Diskussion:Fürstentum Wied

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von TOMM in Abschnitt Residenz Grafschaft Wied
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namensansetzung[Quelltext bearbeiten]

was die gegenwart betrifft, werden namen genannt wie "fürst Friedrich Wilhelm zu Wied", "Prinzessin Guda von Waldeck und Pyrmont, "Prinzessin Sophie Charlotte zu Stolberg-Stolberg" usw. meines wissens sind adelstitel in deutschland seit 80 jahren abgeschafft und nur noch als namensteil nennbar (z.b. otto graf lambsdorff). sind die namensansetzungen also falsch, oder gilt hier eine andere regel? -- kaubuk 11:03, 22. Nov. 2007 (CET)

  1. Der Adel als solcher ist mit seinen Rechten seit der Weimarer Verfassung abgeschafft. Die ehemaligen Adelstitel sind aber weiterhin Bestandteil des Namens. Das ist korrekt.
  2. Das hat nichts damit zu tun, in welcher Art und Weise die jeweilige Familie diesen Titel führt. In manchen Gegenden war es üblich (und zwar auch schon vor 1919), z.B. "Graf" ohne "von" zwischen den Namen zu setzen (vor allem Ostdeutschland und andere Gebiete im Osten). Andere Familien machen das anders (z.B. Claus Schenk Graf von Stauffenberg).
Es hängt also letztlich allein daran, was die jeweilige Familie 1919 in die amtlichen Namensregister hat eintragen lassen. Thomasmuentzer 12:36, 22. Nov. 2007 (CET)Beantworten
das leuchtet mir nicht ein. im wikipedia-artikel Adelstitel steht es anders, was den gebrauch betrifft. -- kaubuk 12:36, 23. Nov. 2007 (CET)
Wieso? Da steht nichts anderes. Dass "Prinz Friedrich Wilhelm zu Wied" (so sein korrekter bürgerlicher Name) sich nach den Gepflogenheiten seines Hauses "Fürst F.W." nennt, widerspricht nicht deustchem Recht. Jeder darf sich eine Visitenkarte mit einem Fantasietitel drucken lassen, sofern er nicht (wie z.B. ein akademischer Grad oder eine geschützte Berufsbezeichnung) gesetzlich geschützt ist. Der Titel "Fürst" ist das eben nicht. Thomasmuentzer 13:06, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten
"Prinz Friedrich Wilhelm zu Wied" ist wahrscheinlich nicht sein bürgerlicher name: im artikel familienname steht es so: "Ernst Fürst von Waldburg-Zeil" und nicht "Fürst Ernst von Waldburg-Zeil", und genauso lautet die aussage im artikel "adelstitel". ich wüsste gerne, wo die regeln kodifiziert sind. -- kaubuk 17:00, 23. Nov. 2007 (CET)
Aber das genau sagt der Artikel über die Adelstitel doch: Die ehem. Adligen können sich "Prinz" nennen, als Teil ihres bürgerlichen Namens. Wenn sie die alten Titel ("Fürst"), die aber nicht mehr offiziell gelten, weil es keine (regierenden) Fürsten mehr gibt, weiter führen wollen, ist das ihr Privatvergnügen. Und wer wo sein "Graf" oder "von" hinsetzt, das ist regional unterschiedlich. "Kodifiziert" mag das (die alten Regeln) im Wiener Kongress 1815 worden sein. Thomasmuentzer 21:21, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten
aus dem artikel "familienname": "wobei der vormalige Titel nicht vorangestellt, sondern als Zwischenname hinter den Vornamen erscheint". dann darf er den"fürst eben nicht nach vorne stellen (titelanmaßung), sondern nach dem vornamen einsetzen. oder verstehe ich nicht, was da steht? die geben doch ein beispiel in dem artikel. und marion dönhoff durfte auch nicht gräfin marion heißen. --kaubuk 13:32, 24. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Den Fehler bei Familienname habe ich verbessert. Und der Unetrschied besteht doch darin, was bei diesen Leuten tatsächlich im Pass steht und wie sie (oft aus Höflichkeit) von uns "Normalsterblichen" immer noch angeredet werden. Der Prinz von Preußen ist eben lt. Verfassung nicht als "Seine Königliche Hoheit" anzureden, sondern eigentlich als "Herr von Hohenzollern" oder "Herr von Preußen" (wobei "Herr" hier jetzt das ganz normale Anrede-Herr meint). Da wird eben Marion Dönhoff als Frau Gräfin angereden und nicht als "Frau von Dönhoff" oder als "Gräfin Dönhoff" (was beides korrekt wäre, nicht aber, nach den Gepflogenheiten des ostdeutschen Adels, "Gräfin von Dönhoff")... Thomasmuentzer 21:01, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Fürst zu Wied[Quelltext bearbeiten]

