Diskussion:Ernst Gräwe

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von BurghardRichter in Abschnitt "ein deutscher Soldat im Zweiten Weltkrieg"
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Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Vielen Dank für die Einfügung des Gedichtes von Alfred Bronswijk! Ich habe allerdings Bedenken, ob das urheberrechtlich zulässig ist. Liegt dir die Erlaubnis des Verfassers vor? --BurghardRichter (Diskussion) 12:57, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

@Oldih: Ich teile die vorstehenden Bedenken von @BurghardRichter – ohne Erlaubnis des Verfassers und/oder Rechteinhabers können »wir« gemäß den hier geltenden Regularien kein zeitgenössisches Gedicht veröffentlichen. Ich habe mir daher erlaubt, bis zu einer Klärung das Gedicht vorerst auszukommentieren.
Darüber hinaus stellt sich imho die Frage, ob der Abdruck des Gedichtes nicht über den enzyklopädisch relevanten Inhalt des Artikels hinausgeht?! Schließlich ist das Gedicht ja über die verlinkte Quelle zugänglich. Meinungen dazu? --Jocian 14:17, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Bearbeitung! --Oldih 17:12, 23. AUg. 2017 (CEST)
Nach meiner Einschätzung liegt der ganze Absatz im Grenzbereich der Relevanz. Es ist natürlich nicht ganz uninteressant, dass ein Niederländer ein Gedicht zur Erinnerung an Ernst Gräwe schrieb und auf einer Gedenkfeier vortrug. Aber es trägt keine weiteren Informationen über Ernst Gräwe bei, und es hat keine vergleichbare Öffentlichkeitswirkung wie die Würdigung auf dem Gedenkstein, die, quasi in Stein gemeisselt, von allen vorübergehenden Menschen gelesen werden kann. Ich würde nicht nur den Wortlaut des Gedichtes, sondern auch dessen Erwähnung im Zusammenhang mit der Gedenkfeier im Mai 2013 wieder entfernen. --BurghardRichter (Diskussion) 19:20, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Nach Prüfung schließe ich mich der Auffassung von @BurghardRichter an, dass die Erwähnung eines auf einer Gedenkfeier vorgetragenen Gedichts im enzyklopädischen Sinne nicht ausreichend relevant ist. Ich habe mir erlaubt, den entspr. Satz (sowie auch das auskommentierte Gedicht) zu entfernen. --Jocian 02:46, 29. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Urherberrecht - Bild[Quelltext bearbeiten]

Bezüglich der Bilddatei Datei:ErnstGraewe.jpeg (bei dem es sich um ein Porträt von Ernst Gräwe handelt, das aus seinem Soldbuch stammt), möchte ich auf folgendes hinweisen:

Der Erstautor @Oldih und interessierte Mitlesende werden daher gebeten, sich ggf. an der Löschdiskussion zu beteiligen. --Jocian 19:03, 13. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

  • Wie bereits einmal angesprochen, stammt das Bild aus dem Soldbuch, welches sich in meinem Besitz als Angehöriger befindet. Der Ersteller des Fotos (Fotoatelier) ist nicht bekannt. Ich verstehe auch nicht warum hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen sollte. Hierzu verweise ich zudem auf Bildrechte von Lichtbildern: "Lichtbilder nach deutschem Recht sind „Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden“, die zwar keine Werkqualität aufweisen, aber doch eine persönliche Leistung darstellen. Sie werden entsprechend der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften geschützt, § 72 Abs. 1 UrhG. Das Urheberrecht an (einfachen) Lichtbildern erlischt nach § 72 Abs. 3 UrhG 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer Nicht-Veröffentlichung innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist. In seltenen Fällen kann sich damit eine fast hundertjährige Schutzfrist ergeben. Beispiel: Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der Fünfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veröffentlicht und genießt dann einen Schutz bis Ende 2100." Daraus schließt sich für mich, dass das Bild erstmals nach mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurde und demnach sich keine Bildrechteverletzung ergeben sollte. --Oldih 15:27, 26. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

"ein deutscher Soldat im Zweiten Weltkrieg"[Quelltext bearbeiten]

Die Relevanz des Gräwe besteht ja wohl kaum darin, dass er "ein deutscher Soldat im Zweiten Weltkrieg" war ... Seine eigentliche (und einzige) Relevanz besteht darin, dass er aufgrund einer sowohl ethisch als auch nach dem Militärgesetz gerechtfertigten Befehlsverweigerung erschossen wurde. Warum steht dieser eigentliche Kernpunkt nicht in der Zusammenfassung? Passt es nicht ins Bild? --178.26.181.1 20:54, 19. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für diesen Hinweis! Ich habe es ergänzt. --BurghardRichter (Diskussion) 17:15, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten