Diskussion:Europäischer Gerichtshof/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von EURiedel in Abschnitt Grundrechtsprechung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auswahl der Urteile

Die Auswahl der Urteile scheint doch recht willkürlich zu sein. Es fehlen i.a. Van Gend und Loos, Costa./.E.N.E.L., Dassonville, Cassis de Dijon sowie die wichtigen Urteile zum Grundrechtsschutz. Auch wären ein oder zwei Worte zum "judicial activism" des EuGH schön, ist das doch ein wichtiger Grund für die heutige Erscheinung der EU und viele Probleme. -- Seecha 23:56, 6. Aug 2005 (CEST)

Präsident des Europäischen Gerichtshofes

Finde ich recht merkwürdig, das in keinem Wort der Präsident des Europäischen Gerichtshofes erwähnt wird... Absicht? Ich werde jedenfalls mal demnächst Text dazu einfügen.. --J-PG ¬_¬ 14:11, 28. Mai 2006 (CEST)

Das ist gar nicht merkwürdig. Den Artikel gibt es ja erst seit kurzem (war hat's nochmal übersetzt aus en?)...aber danke für das einfügen! --Forrester 14:51, 28. Mai 2006 (CEST)
Siehe deine Diskussionsseite .. Ich hab ihn übersetzt :P --J-PG ¬_¬ 16:03, 28. Mai 2006 (CEST)
Habe den Artikel über den Präsidenten jetzt hier eingefügt und die Aufzählung der Präsidenten in Liste der Richter am Europäischen Gerichtshof#Präsidenten übernommen. --esmi disk. 05:01, 6. Nov. 2008 (CET)

Bildvorschlag

Ich habe einen Fotovorschlag für diesen Artikel: Bild:Eugh roben.png. OK, wenn ich's reinnehme? --Adrechsel 15:50, 28. Mai 2006 (CEST)

Ja, das sieht gut aus. 84.141.86.123 09:57, 8. Nov. 2006 (CET)

Recht sprechende

Sowas zu lesen tut weh.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Ecro (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 19:47, 11. Mär. 2007 (CET))

Das von dir auch! Wenn es so falsch ist, dann ändere es doch einfach! --Skyman gozilla Bewerte mich! 19:47, 11. Mär. 2007 (CET)
Wer nicht recht sprechen kann, soll auch nicht Recht sprechen.--Dunnhaupt 21:27, 12. Mär. 2007 (CET)
Verstehe jetzt nicht ganz, was du sagen willst .... --Skyman gozilla Bewerte mich! 22:35, 12. Mär. 2007 (CET)

Aktenzahlen

In einer Diskussion hat sich die Frage ergeben wofür das "C" in der Aktenzahl des Gerichtshof steht. Weiß das jemand? --Jacdan 15:38, 14. Jan. 2008 (CET)

Ich war immer der Meinung, es steht für Cour (fr) oder Court (en). Weder im EG-Vertrag noch in der Satzung finde ich aber was dazu. --Wirthi ÆÐÞ 16:32, 14. Jan. 2008 (CET)

lol

"Die nationalen Gerichte können bzw. müssen, soweit es sich um die letzte Instanz (z. B. Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof) handelt, dem EuGH Fragen hinsichtlich der Auslegung von Gemeinschaftsrecht vorlegen."

dieser satz ergibt überhaupt keinen sinn!!!! mfg 87.122.211.146 19:27, 28. Jan. 2008 (CET)

Rechtlich ergibt er Sinn (Art 234 Satz 3 EG). Man könnte es aber tatsächlich etwas eindeutiger schreiben: Nationale Gerichte, deren Entscheidungen innerstaatlich nicht mehr angefochten werden können, müssen dem EuGH während des Verfahrens auftretende Fragen im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorlegen. So verständlicher?--Wirthi ÆÐÞ 20:12, 28. Jan. 2008 (CET)

Natürlich macht der vorherige Satz Sinn! (nicht signierter Beitrag von 79.194.24.31 (Diskussion) 09:07, 17. Aug. 2012 (CEST))