In den letzten beiden Tagen gab es diverse Edits im Zusammenhang mit dem Fragenkomplex Adelsstand, 1919, Fürst oder Prinz. Siehe hierzu auch Diskussionen bei Benutzer Hardenacke und Benutzer Tohma. Meine, mit einem entsprechenden Beleg versehene, Korrektur in "Fürst" wurde nun von der IP 80.131.xx (insgesamt 9 Edits bzw. Reverts in den letzeten ~ 24 Std.) auf "Prinz" zurückgesetzt [1]. IP beruft sich auf das "Adelshandbuch", wobei nach dem Genealogisches Handbuch des Adels, Band 133 der derzeitige Chef des Hauses eindeutig mit "Carl Fürst zu Wied" genannt wird. Ergänzend hierzu: auch öffentliche Stellen und Quellen sprechen regelmäßig von "Fürst zu Wied", so z.B. das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz [2] und selbst in einer Rheinland-Pfälzischen Landesverordnung aus 1978 ist eindeutig vom Privatwald des "Fürst zu Wied" (und nicht des "Prinz zu Wied") die Rede [3]. Ich habe keine Lust hier weitere langatmige Grundsatzdiskussionen zum Adel und dem Namen von Personen zu führen; davon gab es in der Vergangenheit genug (spontan fällt mir Thurn und Taxis ein). Im Falle "zu Wied" ist "Fürst" der Namensbestandteil des "Familienoberhauptes". --Update 18:05, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ich wiederhole gern das oben Gesagte: was steht beim "Wieds" tatsächlich im Pass? Weiß das einer? Welche Titel aus Höflichkeit (selbst in einer Landesverordnung) oder aus Gewohnheit (in irgendwelchen Adelshandbüchern) gebraucht werden, steht hier nicht zur Debatte, sondern welche Namensform (die alten Titel sind nämlich lt. WRV 1919 Teil des Namens geworden!) Ist "Fürst" Namensbestandteil oder "Prinz" - und zwar Namensbestandteil gemäß deutschem Passrecht, nicht nach (aufgehobenem) Adelsrecht, das eben gern aus Höflichkeit oder Gewohnheit weiter benutzt wird. Thomasmuentzer 08:58, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Zur Ergänzung: Auf der Wiedschen Homepage werden die Namen für die Persönlichkeiten des 20. Jhds. meist "XYZ Prinz/Prinzesin zu Wied" genannt im Ggs. zu älteren Personen vor 1919, die "Prinz XYZ zu Wied" genannt werden. Daraus entnehme ich, dass der offizielle "Nach"-Name der Familienmitglieder "Prinz/Prinzessin zu Wied" lautet. Dass das Familienoberhaupt den Zusatz "Fürst" führt, kann IMHO nichts damit zu tun haben, denn das würde pass- und namensrechtlich ja bedeuten, dass das nachrückende Familienoberhaupt beim Tode des Vorgängers den im Pass eingetragenen Namen ändern lassen müsste! Wer das in Deutschland schon mal versucht hat, weiß, dass das schwierig bis unmöglich ist. Daher vermute ich (wie gesagt: nur eine Vermutung), dass der "Titel" "Fürst" eine reine Höflichkeitsfloskel ist, die nicht dem im Pass eingetragenen Namen entspricht.Thomasmuentzer 09:30, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Die Wiedische Homepage bringt uns da nicht weiter, so wird der Maximilian, der "nur Prinz" war, eindeutig vor 1919 lebte (und nie Familienoberhaupt war) unter www.zuwied.de 13 Mal mit Maximilian Prinz zu Wied und 12 Mal mit Prinz Maximilian zu Wied bezeichnet. Familienoberhäupter des 20. Jahrhunderts werden unter www.zuwied.de mit Ausnahme von Carl überhaupt keine aufgeführt (ich hab jedenfalls keine gefunden). Die PDF-Datei mit dem Stammbaum funktioniert nicht. Und warum soll Carl nicht zum Einwohnermeldeamt zwecks Personalausweisänderung gegangen sein? OK, das ist eine Vermutung, der steht dann aber die Vermutung gegenüber, dass die Landesregierung aus Höflichkeit, Gefälligkeit oder aus Gewohnheit in ihrer Landesverordnung aus dem Prinzen einen Fürsten gemacht hat. D.h. nix genaueres weis man nicht. --Update 12:24, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Der User Update verdreht Ablauf und Sachverhalte zu dem Diskurs "Prinz" oder "Fürst zu Wied": Nicht diese IP, wie aus dem Versionenverlauf zum Artikel nachzulesen ist, sondern die von ihm erwähnten User und er selber haben Änderungen dieser IP revertiert. Die erste Richtigstellung zur Änderung im Lemmatext wurde am 18. April, 12.59 h, von dieser IP vorgenommen und in der Folge wiederholt bzw. fortwährend von den Usern Hardenacke und Tohma revertiert, obwohl diese IP ihre Änderung begründet und bei den beiden erwähnten Usern auf deren Benutzer-Diskussionsseiten hinterlassen hat. Auch auf das zugehörige Genealogische Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, hat diese IP mit der Änderung des "Oberhauptes" der Familie zu Wied und dem später vorgenommenen (und Hardenacke zugestandenen) Eintrag "Chef des Hauses" unter der Anmerkung, dass es sich dabei um eine Darstellung im historisch-genealogischen Sinne handelt (vgl. die ebenfalls zitierte Vorbemerkung zur 'Form der Darstellung in den Adelshandbüchern), die keine rpt. keine öffentlich-rechtliche Relevanz und - was daraus folgt - keinen rechtswirksamen Charakter hat, hingewiesen. Daraus folgt weiterhin, dass diese Darstellung über die sog. "Chefs" der ehemaligen Adelshäuser keine Auswirkungen auf die Weitergabe früherer, nicht mehr existierender Adelstitel hat. Die von dem User Update angeführten Beispiele sind Darstellungen in einzelnen Veröffentlichungen, haben aber keine namensrechtliche oder personenstandsrechtliche Relevanz. Von daher ist die Behauptung von User Update, 'im Falle "zu Wied" ist "Fürst" der Namensbestandteil des "Familienoberhauptes"' unzutreffend, weil rechtsunwirksam, zumal sie nicht in Übereinstimmung mit den relevanten geltenden Rechtsvorschriften steht. --80.131.245.34 09:25, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Nach "Bearbeitungskonflikt" kam der vorstehende Beitrag dieser IP erst hier hinter Thomasmüntzer und dessen nicht verständlichen "Verschiebens" des Abschnittes zum Ausdruck. --80.131.245.34 09:27, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Sorry. Dem vorvorigen Beitrag ist zuzustimmen. Siehe auch den Artikel Adelstitel. Heir wird klar aufgeführt, dass die allgemeinen "Titel" (wie "Prinz", "Herzog", "Graf" etc.) 1918ff Namensbestandteile wurden, die Primogeniturtitel (wie die Anrede "Fürst" als Titel des Familien-oberhauptes) dagegen abgeschafft wurden. Also können sie auch nicht rechtlich relevante Namensbestandteile werden. Thomasmuentzer 09:44, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Da sich die Frage Fürst oder Prinz offensichtlich nicht klären läßt, werde den Absatz mit dem "Chef des Hauses" aufgrund der Richtlinien Wikipedia:Artikel über lebende Personen ganz entfernen. --Update 14:12, 5. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Die "Frage Fürst oder Prinz" ist in mehrfacher Hinsicht geklärt: Aus der Tatsache, dass der Namensteil "Fürst" nicht mehr als frühere Adelsbezeichnung im Familiennamen vererbt werden und dass in den Personenstandspapieren - auch im Hause Wied - nur noch die namensrechtlich zulässige Bezeichnung "Prinz" als Teil des Familiennamens stehen kann, auch wenn sich einige User noch so drehen und wenden und die alten ständischen Adelsbezeichnungen wieder aufleben und kultivieren möchten. --80.131.249.235 22:07, 5. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Hinsichtlich "Prinz" ist nix geklärt. In diverser Regional-Literatur der letzten Jahre und in schöner Regelmäßgkeit in der Rhein-Zeitung ist stets von "Fürst" die Rede. Wikipedia ist nicht dazu da, dass eine lebende Person, die überall in der Öffentlichkeit "Fürst" genannt wird, quasi als Hochstapler dargestellt wird. Absatz "Chef des Hauses" bleibt deswegen drausen (WP:BIO). Und noch was: das mit dem "aufleben und kultivieren" ist eine Unterstellung --Update 22:38, 5. Jun. 2010 (CEST) Und nochwas: seit wann haben IPs eine Beobachtungsliste um so schell, nachdem rund 6 Wochen wegen diesem Thema erst mal Ruhe war, reagieren zu können. Sei mutig IP, beteilige Dich mit deinem normalen Benutzernamen an dieser Diskussion. Was ist das Gegenteil von mutig? --Update 22:50, 5. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Natürlich ist alles geklärt. Dass Regionalzeitungen und andere Personen den guten Mann, dessen korrekter Name lt. deutscher Gesetzeslage "Prinz zu Wied" ist", aus Höflichkeit und als nette Geste mit "Fürst" anreden und titulieren, ändert nichts an der Rechtslage. Auch in zahlreichen anderen Fällen und bei zahlreichen anderen Gelegenheiten ist die tatsächlich in der mündlichen Rede oder in der Berichterstattung gebrauchte Nomenklatur nicht zwingend die, die laut Duden, Verfassung oder Gesetzeslage die korrekte wäre. Wer läuft schon ständig mit einem Gesetzbuch unterm Arm herum. Das ändert aber nichts daran, dass ich (und wohl auch jeder andere Leser) von einer Enzyklopädie eine verlässliche, sachlich (und in diesem Fall heißt das: rechtlich) einwandfreie Auskunft erwarte. Thomasmuentzer 16:25, 8. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ich bin ein Annenacher Jung. Selbst bei uns ist es üblich den aktuellen Chef des Hauses Wied (aktuell Carl Prinz zu Wied) mit Fürst anzusprechen. Die traditionelle, und wohl gemerkt immer noch oft verwendete, Anrede lautet: Seine Durchlaucht Carl Fürst zu Wied. Würde man bei uns lediglich von Prinz zu Wied sprechen würde dies für Verwirrung sorgen weil mit Prinz nur seine Söhne angesprochen werden. Mir ist klar dass die Wikipedia als Enzyklopädie genaue Fakten zu liefern und keine Wunschvorstellungen zu präsentieren hat, jedoch halte ich es für durchaus sinnvoll in einem kleinen Nebensatz darauf hinzuweisen das traditionell und aus Höflichkeit Personen wie Fürst Carl zu Wied eben noch mit ihren (veralteten) Titel angesprochen werden. Damit bricht sich keiner ein Bein… oder doch? --Bennet Stern 20:36, 19. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie wirkt der Text, als wenn er aus einem Buch ist. Ist dieser vom Autor und Verlag unter GNU-FDL gestellt worden? --Walter Koch 13:23, 16. Okt 2004 (CEST)

