Diskussion:Energieeinsparverordnung

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von ZwerK in Abschnitt Energieberatungs-Chaos
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Energieeinsparverordnung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Endenergie[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag Definition Endenergie

Energiemenge, die für die Gebäudebeheizung, Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage aufgebracht werden muss. Dabei werden Heizwärmebedarf, Warmwas­serbedarf sowie Lüftungsanlagenbedarf mit den jeweiligen Verlusten des Heizwärme-, Warmwasser- sowie des Lüftungssystems berücksichti­gt. Außerdem bezieht die Endenergie, die für den Betrieb der Anlagentechnik (Pumpen, Regelung usw.) benö­tigte Hilfsenergie (meist Strom) mit ein. Die Endenergie wird an der „Schnittstelle" Gebäudehülle überge­ben und stellt somit die Energiemenge dar, die vom Verbraucher bezahlt werden muss.

Lüftungsanlagenbedarf? Naja, da bin ich mir nicht sicher.

martmen@web.de (nicht signierter Beitrag von 84.161.242.232 (Diskussion) 02:07, 22. Apr. 2005 (CEST)) Beantworten

Gehört das nicht zum Artikel Endenergie? -- Daniel 23:10, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Man sollte darauf hinweisen, dass die Endenergie in verschiedenen Normen z.B. in DIN 4701-10 und DIN 18599 unterschiedlich indiziert wird, DIN 18599 schreibt statt (mit f für "final", wohl aufgrund internationaler Harmonisierung) --Sluddy (Diskussion) 15:08, 18. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Vernetzung mit anderen Gesetzen[Quelltext bearbeiten]

Auch das fehlt noch: Was sind eigentlich die Rechtsfolgen bei einer Nichtbeachtung? Was bedeutet Nichtbeachtung? Ist die Prüfung auf Compliance mit dem Gesetz Teil der Baugenehmigungsprüfung und wird eine Baugenehmigung nicht erteilt, wenn die Bedingungen des Gesetzes nicht erfüllt sind? Sind Strafen vorgesehen bei Verstößen? Thyl Engelhardt 213.70.217.172 11:46, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

EnEV 2007 und EnEV 2009: welche Energiestandards?[Quelltext bearbeiten]

"Für neugebaute Häuser wird laut der Energieeinsparverordnung der Niedrigenergiehaus-Standard mit einem spezifischen Heizwärmebedarf zwischen 40-70 kWh/m²a gefordert"

Wurde daran bei EnEV 2007 überhaupt nichts verbessert?? Heißt "minus 30 %" bei EnEV 2009 damit also 26 bis 46 kWh/m²a ?

Warum diese Verschwendung? Warum nicht gleich Passivhaus-Standard mit 15 kWh/m²a (Mehrkosten des Hauses lt. Artikel nur 6 - 8 %; dafür jedes Jahr den Großteil der Heizkosten gespart) ? Jedem ist doch klar, dass Energie tendenziell teurer und teurer werden wird - und gleich beim Bau Nägel mit Köppen zu machen ist immer billiger als der Aufwand beim Nachrüsten! Unsere Enkel werden uns für unsere Knauserei verfluchen! - Bernhard W. 213.102.107.13 18:07, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kommt zeit, kommt Passivhaus. Die nächste Verschärfung ist für 2013 (?) schon festgezurrt, dann werden es wohl irgendwas bei 30 kWh maximal. Wenn man bedenkt, dass diese Verschärfung von einer schwarz/roten Regierung beschlossen wurde, ist das schon eher erstaunlich gut. *G* Davon ab ist das Problem sowieso eher der Bestand von anno dunnemal: Wir sind in Deutschland im _Durchschnitt_ jetzt bei dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 (250 kWh/m²a). Was es da für Löcher gibt, will ich mir gar nicht vorstellen. --TheK? 20:26, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Fachliche Diskussion ist sicher interessant und wäre ich mit Begeisterung dabei. Ich denke nur nicht, dass das hier der richtige Platz dafür ist. Denke das Thema ist erledigt. Ich frage mich dafür, was machen wir mit dem zitierten Satz "Für neugebaute Häuser wird laut der Energieeinsparverordnung der Niedrigenergiehaus-Standard mit einem spezifischen Heizwärmebedarf zwischen 40-70 kWh/m²a gefordert". Auf welches EnEV-Anforderungsniveau (sozusagen welcher Jahrgang) bezieht er sich? --ZwerK (Diskussion) 22:26, 2. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Referentenentwurf zur EnEV 2009[Quelltext bearbeiten]

Im Bewertungsverfahren für Wohngebäude wird sich das Bewertungsverfahren ändern, es wird das von Nichtwohngebäude bekannte Referenzgebäudeverfahren eingeführt. Da bezogen auf die Gebäudehülle auch neue bauteilbzogene Höchstwert eingeführt werden, wird die EnEV 2009 die Anforderungen im Mittel um 30/15 Prozent verschärfen. Wer sich auch immer mit diesem Rechenwerk beschäftigen möchte, muß im Einzelfall ein Gebäude simulieren. Das geht alles mit einer Tabellenkalkulation - natürlich auch weiterhin auf Papier - aber besser mit Rechentools. Diese Rechentools müssen nur richtig rechnen, gut wenn dann der Quellcode zur Verfügung gestellt werden könnte. Das ist aber leider selten der Fall. Schade eigendlich! (nicht signierter Beitrag von Ibrharz (Diskussion | Beiträge) 18:54, 1. Dez. 2008 (CET)) Beantworten

Primärenergiefaktor - eine Mogelpackung?[Quelltext bearbeiten]