Ernennung der Richter

Was soll das bedeuten:"Die Regierungen ernennen sie (alle drei Jahre) im Einvernehmen für jeweils sechs Jahre."? Es macht keinen Sinn, alle drei Jahre Richter zu bestimmen, wenn diese dann sechs Jahre lang tätig sind. Wenn ich das richtig verstehe (http://dejure.org/gesetze/EG/223.html), dann werden die Richter für sechs Jahre bestimmt, allerdings scheinen mir die Einstellungszeiten verschoben zu sein: also die Hälfte der Richter und Generalanwälte beginnt ihre Arbeit, während die andere Hälfte der Personen schon die zweite Hälfte ihrer Arbeitszeit beginnt. Ist allerdings nur eine Vermutung; wäre nett, wenn jmd. das einmal gründlich recherchieren und dann den Artikel ändern würde. Danke! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.183.211.107 (DiskussionBeiträge) 19:41, 29. Apr. 2008 (CEST))

Hi, neue Einträge bitte ganz unten und mit ~~~~ unterschreiben. Inhaltlich: deine Vermutung ist richtig; genau das ist gemeint und steht ja auch da; man kann es aber sicherlich besser formulieren. Ich versuche mich mal. --Wirthi ÆÐÞ 19:59, 29. Apr. 2008 (CEST)

Kritik

Der Absatz ist laienhaft geschrieben, lücken- und nicht nur dadurch fehlerhaft. Außerdem spiegelt er nicht den Stand der Diskussion wieder. 1) Wenig hilfreich ist die schablonenartige Anwendung des Maßstabs 'Nationalstaat' - etwa der Hinweis, dass Maßnahmen der 'Regierung' für verfassungswidrig gehalten werden können sollen.

2) Es ist unzutreffend, dass der EuGH Handlungen des Gemeinschaftsgesetzgebers nicht als 'verfassungswidrig' 'gekennzeichnet' hat. Ein prominentes Beispiel ist die Aufhebung der Richtlinie zur Tabakwerberichtlinie. Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber hier die Kompetenzen überschritten hat. Zu kritisieren - oder wenigstens zu hinterfragen - ist freilich, ob es einen effektiven Grundrechtsschutz gibt. Ein Nachweis dafür könnte sein, dass der EuGH etwas häufiger zu dem Schluss käme, dass Maßnahmen des Gemeinschaftsgesetzgebers nicht mit Grundrechten übereinstimmen und deswegen für nichtig erklärt werden müssen. Aber auch hier mag als Beispiel die jüngste Entscheidung im Fall Kadi dienen, in der der EuGH das Recht auf ein faires Verfahren der Betroffenen, deren Gelder als Mittel im Kampf gegen 'den' Terrorismus eingefroren worden waren, als verletzt ansah.

3) Unzutreffend ist auch die Kritik an der Unabhängigkeit der Richter und der Hinweis auf die Wahl von Richtern im Inland. Letzteres trifft nur auf Richter an Bundesgerichten zu. Richter der Instanzgerichte werden freilich auch auf Lebenszeit ernannt. Insofern kann die Kritik im Grundsatz stehen bleiben - und die letzte deutsche Richterin Ninon Colneric war sicher ein Opfer ihrer etwas zu gemeinschaftsfreundlichen und progressiven Rechtsprechung und wurde deswegen nicht wieder nominiert. Die Ernennung erfolgt dann aber im Einvernehmen aller Regierungen. Die nationalen Regierungen haben ein Vorschlagsrecht. Nach dem Lissaboner Vertrag wird eine Findungskommission die Wahl der Richter fachlich begleiten.

4) Hauptkritik am EuGH ist natürlich - und das fehlt hier völlig - dass er zu gemeinschafts- bzw. unionsfreundlich urteilt, dass er also ein Verfechter immer größerer Gemeinschaftszuständigkeiten auf Kosten der Mitgliedstaaten ist. Hier wären Verbindungslinien zur entsprechenden amerikanischen Diskussion um den Supreme Court zu ziehen.

Wenn kein Widerspruch kommt, würde ich die Passagen in diesem Sinne in einiger Zeit mal überarbeiten.

