Diskussion:Erhängen

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Chattus in Abschnitt Lemma: Hängen oder Erhängen?
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Unnötige Worterklärungen?[Quelltext bearbeiten]

"Als Erhängt wird allgemein die Vollendung des Erhängens bezeichnet. Der oder die Erhängte ist die Person, die zufällig oder absichtlich erhängt wurde oder sich erhängte." Gehört das nicht eher ins Wiktionary? --Lothar.S 14:42, 11. Aug 2005 (CEST)

Ich schließe mich dieser Meinung an - ganz klar ein Fall für's Wiktionary!
Auch ich teile diese Meinung.

Fallhöhe am Galgen etwa "ein Meter"?[Quelltext bearbeiten]

Diese Distanz scheint mir zu gering. Auf der englischsprachigen Internet-Seite http://www.richard.clark32.btinternet.co.uk/hanging2.html sind ausführliche Aufstellungen zu finden.

Demnach wurde bei Falltür-Galgen bis ins 19./20. Jahrhundert der sog. "standard drop" verwendet, eine einheitliche Fallhöhe für jeden Delinquenten ohne Berücksichtigung des individuellen Körpergewichts. Der standard drop sah einen Sturz von vier bis sechs englischen Fuß vor (122 bis 183 cm). Dies soll oftmals nicht den gewünschten Genickbruch bewirkt haben. Beim long drop (langen Fall) wurde dagegen das jeweilige Körpergewicht für die Bemessung der Stricklänge berücksichtigt. Für einen Todeskandidaten, der 175 englische Pfund wiegt (79,45 kg) ergibt sich demnach seit 1913 eine Fallhöhe von ca. 180 cm.

Vielleicht kann hier ja mal jemand recherchieren, vielleicht jemand mit besseren medizinischen und/oder geschichtlichen Kenntnissen, als ich sie habe.

Die Fallhöhe von einem Meter ist nach "Todesstrafen - Eine geschichtliche Spurensuche" von Ingo Wirth mehr als ausreichend, da der Tod nur in den seltensten Fällen durch Genickbruch hervorgerufen wird. Bei zu langen Fallhöhen kann es dagegen zur (teilweisen oder vollständigen) Enthauptung kommen. Lt. Wirth wird der Tod vor allem durch die Kompression des Halses (Schlagadern) und die dadurch hervorgerufene Blutleere im Gehirn verursacht. Weger ein Historiker noch ein Arzt dürften die Frage korrekt beantworten können. Möglicherweise jedoch ein Physiker in Verbindung mit einem Arzt.

Habe das jetzt nicht nachgekramt, erinnere mich aber gelesen zu haben, dass man bei Saddam Hussein 'versehentlich' eine zu lange Fallhöhe gewählt hat, so dass dieser peinlicherweise beim Henken gleichzeitig gehängt und geköpft wurde. -- 89.144.192.204 10:00, 24. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Verwechslung mit Saddams Halbbruder Barzan Ibrahim at-Tikriti. Gunter (Diskussion) 20:23, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Erhängen oder hängen (henken) I[Quelltext bearbeiten]

Erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch im Allgemeinen nur als reflexives Verb verwendet: Er hatte sich erhängt. Sind Subjekt und Objekt verschieden, wird hängen, gelegentlich auch henken gebraucht: Er wurde gehängt (gehenkt). Quelle: DUDEN, Richtiges und gutes Deutsch – Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle 5. Aufl. S. 283, Stichwort erhängen. Das Lemma ist deshalb nicht korrekt und müsste Hängen lauten. Schubbay 19:15, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Da gibt es einen Bedeutungsunterschied. Henken bedeutet allgemein, jemanden in Ausführung einer Bestrafung zu Tode bringen. Das macht dann der Henker. Dieser kann jemanden durch Hängen, Köpfen oder anders henken. -- 89.144.192.204 09:57, 24. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Struktur des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel mit Überschriften strukturiert, denn er wirkte etwas "zusammengeflickt". Alle vorher vorhandenen Informationen wurden übernommen. Vielleicht kann man ihn noch weiter ergänzen. verändern

Erektion durch Erhängen?[Quelltext bearbeiten]

Schon öfter habe ich gehört und gelesen (z.B. in Samuel Becketts „Warten auf Godot“), dass man durch Erhängen eine Erektion erhält (natürlich nur, wenn man männlichen Geschlechts ist :). Darüber lässt sich im Artikel aber nichts finden. Auch unwillkürlicher Stuhlgang soll vorkommen. Hat jemand gesicherte Informationen darüber? 80.141.215.134 13:02, 8. Okt 2005 (CEST)

Der unter den Weblinks aufgeführte Artikel in Meyer's Konversationslexikon von 1888 erwähnt Samenergüsse (bei Männern) und Einkotungen ohne eine detaillierte medizinische Begründung zu liefern. In der englischen Wikipedia wird im Artikel "death erection" dargelegt, dass bei gehängten Männern die durch die Schwerkraft bedingten Blutansammlungen in der unteren Körperhälfte die Schwellkörper im Penis vergrößern, so dass eine (postmortale) Erektion entsteht.

Der Stuhlgang bzw. der unkontrollierte Abgang von Fäkalien insgesamt ist wohl auf einen Verlust der Kontrolle über die Muskeln zurückzuführen. Das beobachtet man zum Beispiel auch bei anderen Tötungsformen, z.B. elektrischer Stuhl. Selbes Phänomen auch zum Beispiel bei Verletzungen der Wirbelsäule nach Unfällen.

Es sind viele Unfälle bei autoerotischer Strangulation berichtet worden. Diese Praktiken sind gefährlich, da man unmerklich das Bewusstsein verlieren kann. Allerdings verursacht jeglicher Sauerstoffmangel Erregung, nicht nur Strangulation. Derartige Praktiken sind seit Jahrhunderten bekannt, schon de Sade berichtet davon. Weite Verbreitung sollen Strangulationspraktiken unter den Inuit finden - auch unter Kindern und Jugendlichen, die sich gegenseitig aufhägen (und rechtzeitig wieder abnehmen), und berichten, wie angenehm dieser Zustand sein soll. In Frankreich ist dieses Spiel ebenfalls populär und hat zu Todesfällen geführt (Google-Suche nach "Jeu du foulard"). Referenz: F. Walsh, Autoerotic Asphyxial Deaths..., Legal Medecine Annual, 1977. --Phrood 22:30, 27. Dez 2005 (CET)
Offenbar wird mit Postmortale Erektion ein anderes Phänomen beschrieben, das erst nach dem Tod eintritt. --Phrood 00:39, 28. Dez 2005 (CET)

--Erektionen dürften ein häufiges Phänomen beim Erhängen sein. Woher sonst kommt die Entstehungsgeschichte der Alraunwurzel zustande. Ihre menschenähnliche Form sei durch den Samen des Erhängten zurückzuführen. --Zündkerze 10:23, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Es wird auch über Ejakulationen bei Erhängten berichtet, die dann als sicheres Todeszeichen galten. Zum Beispiel ist dies im Fall des Todes von Kurt Gerstein belegt. Solche Befunde stehen im Widerspruch zu der Annahme, die Erektion bei Erhängten sei lediglich auf einen Blutstau zurückzuführen. --Chattus (Diskussion) 19:25, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Strafvollzug (Todesstrafe) - Singapur[Quelltext bearbeiten]

Singapurs Henker wurde durch einen Kollegen aus Malaysia vertreten - der Artikel verschweigt, anlässlich welcher Hinrichtung dies der Fall war: Es wird offenbar auf den 2. Dez. 2005 angespielt, als ein australischer Drogenhändler hängen musste; siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Nguyen_Tuong_Van.

