Diskussion:Erbgericht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Tschips in Abschnitt Redundanz... oder?
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Erbgericht /Lehngericht[Quelltext bearbeiten]

Hallo, konnte ein Gemeindevorsteher auch gleichzeitig Erbrichter sein? Gab es in dem ausgehenden Mittelalter pro Dorf mehrere Lehngerichte oder Erbgerichte? Wenn ja,wie sind sie entstanden besonders im sächsischen Raum? MfG Paule (nicht signierter Beitrag von Paule 9 (Diskussion | Beiträge) 16:01, 26. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Redundanz... oder?[Quelltext bearbeiten]

Im Kapitel "Geschichte" beginnt der 2. Abschnitt mit diesem Satz: Die Erbrichter oder Erbschulze, im schlesischen und polnischen Raum Woith genannt, waren Erbrichter (Schultheiße). Hab ich jetzt was übersehen oder ist das redundant? --Tschips (Diskussion) 18:04, 8. Nov. 2020 (CET)Beantworten