Jau....zumindest bei Google bin ich noch nicht fündig geworden. Mir misfällt auch das Lemma -- Hauke 13:25, 16. Okt 2004 (CEST)
Ich hab mal {{Urheberrecht ungeklärt}} eingetragen. Martin-vogel 13:29, 16. Okt 2004 (CEST)
Gut, wollte ich grade vorschlagen. --Walter Koch 13:30, 16. Okt 2004 (CEST)
Aus dem Artikel:
ICH VERSICHERE, DASS ICH SELBST DER AUTOR NACHSTEHENDEN ARTIKELS BIN. ALS WISSENSCHAFTLER HABE ICH NOCH NIE GEISTIGES EIGENTUM ANDERER GESTOHLEN. DAS GILT AUCH FÜR MÖGLICHE KÜNFTIGE ARTIKEL. DIES ZUR BERUHIGUNG. FREUNDLICHST ALBERT HARDT.
nachgetragen: Sansculotte 15:17, 16. Okt 2004 (CEST)
Das Lemma ist allerdings mehr als nur unglücklich. --guenny (トーク) 15:22, 16. Okt 2004 (CEST)
Vielleicht könnte man ein paar allgemeine Sätze zur Grafschaft Wied schreiben und den Artikel dorthin verschieben? Nina 15:44, 16. Okt 2004 (CEST)

Ältere Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Ich habe heute den Teil der Geschichte für die Neuzeit (ab dem 16. Jh.), der vorher praktisch nicht existent war, geschrieben. Der Teil für das frühe und hohe Mittelalter gefällt mir aber auch nicht. Da werden m.E. viel zu viele Details ausgebreitet, die nichts mit der späteren, der eigentlichen Grafschaft Wied dzu tun haben. Natürlich muss die Abhängigkeit der Grafschaft von den Pfalzgrafen dargelegt werden. Aber deshalb mit den Details der karolingischen und ottonischen Zeit und (wie der Artikel zugibt) völlig dubiosen Zuschreibungen an völlig ungeklärten Grafen um sich zu werfen ... - das gehört nicht hierher, sondern in eine wissenschaftliche Monographie. Ich mache morgen mal einen Vorschlag zur Raffung. Thomasmuentzer 19:28, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich stelle den alten Text der ersten beiden Kapitel der Geschichte hier nochmal ein. Ich bin der Meinung, dass er zwar viel interessantes Spezialwissen enthält, aber es so verworren darbietet und vor allem derart tief in vor-wiedische Nebenschauplätze eintaucht, dass er praktisch unlesbar ist. Thomasmuentzer 11:32, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Alter Text[Quelltext bearbeiten]