Strafvollzug (Todesstrafe)[Quelltext bearbeiten]

  • Der nächste Mensch, der durch den Strang sterben wird, ist der Kriegsverbrecher Saddam Hussein, der am 5. November 2006 zum Tode verurteilt wurde. der Satz ist nicht richtig formuliert, da er impliziert das Kein Mensch am Strang sterben wird bevor Sadam H. nicht gehängt worden ist - das ist so nicht richtig. Es mag sein das er der nächste Mensch ist der in Folge des Strafvollzuges durch den Strang zu tode kommt aber evtl. kommen vor ihm noch andere (zB. durch Suizid zu tode). --Ucc 14:22, 5. Nov. 2006 (CET)Beantworten
  • In den USA wurde zuletzt am 25. Januar 1996 Billy Bailey in Delaware durch Erhängen hingerichtet. Aus meiner Erinnerung falsch- ich erinnere mich an einen Fall innerhalb der letzten drei bis vier Jahre, wo in einem Bundesstaat strikt nach Armeehandbuch ein Galgen gebaut wurde, weil dies dort niemand mehr konnte. Die Todesstrafe durch Erhängen wurde im entsprechenden Bundesstaat in den Siebzigern ('77?) abgeschafft, der Delinquent wurde aber vorher verurteilt und ein hatte ein Wahlrecht, wie er hingerichtet werden "wollte". Klingelt da bei jemand etwas?
    • Dass Bill Bailey bisher der letzte Todeskandidat war, der in den USA am Galgen starb, scheint korrekt zu sein, zumindest der engl. Wikipedia zufolge: Billy Bailey (1947? - January 25, 1996) was a convicted murderer hanged in Delaware in 1996. He became the third person to be hanged in America since the resumption of executions in 1977 (the other two were Charles Campbell and Westley Allan Dodd both in Washington). He is the last person in the United States to be executed in this manner thus far. Über den Fall wurde einmal - wenn ich mich recht erinnere - eine Reportage im dt. Fernsehen gezeigt (ZDF/"37 Grad"?). Da Bailey vor einem bestimmten Stichtag verurteilt wurde, lautete das Urteil auf Tod durch den Strang. Der Verurteilte hätte um den Tod durch die Giftspritze bitten können. Dies hat er jedoch verweigert, da er wohl nicht an seiner Hinrichtung mitwirken wollte. Deswegen musste er schließlich hängen.

Strafvollzug[Quelltext bearbeiten]

Unpassende Überschrift! Im gesamten deutschsprachigen Raum wird selbstverständlich niemand erhangen. Die Todesstrafe wäre aber auch kein Teil des Strafvollzuges, denn die Todesstrafe endet ja mit der Vollstreckung, der "Tod" ist der Vollzug dieser Strafe. Bitte Überschrift lieber in "Todesstrafe" ändern, danke 195.145.160.194

Liste von Staaten, in denen die Todesstrafe durch Erhängen vollzogen wird[Quelltext bearbeiten]

... sollte es eine solche im Artikel geben? Mir fallen da spontan ein:

--Johannes Rohr 17:31, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hinrichtungen 1946 gestoppt ... ?[Quelltext bearbeiten]

War wohl ein Irrtum, den Aisano meines Erachtens richtig korrigiert hat[1], siehe [2]: Demnach wurden die Hinrichtungen in drei Etappen durchgeführt und zwar wissenschaftlich untersucht, nicht aber eingestellt.--Tomkraft 11:36, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Letzte Hinrichtung durch erhängen 1996?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht als Letzter Satz bei Strafvollzug(Todesstrafe): In den USA wurde zuletzt am 25. Januar 1996 Billy Bailey in Delaware durch Erhängen hingerichtet. Das ist doch eigentlich Hinfällig?? Müsste da nicht Saddam Hussein Stehen ??? --Firecool 21:16 3. März. 2008 (Was in die Klammer muss peil ich nicht wirklich... Vermutlich CET^^)

Saddam wurde nicht in den USA erhängt. Der Satz fängt ja mit "in den USA" an. Natürlich gibt es noch da und dort das Erhängen als Todesstrafe. Eine aktuelle Übersicht wäre durchaus sinnvoll. --AndreasPraefcke ¿! 21:23, 3. Mär. 2008 (CET) PS: Unterschreiben kannst Du einfach mit vier Tilden ~~~~ (oder dem zweiten Button von rechts direkt über dem Editierfeld), dann musst du gar nichts tippen, und schon gar nicht die Uhrzeit... Beantworten

Erhängen durch Räuber[Quelltext bearbeiten]

Völlig vernachlässigt wird in dem Artikel das Aufknüpfen unbescholtener Leute durch Räuber. Da dies auch im Wilden Westen noch gängige Praxis bei Banditen war, kommt es mir bisweilen so vor, als sei das Aufhängen von Menschen auch mit einem gewissen Lustfaktor verbunden. Die männlichen Gefangenen wurden aufgehängt, die weiblichen statt dessen vergewaltigt. Kann das sein?--80.141.208.151 17:44, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Sonderformen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade bei Juraj Jánošík von dieser Hinrichtungsmethode gelesen: "Am Tag darauf wurde er durch Aufhängen an einem Haken, der durch seine Rippen gebohrt wurde, exekutiert." Da man ja mit der sogenannten Judenstrafe bereits eine Methode des Erhängens erwähnt hat, welche nichts mit Strangulation zu tun hat, müßte da nicht diese Art der Hinrichtung hier auch ergänzt werden?--77.188.97.211 22:29, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten

Erhängen oder hängen (henken)[Quelltext bearbeiten]

Erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch im Allgemeinen nur als reflexives Verb verwendet: Er hatte sich erhängt. Sind Subjekt und Objekt verschieden, wird hängen, gelegentlich auch henken gebraucht: Er wurde gehängt (gehenkt). Quelle: DUDEN, Richtiges und gutes Deutsch – Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle 5. Aufl. S. 283, Stichwort erhängen. Das Lemma ist deshalb nicht korrekt und müsste Hängen lauten. Schubbay 19:15, 23. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ich finde den Einwand berechtigt und durch den Hinweis auf den Duden ausreichend dokumentiert. Ich wäre ebenfalls dafür, den Artikel umzubenennen in "Hängen/Henken". ––Ururfaust (Diskussion) 10:59, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Ich halte die inzwischen erfolgte Verschiebung für eine Fehlentscheidung und nicht einschlägig begründet, siehe BD:Schubbay#Hängen versus Erhängen (kurz: fachsprachlich wird zwischen der Strangulationsart "Hängen" und deren tödlichem Ausgang "Erhängen" unterschieden, die Unterscheidung zwischen Selbst- und Fremdtötung ist dagegen unnütz und sogar schädlich, wenn nicht klar ist, was vorliegt). --84.130.160.237 23:20, 9. Sep. 2015 (CEST) Nebenbei: Wieso gibt es diese Anfrage hier doppelt (siehe #Erhängen oder hängen (henken))? --84.130.160.237 23:24, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Dann wäre, wenn ich dich richtig verstehe, die Verschiebung des Artikels auch nach deiner Meinung richtig; nur die Begründung ist für dich eine andere. Der Artikel behandelt ja die Tötungsart Hängen und nicht deren tödlichen Ausgang. Schubbay hat den Artikel von Erhängen nach Hängen verschoben, weil die Tötung eines anderen und nicht die Selbsttötung gemeint ist, und nach deiner Meinung hätte er von Erhängen nach Hängen verschoben werden müssen, weil nicht das Resultat in Form des Todeseintritts, sondern die Art der Tötung selbst gemeint ist. Aber im Ergebnis ist es doch das gleiche; oder täusche ich mich da? Jedenfalls ist es gut, dass du noch einen zweiten Grund für die schon erfolgte Verschiebung nennst. Kannst du dafür auch noch einen Beleg anführen? Vielen Dank! --BurghardRichter (Diskussion) 00:58, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Manchmal frage ich mich, ob ich versehentlich auf Chinesisch geschrieben habe. Nein, ich halte die Verschiebung für eine Fehlentscheidung, da es um das Töten durch Hängen geht. Wir haben auch nicht "Drosseln", "Würgen" und "Schießen" als Lemmata der Artikel über die Tötungsarten. --84.130.175.60 07:43, 10. Sep. 2015 (CEST) Beleg habe ich in BD:Schubbay#Hängen versus Erhängen angegeben. --84.130.175.60 07:45, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Deutsch müsste man können; dann würde sich dir nicht die Frage stellen, ob du chinesisch geschrieben hast. Mit dieser Kritik meine ich in erster Linie nicht dich, sondern den Verfasser der von dir zitierten und auf der Diskussionsseite von Schubbay angeführten Quelle (Horst Clages (Hrsg.): Der rote Faden – Grundsätze der Kriminalpraxis, S. 438). Dort werden als „Arten der Strangulation Hängen, Drosseln und Würgen“ genannt; dann heisst es weiter: „Der tödliche Ausgang wird als Erhängen, Erdrosseln oder Erwürgen bezeichnet.“ Erst im folgenden Absatz mit der Überschrift Erhängen wird verständlich, was damit eigentlich gemeint ist: „Beim Erhängen wird das Strangwerkzeug durch das Gewicht des eigenen Körpers zugezogen und dadurch der Hals komprimiert.“ Der Verfasser meint also mit Erhängen keineswegs den tödlichen Ausgang (des Hängens), also Tod infolge von Hängen, sondern vielmehr Hängen mit tödlichem Ausgang. Wer Deutsch versteht und logisch denken kann, wird erkennen, dass das nicht dasselbe ist. Dein Fehler war es, dass du die falsche Formulierung (der tödliche Ausgang) ohne ihren Zusammenhang zitiert hast, wodurch es zwangsläufig zu meinem Missverständnis kam. Darum hatte ich mir zunächst nicht die Mühe gemacht, mir die von dir genannte Webseite anzusehen.
So hätten wir jetzt also einen Beleg dafür, dass Erhängen als Bezeichnung einer Tötungsart zumindest in der kriminologischen Fachsprache wohl doch korrekt ist. Vielen Dank! --BurghardRichter (Diskussion) 10:05, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Man kann das unterscheiden, muss es aber nicht. Ich sehe keinen guten Grund, weshalb die Handlung mit tödlichem Ausgang und nur der tödliche Ausgang keinesfalls mit demselben Wort bezeichnet werden sollte. Der Kontext dürfte praktisch immer für ein hinreichend genaues Verständnis sorgen. Hingegen wird sich mir wohl niemals erschließen, wie man "Dann wäre, wenn ich dich richtig verstehe, die Verschiebung des Artikels auch nach deiner Meinung richtig" für eine sinnvolle Antwort auf "Ich halte die inzwischen erfolgte Verschiebung für eine Fehlentscheidung" halten kann. Aber sei's drum. --84.130.175.60 10:30, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ob man unterschiedliche Dinge unterscheiden muss oder nicht, darüber müssen wir uns jetzt nicht streiten. Tatsache ist aber, dass ich dein kurzes Zitat einer falsch formulierten Aussage ohne Kontext nicht verstehen konnte und deshalb dein Anliegen nicht erkannte. Die scheinbare Widersprüchlichkeit deines obigen Beitrags hat mich in der Tat auch irritiert. In meiner Antwort zog ich nur aus deiner Sachaussage „fachsprachlich wird zwischen der Strangulationsart ‚Hängen‘ und deren tödlichem Ausgang ‚Erhängen‘ unterschieden“ einen logischen Schluss und liess deine damit nicht im Einklang stehende subjektive Einschätzung „Ich halte die inzwischen erfolgte Verschiebung für ...“ ausser Betracht. Sorry. Vielleicht solltest du, wenn du wieder einmal zwei widersprüchliche Aussagen in einem Diskussionsbeitrag machst, kennzeichnen, welche der beiden Aussagen so gemeint ist, wie du es geschrieben hast, und welche anders gemeint ist, als du es geschrieben bzw. zitiert hast. Dadurch lassen sich Missverständnisse vermeiden. --BurghardRichter (Diskussion) 12:51, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Auch wenn für mich die Differenzierung nach Tötungsart und Tötungsergebnis nicht unbedingt einleuchtet, sollten wir uns, das finde ich auch, am Duden orientieren, und der gibt Erhängen als Tötungsart an (reflexiv und nicht reflexiv benutzt, siehe Beispiele bei Bedeutungen, Beispiele und Wendungen wie „jemanden zum Tod durch Erhängen verurteilen“), gleichberechtigt mit Hängen. Was im Schönsprach-Duden über sprachliche Zweifelsfälle vermerkt ist, sollte uns da weniger interessieren als die Sprachpraxis, die in diesem Punkt offenbar eine große Toleranz kennt: Diese würde ich mir auch von den Beteiligten hier wünschen. Ich wäre aus reinem Bauchgefühl für eine Rückverschiebung auf Erhängen, kann aber auch mit Hängen leben, solange nicht der gesamte Artikelbestand der Wikipedia sprachpurifiziert wird, sondern die Gelassenheit, die WP:Korrektoren voraussetzt, auch gelebt wird. --Andropov (Diskussion) 11:05, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Selbstverständlich sind die Art einer Handlung und das Ergebnis dieser Handlung nicht dasselbe. Aber die Sache dürfte jetzt geklärt sein, da anscheinend gar nicht das Ergebnis der Handlung gemeint war.
Zur Frage des ausschliesslich reflexiven oder auch transitiven Gebrauchs von erhängen haben wir die unerfreuliche Situation, dass zwei verschiedene Duden voneinander abweichende Aussagen machen. Meinst du im Ernst, dass der Duden, Band 9: Richtiges und gutes Deutsch. Das Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle ein geringeres Gewicht hat als der Online-Duden? Eine Erörterung dieser Frage findest du in meinem gestrigen Diskussionsbeitrag auf der Diskussionsseite von Schubbay. Die Angabe im Duden, Band 9 nimmt ausdrücklich auf die Sprachpraxis Bezug: „Das Verb erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch im Allgemeinen nur als reflexives Verb verwendet.“ Dass der Online-Duden hierzu etwas anderes sagt, war Schubbay, als er die Verschiebung vornahm und nachfolgend auch den Ausdruck in einigen anderen Artikeln änderte, vermutlich nicht bewusst. Er musste dem auch nicht nachforschen, da die Angabe im Duden, Band 9 keinen Zweifel aufkommen liess. Durch den obigen Hinweis von IP 84.130.175.60 und die anschliessende Klärung, was damit gemeint war, ergibt sich allerdings eine neue Sachlage, die möglicherweise auch für eine Rückverschiebung auf Erhängen spricht. Wir sollten aber, bevor wir etwas ändern, die Reaktion von Schubbay abwarten, der sich bis jetzt noch nicht wieder geäussert hat. --BurghardRichter (Diskussion) 12:51, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich bin dafür, den Duden nicht als alleinige Richtschnur zu nehmen, sondern in Formulierungsfragen fünfe gerade sein zu lassen, wenn nicht klare Mängel bestehen. Wenn ich Schubbay richtig verstanden habe, ist das Argument seiner Belegstelle, dass Erhängen heute nur noch reflexiv benutzt würde, also ein Argument der Sprachpraxis: Das ist, wie die vielen anders formulierten Stellen in der Wikipedia zeigen, aber ganz offensichtlich nicht der Fall. Deshalb würde ich solchen, wie ich anderswo schrieb, präskriptiven, also Sprachvorschriften machenden, Werken grundsätzlich misstrauen und deskriptiv vorgehen: Was ist üblich? Denn das verstehen auch die Wikipedia-Leser am besten, und das sollte unser Ziel sein. Offensichtlich geht der Richtiges Deutsch-Duden nicht allein von Empirie aus, sonst würde er nicht solche Falschaussagen machen. Ich habe in der verlinkten Diskussion ein weiteres Duden-Werk zitiert, in dem die Frage nach Präskription versus Deskription lebhaft diskutiert wird, man sollte sich also in diesen Fragen überhaupt nicht an einem einzigen alleinige Autorität versprechenden Werk ausrichten. --Andropov (Diskussion) 13:37, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Auch ich halte unter anderem die Verschiebung für eine Fehlentscheidung. Ich stimme Andropov und der IP zu. Super fand ich den Hinweis von Jacob Grimm hier Das Duden- Universalwörterbuch nennt zwei Bedeutungen für Erhängen, die transitive und die intransitive Handlung. Warum Schubbay angesichts dieser Tatsachen den ersten Satz dieses Threads und sogar editwars mit nachfolgender Begründung führen kann, ist mir unverständlich: „das Verb erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch nur als reflexives Verb verwendet“. Korrekt wäre es gewesen beide Versionen zu erwähnen- meinetwegen mit der Erwähnung, dass es möglicherweise eine Einschränkung im Sprachgebrauch gibt. Zum Sprachgebrauch hat Andropov das notwendige gesagt. Den Hinweis auf die Notwendigkeit zu rücksichtsvoller Tätigkeit von Korrektoren hatte ich bei den Edits von Schubbyy und Richter leider nicht zur Hand. Zweitens lese ich im Lemma immer noch etwas von einer Judenstrafe. Das wird im Lemma ohne irgendeine Distanzierung wie Anführungszeichen oder das Adjektiv „sogenannte“ abgehandelt.Orik (Diskussion) 14:19, 11. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Du schreibst: Das Duden-Universalwörterbuch nennt zwei Bedeutungen für Erhängen, die transitive und die intransitive Handlung. Warum Schubbay angesichts dieser Tatsachen den ersten Satz dieses Threads und sogar editwars mit nachfolgender Begründung führen kann, ist mir unverständlich. Der erste Satz dieses Threads von Schubbay in seinem Beitrag vom 23.11.2011 ist, wie er deutlich mitgeteilt hat, ein Zitat aus dem Duden-Band Richtiges und gutes Deutsch. Ebenso könnte man analog zu deiner Kritik auch schreiben: „Nach dem Duden-Band Richtiges und gutes Deutsch wird erhängen im heutigen Sprachgebrauch im allgemeinen nur reflexiv verwendet. Warum Orik angesichts dieser Tatsache die daraufhin von Schubbay vorgenommenen Änderungen mehrerer Artikel auf dessen Diskussionsseite mit groben Worten beanstandet und dessen Edits revertiert, ist mir unverständlich.“ (Bitte beachte meine Formulierung „könnte man … schreiben:“ und die Anführungszeichen, in die ich die folgenden Sätze gesetzt habe; in Wirklichkeit mache ich mir deine Argumentationsweise nicht zu eigen.) Orik, nimm bitte zur Kenntnis, dass zwei verschiedene Duden-Bände einander widersprechende Aussagen machen. Schubbay kannte bei seinen Edits nur die Aussage des Duden-Bandes Richtiges und gutes Deutsch, auf die er sich berief. Wenn jeder weiterhin nur die Version seines Dudens gelten lässt und immer wieder darauf pocht, kommen wir in der Sache nicht weiter.
Weiter äusserst du dein Bedauern darüber, dass du den Hinweis auf WP:Rechtschreibung#Korrektoren nicht zur Hand hattest. Den brauchtest du auch gar nicht. Es heisst in dieser Richtlinie: In Fällen, in denen verschiedene Schreibweisen zulässig sind, werden Korrektoren um taktvolle Zurückhaltung gebeten. Schubbay konnte zum Zeitpunkt seiner Änderung aufgrund der Angabe in seinem Duden mit bestem Gewissen davon ausgehen, dass nur der von ihm eingeführte Ausdruck richtig sei. Dasselbe gilt für mich, als ich deine Revertierung im Artikel Dietrich Bonhoeffer rückgängig machte. Dass dein Duden etwas anderes sagt, hast du erst später mitgeteilt. Dir empfehle ich, WP:Geh von guten Absichten aus zu beherzigen und nicht immer wieder mit unangemessenen Vorwürfen das Arbeitsklima zu vergiften. --BurghardRichter (Diskussion) 14:47, 12. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich war leider einige Tage wegen Computerprobleme nicht online und bin es auch jetzt nur eingeschränkt, deshalb konnte ich mich bisher nicht weiter an der Diskussion beteiligen. Zunächst möchte ich BurghardRichter herzlich für die sachliche Erörterung danken, der ich voll zustimme. Mir war erstmals im November 2011 aufgefallen, dass der Begriff Erhängen in der Wikipedia sowohl für die Selbst- als auch für die Fremdtötung angewandt wird. Da dies meinem Sprachgefühl widersprach, habe ich mich im DUDEN, Richtiges und gutes Deutsch – Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle 5. Aufl. S. 283 informiert, wo meine Auffassung voll bestätigt wurde. Dass dies im DUDEN Universalwörterbuch anders dargestellt wird, war mir nicht bekannt, wobei noch zu klären wäre, ob das nicht eine frühere, überholte Meinung ist. Ich habe meine Sicht am 23. November 2011 auf dieser Diskussionsseite dargelegt. Nach fast eineinhalb Jahren ohne Reaktion kam am 28. März 2013 der erste, zustimmende Diskussionsbeitrag und zwar von Benutzer Urfaust. Weitere fast eineinhalb Jahre kam keine Ablehnung, sodass ich mich endlich am 24. August 2015 entschloss, den Artikel auf das Lemma Hängen zu verschieben, was anfangs auch unwidersprochen blieb. Erst als ich daranging, die Artikel, in denen die Fremdtötung mit Erhängen bezeichnet wurde, entsprechend anzupassen, kam die empörte Reaktion von Benutzer Orik, der mir Vandalismus vorwarf. Obwohl ich nach wie vor, allein schon nach meinem Sprachgefühl, davon überzeugt bin, dass ich richtig liege, kann man meinetwegen das Lemma wieder zurückverschieben Ich werde es allerdings nicht tun. --Schubbay (Diskussion) 18:51, 12. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich zitiere mal aus dem Konzept, das dem von dir benutzten Duden Bd. 9 zugrundeliegt: Er „basiert auf den Anfragen an die Sprachberatung und klärt grammatische, rechtschreibliche und stilistische Zweifelsfälle. Orientierungsbedarf gibt es besonders, wenn mehrere Ausdrucksvarianten möglich und korrekt sind.“ (Hervorhebung von mir.) Damit behandelt der Duden genau solche Fälle, wie sie WP:Korrektoren auch behandeln: Mehrere Möglichkeiten, alle korrekt, manche ziehen das eine, manche das andere vor. Die Wikipedia-Richtlinie sagt uns zu ebendiesen Fällen: Es ist kein guter Stil, in einer schlüssig formulierten Passage eine zulässige in eine andere zulässige Schreibweise zu ändern. … Nicht erwünscht ist insbesondere das massenhafte Ersetzen zulässiger Wendungen durch eigene Präferenzen quer über den Artikelbestand. Das heißt: Egal, was das eigene Sprachgefühl sagt (das jedenfalls mich immer wieder mal täuscht bzw. überrascht), sind wir in diesen Zweifelsfällen angehalten, uns zurückzuhalten. Deshalb war deine Entscheidung, die Empfehlung des Duden Bd. 9 hier als Vorschrift aufzufassen, falsch, Schubbay, und ebenso deine Massenersetzungen. Mir scheint, dass dieser Duden Bd. 9 nie alleinige Grundlage für Sprachvereinheitlichungen in der Wikipedia sein sollte. Können wir uns darauf einigen? --Andropov (Diskussion) 19:16, 12. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Leider nein. Ich weiß nicht, woher du das Zitat aus dem Konzept des genannten Werkes nimmst. Im Vorwort steht vielmehr Folgendes: „Der Dudenband «Richtiges und gutes Deutsch» gibt…Auskunft zu sprachlichen Zweifelsfällen.…Dieses Buch ist in erster Linie ein Ratgeber, der jedem die Möglichkeit bietet, sich über den richtigen Sprachgebrauch zu informieren.…Auch mit der 5. Auflage des Dudenbandes «Richtiges und gutes Deutsch» möchte die Dudenredaktion einen Beitrag zur Pflege der deutschen Sprache und zur Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten leisten. Unsere Gesellschaft kommt ohne eine normativ geregelte Standardsprache nicht aus, da diese die unverzichtbare Grundlage für die allgemeine Verständigung im Zeitalter der Kommunikations- und Informationsgesellschaft ist.“ Und wenn unter dem Stichwort „erhängen“ steht: „Das Verb erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch im Allgemeinen nur (Hervorhebung von mir) als reflexives Verb verwendet“, kann man doch nicht sagen, dass „mehrere Ausdrucksvarianten möglich und korrekt“ sind. Gerade weil dieser Dudenband solche sprachlichen Zweifelsfragen klärt, ist er nach wie vor bei Zweifeln an der Richtigkeit bestimmter Formulierungen kompetent. --Schubbay (Diskussion) 20:24, 12. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Woher ich die Formulierung habe? Klick einfach auf den Link, den ich der Aussage druntergelegt habe. Dort findest du auch: „Die Dudenredaktion rät“, „Die Empfehlungen der Dudenredaktion“, „Der Dudenband ist der anerkannte Ratgeber“: Das sind alles keine Vorschriften, mache sie also bitte nicht zu solchen. Und ich würde zwei andere Wörter in deinem Zitat fetten: „Das Verb erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch im Allgemeinen nur als reflexives Verb verwendet“: Was im Besonderen verwendet wird, soll also falsch sein? Mein Sprachverständnis von im Allgemeinenim Besonderen lautet jedenfalls nicht: richtigfalsch. Aber diese Frage sollten wir an einer anderen Stelle klären, um auch ein paar andere Meinungen zu hören, wie wäre es bei Wikipedia Diskussion:Rechtschreibung (dem Ort von WP:Korrektoren)? Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 20:41, 12. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Und noch eine Ergänzung: Ich habe eben mal mit dem Amazon-Blick ins Buch die S. 11 der aktuellen 7. Auflage (2011) des besprochenen Duden Bd. 9 angesehen. Dort heißt es: „In dieser Auflage spricht die Dudenredaktion erstmals im Dudenband 9 Empfehlungen … aus. Zu diesem Schritt hat sich die Redaktion entschlossen … [wegen der Nutzer]. Denn häufig werden im Buch zwei Varianten gezeigt, die beide korrekt sind, sodass die Wahl schwerfällt.“ (hier). --Andropov (Diskussion) 21:01, 12. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Nach meiner Kenntnis bedeutet im Allgemeinen den Regelfall, während „im Besonderen“ der zu begründende Ausnahmefall ist. Ich habe nichts dagegen, wenn man diese ganze Diskussion auf die vorgeschlagene Stelle verschiebt. Dein letztes Zitat: Dann ist es eben eine Empfehlung. Was ändert das an der Sachlage? Gruß --Schubbay (Diskussion) 21:13, 12. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Du erkennst also doch an, dass nicht jedes transitiv verwendete erhängen falsch und zu ersetzen ist, danke. Und du stimmst zu, dass der Duden Bd. 9 nur Empfehlungen gibt und nur zu Fällen, in denen häufig beide angegebenen Formen korrekt und damit hier nicht zu beanstanden sind? Dann erkläre mir bitte, wie sich Duden Bd. 9 hier unter Berücksichtigung von WP:Korrektoren als Sprachvorschriftengeber eignen soll. Gruß, --Andropov (Diskussion) 21:33, 12. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Unterstelle mir bitte nichts, was ich nicht ausgesagt habe. Ich habe doch eindeutig geschrieben, dass im Allgemeinen der Regelfall, während „im Besonderen“ der zu begründende (seltene) Ausnahmefall ist. Ich sehe den Duden auch nicht als Vorschriftengeber im Sinne einer (gesetzlichen) Vorschrift an, vielmehr als Richtliniengeber, dessen kompetente sprachliche Empfehlungen mangels anderer aktuellen Maßgaben beachtet werden sollten. Gruß --Schubbay (Diskussion) 21:47, 12. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Du hast bei deinen Ersetzungen von Erhängen behauptet, dass es überhaupt keine Ausnahmen gebe(n dürfe): Das Verb erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch nur als reflexives Verb verwendet (sich erhängen). Sind Subjekt und Objekt verschieden, dann wird hängen gebraucht. Diese überhaupt keine Ausnahme zulassende Aussage ist es, die du inzwischen selbst zurückgenommen hast, womit ich dir überhaupt nichts unterstelle, und genau dafür habe ich dir gedankt. --Andropov (Diskussion) 07:28, 13. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Man kann aber auch nicht die Ausnahme (ich kann mir nicht vorstellen, in welchem Zusammenhang überhaupt eine Ausnahme vorliegt) zur Regel machen. Im Übrigen ist allein schon aus der Verwendung des Verbs erhängen oder hängen erkennbar, ob es sich um Eigen- oder Fremdeinwirkung handelt. Es heißt er hat sich erhängt und nicht er hat sich gehängt und er wurde gehängt und nicht er wurde erhängt. --Schubbay (Diskussion) 21:09, 13. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Schubbay, die Ausnahme zur Regel soll keiner machen, da sind wir einig. Ich schreibe gleich unten weiter. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 23:47, 13. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ist das etwa kein zur Regelmachen der Ausnahme, wenn man verlangt, die von mir durchgeführten Änderungen von erhängen auf hängen ohne Begründung, dass es sich um Ausnahmefälle handelt, komplett zu revidieren? --Schubbay (Diskussion) 20:37, 14. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo, das verlangt niemand, sondern du wirst darum gebeten. Ich meine nicht, dass es sich um Ausnahmen handelt, weil mE Dudenband 9 hier einen schlecht formulierten und schlecht begründeten Rat gibt. Aber selbst wenn man annimmt, dass transitiv erhängen die Ausnahme ist, würde man sie erst dann zur Regel machen, wenn man ausnahmslos alle hängen in diesem Zusammenhang tilgt. Das hat aber niemand vor. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 22:02, 14. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Andropov, du zitierst aus dem Konzept des Duden, Band 9, den Satz „Orientierungsbedarf gibt es besonders, wenn mehrere Ausdrucksvarianten möglich und korrekt sind“ und folgerst dann: „Damit behandelt der Duden genau solche Fälle, wie sie WP:Korrektoren auch behandeln: Mehrere Möglichkeiten, alle korrekt, manche ziehen das eine, manche das andere vor.“ Nein, da irrst du dich. Im vorliegenden Fall sind laut Duden, Band 9 für den transitiven Gebrauch ja gerade nicht mehrere Möglichkeiten korrekt, sondern nur die eine Variante hängen. Wenn wir einmal unterstellen, dass dies stimmt – davon konnte Schubbay zu Recht ausgehen –, dann ist dies gerade kein Fall für WP:Korrektoren; denn da geht es ausdrücklich nur um „Fälle, in denen verschiedene Schreibweisen zulässig sind.“ Erst später hat Orik die Infomation beigesteuert, dass nach seinem Duden das Wort hängen sowohl transitiv als auch reflexiv gebraucht werden kann. Nach wie vor ist nicht geklärt, welcher der beiden Duden nun massgeblich ist.
Du hast oben ausgeführt, dass du grundsätzlich Vorbehalte gegen präskriptive, also Vorschriften machende, Regelwerke hast und eine deskriptive Vorgehensweise bevorzugst. Aber wie sollen wir feststellen, welche Ausdrucksweise – die eine oder die andere oder beide – üblich ist? Da wir kaum in der Lage sind, darüber selbst Erhebungen anzustellen, bleibt uns nichts anderes übrig, als Literatur zu Rate zu ziehen. Und da liefert uns nun gerade der Duden, Band 9 eine Antwort: „Das Wort erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch im Allgemeinen nur als reflexives Verb verwendet.“ Dieser Duden-Band schreibt also, anders als das von Orik angeführte Duden-Universalwörterbuch, nicht vor, was richtig und was falsch ist, sondern er teilt mit, wie das Wort „im Allgemeinen … verwendet“ wird. Du hast vollkommen recht: Was im Duden, Band 9 steht, sind, zumindest in diesem Fall, keine Vorschriften; er beantwortet vielmehr die Frage, was üblich ist. Daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen, ist also kein stures Befolgen einer Vorschrift, sondern entspricht genau dem von dir bevorzugten deskriptiven Ansatz Was ist üblich? Oder verstehe ich dich falsch?
Weiter hast du geschrieben: „Ich würde zwei andere Wörter in deinem Zitat fetten: ‚Das Verb erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch im Allgemeinen nur als reflexives Verb verwendet‘: Was im Besonderen verwendet wird, soll also falsch sein?“ Jetzt verstehe ich dich gar nicht mehr. Jetzt bist du es, der das deskriptiv sinnvolle „im Allgemeinen“ beanstandet und, ganz im präskriptiven Sinn, nach richtig und falsch im allgemeinen oder in einem (ausnahmsweise auch möglichen) besonderen Fall fragt.
Es geht mir keineswegs darum, den von Schubbay eingeführten Ausdruck hängen als allein richtig zu beweisen. Du hast zu Recht auf die mit der Aussage des Duden, Band 9, nicht im Einklang stehende Häufigkeit des Ausdrucks erhängen in der Wikipedia (vor Schubbays Änderungen) hingewiesen. Es ist inzwischen auch ein Hinweis auf die kriminalistische Literatur gegeben worden, nach dem sich wieder etwas anderes ergibt. Und auch Schubbay besteht, wie er oben geschrieben hat, nicht auf hängen. Ich bin mir sicher, dass wir ohne Schwierigkeiten zu einer Einigung kommen werden, und ich bin gerne bereit, dafür einen Vorschlag zu unterbreiten. Worum es mir bei dieser Diskussion geht, das ist die Rehabilitierung Schubbays. Orik hat schon auf Schubbays Diskussionsseite seinen Vorwurf des Vandalismus zurückgenommen; ich halte auch den gegen Schubbay erhobenen Vorwurf, er habe gegen WP:Korrektoren verstossen, für ungerecht und wünsche mir, dass er nicht aufrechterhalten bleibt. --BurghardRichter (Diskussion) 19:41, 13. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich verstehe Euch nicht mehr. Ich hatte mich, da ich zufälligerweise in mehreren meiner Artikel davon betroffen war, gegen das massenhafte Ändern von edits durch Schubbay gewandt, in denen er erhängen durch hängen ersetzt, wobei er im editkommentar schrieb „Das Verb erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch nur als reflexives Verb verwendet (sich erhängen). Sind Subjekt und Objekt verschieden, dann wird hängen gebraucht. “ Ich hatte dieses Ändern Vandalismus genannt bevor ich im Duden nachgeguckt habe. Den Vorwurf habe ich zurückgenommen, aber ich finde schon, dass diese massenhafte Ändern eine Handlung ist, die den Anforderung von der Vorschrift WP:Korrektoren widerspricht. Meintwegen verzichte ich auch auf diesen Vorwurf. Dann sollte Schubbay aber die ganzen Änderungen, die er unter falschen Vorrausetzungen gemacht hat, von sich aus zurücknehmen. Wir haben die vielen anderen Artikel, in denen Schubbay tätig war, doch noch gar nicht angegangen. Ich finde, Ihr hört jetzt mal auf, diese vielen Seiten von Text hier zu produzieren. Lasst uns lieber Artikel schreiben. Orik (Diskussion) 22:19, 13. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Danke, Orik. Ich könnte jetzt lang meinen Eindruck erklären, dass du, Burghard, und ich, aneinander vorbeireden, aber ich denke, wir haben schon genug geschrieben. Auch ich finde die Massenersetzung nicht richtig, aber ich nehme gern jeden Vorwurf zurück. Burghard, welchen Vorschlag würdest du denn machen? Beste Grüße in die Runde, --Andropov (Diskussion) 23:47, 13. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

@BurghardRichter: Du hattest ja vor einigen Wochen einen Vorschlag angekündigt, wie wir hier weiterkommen könnten. Der Artikel wartet seit einigen Wochen auf eine Sichtung, und ich würde sie vornehmen, will aber nicht eine umstrittene Sicht durchdrücken. Kannst du deinen Vorschlag hier aufschreiben? Gruß, --Andropov (Diskussion) 22:26, 1. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ich habe es nach wie vor auf meiner Agenda. Ich werde ich Kürze einen Vorschlag machen. --BurghardRichter (Diskussion) 00:35, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Frage[Quelltext bearbeiten]

Muss es im vorliegenden Satz nicht genau anders herum lauten (lang, kurz): "Ist der Strick zu lang bemessen, kann es zum Abreißen des Kopfes kommen (wie im Falle von Barsan al-Tikriti); ist er zu kurz, wird der Verurteilte möglicherweise nicht sofort bewusstlos." ?? -- Miles & Schnorr (Diskussion) 23:08, 24. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Nein, der Satz ist korrekt und muss nicht geändert werden: Durch einen zu langen Strick ist der Fallweg zu lang und die dabei aufgenommene zu hohe Geschwindigkeit führt dazu, dass beim Erreichen des Strickendes nicht nur das Genick bricht, sondern durch die Wucht des Aufpralls der ganze Kopf abreißt. Umgekehrt ist der Fallweg nicht lang genug, um zum Genickbruch zu führen, wenn der Strcick zu kurz bemessen ist. Insgesmat hängt die Stricklänge natürlich auch von Gewicht uns Konstitution der zu hängenden Person ab.––Ururfaust (Diskussion) 10:59, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Danke für die Antwort. Ich hatte mir implizit eine Voraussetzung mitgedacht, die wohl nicht zuzutreffen scheint, dass nämlich der Körper des Hinzurichtenden am Ende des freien Falles mit den Füßen Bodenberührung hat, um den Fall nach einer durch die Stricklänge definierten Strecke zusätzlich zu stoppen. Dann müsste es umgekehrt lauten, ist der Strick zu kurz, kommt es zum Abreißen des Kopfes, weil die "Bodenbremsung" zu spät eintritt, ist er zu lang, wird der Hinzurichtende nicht oder zu spät bewusstlos, weil der Boden ihn bremst, bevor die Schlinge hinreichend zuzieht bzw. ihre physikalische (und dann physiologische) Wirkung entfaltet. Offensichtlich ist immer vorgesehen, dass der dann Gestorbene in der Luft hängenbleibt. Es gab ja mal eine einschlägige Diskussion bei Julius Streicher, bei der eine ganz ähnliche Fragestellung heftig diskutiert wurde. --Miles & Schnorr (Diskussion) 14:06, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Formel für "Langer Fall"?[Quelltext bearbeiten]