--Beye5001 17:58, 21. Okt. 2008 (CEST)

Bitterschade, dass Du es nicht getan hast, denn Du hast völlig recht. Der EUGH ist einer der entscheidendenen Faktoren für die Ausdehnung supranationalen Rechtes auf Rechtsgebiete, die bisher national verfasst waren und ihm wird dabei unzulässige Rechtsüberdehnung vorgeworfen. So ist der EUGH tatsächlich der Auffassung, das europäische Gemeinschaftsrecht (u. v.a : seine Auslegung desselben) würden auch nationalem Verfassungsrecht ( also auch dem Grundgesetz) vorgehen. Dies hat sicher auch zu dem skeptischen Lissabon-Urteil des BverfG geführt: Über kurz oder lang wird es zwischen EUGH und dem höchstem deutschem Gericht einmal richtig krachen und dann haben wir einen europäischen Verfassungskonflikt.
Dass weder die Rolle des EUGH bei der Verdichtung europäischer Integration, noch der latente Verfassungskonflikt, noch die massive Kritik daran in Teilen der Rechtswissenschaft (Roman Herzog: Stoppt den EUGH) und der Politikwissenschaft ( Fritz Scharpf etwa) genannt wird, ist eine bittere Lücke im Artikel, die umgehend gestopft werden sollte. --Carolus.Abraxas 21:37, 14. Nov. 2009 (CET)
Nicht soviel nur drüber schimpfen, einfach ändern. Ich denke der Konsens ist klar, der Absatz ist sehr schlecht formuliert und schlecht gewichtet. Möchte aber ganz kurz zum "Krach" etwas anmerken. Dieser latente Streit zwischen denjenigen die mehr Integration der Natioanlstaaten fordern und denen die mehr Souvärenität verlangst ist ja nicht nur in den Gerichten vorhanden. Die EU bewegt sich zwar auf immer stärkere Integration, aber viele, besonders Nationalstaatliche, Institutionen können sich damit noch nicht ganz Abfinden. Auch der Streit zwischen dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigt dieses tiefe Misstrauen. Alles etwas Offtopic, dürfte aber sehr interessant zu beobachten sein. Ich denke das wir einige sehr interessante Jahrzehnte vor uns haben 212.25.27.5 15:00, 16. Feb. 2010 (CET)

Was für ein Unsinn

Drei Spruchkörper heißt doch nicht drei Gerichte. --Pelagus 19:13, 20. Nov. 2008 (CET)

Richter

Die Richter stammen nicht aus jedem Land der EU, sondern aus jedem Land der EG. Wenn in Artikel 221 EGV steht "Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat", dann ist es mMn falsch zu sagen, dass sie aus jedem Mitgliedstaat der EU kommen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.87.242.49 (DiskussionBeiträge) 16:19, 30. Dez. 2008 (CET))

Rechtlich ein Unterschied, ja. Es ist aber nicht vorgesehen, dass ein Staat zwar EG-, nicht aber EU-Mitglied ist. Umgekehrt geht es garnicht. Insofern sind die Aussagen "gleich", alle EU-Mitgliedsstaaten sind auch EG-Mitgliedsstaat. --Wirthi ÆÐÞ 17:01, 30. Dez. 2008 (CET)
Im AEUV steht der Satz nicht mehr, wie mein etwas hilfloses Update zeigt. Ist das eine rechtliche Änderung oder steht es nur anderswo?--Tattoo 10:34, 19. Jan. 2010 (CET)
Der Satz steht jetzt in Art. 19 Abs. 2 EU-Vertrag. Gruß, --El Duende 10:52, 19. Jan. 2010 (CET)

Gründung des Europäischen Gerichtshofs

Der EuGH wurde nicht durch den EGKS-Vertrag eingerichtet, sondern auf Grundlage der "Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten", die 1950 verabschiedet wurde und 1953 in Kraft trat. Dazu z.B. Curt Gasteyger: Europa zwischen Spaltung und Einigung, Bonn 2005, S. 70 und Art. 19, Abschnitt II der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die EGKS hat den EuGH als oberste Rechtssprechungsinstanz behördlich instituionalisiert, siehe dazu ebd. S. 73. -- Qos 11:34, 25. Apr. 2009 (CEST)

Nein, das ist der EGMR. Gaaanz andere Baustelle. — 3247 20:13, 4. Nov. 2009 (CET)

Lemma

Das Lemma entspricht jetzt der Namenskonvention für Organisationen und Einrichtungen, bitte nicht wieder zurück verschieben. --Aries 12:47, 10. Dez. 2009 (CET)

Zum Lemma: Es entspricht nicht der Namenskonvention, weil der Gerichtshof der Europäischen Union etwas anderes ist. Vgl. dazu die Diskussion Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Politik/EU#Gerichtshof der Europ.C3.A4ischen Union. --Taste1at 09:56, 24. Jan. 2010 (CET)