Wer die Geschichte der Grafschaft Wied betrachten möchte, trifft auf ein dunkles und eher verworrenes Bild. Meist wird der Hinweis auf Metfried, den Grafen im Engersgau (so bezeichnet 1084, 1101 und 1105), der sich später „Meffridus de Widhe“ (Meffried, Mettfred oder Metfried von Wied) nannte und ab 1129 den Stammsitz Burg Altwied baute, als Zeitpunkt der Entstehung der Grafschaft gedeutet. Eher aber sollte bewusst werden, dass mit dem Verfall des karolingischen Reiches Lotharingien, wozu auch das wiedische Land gehörte, in verschiedene Teile zerfallen war. Eberhard III. (um 885–939), Herzog von Franken, hatte sich zunächst 938 in den Besitz der späteren Grafschaft bringen können. Auch Giselbert (um 890–939), Herzog von Lothringen, hatte die Teile Franziens noch zusammenhalten können. In dieser Zeit bildete sich die sogenannte Rheinprovinz heraus mit der Waldgrafschaft (nemus) auf jülischem Gebiet und der Maifeldgau im Gebiet der Eifel. Es handelte sich ebenfalls um ein Gebiet, das von den späteren Grafschaften Wied und Sayn bis zur Wetterau reichte.

Ursprünge[Quelltext bearbeiten]

Nach dem Tode des vorgenannten Pfalzgraf Eberhard war das Gebiet der Rheinprovinz bis zu beiden Ufern des Rheins unterteilt in Franzien, sowie das salische und pfalzgräfliche Gebiet, welche sein Bruder, Kaiser Konrad I., nunmehr beherrschte, wobei seit den Tagen des vorgenannten Eberhard Aachen der Herrschaftssitz (Palatium) war. Wenn auch diese Zeit nur schwer geschichtlich fassbar wird, so weiß man doch, dass Eberhard und sein Bruder Konrad eine Pfalz in Weilburg hatten, wo beide geboren und erzogen wurden. Ihr Einfluss erfasste auch das wiedische Gebiet. Limburg (Lahn) gehörte jedenfalls den Pfalzgrafen bei Rhein, wo denn auch Adelheid, Witwe des Pfalzgrafen Heinrich, Herr zu Laach, in ihren letzten Lebenjahren angetroffen wurde. Ihre weitgefassten Gebiete zwischen Hessen und dem Niederrhein ließen in der Folge die Grafschaften Wied, Isenburg, Sayn, Wittgenstein, Nassau und Solms entstehen.

