Entscheidungsneutralität

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Entscheidungsneutralität
Investitionsneutralität Finanzierungsneutralität Rechtsformneutralität

In der Betriebswirtschaftslehre heißen Steuern entscheidungsneutral, wenn sie die relativen Preise auf dem Markt nicht verändern[1].

Entscheidungsneutrale Steuern lassen insbesondere Investitions-, Finanzierungs- und Rechtsformsentscheidungen der Unternehmen unbeeinflusst. Daher wird Entscheidungsneutralität als wichtige Leitlinie der Steuerpolitik angesehen[2].

Private Haushalte ändern ihre Entscheidungen allerdings nicht nur, wenn Steuern die relativen Preise verzerren, sondern auch aufgrund von Einkommenseffekten der Besteuerung. Aus diesem Grund ist der betriebswirtschaftliche Begriff der Entscheidungsneutralität nur in Bezug auf Unternehmen sinnvoll. Er entspricht dem volkswirtschaftlichen Begriff der Produktionseffizienz.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Rainer Elschen (1991) Entscheidungsneutralität, Allokation und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Steuer und Wirtschaft, S. 99–115.
  2. Clemens Fuest (2016) Taugt Neutralität als Leitlinie der Steuerpolitik? In: Kahle, H. et al. (Hrsg.) Kernfragen der Unternehmensbesteuerung. Verlag Gabler Springer, ISBN 978-3-658-16477-5, S. 39.
  3. Stefan Homburg: Allgemeine Steuerlehre. 7. Auflage. Vahlen, München 2015, ISBN 978-3-8006-4922-8, S. 240 ff.