Weitere internationale, multinationale oder regionale Gerichtshöfe

Dieser Abschnitt sollte ersatzlos gelöscht werden. Eine Aufführung dieser Gerichte im Text wäre nur sinnvoll, wenn sie funktional oder sonst irgendetwas etwas mit dem EuGH zu tun haben. Das haben sie natürlich nicht. Tatsächlich besteht keinerlei Bezug zum EuGH. Das einzige, was sie mit dem EuGH gemeinsam haben, ist die Übernationalität. Das rechtfertigt aber nicht ihre kommentarlose Aufnahme in gerade diesen Artikel. Mit genauso viel Recht könnte man in dem Artikel über das Pferd einen Abschnitt "Weitere Tiere" aufnehmen und dort auf Hund, Katze, Schwein und Frettchen verweisen. Bitte: Diese Liste an dieser Stelle ist wirklich Unsinn. Sollte innerhalb der nächsten drei Tage kein begründeter Widerspruch kommen, werde ich sie löschen. Gruß.--Matthias v.d. Elbe 16:23, 2. Jun. 2011 (CEST)

Sehe ich auch so und habe den Abschnitt deshalb gleich rausgenommen. In der jetzigen Ausgestaltung, bei der nur irgendwelche Gerichte ohne klares Auswahlkriterium rausgepickt wurden, war das auch stark WP:Themenring-verdächtig. Eine Navigationsleiste mit sämtlichen überstaatlichen Gerichten könnte dagegen sinnvoll sein (aber das wären dann wiederum eine ganze Menge).--El Duende 17:43, 2. Jun. 2011 (CEST)
Die Navi-Leiste wäre eine schöne Idee! Leider fehlt mir dazu die technische Sachkenntnis. Danke und Gruß.--Matthias v.d. Elbe 17:50, 2. Jun. 2011 (CEST)

In der Navigationsleiste Institutionen der Europäischen Union

fehlt die http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Investitionsbank, ogleich der Wikipediatext zur EIB klar stipuliert: "Die EIB ist ein eigenständiges Organ der Europäischen Union".

Auch wenn andere multinationale Gerichtshöfe keinen Bezug zur EU haben, wäre eine klare Unterscheidung zum EGMR sinnnvoll, da gerade diese in der öffentlichen Debatte (z.B. Sicherungsverwahrung) ständig gleich gesetzt oder verwechselt werden zum Schaden der Reputation der EU als solcher. (nicht signierter Beitrag von 188.115.10.7 (Diskussion) 10:20, 9. Jul 2011 (CEST))

Gliederung

Die Gliederung im Bereich der "Entscheidungen" war zu modifizieren. Bislang hatten wir unter dem Abschnitt 2.3. ("Steuerrecht") den Unterabschnitt 2.3.2. ("weitere wichtige Entscheidungen"). Damit wurde zum Ausdruck gebracht, dass sich diese weiteren wichtigen Entscheidungen auf Steuerrecht beziehen sollten. Das ist in der Tat bei einigen der zitierten Entscheidungen der Fall, aber nicht bei allen. So haben weder Francovich noch Keck oder Keil einen explizit steuerrechtlichen Bezug, sondern betreffen andere Aspekte des (Gemeinschafts-) Rechts. Daher bietet es sich an, diese NICHT steuerrechtlichen Entscheidungen in einem eigenen Abschitt zusammenzufassen. Dort könnte dann auch die Entscheidung vom gestrigen Tag erwähnt werden, wenn wir ihr nicht ohnehin einen eigenen Unterabschnitt geben wollen. Gruß.--Matthias v.d. Elbe 05:54, 19. Okt. 2011 (CEST)

Regierungserklärung 02.12.2011

Im Bundestag hielt die Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Rede [1] Orginalfassung 26:28 Minuten) 93.193.29.212 01:17, 3. Dez. 2011 (CET)

Der Biologische Vater

wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammen lebt, der rechtlich als Vater gilt. [2] Klasse. Dank+Gruß--Bene16 (Diskussion) 12:40, 22. Mär. 2012 (CET)

Bitte einfügen. Dank+Gruß--Bene16 (Diskussion) 12:40, 22. Mär. 2012 (CET)

Röttgen

Merkels gefallener Sohn, Ex-Bundesumweltminister Norbert Röttgen, hat seine Promotion zum Dr. jur. mit einer Dissertation zur Argumentation des EuGH erlangt. Wär vielleicht noch was für die Literaturliste. (nicht signierter Beitrag von 79.246.111.77 (Diskussion) 17:08, 19. Sep. 2012 (CEST))

Änderung der Passage zu Sprachen

Ich habe den Teilsatz über die irische Sprache gelöscht. Afaik ist Irisch in der Zwischenzeit offizielle Amtssprache der EU, der Satz wurde daher unnötig. (Simon) (nicht signierter Beitrag von 83.135.220.162 (Diskussion) 11:27, 14. Mai 2006 (CEST))

Wo tagt der eigentlich?

