Diskussion:Führungszeugnis

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 188.106.88.253 in Abschnitt Persönlicher Bundeszentralregisterauszug
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"Polizeiliches" Führungszeugnis?[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet denn der Begriff Polizeilich in "Polizeiliches Führungszeugnis"? Ist ein Redirect hierher und sollte daher auch erwähnt werden, finde ich. --Majoran 01:31, 26. Aug 2006 (CEST)

Leider hab ich bisher noch keinen Beleg gefunden ab wann genau das pol. FZ nicht mehr von der Polizei ausgestellt wurde bzw. seit wann es auch offiziell nicht mehr so heißt. Es könnte seit 1949 so sein, daß es nicht mehr von der Polizei ausgestellt wird, das ist aber nur eine Vermutung von mir. 1940 ist es jedenfalls noch "polizeilich" ... --PhChAK 02:00, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Belegart O und Belegart N[Quelltext bearbeiten]

Es werden im Artikel zwar die unterschiedlichen Versandarten der beiden "Belegarten" dargestellt, völlig unklar ist aber geblieben, was das Ganze soll. Ist die Unterscheidung in zwei Belegarten ein bürokratische Farce? Oder können sich die Führungszeugnisse N und O derselben Person inhaltlich unterscheiden? Was könnte in einem Führungszeugnis der Belegart O stehen, was in dem "privaten" nicht stünde?

Das sollte unbedingt erklärt werden. --84.190.100.45 12:54, 27. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß steht da noch zusätzlich drin, ob Du einen Waffenschein hast. Möglicherweise noch andere Sachen.--134.155.86.62 17:16, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Was im FZ für Behörden steht, der Belegart O, kann man in § 30(4) und (5) BZRG nachlesen.--141.20.12.67 (16:55, 30. Jun. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Behördenführungszeugnis[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlen Infos zum Behördenführungszeugnis.--Loki Laufeyjarson 16:34, 14. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Uneingeschränkte Auskunft[Quelltext bearbeiten]

Möchte mal anmerken, dass bei der uneingeschränkten Auskunft (die übrigens auch Schulen bei der Einstellung von Referendaren verlangen können) alles drinsteht, also auch schon gelöschte Sachen, aber auch Geldstrafen bis 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafen bis 3 Monate. -- xand0r112358 22:20, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist absolut nicht zutreffend, was Du da schreibst. 134.28.25.205 13:06, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Nun ja, es ist zum Thema "Führungszeugnis" nicht zutreffend - gemeint ist offenbar der Bundeszentralregisterauszug, der in der Tat auch Eintragungen enthält, die im Führungszeugnis gelöscht sind oder nie darin gestanden haben.Aber dieser ist eben kein FZ (auch kein behördliches).--141.20.12.67 (16:55, 30. Jun. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

scheinbar nicht 13 sondern 15 Euro!![Quelltext bearbeiten]

Habe gerade eines bestellt, also privates und beim Online-Bestellen auf der Homepage meiner Heimatstadt wurden 15 Euro an Kosten angezeigt, kann per Lastschrift bezahlt werden. --77.135.12.117 17:47, 1. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Vielleicht wurde 2 € für das Lastschriftverfahren verlangt. Hab nämlich heut eins beantragt und musste 13,00 € zahlen --Blind-sheep 12:22, 4. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ist inzwischen immernoch 13 Euro -- Raserin 08:56, 8. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Dauer der Ausstellung[Quelltext bearbeiten]

Wie lange dauert es ein Führungszeugnis in Dtld. auszustellen? Wie schnell arbeiten unsere Behörden? Wieso ist eine online Übermittlung nicht möglich? Wie lange dauert es im Vergleich in anderen Ländern ein Führungszeugnis auszustellen (Österreich: 1 Tag)? Wieso brauchen unsere Behördern 14 Tage und länger um ein Führungszeugnis auszustellen? Was daran dauert 14 Tage? Wann fängt bei unseren Behördern endlich mal das denken an, effizient zu arbeiten oder überhaupt zu arbeiten?--178.25.70.71 11:19, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Naja ich hatte auch eins beantragt Do vor Weihnachten, man sagte mir auch das es 14 Tage dauert, heute Di nach Weihnachten kam es an ... ich muss sagen ich bin angenehm überrascht! Also mal nicht meckern ;) Guten Rutsch! -- 217.86.54.150 15:01, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten


Leumundszeugnis der Wohnsitzgemeinde/Wohngemeinde[Quelltext bearbeiten]

Leumundszeugnis wird auf Führungszeugnis umgeleitet. Es gibt aber auch noch andere Leumundszeugnisse, siehe bspw. Betreff. (Silone 12:25, 18. Jun. 2010 (CEST))Beantworten

erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz[Quelltext bearbeiten]

in Deutschland wurde durch das Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes [1] ein erweitertes Führungszeugnis [2] eingeführt. Dies sollte entsprechend eingearbeitet werden.--Gomera-b 20:45, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

  1. Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes http://www.bmj.de/files/7c9f2f3747abfa25cda37d3af3860529/3923/Gesetz_Aenderung_Bundeszentralregister_Bundesgesetzblatt.pdf
  2. Bundeszentralregistergesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30a.html
Dieses erweiterte Führungszeugnis wird anscheinend benötigt, wenn man mit Kindern arbeitet. Es kostet auch 13 Euro. --MartinThoma 08:32, 28. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Von der WP:Auskunft hierher verschoben[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen. Im Artikel "Führungszeignis" steht folgendes:

Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

  1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
  2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32  Abs. 2 Nr. 5 BZRG),
  3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32  Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.


Leider wird nicht klar, auf was sich der Satz Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend) bezieht.

Gilt dieses allein für das Führungszeugnis N? Oder auch für die Formen O bzw OG? Beste Grüße --79.197.61.51 18:48, 26. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Der/Die Antragsteller/in muss DABEI (wobei denn?) seine/ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachweisen. Die Identitätsprüfung setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen voraus. (nicht signierter Beitrag von 79.225.214.143 (Diskussion) 14:42, 19. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Werden Einträge irgendwann wieder gelöscht?[Quelltext bearbeiten]

Gibts da irgendwie sowas wie eine Verjährung?--Giftzwerg 88 (Diskussion) 01:47, 22. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ja, und das steht auch im Artikel: Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG).--Giebenrath (Diskussion) 01:15, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten


Persönlicher Bundeszentralregisterauszug[Quelltext bearbeiten]

In der Aufzählung bei Folgende Bundeszentralregistereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis wird die Formulierung erstmalige Geldstrafen verwendet. Ich schlage stattdessen die Formulierung Wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist vor, wie sie auch im Gesetz steht. Damit ist klargestellt, dass eine neue Strafe wieder als erstmalig gilt, wenn alle früheren aus dem Register gelöscht wurden. (nicht signierter Beitrag von 188.106.88.253 (Diskussion) 15:21, 19. Jun. 2013 (CEST))Beantworten