Diskussion:Europa-Union Parlamentariergruppe Deutscher Bundestag

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von GiordanoBruno in Abschnitt 18. Deutscher Bundestag
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Dürfen oder wollen Linke-Abgeordnete nicht mitglied werden?[Quelltext bearbeiten]

In der Auflistung sind keine Politiker der Linken, weiß jemand welchen Hintergrund das hat? --langhaarschneider (Diskussion) 13:24, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Das liegt wohl daran, dass bei den Linken Europaskepsis weit verbreitet ist. In der Europa-Union Parlamentariergruppe Europäisches Parlament waren wohl zumindest mal Linken-Politiker Mitglieder. -- Felix König 19:47, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

„Schattenfraktion“[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht erklärt dieser Artikel einiges: Die Schatten-Fraktion des Deutschen Bundestages

Im Deutschen Bundestag sitzt eine der Öffentlichkeit weithin unbekannte Schatten-Fraktion: die Mitglieder des Vereins "Europa-Union Deutschland e.V.". Im Bundestag haben sich die Vereinsmitglieder zusammen geschlossen zur "Europa-Union Parlamentariergruppe Deutscher Bundestag", die offiziell am 4.April 2007 gegründet wurde. Die Ziele dieser "überparteilichen" Schatten-Fraktion, deren Abgeordnete sich aus Mitgliedern aller oder fast aller vom Volk in den Bundestag gewählten Parteien und ihrer Parteilisten zusammensetzen, sind darauf ausgerichtet, aus Deutschland einen "Bundesstaat" der "Europäischen Union" zu machen. Ihr Verein, die nach deutschem Recht als allgemeinnützige "Europa Union Deutschland e.V.", richtet sich somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gefährdet den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und verfolgt das Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.

Von Daniel Neun | 26.August 2011 unter https://www.radio-utopie.de/2011/08/26/die-schatten-fraktion-des-deutschen-bundestages/

Erklärtes Ziel (vgl. ins. Ziffer 2 der Grundsatzbeschlüsse der Europa-Union) der Europa-Union ist "die Schaffung eines europäischen Bundesstaats auf der Grundlage einer Verfassung, die möglichst durch ein europaweit einheitliches Referendum bestätigt werden sollte".

Kritisch an diesen Zielen dieser “überparteilichen Schatten-Fraktion im Deutschen Bundestag", deren Abgeordnete sich aus Mitgliedern aller oder fast aller vom Volk in den Bundestag gewählten Parteien und ihrer Parteilisten zusammensetzen, ist, das diese darauf ausgerichtet sind, aus Deutschland einen “Bundesstaat” der “Europäischen Union” zu machen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des [[Bundesverfassungsgerichts]] vom 30.Juni 2009 zum sogenannten Lissabon-Vertrag, Az. 2 BvE 2/08, wonach in Deutschland immer noch rechtsverbindlich gilt

:“Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten …

Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch. ..
Das Grundgesetz ermächtigt die deutschen Staatsorgane nicht, Hoheitsrechte derart zu übertragen, dass aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten für die Europäische Union begründet werden können. Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz. ..
Auch eine weitgehende Verselbständigung politischer Herrschaft für die Europäische Union durch die Einräumung stetig vermehrter Zuständigkeiten und eine allmähliche Überwindung noch bestehender Einstimmigkeitserfordernisse oder bislang prägender Regularien der Staatengleichheit kann aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts allein aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus geschehen.”

ist die Europa-Union, die nach deutschem Recht als allgemeinnützige “Europa Union Deutschland e.V.” organisiert ist, als verfassungsfeindlich einzustufen und zu verbieten, da sie sich somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet und das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen[1]. (nicht signierter Beitrag von 4OleSch (Diskussion | Beiträge) 23:07, 22. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Habe diese Thesen im Artikel wieder gestrichen, gehört höchstens hierher. Wer "Schattenfraktion" neutral belegen kann, kann das wieder einfügen. --Erarehumanumest (Diskussion) 23:46, 22. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

  1. Schatten-Fraktion im Deutschen Bundestag

18. Deutscher Bundestag[Quelltext bearbeiten]

Moin,

ich will nicht pienzen, aber der 18. Deutsche Bundestag ist nun schon einige Zeit gewählt, und daher sollte, wer auch immer der Meinung war, dass eine vollständige Mitgliederliste sinnvoll im Artikel ist, hier mal für eine Aktualisierung sorgen. Alternativ könnte ja auch einfach den jeweiligen Namensartikeln eine Kategorie "Mitglied der Parlamentariergruppe Europa-Union" hinzugefügt werden ...

--Jordan1976 Ich da Du hier 14:49, 15. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Oder man verlinkt auf die Webseite des Vereins, wo eine vollständige und aktuellere Liste verfügbar ist. Nachdem die Liste nun seit fast vier Monaten nicht aktualisiert wurde scheint das Interesse an der vollständigen Auflistung der Mitglieder nicht sehr groß zu sein.--Nothere 23:25, 13. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Gute Idee, das mit dem Weblink. Ein seltenes Beispiel eines zu "weiterführende Informationen zum Artikelthema" perfekt passenden Weblinks. --GiordanoBruno (Diskussion) 00:25, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten