Diskussion:Fürsorgepflicht

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von WerWil in Abschnitt Soldaten
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Fürsorgepflicht“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Meine Kritik hierzu: Fürsorgepflicht gibt es nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Familienrecht - da wohl noch intensiver als in den hier geschilderten Rechtsverhältnissen. Ich schlage daher vor, entweder hier den Artikel in Fürsorgepflicht (Arbeitsrecht) und Fürsorgepflicht (Familienrecht) zu splitten oder mittels Überschriften beide Themen voneinander abzugrenzen. --172.181.125.236

Die Kritik ist akzeptiert. Ich habe den Weg der Splittung gewählt. Mit freundlichen Grüßen Aloiswuest 01:03, 3. Okt 2004 (CEST)

Die Reduzierung auf Arbeitsrecht ist für den Begriff Fürsorgepflicht unnötig und zudem selbst dabei unvollständig (Beamtenrecht fehlt).
Für den allgemeinen Begriff Fürsorgepflicht fehlt:
Stark erweiterte Fürsorgepflicht "Beamten-(Arbeits)recht".
Fürsorgepflicht für "sozial-Hilfebedürftiger" (früher Sozialhilfe).
Fürsorgepflicht "Erziehungsberechtigte".
Fürsorgepflicht "Jugendämter".
Fürsorgepflicht "Vormundschaftsgerichte".
--87.160.221.45 14:05, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ausland ?[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens gilt bei dienstlichen Auslandsaufenthalten eine besondere Form der Fürsorgepflicht. Ich fasse das mal in einem Satz zusammen, allerdings bin ich kein Experte; vielleicht kann das jemand als Anregung aufnehmen und weiterführen: "Die aus der Fürsorgepflicht abgeleiteten Aufgaben gelten unverändert auch bei arbeitsbedingten Auslandsaufenthalten. Der Arbeitgeber muss hier Massnahmen treffen sowie die Mittel bereitstellen, um jeglichen durch den Auslandsaufenthalt möglicherweise entstehenden Schaden nach Kräften von seinem Arbeitnehmer abzuwenden." (nicht signierter Beitrag von 91.67.222.142 (Diskussion) 01:25, 7. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Fehlender Aspekt[Quelltext bearbeiten]

Ein Aspekt fehlt mir in dem Artikel: Laut Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber die genannten Rechtsgüter respektieren und schützen. Häufig spielen hierbei Dritte mit hinein (Kollegen, Lieferanten, Vertragspartner, Kunden). Daraus ergeben sich zwei Fragen:

  • Wie weit muss der AG dabei gehen ? Wenn ich beispielsweise eine Kassiererin bei Aldi beschimpfe (natürlich im Rahmen ihrer Arbeit); muss Aldi der Angestellten dann einen Rechtsbeistand für eine Beleidigungsklage bezahlen ?
  • Aus Unwissenheit oder einem falsch verstandenen Harmoniebedürfnis fordern Angestellte vom Arbeitgeber oft die Wahrnehmung der Fürsorgepflicht nicht ein. Ist der AG nicht - zumindest theoretisch - verpflichtet, den AN hier über seine Rechte zu belehren und diese ggf. sogar gegen dessen Willen durchzusetzen ? (nicht signierter Beitrag von 91.67.222.142 (Diskussion) 21:29, 16. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Als unvollständiger Artikel markieren[Quelltext bearbeiten]

Da der Informationsgehalt des Artikels sehr beschränkt ist, schlage ich vor, den "Unvollständiger Artikel"-Banner zu setzen. Als Nicht-Wikipedianer, habe ich nicht die nötige Kenntnis. Ich bitte um Entschuldigung.--78.43.167.176 00:24, 4. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

{{überarbeiten}}[Quelltext bearbeiten]

  • warum die beschränkung auf pädagogen im artikel?
  • keinerlei akzeptable quellenangaben gemäß WP:Q, sondern nur primärquellen
  • schwer verständlich, was da teilweise ausgesagt werden soll
  • siehe weiters obendrüber

--JD {æ} 13:29, 8. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Fürsorgepflicht[Quelltext bearbeiten]

Meine Kritik hierzu: Fürsorgepflicht gibt es nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Familienrecht - da wohl noch intensiver als in den hier geschilderten Rechtsverhältnissen. Ich schlage daher vor, entweder hier den Artikel in Fürsorgepflicht (Arbeitsrecht) und Fürsorgepflicht (Familienrecht) zu splitten oder mittels Überschriften beide Themen voneinander abzugrenzen.

Grundsätzlich unterstütze ich die Kritik. Allerdings ist zu beachten das Minderjährige keine Möglichkeit haben zu Klagen. Auf der anderen Seite gibt es eine staatliche Schulpflicht die notfalls mit der Exekutive(Polizei) durchzusetzen wird. Deswegen haben Lehrkräfte die Pflicht schon bei Verdacht auf Grundrechtsverletzungen einzuschreiten. Die Wirklichkeit sieht selbstverständlich anders aus. Es gibt neben dem Arbeitsrecht auch andere Fürsorgepflichten mit jeweils anderer Gesetzesgrundlagen, deswegen mein Vorschlag lieber zu viel als zu wenig Splitten. Die Gefahr dass Dinge über einem Kamm geschert werden ist zu groß. (nicht signierter Beitrag von 90.187.101.188 (Diskussion) 11:36, 26. Jul 2012 (CEST))

Widerherstellung von alter Version[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Version vom 06. Mai 2011 wiederhergestellt und mit der letzten Fassung kombiniert. --Albatros 58 (Diskussion) 20:05, 27. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Soldaten[Quelltext bearbeiten]

Fehlen.--WerWil (Diskussion) 15:19, 7. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Die Schreiber, mit dem Auslandsaufenthalt und der mit den Rechtsgütern in Punkto Kunden; Lieferanten etc. liegen zum Teil Recht gut, den der Arbeitgeber, muß den Arbeitnehmer zu Weiterbildungsmassnahmen / Schulungen auf seinem Beruf bezogen schicken.

Damit Dieser, nicht überfordert ist, den die meist Klassisch Körperliche, allerdings auch Psychische Überforderung kann eintreten, wobei man über den daraus Resultierenden Schaden, nicht mehr reden muß. Gruß Banjo