Diskussion:Eugen Gerstenmaier

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Vorfahren, Ehe, Kinder ?[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlen Angaben über Gerstenmalers Eltern, und - falls er verheiratet war - über Ehefrau und Kinder. Peter von der Gladebeke (Diskussion) 00:36, 10. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Erledigt? --Georg Hügler (Diskussion) 06:11, 20. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

In Liste der Attentate auf Adolf Hitler wir er mit einem Attentat 1940 genannt. Fehlt hier oder dort falsch. --Hachinger62 (Diskussion) 15:04, 20. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Im Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher steht über Gerstenmaier: 1923 SA; ab 1931 Amtsleiter in der faschistischen Deutschen Studentenschaft; Exponent des „Führergedankens“ in der evangelischen Kirche; unternahm im Auftrage des Auswärtigen Amtes mehrere Reisen in neutrale oder okkupierte Länder zur ideologischen Zerschlagung des antifaschistischen Widerstandskampfes; denunzierte den antifaschistischen Gelehrten Prof. Siegmund Schultze bei Nazi-Behörden; 1942 als Beamter auf Lebenszeit ernannt und für die Dauer des Krieges u. k. gestellt. --Nuuk 16:58, 16. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ist das Braunbuch eine glaubhafte Quelle? --105.4.4.134 01:05, 26. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]
Eher nicht, ist meine Einschätzung. --Mogelzahn (Diskussion) 21:26, 26. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
siehe zu dem Thema https://www.kas.de/documents/252038/253252/Brauer.pdf/91deeee9-4c28-073c-663d-ae5beda7fbf8 --Lubitsch2 (Diskussion) 00:20, 26. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Formulierung[Quelltext bearbeiten]

"Am 31. Januar 1969 legte Gerstenmaier das Amt als Bundestagspräsident nieder, nachdem er wegen der Inanspruchnahme von Wiedergutmachungsleistungen in die öffentliche Kritik geraten war. Zwar standen ihm Besoldungsnachzahlungen aus einer Hochschullehrertätigkeit rechtlich zu, die ihm die Nationalsozialisten verwehrt hatten. Doch die Höhe der Summe (281.107 DM) erregte Anstoß. Auch wurden in der Öffentlichkeit Anschuldigungen erhoben, er habe auf die Gesetzgebung der siebten Novelle des Wiedergutmachungsgesetzes von 1965 zu seinen Gunsten Einfluss genommen, die mit der Formulierung „Personen, denen nach der Habilitation die Lehrbefugnis nicht erteilt worden ist“ ergänzt worden war. Dies führte in der Presse zu heftiger Kritik." -

"Öffentliche Kritik", dann "in der Öffentlichkeit", "in der Presse" klingt seltsam, - dreimal nacheinander eine auffallend allgemeine Formulierung

(nicht signierter Beitrag von 2.207.38.55 (Diskussion) 06:31, 18. Jan. 2020‎)

Gerstenmaier war wohl auch Professor. Honorarprofessor? --Georg Hügler (Diskussion) 06:06, 19. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Er wird zumindest als "Prof. D. Dr." geführt und hatte sich in Theologie Habilitiert. Eine Honorarprofessur erscheint möglich, allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass er als Privatdozent zum apl. Prof. ernannt wurde. zuletzt besteht noch die möglichkeit, dass ihm bspw. in Baden-Württemberg durch den Ministerpräsidenten zum Ehrenprofessor ernannt wurde. --Gmünder (Diskussion) 08:03, 19. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: auch bei der KAS wird er als Prof. geführt. --Gmünder (Diskussion) 08:04, 19. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Hier findet sich im Biografieteil des Rätelslösung. Er hat den Proftitel nachträglich zuerkannt.--Gmünder (Diskussion) 08:34, 19. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Danke, nun im Artikel eingearbeitet. --Georg Hügler (Diskussion) 06:12, 20. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Besten Dank dafür! --Gmünder (Diskussion) 06:14, 20. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]