Die Formel nach der der "Lange Fall" berechnet wurde, wäre noch gut. Evtl. auch ein Onlinerechner. (nicht signierter Beitrag von 93.129.4.29 (Diskussion) 20:59, 13. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Die Todesstrafe ist abgeschafft und soll es auch bleiben. Suizid wollen wir auch nicht fördern, und schon gar nicht wollen wir eine Anleitung zum Töten anderer Menschen geben. So hat doch hoffentlich keiner mehr ein Interesse daran, die erforderliche Stricklänge für das Erhängen durch freien Fall zu berechnen. --BurghardRichter (Diskussion) 22:09, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten


Die Todestrafe ist weltweit nicht abgeschafft (Einträge auf Wikipedia sind nicht nur lokal zu zu halten, und auch wenn es so wäre, wäre es Geschichte). Suizid wird mit dieser Formel ganz sicher nicht "gefördert", da gibt es beliebtere bzw. einfachere Methoden. Siehe Asien. Z.B. in Hong-Kong, wo sich eine Chemikerin mit Holzkohle im Schlafzimmer umbrachte, und die Methode nachdem Radio und Fernsehen berichteten populär wurde. Überholte nach einiger Zeit dort sogar das Erhängen. Oder in Japan das erzeugen von Schwefelwasserstoff ("Detergent Suicide" genannt), ein Nervengas. In geringen Dosen bekannt als Geruch bei faulen Eiern. Und was den Suizid an sich angeht, da ist es dem Suizidenten wohl weniger wichtig, ob der Kopf abreisst, oder nicht. Evtl. will er das sogar, als Aspekt einer Art Psycho-Amoklauf. Er könnte einen Strick an die Heizung unter einem Fenster eines Haus binden, und dann aus dem Fenster über einer gut passierten Straße springen. Auch wenn niemand physisch zu Schaden kommt, dürfte es viele "Thrillen" die es erleben. Und auch wenn er sich denkt "Ich will die Finder nicht verstören, wird dass den Suizid an sich in keinster Weise verhindern. Die Formel an sich ist auch kein verstörendes Material. Da baumeln hier Menschen an Stricken im Foto, da ist so eine Formel einfach ein harmloses Detail. Und "ideologische" Beweggründe dürfen hier nicht zählen.

Und was das "Töten anderer Menschen" angeht (gehen wir vom staatlich sanktionierten Fall aus), da wird wohl kein Mörder so eine Formel benötigen, oder sich denken "Scheiße, wenn ich die Formel hätte würde ich es machen, so lasse ich es...".

In der Wikipedia gibt es den Eintrag "Suicide Methods": https://en.wikipedia.org/wiki/Suicide_methods Da ist eine solche Formel hier gar nichts. (nicht signierter Beitrag von 77.2.153.248 (Diskussion) 05:38, 16. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Sonderform: Kopfüber Hängen[Quelltext bearbeiten]

Bitte beachtet die Diskussion in Diskussion:Judenstrafe#Tod.3F. --Ghettobuoy (Diskussion) 02:20, 16. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Strangulierte wiederbeleben, um ihren Todeskampf zu verlängern[Quelltext bearbeiten]

Unter Dietrich Bonhoeffer#Haftzeit und Hinrichtung (1943–1945) steht: „... der ... die Aufgabe hatte, die bis zur Ohnmacht Strangulierten wiederzubeleben, um ihren Todeskampf zu verlängern“ Ist das eine gängige Praxis gewesen? Wie funktionierte das genau? Wurden die mehrfach erhängt oder hängend wiederbelebt? --Suricata (Diskussion) 08:07, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Bewegungsrichtung des Knotens?[Quelltext bearbeiten]

Es wird sehr gerne hingewiesen dass die ideale Position des Knotens hinter dem Ohr ist. Aber man kann Schlingen so anbringen dass sie beim Zuziehen unter Last nach hinten wandern und so dass sie nach vorne wandern, je nachdem wo das Laschenende ist wo das Seil durch geht. Darüber schreiben die "Manuals" für Scharfrichter meist nix. (nicht signierter Beitrag von 178.112.99.103 (Diskussion) 00:16, 7. Jun. 2019 (CEST))Beantworten

Genickbruch[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte mal annehmen, daß der Genickbruch für sich genommen nicht tödlich ist, aber eine Atemlähmung auslöst. Todesursächlich ist aber in jedem Fall die Unterbrechung der zerebralen Blutzirkulation durch die Strangulation. Das Herbeiführen des Genickbruchs bei einer Hinrichtung aus "humanitären" Gründe dürfte auf einem historischen falschen physiologischen Verständnis beruhen: bei der Durchtrennung des Rückenmarks ist der Betreffende schlagartig gelähmt und zappelt nicht mehr, auch nicht unbewußt oder reflektorisch. Dem Betrachter mag das wie ein plötzlicher Todeseintritt erscheinen, indes trifft das nicht zu. (Und wie jemand seriös den Unterschied des Schmerzempfindens beim Erhängen mit oder ohne Genickbruch feststellen will, erscheint mir doch äußerst fragwürdig. Michael Tsokos hatte jedenfalls bei Gelegenheit erklärt, diese Fallhöhenerwägungen wären sämtlich Humbug, die einheitliche Todesursache bei der Strangulation wäre stets die Unterbrechung der Blutzirkulation.) --77.10.32.129 05:58, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Den stimme ich zu. Außerdem ist auf ein Video auf Youtube (https://www.youtube.com/watch?v=XRqLzWQK-vU) zu hören, wie der Wrestler Paizutdin Aliyev nach dem Genickbruch noch vor Schmerzen schreit, ehe er langsam verstummt. Es ist offensichtlich dass, das brechen des Genicks dem Delinquenten zusätzliche Schmerzen bereitet. Daher ist sowohl das normale Hängen als auch das Hängen mit langen Fall inhuman. Wie schon im Artikel beschrieben ist der Genickbruch beabsichtigt, tritt aber nicht immer in Folge ein. Zeigt klar das genau wie bei der Giftspritze Unsicherheiten bestehen, die zu qualvollen Hinrichtung führen. Und wenn damit Argumentiert wird die Bruchstücke würden sich ins Atem und Blutdruck Regulierungszentrum drücken, heißt dies jedoch nicht das dadurch auch das Zentrum für das Bewusstsein und Schmerzempfinden zerstört werden. Besser wäre es für Staaten, die die Todesstrafe nicht abschaffen wollen, das sie die Hinrichtungsmethode ändern und die Todesurteile per Flugabwehrgeschütz verwirklichen. Viel billiger, einfacher und weniger Aufwändig. Zudem tritt der Tod sofort ein, da es kein Gehirn mehr gibt, das ein Bewusstsein hat. --2001:9E8:1EFF:E800:D41:B51:1A2E:47D 01:31, 14. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Das ist sachlich so nicht ganz richtig. Der echte Genickbruch (auch aus anderer Ursache, etwa bei einem unangeschnallten Autofahrer, der bei einem Zusammenstoß mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe stößt) betrifft die obersten 3 Halswirbel. Ist die Krafteinwirkung groß genug (was bei der entsprechenden Erhängungsmothode der Fall ist), dann verschieben sich die Wirbelfragmente dergestalt, daß das verlängerte Rückenmark mit dem Atem- und Kreislaufzentrum zerstört wird. Hier gibt es einen wichtigen Unterschied zu sonstigen Brüchen der Halswirbelsäule, die die weiter unten liegenden Wirbel betreffen und „nur“ eine hohe Querschnittslähmung auslösen. Wenn die Delinquenten – wie unterstellt – nach der Zerstörung des verlängerten Marks noch bei Bewusstsein wären und Schmerzen hätten, so ware das zumindest potentiell am Gesichtsausdruck erkennbar – so wie es bei Enthaupteten (bei denen das verlängerte Mark ja intakt geblieben ist) vielfach beschrieben wurde. Es gibt keinerlei Hinweis, dass beim Tod durch Genickbruch beim Erhängen das Bewusstsein auch nur kurze Zeit erhalten bleibt.
Allerdings führt nicht jeder Genickbruch zur (unmittelbaren) Zerstörung des verlängerten Marks, nämlich dann, wenn die Bruchstücke sich nicht oder nur wenig gegeneinander verschieben (was aber beim Erhängungsmechnismus praktisch ausgeschlossen werden kann). Dies war offenbar bei dem erwähnten Palzitdin Aliyev der Fall. --Chattus (Diskussion) 19:44, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten

"Kurzer Fall" sachlich falsch?[Quelltext bearbeiten]

"Durch die Kompression der arteriellen Gefäße im Hals, d. h. der Kopfschlagadern (Arteria carotis) und der Wirbelsäulenschlagadern (Arteria vertebralis), tritt ein sofortiger Durchblutungsstopp des Gehirns ein, der innerhalb von 5 bis 10 Sekunden zur Bewusstlosigkeit führt. Das eigene Körpergewicht ist dabei mehr als ausreichend, um den Verschluss dieser Gefäße zu bewirken. Eine Stauung tritt nur auf, wenn die Kompression nicht vollständig ist, was beim freien Hängen in der Regel nicht der Fall ist."