Die franzischen, salischen und pfalzgräflichen Gebiete waren nach dem Tode des mächtigen Herzogs Giselbert, beherrschend beide Teile Lothringens, und durch die Teilung Lothringens selbst, nicht zuletzt weil der Sohn des Pfalzgrafen Ehrenfried, nämlich Hermann die Schwester (Mathilde) des Kaisers Otto III. geheiratet hatte, beträchtlich ausgeweitet worden. In dieser Zeit setzte sich erst die Bezeichnung Pfalzgrafen bei Rhein durch. Im Jahre 857 (29. August), als die Johanneskirche zu Rengsdorf (Kreis Neuwied) erwähnt wurde, lag dieser Ort in Franzien. Für das Verstehen der ersten wiedischen Urkunden wird nun wichtig, dass unter den Pfalzgrafen sich außer der Waldgrafschaft (im jülischen Raum) Thomberg (castrum Thonaburg), Brauweiler und die Herrschaft Laach herausbildeten, ebenso das Maifeld, Münstereifel und Pfalzel (Mosel). Diese Herrschaften waren frühere lothringische Teile, die der Herzog Giselbert von Brabant bis zur Mosel und zu beiden Rheinufern schon besessen hatte. Dazu ist besonders Jülich zu nennen, das zum wiedischen Herrscherhaus lebhafte Kontakte haben wird.

Giselbert (vor 1050) hatte ebenfalls Zülpich, Kochem, Klotten, Treis Rheineck, Schönenberg, Brohl und Leutesdorf zu einem beachtlichen Ansehen verholfen. Diese Orte oder Herrschaften füllen die urkundlich belegte Geschichte des wiedischen Hauses. Vor allem sollen aber Siegburg, Limburg (Lahn) und Isenburg (Bisenburg an der Bisena) erwähnt werden, die zu der Zeit des Giselbert aufblühten zusammen mit den pfalzgräflichen wiedischen und saynischen Gebieten, wobei die letztgenannten Herrschaften noch nicht als Grafschaft angetroffen werden. Unter Berücksichtigung der wiedischen Urkunden sollen nur die Vogtei Breisich, die Vogtei Vilich, wo in zurückliegender Zeit Mathilde, die Nichte des Pfalzgrafen Hermann, als Äbtissin einem Kloster vorstand, die Vogtei Holzweiler (an der Ahr), und Kornelimünster (bei Aachen) erwähnt werden.

Die Unterscheidung in eine Größere Pfalzgrafschaft (pallentia maior) und eine Kleinere (Pellentz), welche auch Pfalzgrafschaft bei Rhein genannt wurde, geht auf den Pfalzgraf Hermann zurück, dessen Kinder diese Einteilung beibehielten. Für das wiedische Gebiet wurde der Pfalzgraf Heinrich I., ein Mönch, den man auch den Wilden nannte, bedeutsam. Er war außerordentlich reich, weil er von seinem Bruder Konrad, als dieser kinderlos in Ungarn 1055 verstarb, das gesamte Vermögen geerbt hatte. Er war es auch, der dem kölnischen Erzbischof Anno II. das Castrum Siegberg geschenkt hatte. Doch hinderte dies beide nicht daran, einen erbitterten Kampf miteinander zu führen.

Auch vom ersten Pfalzgrafen bei Rhein Heinrich II. von Laach (* um 1050; † 1095), der sich ständig auf seiner Burg Laach am Laacher See aufhielt, und dem nachfolgenden Pfalzgraf Siegfried I. von Ballenstedt (* um 1075; † 1113) liegen beredte Zeugnisse vor. Weil Heinrich II. von Laach selbst kinderlos blieb, adoptierte er Siegfried I. von Ballenstedt, ein Sohn aus der ersten Ehe seiner Frau Adelheid († 1100). Heinrich II. vermachte im Jahre 1093 Siegfried I. seine Besitztümer in Bendorf und im linksrheinischen Pellenzgau. Siegfried I. richtete dort für sich und seine Nachfahren Vogteien ein.

