Diskussion:Erwachsenenalter

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Natsu83 in Abschnitt Erwachsenenalter
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Erwachsenenalter“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Doppelt?[Quelltext bearbeiten]

Unterschied Volljährigkeit? --Trexer 23:21, 28. Feb 2006 (CET)

Nein, würd ich nicht sagen, Volljährigkeit ist ja eher rechtlich gemeint und hier wird das Thema ja unter dem entwicklungspsychologischen Aspekt betrachtet.-- Petzo 11:07, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Erwachsenenalter[Quelltext bearbeiten]

Personen unter 20 sind keine Erwachsenen. Das sind Jugendliche. Im Englischen gibt es dafür treffend den Begriff "Teenager", der auch die 18 - 19-Jährigen einschließt. Unter einem "jungen Erwachsenen" verstehe ich eine Person ab 21 Jahren aufwärts aber keinen 18-jährigen "Teenager". Der zählt zur selben Altersgruppe wie auch 17-Jähriger, nämlich zur Jugend. Neue Lebensabschnitte beginnen mit Ereignissen wie Schulabschluß oder Berufseinstieg u.ä., nicht mit gesetzlich festgelegten Geburtstagen.

Wikipedia verbreitet hier kein Wissen sondern volkstümliche Vorstellungen. Unter dem entwicklungspsychologischen Aspekt würde ich solche Personen als "erwachsen" einstufen, die ihre schulische UND berufliche Ausbildung bzw. Studium abgeschlossen haben und im Erwerbsleben stehen.


Diskrepanz zu Lebensphase (nicht signierter Beitrag von 217.229.47.13 (Diskussion) 02:09, 13. Jul. 2014‎)

Solche Sachen sind zum Teil kulturel und zum Teil gesetzlich bedingt. In Deutschland zählt man, mit Vollendigung des 18. Lebensjahres als junger Erwachsener.
  • 1 - 12 Kind (bzw 6 - 12 Schulkind)
  • 12 - bis vollendung 17 Jugendlicher
  • ab 18 junger Erwachsener
Der Eintritt ins Erwachsenenalter hängt ganz stark von der Kulur und den gesetzeslagen einer Nation ab. Es gibt Länder, in dennen man schon mit 16 Volljährig ist und somit als erwachsener zählt. In Deutschland ist es mit 18. und in Japan uns USA ist es mit 21. --Natsu83 (Diskussion) 02:14, 13. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Volljährigkeit und Erwachsenensein sind auch per Gesetz zwei verschiedene Paar Stiefel.

Ein 18 - 21-jähriger zählt gesetzlich als "Heranswachsender", ein junger Erwachsener beginnt demnach mit dem 21. Lebensjahr. Bis dahin werden solche Personen bei Straftaten auch noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Erwachsenenstrafrecht kommt erst ab dem 21. Lebensjahr voll zur Anwendung. Eben weil ein 18-Jähriger Jugendlicher noch nicht die geistige Reife einer erwachsenen Person besitzt. Bestimmte Arten von Fahrerlaubnissen können in der EU auch erst ab dem 21. Lebensjahr erworben werden.

Als Kind gilt eine Person nach deutschem Recht bis zum 13. Lebensjahr, die Kindheit endet dann gesetzlich mit dem 14. Geburtstag, wenn diese Person strafmündig wird.

Auch kulturell zählen 18-Jährige in Deutschland/Europa als Jugendliche. Kulturell sieht man Menschen von Beginn der Pubertät, als etwa ab dem 12. Lebensjahr, bis Anfang 20 als Jugendliche. Oft werden Personen bis Mitte 20 dazugezählt. In Medien und Zeitungen wird der Begriff "Jugendlicher" auf Personen exakt dieser Altersgruppe angewendet. Ab dem 15./16. Lebenjahr findet man oft auch die Bezeichnung "junger Mann" / "junge Frau". Ebenso werden im allgemeinen, umgangssprachlichen Sprachgebrauch Menschen von Beginn der Pubertät bis etwa Anfang oder Mitte 20 als Jugendliche oder Heranwachsende bezeichnet.