Das erscheint mir sonderbar rechtfertigend und obendrein falsch. Viele Schilderungen des kurzen Falls sprechen gerade von langen Todeskämpfen bis zu 20 Minuten, auch die englischsprachige Wikipedia folgt diesen Erfahrungen. Der deutsche Text wirkt schon fast wie "Nee, alles ordentlich und sauber so! Da braucht sich keiner Gedanken zu machen! Weitergehen!" Oder ist hier irgendwas verwechselt worden? --Flachzwilling (Diskussion) 17:59, 27. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Es kommt auf die Positionierung des Stricks an! --Chattus (Diskussion) 19:46, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten und Fehler und ist zudem schlecht strukturiert. Schon im Intro wird die Strangulation als Oberbegriff u. a. für Hängen bezeichnet, was in dieser kategorischen Form definitiv falsch ist. Das zweimal erwähnte – und durch einen eigenen WP-Artikel, aber insgesamt eher selten angewandte – „Judenhängen“ hat mit dem Lemma außer dem Wortteil „Hängen“ eigentlich nichts gemeinsam und sollte daher nur kurz erwähnt werden. --Chattus (Diskussion) 19:56, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Lemma: Hängen oder Erhängen?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt einige gewichtige Sachgründe für eine Änderung des Lemmas. Der Artikelgegenstand ist das Aufhängen eines Menschen an einer um den Hals gelegten Schlinge mit Todesfolge. Dem wird das Lemma nur teilweise gerecht, was im Folgenden zu begründen sein wird:

  1. Einer der Grundsätze bei der Enzyklopädiearbeit ist, dass die Lemmata den betreffenden Artikelgegenstand einerseits gegenüber anderen Gegenständen trennscharf abgrenzen und andererseits vollständig abdeckten (optimale Spezifität und Sensitivität). Beides ist beim Lemma „Hängen“ nicht gegeben: "Hängen" kann transitive und intransitive Bedeutung haben (intransitiv wäre z. B. dass ein Mann – in einer guten Beziehung – an seiner Frau hängt, die Wäsche an der Leine, der Turner am Reck, der Notfallsanitäteer an der Hubschrauberwinsch. Auch kann man (als Foltermethode) einen Menschen an anderen Körperteilen als dem Hals (auf-)hängen, ohne dass dabei eine unmittelbare Tötung beabsichtigt ist (etwa das Aufhängen an den hinter dem Rücken zusammengebundenen Handgelenken, was zur Traumatisierung der Schultergelenke führt). Solche Arten des Hängens sind aber nicht Gegenstand des Artikels. Wenn also der Artikel (vernünftigerweise) auf den Tod durch eine um den Hals gelegte Schlinge bei Schwerkraftweinwirkung beschränkt bleiben soll, so kann man dem aktuellen Lemma den Vorwurf der mangelnden Spezifität machen:
  2. Andererseits bezeichnet der Begrff des „Hängens“ in Tötungsabsicht nur die entsprechende Handlung durch fremde Hand. Wenn es jedoch um Suzide geht, wo also kein Henker im Spiel ist, so spricht man regelmäßig von Erhängen (oder auch, mit eiher abwertender Konnation: Aufhängen); niemals habe ich gehörft oder gelesen, jenand habe sich „gehängt“. Das vorsilbenlose Lemma „Hängen“ leidet also auch unter mangelnder Sensitivität, indem das selbstmörderische Aufhängen nicht von diesem Begriff abgedeckt wird.
  3. Die Vorsilbe er- bei Verben, die schädigende Einflüsse oder Gewalttaten bezeichnen, wird regelmäßig dann benutzt, um einen tödlichen Ausgang anzuzeigen, während derselbe Wortstamm ohne er-den Ausgang offen lässt. Beispiele sindi Wortpaare wie: erwürgen – würgen, erstechen – stechen, erschlagen – schlagen, erfrieren – frieren, erschießen – schießen Da der Artikelgegenstand sich um eine implizite Tötungsabsicht dreht, ist die Vorsilbe er- also eindeutig gerechtfertigt und verbessert die Spezifität des Lemmas.

Ich finde, jeder einzelne dieser angeführten Aspekte wäre Rechtfertigungsgrund genug, das Lemma hin zu Erhängen zu ändern (bei erhaltenem Verweis auf das bisherige Lemma).

Wie sehen das andedre? --Chattus (Diskussion) 19:26, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Ich bin nach meinem Sprachgefühl auch eher für Erhängen. Aber im Duden, Band 9 Sprachliche Zweifelsfälle (9. Auflage, 2021), Stichwort erhängen, heisst es: „Das Verb erhängen wird im heutigen Sprachgebrauch im Allgemeinen nur als reflexives Verb verwendet: Heyne hatte sich mit einem Koppel erhängt (Ott). Sind Subjekt und Objekt verschieden, dann wird hängen, gelegentlich auch henken, gebraucht: Er hat viel erlebt … Sie wollten ihn hängen, glaube ich (Frisch). Er wurde zum Tode verurteilt und gehenkt. Das Verb aufhängen (mit Verbpartikel auf) wird dagegen reflexiv und transitiv gebraucht: Sie hatte sich aufgehängt. Sie hängten die Deserteure auf.
Die Frage wurde bereits mehrfach ausgiebig diskutiert; siehe oben unter #Erhängen oder hängen (henken) I und #Erhängen oder hängen (henken). --BurghardRichter (Diskussion) 20:16, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe diese Diskussion auch gelesen, aber ich denke, hier sind wichtige Gesichtspunkte unberücksichtigt geblieben. Unterm Strich blieb das einzige Argument für das gegenwärtige Lemma die schwammige („im Allgemeinen“) Aussage im Duden 9, der aber die Definition im Duden 1 eindeutig entgegensteht, wobei auch entsprechende Beispiele angeführt sind ("zum Tod durch Erhängen verurteilt"). Der Duden widerspricht sich also selbst, wobei die Definition in Band 1 höchstwahrscheinlich die meistgelesene ist.
Was die sprachliche Praxis angeht, so wird bis in jüngste Zeit wird – ganz im Gegensatz zu der Behauptung im Duden 9 – auch im juristischen Zusammenhang (in Gerichtsprotokollen), aber auch der Presse vom „Tod durch Erhängen“ gesprochen (z. B. hier oder hier.). Hier liegt die Definition des Duden 1 also sehr viel näher an der sprachlichen Wirklichkeit.
Doch selbst wenn man dies alles unberücksichtigt lassen wollte: Ein wirklich deutliches Gegenargument gegen die Beihbehaltung des Lemmas ist doch, dass es (auch nach Aussage des Dudens 9!) das suizidale oder akzidentelle Erhängen ausdrücklich nicht mit einbezieht. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die meisten Erhängungsfälle in Europa suizidal sind, bedeutet das, dass eben diese meisten Fälle vom Lemma nicht abgedeckt sind, was doch eigentlich ein No-go sein dürfte, oder?
Obendrein wird nicht bedacht, dass es begrifflich einen Unterschied zwischen Hängen und Erhängen gibt, indem das Erstere nicht zwangsläufig tödlich enden muss (siehe Punkt 3 meiner Auflistung, der sich so auch in Presseberichten über entsprechende Ereignisse widerspiegelt).. Und schließlich kommt auch noch die mangelnde Trennschärfe des Begriffes Hängen hinzu (mein Punkt 1).
Notabene: Ich könnte mir vorstellen, daß die Beschränkung auf eine reflexife Definition („im Allgemeinen“) damit zusammenhängt, dass die weitaus meisten Erhängungsfälle in Europa inzwischen Selbstmorde sind. --Chattus (Diskussion) 22:01, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Zur Ergänzung schwarz auf weiß, wie der Online-Duden das Verb erhängen aktuell definiert:
  1. sich mit einem um den Hals gelegten Strick o. Ä. an etwas aufhängen und sich so selbst töten
    Grammatik
    sich erhängen
    Beispiel
    • sich an einem Balken, in der Zelle, mit einem Koppel erhängen
  2. mit einem um den Hals gelegten Strick o. Ä. an etwas aufhängen und dadurch töten
    Herkunft
    mittelhochdeutsch erhenken
    Beispiele
    • man hat seinen Vater in den letzten Kriegstagen erhängt
    • 〈substantiviert:〉 jemanden zum Tod durch Erhängen verurteilen
--Chattus (Diskussion) 23:37, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Nachdem keine weiteren Stimmen kamen, habe ich das Lemma verschoben - leider ist der Begründungssatz aus technischen Gründen nur rudimentär geblieben. Vollständige Begründung: Unter "Hängen" versteht man lediglich ein Erhängen durch fremde Hand, während das "Erhängen" auch das selbstmörderische Tun mit einschließt. --Chattus (Diskussion) 10:20, 29. Feb. 2024 (CET)Beantworten