Diskussion:Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Johann Nepomuk in Abschnitt Verbesserung
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Web[Quelltext bearbeiten]

(nachträglich eingfügte Überschrift von --Matt1971 (Diskussion) 01:14, 15. Jan. 2014 (CET)) Berichte des CPT (und die Stellungnahme der Bundesregierung) gibt es auch auf Deutsch und zwar hier: http://www.bmj.de/enid/Europarat/Juristische_und_politische_Kontrollmechanismen_su.htmlBeantworten

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 194.95.177.124 (DiskussionBeiträge) 17:16, 19. Apr 2007) Forevermore 11:55, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Überschrift anpassen[Quelltext bearbeiten]

Wie lässt sich die Überschrift des Artikels anpassen? Alladdin

erl.

Erster Satz[Quelltext bearbeiten]

"Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, kurz CPT[1], ist eine Institution zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe." Ist das nicht irgendwie offensichtlich und sehr doppelt, alles? Das ist nicht gerade lesefreundlich, wird eigentlich alles aus dem Namen schon klar, ohne wirklich zusätzliche Informationen zu bieten, und kann doch sicher viel besser geschrieben werden. Wie wärs mit sowas wie: "Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, kurz CPT[1], ist eine Institution, die dazu dient, unmenschliche Vorgehensweisen/... in .... aufzudecken und....." Also dass man einfach einen Satz mit einem richtigen Verb daraus macht, ohne nur mit "ist" das ganze nochmal zu wiederholen. -- 82.113.106.204 17:01, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

„Haftorte“ der Mitgliedstaaten?[Quelltext bearbeiten]

„Rechtsgrundlage ist die Europäische Antifolterkonvention des Europarates aus dem Jahre 1987. Sie erlaubt es dem CPT, jegliche „Haftorte“ [...] der Mitgliedstaaten unangekündigt aufzusuchen“

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe 2014-01-15 T00:55
Das möchte ich mal in Frage stellen. Das geht nur wenn der Mitgliedsstaat die Konvention auch ratifiziert hat, oder? vgl. Ziff. 14 Erläuternder Bericht ("Aus diesen Gründen setzt dieses Übereinkommen einen Ausschuss ein, der jeden Ort innerhalb der Zuständigkeit der Vertragsparteien besuchen kann, an dem Personen die Freiheit durch eine staatliche Behörde entzogen wurde.") Der Begriff Vertragsparteien wäre hier sonst nicht erwähnt. --Matt1971 (Diskussion) 01:14, 15. Jan. 2014 (CET) "Unangekündigt" ist ohne weitere Erläuterung falsch, sh. Kapitel III Artikel 8 ("Der Ausschuß notifiziert der Regierung der betreffenden Vertragspartei seine Absicht, einen Besuch durchzuführen."). Erst danach wird der Besuch nicht mehr konkret angekündigt, also erst ankündigen (wohl ohne Datum und Örtlichkeiten), dann besuchen. Ich habe das Wort erstmal gelöscht.Beantworten

Verbesserung[Quelltext bearbeiten]

Als ich den Artikel im Jahre 2006 anlegte, war er kurz aber inhaltlich. Jetzt ist er länger aber fast inhaltslos. Ich werde mich gelegentlich dranmachen, ihn aufzufüllen. Johann Nepomuk (Diskussion) 16:22, 10. Mär. 2014 (CET)Beantworten