Ich kenne jedenfalls niemanden, der einen 18-jährigen "Teenager" ernsthaft zum Kreis der Erwachsenen rechnen würde. Im Gegenteil: ein 18-Jähriger und ein 16-Jähriger gehören zur selben Altersgruppe, ebenso ein 20-Järhiger und ein 17-Jähriger: nämlich zur Jugend.

Siehe auch den Wikipdia-Artikel zu "Jugend": http://de.wikipedia.org/wiki/Jugend (nicht signierter Beitrag von 217.229.61.9 (Diskussion) 13:37, 14. Jul 2014 (CEST))

unsinn. Per Gesetzt bist du in Deutschland mit 18 jahren Volljährig und somit voll Strafmündig und Geschäftsfähig. Somit kann durchaus nach dem Erwachsenen-Strafrecht verurteilt werden. Oftmals wird das jedoch nicht gemacht, da entweder die Psychische reife noch nicht gegeben ist, bzw aberkannt wird, oder weil man, aus bedacht auf das junge Alter, den noch Chancen einräumen will. Wobei in beiden Fällen der Jung-Bonus zählt. Interresannt wäre dazu auch dieser Fall: [1]. Es ist aber durchaus möglich nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen und wird sogar zum teil gemacht. Wenn du dir den erwähnten Artikel noch mal genau anschaust, wirst du feststellen, dass es diverse Interpretationen vom Jugendlichen alter gibt. Für uns ist die von Belang die in der Tabelle Fettgeschrieben ist, zumindest wenn du von deutschen Standpunkt aus gehst. Und da wirst du feststellen, dass das nur bis 18 geht. Und darüber hinaus ein "Teils" steht und das noch im hellgrün (was bedeutet,dass es eher nicht mehr als jugendlicher gilt) Je dunkler die Farbe, destso mehr würde es noch zutreffen. Und das hat auch einen Grund. Wie du schon erwähntest, kann es sein dass mit 18 jahren die psychische Reife noch nicht gegeben ist. Dies wird aber individuell beurteilt. Ebenfalls kulturell ist es nur bis 18 Jahren. Viele Jugendgruppen in Vereinen gehen einfach nur bis 18 oder 19. Danach geht es oftmals in die Erwachsenen sparte der Vereine. Sicher gibt es auch ausnahmen (z.b.: Jugendrotkreuz (Mitgliedalter 6 bis 27)) Aber auch beim Roten Kreuz hat man die Gelegenheit mit 18 vom JRK ins DRK zuwechseln, was auch viele in Anspruch nehmen. Was die Zeitungen angeht: Die drehen oftmals ihr eigenes Ding, besonders wenn es Jugendzeitungen wie Bravo sind. Wobei die Bravo bei mir immer den Statsus der Bild eingenommen hat. Und meine Meinung von der Bild: Reicht gerade mal zum Kamin anmachen. Aber algemein Betrachtet geht Kulturel gesehen das Jugendlichenalter bis 18. Und somit zählt man ab 18 Jahren als junger Volljähirger bzw. junger Erwachsener (junger Erwachsener ist auch kulturell gesehen der richtige Begriff). Algemein wird ein 18. jähriger auch als junger Erwachsener akzeptiert und ihm das auch zuerkannt. Das das in deiner Region nicht der Fall ist, verwundert mich sehr. Hier sind einige Beispiele: [2][3][4][5][6][7]--Natsu83 (Diskussion) 14:50, 14. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Dann gehören also nach deiner Ansicht ein 17-Jähriger und ein 18-Jähriger nicht zur selben Altersgruppe?

Dann sind also 18-Jährige bereits Männer und Frauen, 17-Jährige aber noch Jungen und Mädchen?

An Berufsschulen und Gymnasien besonders interessant: eine Klasse besteht aus so und so vielen Männern und Frauen (ab 18) und so und so vielen Jungen und Mädchen. Oder die Klasse besteht aus so und so vielen Jugendlichen und so und so vielen Erwachsenen.

Demnach ist das Erwachsenwerden also auch kein Reifeprozeß der sich über mehrere Jahre hinzieht, sondern er geschieht praktisch über Nacht.