Erstes Grafenhaus[Quelltext bearbeiten]

Damals weilten der Graf Metfried vom Engersgau, sein Bruder Reichwin von Kempenich und Burkhard von Olbrück als Zeugen an der Seite des Pfalzgrafen Heinrich II:. Adelheid aber weilte sodann in Limburg, wo sie mit der Einwilligung ihres Sohnes Siegfried I. den Geistlichen des Stifts St.Georg zu Limburg das Gut ihres Kaplans Manegold, welches in Meudt (13.000 Schritte von Limburg entfernt), und in Isenburg (Bisem, sechs Mansen ebendort) lag, zum Heil ihrer Seele zubrachte.

Für die wiedischen Herren wurde es bedeutsam, dass Thomberg den Edelherren zu Sombreffe, Kerpen und Landskron als Lehen zufiel, so dass sich daraus manche Bande knüpften. Schon unter dem Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein, etwa 1190, waren Teile der alten Pfalzgrafschaft an der Maas und der Mosel, also auf kurtrierischem und kurkölnischen Territorium, verkauft, entfremdet, verpfändet oder erobert worden, weil im Reich ein erbitterter Bürgerkrieg herrschte, und wurden den benachbarten Herren, wie denen von Jülich, Manderscheid, Berg, Isenburg, Wied, Sayn, Westerburg zum bleibenden Besitz angetragen. Nur die Kleinere Pfalzgrafschaft (Pellentz) scheint geblieben zu sein. Dazu gehörten jedenfalls die Vogteien Leutesdorf, die Burg Erenberg, Schönburg (bei Oberwesel) usw.

Die Grafschaft Wied erscheint erst im geschichtlichen Blickfeld, als die Pfalzgrafschaft im Grunde zerbrochen war, aber sie wird das Lehnsgut der Pfalzgrafen für die nächsten Jahrhunderte bleiben. Als Graf Dietrich von Wied 1158 (26. April), der übrigens im Raum der Eifel auftritt, als Zeuge nach Sinzig gerufen wurde, war der Pfalzgraf Konrad (1195) in der gleichen Eigenschaft an seiner Seite; damals gestand Kaiser Friedrich dem Trierer Erzbischof Hillin einige Bergwerkrechte zu. Es wird nicht überliefert, dass der Pfalzgraf den genannten Dietrich von Wied (1158-1200) belehnt hätte. In einer wiedischen Urkunde (25. Dezember 1190) trägt der kölnische Erzbischof ihm ein Lehen zu Olbrück (Kreis Ahrweiler) auf, wobei die Söhne des Grafen diese Rechte erblich übernehmen sollen, ausgenommen wird lediglich aus der Sorge vor einer möglichen Entfremdung die gräfliche Tochter Theodora, die den Grafen Bruno von Isenburg geheiratet hatte.

Wohl beerbte Georg von Wied (1201-1227) seinen Vater Dietrich. Er war ein Kreuzzugsritter, an der Seite der saynischen Grafen und der Pfalzgrafen urkundlich öfter auftretend. Jedenfalls gelangte sein Bruder Lothar um 1212, wie eine Rommersdorfer Urkunde bezeugt, in die Herrschaft über die wiedische Grafschaft. Dies war noch in der Zeit des Pfalzgrafen Heinrich (bis 1214). Im Jahre 1200 trifft man übrigens Heinrich von Wied, wie er als Zeuge des Burggrafen Dietrich in einem Stiftungsbrief für das Kloster Kapellendorf genannt wird. So bleibt an dieser Stelle der Hinweis, dass abweichend von der hergebrachten Überzeugung die wiedischen Archivare einen Johann von Wied (1202), verheiratet mit einer Herrin von Runkel, die Herrschaft Runkel an das Haus Wied-Isenburg gebracht hätte (dilectum sibi in Christo nobilem comitem de Weda Johannem ac Dominum in Runckel, Deo et beato Francisco devotum). Es wurde doch offen gelassen, ob dieser der Sohn des oben genannten Dietrich oder der Bruder des Lothar von Wied gewesen wäre. Immerhin hätte es auf der Isenburg mithin das Haus Runkel (mit den runkelischen Wappen) gegeben.