Wegen dieser Info bin ich hergekommen, konnte aber nix finden.--93.203.223.149 17:32, 1. Feb. 2013 (CET)

Laut dem ersten Satz des Artikels hat der Gerichtshof seinen Sitz in der Stadt Luxemburg. Wie es auch bei anderen Gerichten ueblich ist, haelt der Gerichtshof seine Verhandlungen an seinem Sitz, also in Luxemburg, ab. Gruesse --Taste1at (Diskussion) 17:54, 1. Feb. 2013 (CET)

Krankenversichert frei oder gesetzliche Pflicht

Gibt es eine Europäischen Richtlinie die Pflicht einer Gesetzlichen Krankenversicherung zur Bezahlung von Krankheiten in allen 28 Staaten der Europäischen Union und was kostet die im Jahr? 500 Euro 5000 Euro 15.000 Euro? 195.89.48.249 19:02, 13. Jun. 2014 (CEST)

Bitte an WP:Auskunft wenden. Diese Seite hier dient nur Beiträgen, die der Verbesserung dieses Artikels dienen. --Taste1at (Diskussion) 13:20, 2. Aug. 2014 (CEST)

Ich vermisse ...

Ich vermisse die Statistik - Tabelle mit der Statistik angereichten und entschiedenen Klagen. Diesen war so ,schön und bunt farbig ! In diesen Tabellen war gut ersichtlich welche von EU - Staaten anwenden Foltern und unmänschliches Behandlung Bevölkerung gegenüber ( ja, ausschlisslich für gute Zwecke). Möglicherweise, wäre es möglich ein Link an eine äußere Website mit dise Statistik ? (Fragen sie nicht, - "wo zu den ?") sava ?Lucy Lucy 2 (Diskussion) 17:29, 18. Aug. 2015 (CEST)

Mitgliedsstaaten

Es fehlt eine Tabelle mit Mitgliedsstaaten. Insbesondere nicht EU Länder. Zum Beispiel wollte ich herausfinden ob Russland Teil ist - das konnte ich im Artikel aber nicht finden. 2A02:8388:1601:800:BE5F:F4FF:FECD:7CB2 15:02, 13. Dez. 2016 (CET)

Abschnitt fehlt!

Wo ist das Wichtigste, die Richter, die ohne von der Bevölkerung gewählt worden zu sein sich über nationales Recht stellen? Die sollte jeder im Artikel finden können. In der en:WP gibts das schon längst https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_members_of_the_European_Court_of_Justice (nicht signierter Beitrag von 2003:8C:4C62:5C00:8EC:3C31:219C:D536 (Diskussion | Beiträge) 22:45, 11. Feb. 2017 (CET))

Verbindlichkeit

Es fehlt im ganzen Artikel noch einiges zur faktischen Verbindlichkeit der Urteile bzw. bloßen Empfehlungen des EuGH. Es wird nichts plötzlich zum Gesetz in den Mitgliedsstaaten, nur weil der EuGH ein Urteil fällt, insbesondere solange in den einzelnen Mitgliedsstaaten noch Gesetze gelten, die einem Urteil des EuGH explizit widersprechen. Es gibt in den Bereichen Asyl-, Sozial- und Arbeitsrecht eine Menge EuGH-Urteile, die z. B. Deutschland seit zum Teil 40 Jahren nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Derzeit macht ein angebliches EuGH-Verbot des Ansehens von Videostreams von sich reden, das nicht nur in der Sachentscheidung garnicht vom bloßen Ansehen von Streams handelt, sondern das, wenn es denn so wäre, nicht nur existierendem deutschen Recht (s. §§ 44a und 97a UrhG und BT-Drucksache 18/246 vom 2. Januar 2014) völlig widersprechen würde, sondern auch seinem eigenen früheren Urteil von 2012 (das das Ansehen von urheberrechtlich bedenklichen Streams gerade für völlig legal erklärt hat und das in ebenjenem neuen Urteil von 2017 sogar zitiert wird), ohne daß sich an der Rechtslage in den Mitgliedsstaaten der EU seit 2012 irgendwas geändert hätte. S. dazu auch Diskussion:Streaming Media#Neues EuGH-Urteil von 2017. --79.242.203.134 23:04, 22. Mai 2017 (CEST)