Die Einbeziehung des künstlich herbeigezauberten Primärenergiefaktors ermöglicht zahlreichen Stadtwerken eine geradezu umwelt-kriminelle Argumentation: Kaufe unsere Fernwärme und Du mußt Dein Gebäude nicht (oder weniger) dämmen. Beispiele: Stadtwerke Halle, Stadtwerke Münster (nicht signierter Beitrag von 80.152.147.92 (Diskussion | Beiträge) 11:18, 1. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Die Primärenergie sagt halt, was am Ende dabei raus kommt. So denkt man ja, beim Gaskessel ist bei 100% schluss, aber mit Gaswärmepumpen kann man die Wärme unter einen Faktor von 1 drücken. Ähnlich ist es mit der Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung. Wenn man im Kraftwerke auf 1 kWh_el verzichtet kann man 5-7 kWh_th dazugewinnen. Also ist klar, dass eine kWh Abwärme sehr "billig" zu haben ist, mit einem PE-Faktor weit unter 1. Ich verstehe nur nicht ganz, warum die EnEV 2014 festlegt "Für elektrischen Strom ist abweichend von Satz 2 als Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil ab dem 1. Januar 2016 der Wert 1,8 zu verwenden;". Es muss sich doch herumgesprochen haben, dass der Strommix keine Aussagekraft hat, da EE-Anlagen sowieso laufen. Wenn eine zusätzliche Last zu decken ist, dann wird das gemäß der Merit-Order mit dem Grenzkraftwerk getan. Das ist heutzutage meist ein Steinkohlekraftwerk und immer öfter auch ein Braunkohlekraftwerk, wenn viel Wind weht und die Restlast zurückgeht. -- Gunnar (Diskussion) 12:01, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Lüftung[Quelltext bearbeiten]

Von Anlagentechnik wird gesprochen (Heizen und Trinkwasser) wo ist die Lüftung'Fetter Text' z.B. beim Endenergiebedarf??? (nicht signierter Beitrag von 92.225.5.66 (Diskussion | Beiträge) 16:58, 27. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Die Lüftung (bzw. der dadurch verursachte Wärmeverlust) ist im Heizwärmebedarf enthalten.--GPH-CD (Diskussion) 21:47, 30. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

EnEV 2004 und EnEV 2012[Quelltext bearbeiten]

Wären vielleicht eine Erwähnung wert. 2004: http://www.enev-online.de/enev/index.htm#EnEV_2004 2012: http://www.enev-online.de/enev/index.htm#EnEV_2012 -- Freimatz 10:08, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Energieberatungs-Chaos[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte darauf eingehen, wer von wem zertifiziert werden kann - und warum eigentlich. Das staatlich-bankengesteuerte Konglomerat "dena" hat offensichtlich praktisch keinen relevanten rechtlichen Status, bei der BAFA ist die Sache trotz Kompetenz-Wirrwarr schon anders und die KfW gibt als Autorität bei der Kreditvergabe noch am ehesten Sinn? --78.51.81.122 20:53, 20. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich verstehe noch nicht, worauf die Kritik abzielt. Geht es um die Regelungen für die Ausstellungsberechtigung der Energieausweise? Wäre das vielleicht besser im Artikel Energieausweis platziert? Oder geht es um die Zulassung zu den Förderprogrammen die über BAFA und KfW abgewickelt wurden/werden? Dann hat es m.E. aber nichts mit dem Artikel Energieeinsparverordnung zu tun, sondern wäre vielleicht gut platziert in einem Artikel zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. --ZwerK (Diskussion) 22:44, 2. Nov. 2023 (CET)Beantworten

WICHTIGE ÄNDERUNG auf der Hauptseite[Quelltext bearbeiten]

Der Terminus Anlagenaufwandszahl ist flach, es gibt nicht nur eine einzige Anlagenaufwandszahl. Die Anlagenaufwandszahlen von Niedertemperaturkesseln mit zentraler Brauchwasserbereitung sind in dem Dokument der Universität Siegen abgebildet. Beigefügtes, rsp. angehängtes Dokument aus dem Vorlesungsskript des Herrn Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt entnommen und von Prof. Dr. Wolf wurde gestattet derartige Graphen in einer Vorlesung am Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik verwendet. Von daher gehe ich mit Argument des Lehrauftrags davon aus, daß ich straffrei bleibe, wenn ich in den Lizenzbedingungen der Commons diese .png Datei als eigene markieren muss, um diese wichtige und bedeutungsvollen Informationen (ja - die Anlagenaufwandszahlen unterscheiden sich nicht nur nach Größe und Energiestandard, sie unterscheiden sich grundsätzlich auch dadurch in ganz erheblichem Umfang - in Abhängigkeit davon - ob, rsp. welches Heizsystem bzw. welche Systeme zur Energietransformation insgesamt verwendet werden. Dabei wird DEUTLICH - dass sich die Anlagenaufwandszahlen von Anlagen welchen chemische Prozesse zugrunde liegen erheblich schlechtere Wirkungsgrade aufweisen als diejenigen Anlagen welche mit physikalischen Vorgängen die Wärme für Raumheizung und Trinkwarmwasser, wie auch für Nutzwasser zu generieren.

ist das soweit o. K. dann lege ich los und schick die .png rüber und mach ein KREUZ

DANKE - dann viel Spaß bei den abschließenden Formulierungen - es gibt nicht nur eine Zahlen es gibt sehr viele davon. m. E. ist folgendes Bild welches ich nun hochladen möchte demjenigen gegenüberzustellen welches als Anlagenaufwandszahlen kleiner .. schon in Euren Händen liegt.

--Umweltheizung (Diskussion) 01:12, 27. Jul. 2017 (CEST)Beantworten