Die Geschichtsschreibung des letzten Jahrhunderts legte dar, dass es außer Zweifel wäre, dass Lothar das wiedische Lehen von Pfalzgraf Ludwig (1215-1231), der Vater des nachgenannten Otto, erhalten hätte. Deutlicher wird 1237 (8. März) das geschichtliche Bild der Grafschaft Wied, als nämlich Pfalzgraf Otto mitteilte, dass er Bruno und Dietrich von Isenburg mit der Grafschaft Wied belehne und mit allem, was dazu gehöre. Der wiedische Graf befände sich nunmehr dank der Großzügigkeit des Pfalzgrafen in der Pflicht eines Vassalen (Ledigmann). Nach dem Tode des Onkels (Lothar) würde die pfälzische Grafschaft sodann in den Besitz der beiden Isenburger übergehen. Derselbe Pfalzgraf ließ 1252 (10. August) wissen, dass er die verwaiste Grafschaft Wied dem Grafen Gottfried von Eppstein als Lehen antrüge. Dieser und seine Söhne wären dem Pfalzgrafen bei Rhein für alle Zeiten zu treuen Diensten als "ledich manne" (Vasall) verpflichtet. Somit gilt, dass die Grafschaft Wied, als Bestandteil der Kleineren Pfalzgrafschaft, als Lehnsgut zu den Grafen von Wied übergegangen war.

Residenz Grafschaft Wied[Quelltext bearbeiten]

Im einleitenden Text wurde am 3. März 2008 eingefügt: "Ihre Residenzstadt war von 1653 bis 1806 Neuwied." . Die hatte ich rückgängig gemacht mit dem Hinweis "Der Satz irritiert, die Grafschaft bestand ja nicht erst seit 1653". Nun wurde der Text zur Residenzstadt wieder eingefügt mit dem Hinweis "Der Satz ist völlig klar".

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dieser Satz den Eindruck erweckt, die Grafschaft habe erst seit 1653 bestanden. Ich habe ja nichts dagegen, Neuwied als Residenzstadt für die Zeit ab 1653 im einleitenden Text zu erwähnen (dann aber auch nicht bis 1806, ab 1784 war die Grafschaft ja ein Fürstentum) und in geeigneter Form sollte dann an dieser Stelle auch erwähnt werden, dass die Residenz vorher die Burg Altwied war. Hierzu hätte ich gerne zumindest eine dritte Meinung --Update 12:08, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich glaube, ich muss mich bei Benutzer:Volkes Stimme für die Überarbeitung bedanken. Ich werde mir die Daten nocheinmal anschauen, aber jetzt hat der Artikel auch eine wesentliche Verbesserung erhalten. Eine einzige Kleinigkeit würde ich dann gerne noch ändern, statt "Flüsschen Wied" "Fluss Wied" (ist ab der Einmündung des Holzbachs ein Fluss 2. Ordnung). Aber das sind Kleinigkeiten. Gruß --Update 12:51, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten
und --TOMM (Diskussion) 15:50, 12. Mai 2016 (CEST): Link-Fix/eBeantworten

Der Vefasser abschaffung des Adeltitel[Quelltext bearbeiten]

Leider hat der Verfasser unrecht der Adeltitel ist in der BRD geblieben , aber in Östrein abgeschaft und teil des Namens .Siehe den Namen des Enkels des Öst. Kaiser OTTO von Harbsburg ABGO in Strass burg oder .Auch Fürst Esteerhasy ging in die Chweiz ins EXIL. Was das Fürstenhaus zu Wied bedrifft Es ist richtig das da zu Veschiebungen gab , weil teile des Hauses Wied zeitweise ohne Nachkommen waren und ausstarben . So der Graf zu Isenburg Grenzau Runkel Dierdorf . 1824 Verstarb dort der letzte Gaf nach einem Duell ohne Kinder , nach dem seine Frau ebenfals verstarb , wurde das Schloss abgtragen und die neue EV Kirche gebaut .Graf und Fau liegen in dem Rest vom Scholßpark im Mausoleum begraben .die anderen liegen unter dem Altar der EV. Kirche begraben.1903 war der Gunstein legung in Diedorf . Dies fürte dazu dass Erbe nach Neuwied ging . Auf Runkel an der Lhan woht Prinz Medfried zu Wied und die Schwester Ostelinde geb. zu Wied . Der Verfasser Robert Paul (nicht signierter Beitrag von 84.175.243.132 (Diskussion) 13:45, 23. Nov. 2010 (CET)) Beantworten