Diskussion:Fahrkartenkontrolle

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hasselklausi in Abschnitt Entwertung zwingend nötig?
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Während des Schreibwettbewerbs siehe die Diskussion hier.

Film Kontroll[Quelltext bearbeiten]

Fahrkartentrollen kommen nicht nur in der Literatur vor, sondern auch im Kino. So handelt der ungarische Film Kontroll von Fahrkartenkontrolleuren in der Budapester U-Bahn. --62.167.63.117 00:18, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Füge das ruhig dem Artikel hinzu. --HeikoTheissen 08:16, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
  • Richtig. Und unter dem Rubrum "Literatur" auf den FILM Bitter Moon hinzuweisen - warum nicht auf die Romanvorlage? - scheint auch nicht logisch.

Fahrausweisbeschaffung[Quelltext bearbeiten]

Für Deutschland
  1. Defekter Fahrkartenautomat: Praxis Automatennummer notieren und dem Schaffner unverlangt melden. Falls möglich, dem Fahrzeugführer im ÖPNV.
    Rechtliche Konsequenz: es darf nur normaler Fahrpreis erhoben werden. Vermerk der "Automatenstörung" auf Ersatzfahrschein. -- JARU 21:31, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
  2. Kein Kleingeld: Eigenes Verschulden, jeder ÖPNV Nutzer muss passendes Kleingeld auf volle Zehn Euro des Fahrpreises gerechnet bereithalten. Alternative: EC-Card als bahrgeldloses Zahlungsmittel oder gleich Handy-Ticket -- JARU 21:31, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Große Lücken[Quelltext bearbeiten]

Die "moderne" Kontrolle der Online-Tickets über z.B. die mitzuführende Kreditkarte, wobei die Kontrolle elektronisch gespeichert wird.

  • Auch die Vermeidungsstrategien gegen unberechtigte Fahrpreiserstattungen müssen hier hinein.

Unklare Abgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Im Eingangsabsatz lässt die Darstellung weitgehend unklar bei bzw. für welche Länder, Verkehrsmittel oder Verkehrsgesellschaften die beschriebenen Verfahren jeweils überhaupt vorkommen oder durchgeführt werden. In tieferen Teil beschreibt der Artikel vielfach die Verfahrensregelungen der Deutschen Bahn AG und weist bestimmten Verkehrsmittelarten (z.B. Straßenbahn / Omnibus oder Bínnenschiffe) jeweils exklusiv bestimmte Verfahren zu, die in anderen Ländern durchaus umgekehrt gehandhabe werden können. Für einen sauberen Artikel sollte das entweder verallgemeinertt werden oder per Lemma (z.B. Fahrkartenkontrolle der DB AG ein klarer Bezug hergestellt werden. --Pyxlyst 10:59, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ich stimme zu, dass die Beispiele größtenteils der eigenen Anschauung entstammen, wofür ich keine Nachweise beifügen kann. Es handelt sich dabei aber nicht nur um DB AG, sondern z.B. auch um (kommunale) Busunternehmen. Sollte die Kontrolle in anderen Ländern oder Gegenden anders gehandhabt werden, hoffe ich natürlich, dass Autoren aus diesen Ländern die dort üblichen Kontrollen hier eintragen. --HeikoTheissen 08:21, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Entwertung zwingend nötig?[Quelltext bearbeiten]

Ist die (vorherige, selbstständige) Entwertung einer Fahrkarte zwingend notwendig um deren Gültigkeit zu gewährleisten? Durch den Kauf bzw. die Vorlage beim Kontrollieren wird doch schon nachgewiesen dass man den Kaufpreis bzw. das Beförderungsentgelt entrichtet hat und damit jedenfalls keine Beförderungserschleichung vorliegt. Ohne Entwertung ist es zwar möglich dieselbe Fahrkarte wieder zu verwenden, aber dafür müsste doch das Beförderungsunternehmen ersmal nachweisen dass dieselbe Fahrkarte mehrmals verwendet wurde (was wohl kaum umzusetzen ist) um dann erst Erschleichung zugrunde zu legen. 77.11.139.79 19:11, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Allein die Entwertung beweist ja die (nur einmal erlaubte) Nutzung ! --Hasselklausi (Diskussion) 16:21, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Kontrollen[Quelltext bearbeiten]

Könnte bitte jemand mit Sachverstand die Ansprüche zur Identifizierung authentifizierter Kontrolleure darstellen? Im Bereich der S-Bahn München treiben sich mittlerweile Gestalten herum, die sich als Kontrolleure ausgeben. Sie haben Ausweise ohne Namen, ohne Gültigkeitsangabe und ohne Firmenidentifikation. Der Ausweis trägt den Titel "Prüfausweis". Angeblich sei die Verweigerung des Vorzeigens des Fahrscheins gegenüber einer solchen unidentifizierbaren Person bereits Schwarzfahren, hat so einer behauptet. (nicht signierter Beitrag von 84.150.195.254 (Diskussion) 17:43, 7. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 19:06, 5. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Habe die Links aktualisiert (die ändern sich jedes Jahr, seufz). --HeikoTheissen (Diskussion) 19:45, 7. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:59, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Das Fahrkartenkontrollen, fast nur Stichprobenartig durchgeführt werden, ist so nicht richtig, es wird an Schwerpunkten gehandhabt.

Nur gibt es nicht unbedingt, genug Kontrolleure, es ist absolut richtig, das Kontrolleure ob in Zivil oder in Art Uniform "nur" denn Prüferausweis vorzeigen müssen,( steht der Betreiber des Verkehrsbetriebes drauf ).

Die sind somit dazu legitimiert, nachdem Sie denn Test geschafft haben, Dieser wird anhand der Stellenanzeige bei den Jeweiligen Firmen, ich nenne einfach mal Kötter oder auch Securitas mit angegeben.

Wohlgemerkt, nur weil einer von den Herrschaften, eine Uniform trägt ist Er nicht Automatisch Prüfer.