Illustration

Die beiden Türme in Kirchberg sollten der Vollständigkeit halber auch bebildert sein. siehe WP.en thx --2A02:1206:459B:62A0:CD3F:33E7:8621:883 15:25, 12. Mär. 2018 (CET)

Meinungsartikel

Der Abschnitt "Kritik" ist unzureichend mit Belegen versehen und enthält eine pauschale Antwort auf Kritik, die keine lexikaartige aufführung der Kritikerwiderung darstellt sondern eine Meinung der Autorin bzw. des Autors:


"Die kurze Amtszeit und die Möglichkeit zur Wiederwahl (die de facto zu einer Verlängerung der Amtszeit führt) werden von manchen kritisiert. Darüber hinaus wird mitunter die Unabhängigkeit der Richter angezweifelt. Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass jedes Mitgliedsland den Richter, den es an den EuGH entsenden möchte, selbst bestimmt, während in der Bundesrepublik Deutschland die Unabhängigkeit der höchsten Richter unter anderem dadurch gestärkt wird, dass sie von Bundestag und Bundesrat gewählt werden (Beleg: Art. 94 GG; §§ 2- 11 BVerfGG - https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Wahl_der_Richter).

Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass sich daraus, selbst wenn dieser Vorwurf zuträfe, in der Praxis keine Nachteile ergeben dürften. Das Prozessrecht des EuGH verbietet es nämlich, einen EuGH-Richter zum Berichterstatter in einem Verfahren zu benennen, an dem der Mitgliedsstaat, der ihn entsandt hat, als Partei beteiligt ist.

--> Dieser Abschnitt ist mE. zum einen Tendenziös, zum andern geht er im Kern an der Sache vorbei, da die Ernennung durch die je amtierende Regierung gleichwohl eine politische Voreingenommenheit befürchten lässt.

Der Berichterstatter hat in dem jeweiligen Verfahren die Federführung und bereitet die Verhandlungen und die Entscheidung inhaltlich vor. Über die Einhaltung dieser Regelung wacht der Präsident des EuGH."


--134.2.251.4 10:17, 6. Aug. 2018 (CEST)--134.2.251.4 10:17, 6. Aug. 2018 (CEST)

„Sprachjuristen“/„Lawyer-Linguists“

wer bezeichnet das so? gibt es einen beleg? sind die „Sprachjuristen“ nicht eine ganz andere sache als die„Lawyer-Linguists“? denn das eine wären spezielle juristen, das andere spezielle linguisten...--77.13.61.175 16:47, 30. Jan. 2019 (CET)

Kammern

Aus meiner Sicht wäre eine Beschreibung der Gliederung des Gerichts in Kammern und die Arbeitsweise der Kammern wünschenswert. Ich habe erstmal die Anzahl der Kammern mit Einzelnachweis ergänzt. Es stellt sich die Frage, ob der Präsident wirklich in allen Kammern den „Vorsitz bei Anhörungen und Beratungen“ führt, wie es der Artikel bisher darstellt, da hätte er bei zehn Kammern neben seinen anderen Aufgaben (mehr als) alle Hände voll zu tun. --Kalorie (Diskussion) 18:09, 18. Nov. 2019 (CET)

Grundrechtsprechung

Meines Erachtens wäre ein kurzer Abschnitt zur Grundrechtsprechung des Gerichtshofs sinnvoll. Also etwa:

  • ursprünglich keine Grundrechte in den Verträgen,
  • damalige Gemeinschaft aber auf grundrechtssensiblen Feldern aktiv,
  • EuGH entwickelt Grundrechte als allgemeine Grundsätze des (heutigen) Unionsrechts aus den nationalen Verfassungsüberlieferungen und (insbesondere) der EMRK,
  • Solange I und II,
  • Bananenmarktentscheidung,
  • Inkrafttreten der Charta der Grundrechte,
  • heutiger Stand.

Kann ich gerne übernehmen.

--EURiedel (Diskussion) 19:07, 3. Apr. 2020 (CEST)