Mit 18 befindet man sich normalerweise noch in der Ausbildung, lebt bei den Eltern, und ist von denen sogar noch finanziell abhängig. Wo einem doch die angeblich gar nichts mehr zu sagen haben. Alles Dinge die nicht gerade typisch erwachsen sind...

Ich finde es ist gegenüber 18-Jährigen Jugendlichen eine Frechheit, wenn man sie aus Jugendgruppen herausreißt und auf einmal mit Erwachsenen in einen Topf wirft, für die sich ja bereits einige Lebensumstände geändert haben, wie Abschluß der Ausbildung, der volle Einstieg ins Berufsleben (damit auch die finanzielle Eigenständigkeit), der Auszug aus dem Elternhaus usw.

Noch kein Mensch ist durch irgendwelche Paragraphen erwachsen geworden. Das ist ein Prozeß der mit 18 Jahren noch lange nicht abgeschlossen ist.

Naja. Deutschland halt mal wieder....

Ganz ehrlich: diese ganze Aufteilung in minder- und volljährig stammt aus der Kaiserzeit und ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Damals bestimmte der Familienvater als Oberhaupt, welchen Beruf die Kinder lernten und ob die Ehefrau arbeiten gehen durfte. Minder- und volljährig sind Bezeichnungen die ohnehin einen leicht nationalsozialistischen Klang haben. Nach den Erfahrungen der Nazizeit gebührt es sich aber nicht mehr, Menschen in minder und voll zu unterteilen. Ein 17-Jähriger ist ein genauso wichtiger Mensch wie ein 18-Jähriger. Nix "minder" und "voll"! Die starre Aufteilung gehört durch eine stufenweise Regelung ersetzt, bei der Menschen die vollen Rechte nicht an einem willkürlich festgelgten Stichtag erhalten, sonder stufenweise zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet bestimmte Altersgrenzen zu senken, andere hingegen zu erhöhen. Es ist Heuchlerei so zu tun als ob ein 17-Jähriger noch Aufsicht durch die Eltern benötigt und bestimmte Filme für ihn schädlich sein sollen, ein 18-Jähriger hingegen alt genug sein soll um sich einen Waffenschein zu holen und legal in Spielhallen zu gehen... (nicht signierter Beitrag von 79.221.118.233 (Diskussion) 14:20, 19. Jul 2014 (CEST))

Wenn du änderrungen im Text vornimmst, dann belege sie auch! Habe das erstmal rückgängig gemacht, bis du eine Quelle für deine Ausführungen gegeben hast. Bis jetzt war ja nichts weiter als ein Wikipedia Artikel. Wikipedia kann sich selbst aber nicht als Quelle nehmen! Ich konnte für deine Behauptungen auch keine Quellen finden. --Natsu83 (Diskussion) 15:09, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Die Belege dafür stehen in anderen Wikipedia-Artikeln, dem von mir bereits verlinkten, außerdem diesem hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Adoleszenz - Da wird Jugend bzw. Adoleszenz als 10 - 20 bzw. rechtlich als 13 - 21 Jahre definiert. (nicht signierter Beitrag von 217.229.62.117 (Diskussion) 18:59, 19. Jul 2014 (CEST))

Wikipedsia kann sich nicht selbst belegen! Das wäre ja gerade zu eine Einladung für Fehler. Bringe eine akzeptable Externe Quelle, und es kann rein. Ansonsten: NO!
Wobei selbst, die von dir erwähnten WP Artikeln weisen unterschiedliche Interpretationen in sich selbst auf und sagt auch nicht wirklich was über Deutschland aus. Bringe akzeptable externe Quellen, und ich werde es selber wieder reinstellen. Amsonsten bleibt der Status Quo bestehen. Da du ja mit aus rechtlicher Sicht im Artikel anfängst, wären auch Verweise auf die entsprechende Fachliteratur (z.B.: Gesetzestexte) angebracht. Bisher ist das ganz einfach eine unbelegte Behauptung!--Natsu83 (Diskussion) 19:01, 19. Jul. 2014 (CEST)Beantworten