 (CET)ar mit drei anhängenden Siegeln. Gedruckt in v. Ludewig UsII. Nss, I. x. 343 — 345. Transsumpt vom 21. Juli 1431 vom DomprobstPeter von Brandenburg im Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Gesammt-Haus-Archivzu Weimar. Seite.183-184Beantworten

Auf der Karte von Humelius Riss 1557-1562 kann man keine zweite Mühle, also Standort Papiermühle erkennen. Ebenso auf der Karte von 1586-1634 keine zweite Mühle, selbst auf der original Zeichnung von Dilich von Warenbrück aus dem Jahr 1658 ist nur die Stadt bzw. Ratsmühle zu sehen.

--Wardenbrugk (Diskussion) 16:28, 28. Mär. 2020 (CET)== Die Elstermühlen in und um Wahrenbrück ==Beantworten

Historische Daten der Wahrenbrücker Mühlen[Quelltext bearbeiten]

Die Geschichte der Mühlen zu, bei oder in Wahrenbrück ist vielfältig und verworren zugleich. Immer wieder werden die Jahreszahlen der Entstehung und der Standorte der drei Mühlen in Bezug zu ihren Besitzern durcheinander gebracht. Heute können wir in wiederentdeckte Landkarten, Alte Nachrichten und die Historie der Ileburger, genaueres erfahren. Die angebliche erst Erwähnung 1248.[1] einer Mühle Wahrenbrück`s, hat mit dem Standort in Wahrenbrück nichts zu tun, diese neue Mühle bei Wahrenbrück, verkaufte der Markgraf von Meißen an das Kloster Dobrilugk. Alexander von Beiersdorf kaufte diese Mühle im Jahr 1276,‹ref>Beyträge zur Historie derer Chur- und Fürstlichen Sächsischen Lande, Band 4, Seite.71.</ref> wobei sich das Kloster Dobrilug Rechte und Privilegien sicherte. Unter Anderem, (die Münche und Kloster-Leute, so oft es nötig, auf einen großen Kahn, welchen man damals Floß nennte, überzusetzen)[2]. Wäre diese Mühle in Wahrenbrück, es gab eine Brücke und wär die Mühle auf der gegenüber liegende Seite brauchten die Mönche kein Floß. Diese neue Mühle lag am Neugraben und war so durch die Elster leicht zu stauen, der Nachteil der Mühlen in Wahrenbrück an der Kirche gelegen und der neuen Mühle im heutigen Neumühl lag wie auch Bodo von Ileburg feststellen musste, in ihren Stauanlagen. Staute Wahrenbrück, hatte Neumühl zu wenig Wasser, staute Neumühl stand das Wasser bis zum Fachbaum und das Rad konnte sich nicht drehen. Das Wasser wurde in den Stauanlagen zurückgehalten und je nach Eigenbedarf regelten die Müller das Wasser, je nach Menge und Geschwindigkeit. Mit der Mühlen Ordnung von 1561, schaffte man eine Art Leitfaden für die Regulierung der Wassermengen, des Fischfanges und der Flößerei der Schwarzen Elster mit 42 Paragraphen. Hier machte sich der Graf von Blumenthal auf Neudeck einen Namen, aber mit wenig Erfolg.--Wardenbrugk (Diskussion) 20:43, 27. Mär. 2020 (CET) Auch die Erwähnung von 13. Mai 1299,‹ref name="Diplo. Ileburgense">Urkunden-Sammlung z. Geschichte u. Genealogie d. Grafen zu Eulenburg S. 104.</ref>[3] bezog sich auf die neue Mühle in Neumühl als Otto, Sohn Bothos, Ritter, genannt der Jüngere v. Jleburg bekundet, daß der Streit mit dem Abte und Kloster zu Dobrilugk wegen einer neuen Mühle dahin geschlichtet sei. Hier steht: (Ascensum versus Wardinbrucke iuxta agros rusticorum de Grabow vsque ad nigram Alestram) neben den Felder des ländlichen Grabow.Beantworten

Am 22. Februar 1300.‹ref>Urkunden-Sammlung z. Geschichte u. Genealogie d. Grafen zu Eulenburg S. 122.</ref>[4][5] bekundete Dietrich d. I., Landgraf von Thüringen, Markgraf des Osterlandes und der Lausitz, daß Johannes Abt und der Convent des Klosters Dobrilugk von seinem lieben Vasallen Otto, dem Sohne Bodos, genannt der Jüngere v. Jleburg die Mühle in Wahrenbrück mit allem Zubehör erkauft und daß Letzterer beides, das er von ihm zu Lehen gehabt, ihm aufgelassen habe. Auf Bitte seines getreuen Vasallen übereigne er nunmehr Beides dem obigen Kloster. Dies ist der erste Urkundliche Bericht über die Mühle in Wahrenbrück, im Ort bei der Kirche. In Bezug auf die neue Mühle bei Wahrenbrück (Neumühle) kann man davon ausgehen, dass die Mühle in Wahrenbrück wahrscheinlich viel Älter war. Am 5. Juni 1307.‹ref>Urkunden-Sammlung z. Geschichte u. Genealogie d. Grafen zu Eulenburg S. 595.</ref> verkauft Otto genannt der Jüngere v. Jleburg, Herr zu Uebigau, dem Kloster Dobrilugk die Insel Namens Horst bei Wahrenbrück. Und hier beschreibt er genau die Lage: (Diese horst einen beginn über der mül zu Wardenbrücke die bei der brücke gelegen ist und zieht sich hin über bis zu einem Holze daß da steht bei einem baume auf gegen Seiten der Elster gegen der Mühl und zieht sich hinab durch das Tal dass mit Wasser beflossen ist biss an ein ander mal dass da ist zwischen zwei Bäumen an der Stadt die genannt ist der Tam von dannen als das Tal mit Wasser beflossen dass auch die selbe Horst umfließet beweiset, bis das man wieder kommt an die genannten Brücke mit allen Dingen die dieselbe Horst in sich geflossen hat ist sie Holz, Gras oder Land und mit allen nutzen die nun kommen von derselben Horst und die man davon gehabt mag im zukünftigen Zeiten.) Hier wird nur eine Mühle genannt, die in der Stadt an der Kirche. Das größte Missverständnis ergab sich über den 27. December 1321.‹ref>Urkunden-Sammlung z. Geschichte u. Genealogie d. Grafen zu Eulenburg S. 150.</ref>[6] Otto der Jüngere genannt v. Jleburg bekundet, daß das Kloster Dobrilugk sich mit Peter Sudecum, Arnold v. Schilda und Heinrich Balgschläger über die Mühle zu Wahrenbrück verglichen habe und besiegelt diesen Vertrag. Auch hier wird über die Mühle in Wahrenbrück verhandelt und nicht über den Standort der Papiermühle. („Wann abir di achte iar ume komen, ist denne an der vorgeschreben stat gebuwit eyne mül, di da ysen werkit, daz ist eyn hamer, So sal iz schlechtlich legen an dem willen der vorgenanten Abtis und samenunge, ab di mül so blyben sal, adir ab si wollen do habn eyne korn mül und werden si des zurate, das si eine korn mül do habn wollen vnd wirt di gebuwit, so sullen di vorgenantin dry man adir ire erben,) Das ist der einzige Satz über einen Eisenhammer, noch dazu rät er ihnen zum Bau einer Kornmühle. Hier wird über die Stadt- und Ratsmühle verhandelt, die drei können also nach acht Jahren(wär 1330.) nachdem sie ihre Pacht bezahlt haben, entscheiden ob sie einen Eisenhammer oder eine weitere Kornmühle errichten wollen. Sie, wenn sie überhaupt noch da waren haben sich, oder Andere für eine Sägemühle entschieden.

Der 29. November 1343‹ref>Urkunden-Sammlung z. Geschichte u. Genealogie d. Grafen zu Eulenburg S. 183.-184.</ref>[7] besiegelte den Bau einer weiteren Mühle in oder bei Wahrenbrück, denn Otto der Jüngere genannt v. Jleburg Herr von Sonnenwalde und Wahrenbruck verkaufte dem Abte Johannes und dem Convente des Klosters Dobrilugk zwei demselben nachtheilig belegenen Mühlen für 40 Schock Groschen und verpflichtet sich, daß für die Folge dort von ihm und seinen Nachkommen weder Wind- noch Wassermühlen erbaut werden sollte, so daß die Klostermühlen bei Alt- und Neu-Wahrenbrück dadurch beeinträchtigt werden könnten, entsagt für sich und seine Nachfolger allen Rechten an den letztern Mühlen und verspricht, es in deren Besitz zu schützen. Damit war der Bau einer weiteren dritten Mühle in Wahrenbrück der Weg versperrt. Dieser Nachteil der Mühle in Wahrenbrück Standort bei der Kirche und der Mühle in Wahrenbrück bestand bis weit ins 1600 Jh. im Staustreit, was im Theatrum Machinarum Molarium, Oder Schau-Platz der Mühlen-Bau-Kunst von 1561: auf Seite 7 beschrieben wird.

Die älteste Mühle, die Rats-und Stadtmühle in Wahrenbrück[Quelltext bearbeiten]

Da man 1248 von einer neue Mühle bei Wahrenbrück berichtet, kann man annehmen das es in Wahrenbrück schon länger eine Mühle gegeben hat. Erst am 2. September (ca.1309), wahrscheinlich aber 1307 -1310, wird sie Urkundlich erwähnt.

Die neue Mühle, in Neumühl bei Wahrenbrück[Quelltext bearbeiten]

1248 wird von dieser Mühle zum ersten mal, in den alten Urkunden berichtet.

Die Papiermühle bei Wahrenbrück[Quelltext bearbeiten]

Erst am 1.März 1695 beantragte Ohlen, Johann den Bau einer Papiermühle in Wahrenbrück, gegenüber der Stadt Wahrenbrück. Im THEATRUM MACHINARUM MOLARIUM gab es bis 1735 kein Verzeichnis einer zweiten Mühle in Wahrenbrück, auch auf alte Karten von Humelius Riss 1557-1562[8], 1586-1634[9] und im original Stadtzeichnung von Dilich 1658[10] ist keine zweite Mühle in Wahrenbrück zu finden. Aber in einer Statistik, aus der im Jahre 1770 geht hervor, dass es in ganz Kursachsen 70 Papiermühlen gab, davon befanden sich im Kurkreis Wittenberg sechs. Der jährliche Umsatz dieser Mühlen war sehr unterschiedlich, in Wahrenbrück (Amt Liebenwerda) betrug sie stolze 2360 Taler. Von der Rothe Papiermühle zu Prühlitz[11] wissen wir, dass 1609 der Antrag gestellt wurde und 1621 war der Bau erst vollendet, also es dauerte 10 Jahre. Die fünf Jahre bis zur Fertigstellung der Papiermühle in Wahrenbrück sehe ich daher als realistisch an. Denn der Antragsteller war gleichzeitig Müller, Architekt und Bauherr.

Papiermühle Wahrenbrück (1.März 1695) Ohlen, Johann Antrag um Konzession zur Anlegung einer Papiermühle zu Warenbrück Papiermühle Wahrenbrück (1740 – 1790) Stoltze, Carl Heinrich (Vater) Papiermühle Wahrenbrück (1799 - 1840) Stoltze, Carl Heinrich (Sohn) Papiermühle Wahrenbrück (1840 - 1840) Stoltze, Julius Heinrich Ferdinand 1840 Kauf der Papiermühle Wahrenbrück vom Vater für 5.900 Taler; Hennig, Wilhelmine 2. Ehefrau ab 29.04.1847 Besitzerin der Papiermühle Wahrenbrück, Weiterverkauf an 2. Ehemann Christlieb Hennig Papiermühle Wahrenbrück (1851 – 1855) Hertel, Carl Philipp Ferdinand [06.08.1869 (?)]

Otto Altenkirch[Quelltext bearbeiten]

Zwischen 1926 und 1934 war der bekannte Maler Otto Altenkirch[12] mehrfach zur Kur in Liebenwerda und hat in unserer Umgebung gemalt. In den ersten Jahren in Liebenwerda, beschäftigte er sich mit deren Umgebung, später verlegte er sein Quartier ab 1930, zeitweise in unser Städtchen Wahrenbrück. Hier galt sein Interesse der alten Papiermühle und dem angrenzenden Stauwehr. Mehr als einhundert Landschaftsimpressionen von der Elster-Niederung, so auch die Untermühle von Dobra, entstanden in dieser Zeit. Die Bilder der Mühle von Wahrenbrück, sollen eine große Frische und Spontanität ausstrahlen.

  • George Adalbert von Mülverstedt: Diplomatarium Ileburgense : Urkunden-Sammlung z. Geschichte u. Genealogie d. Grafen zu Eulenburg. Hrsg.: Baensch. Magdeburg 1877, S. 104–184.
  • Johann Peter von Ludewig: Reliquiae manuscriptorum omnis aevi diplomatum ac monumentorum ineditorum adhuc (Vol. 1-12). Hrsg.: Johann Peter von Ludewig. Frankfurt 1720, S. 67–343.
  • Johann Matthias Beyer; Jakob Born; Jakob Leupold: Theatrum Machinarum Molarium, Oder Schau-Platz der Mühlen-Bau-Kunst. 2. Hrsg.: Wolffgang Deer. Leipzig 1735, S. 7–8.

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

  1. Dipl. apud Ludewig p. 67. Hornium. p. 307.
  2. Dipl. apud Ludewig p. 114.
  3. Gedruckt in v. Ludewig Rell. Mss. I. p. 216, 217,218.
  4. Gedruckt in v. Ludewig keil. Al38. I. p. 226, 226.
  5. Willke Ticemannus cod. dipl. p. 147, 148.
  6. Gedruckt in v. Lud ewig kell. iVlss. I. x. 292, 293.
  7. Gedruckt in v. Ludewig UsII. Nss, I. x. 343 — 345.
  8. Humeliusrisse der Kurfürstlichen Waldungen in Sachsen, mit Orts- u. Flurkennzeichnung 1557-1562
  9. Ur-Öder (Teil III), 1:13 333, Handzeichnung, 1586-1634, Bl. 359+360 : Gegend um Bad Liebenwerda
  10. Wahrenbrück. Federzeichnungen kursächsischer und meißnischer Ortschaften aus den Jahren 1626-1629
  11. dobiener.de
  12. otto-altenkirch.de/index_start.html