Diskussion:Entscheidungsneutralität

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Unvollständig
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Ich habe schon lange keinen so komplizierten Text mehr gelesen. Es wirkt als wollte der Autor alles kompliziert machen (auch wenn es ein Zitat war, ist es fraglich, ob man es deswegen kryptisch halten muss)

Alleine der erste Satz >Der Begriff der Entscheidungsneutralität der Besteuerung bezieht sich grundsätzlich auf eine Eigenschaft der Besteuerung, welche durch ihre Wirkung auf die von Wirtschaftssubjekten zu treffenden Entscheidungen verbunden ist

Wie wäre es mit Entscheidungsneuträlität ist eine Besteuerungseigenschaft, die über ihre Wirkung auf zu treffende Entscheidungen von Wirtschaftssubjekten definiert ist. (nicht signierter Beitrag von StefanPapp (Diskussion | Beiträge) 19:49, 11. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Ich finde diese Kritik berechtigt und habe in der Literatur eine verständlichere und aktuellere Definition gefunden und eingefügt.--Boarder89 (Diskussion) 09:17, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Unvollständig[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie fehlen mir da einige Prinzipien: Vor allem die (Gewinn-)Verwendungsneutralität oder Ausschüttungsneutralität also die gleiche Besteuerung von einbehaltenen (thesaurierten) oder ausgeschütteten Gewinnen. Das ist z.B. bei Dividendenstripping zentral. Dann haben wir die Standortneutralität, die intertemporale Entscheidungsneutralität und sicher noch einiges anderes.--Karsten11 (Diskussion) 16:44, 27. Dez. 2018 (CET)Beantworten