Diskussion:Fanzine

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gabbahead. in Abschnitt Link zum Fanzine-Index
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Plastic Bomb ok, aber das OX hat doch schon lange keinen "Fanzine-Charakter" mehr, oder? Allein die Tatsache dass es mit Riesenauflage praktisch überall zu bekommen ist, widerspricht ja der Definition. --Xtian 14:26, 12. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Pflichtexemplarrecht[Quelltext bearbeiten]

Wie steht das in Deutschland gültige Pflichtexemplarrecht zu Veröffentlichungen im Selbstverlag wie z.B. Fanzines? Im Artikel Die Deutsche Bibliothek steht: "Jede in Deutschland publizierte Veröffentlichung muss der Bibliothek in zwei Exemplaren zugesandt werden (Pflichtexemplar)." Gibt es eine bestimmte Auflagenhöhe, ab der das Recht erst greift? --Neitram 12:43, 18. Jan 2005 (CET)

Re: Pflichtexemplarrecht: Die Herausgeber von Fanzines unterliegen den Bestimmungen zur Abgabe von Pflichtexemplaren genauso wie kommerzielle Publikationen. Ich selbst wurde vor ein, zwei Jahren sowohl von der Deutschen Bibliothek in Leipzig als auch von der Landesbibliothek NRW in Münster gebeten, künftig unaufgefordert je zwei Exemplare jeder Ausgabe meines Fanzines einzusenden. -- Vishnu 09:23, 11. Feb 2005 (CET)

Danke für die Info. Für das deutsche Pflichtexemplarrecht ist es egal, ob eine Veröffentlichung kommerziell oder nichtkommerziell ist, und ob das Werk eine ISBN hat oder nicht ist auch nicht gefordert. Aber wo wird die Grenze gezogen, was als "Veröffentlichung" gilt und was nicht? Ist jede Schülerzeitung, jede Website, jedes Flugblatt eine "Veröffentlichung" im Sinne des Pflichtexemplarrechts? Ich vermute mal (als Laie), dass Websites nicht dem Pflichtexemplarrecht unterliegen und dass es bei gedruckten/fotokopierten Veröffentlichungen auf den Umfang und die Auflagenhöhe ankommt...? --Neitram 15:48, 11. Feb 2005 (CET)
Ich hatte damals nach der Anforderung der Pflichtexemplare bei der Dt. Bibliothek genau diesbezüglich nachgefragt, allerdings eine sehr unbestimmte Antwort erhalten (kann Dir den Inhalt des Schreibens gerne mal zumailen). Mein Fanzine hat im Durchschnitt eine Auflage von nur 300 Exemplaren, fällt aber offenbar dennoch unter die Regelung. Webzines in PDF-Form werden, soweit ich weiß, nicht erfaßt, sondern nur Print-Publikationen. --Vishnu
Danke für die Info! Da hat meine Schülerzeitung damals mit der Auflagenhöhe von 400 Exemplaren sogar mehr gehabt (und wir sind nicht zum Einreichen aufgefordert worden - leider, eigentlich). Schade, dass selbst die Deutsche Bibliothek offenbar nicht in der Lage ist, eine konkrete Festlegung bezüglich Mindestumfang und -auflage für das Pflichtexemplarrecht zu nennen. Das nächste Mal, wenn ich fünf Fotokopien von meinen Vermissten-Hund-Zettel an die Bäume in der Nachbarschaft pinne, werde ich somit die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen zwei Pflichtexemplare von dieser Printveröffentlichung (Umfang eine Seite, Auflage: 5) nach Frankfurt senden. --Neitram 15:46, 18. Feb 2005 (CET)
Die DB beschäftigt einen Recherchedienst, der nach nicht angemeldeten Publikationen sucht. Wenn sie allerdings nichts von deiner Schülerzeitung erfahren, können sie dich auch nicht auffordern, die Belegexemplare vorzulegen. Wenn du willst, kannst du einfach 2 Expl. der Schülerzeitung losschicken. --ST 07:25, 15. Apr 2005 (CEST)
Ich habe vor einigen Wochen einfach einmal direkt bei der Nationalbibliothek nachgefragt. Dort arbeiten nette Leute, und zwei davon haben mir sehr ausführlich auf meine Interview-Fragen zum Thema "Fanzines und Pflichtexemplare" geantwortet: http://fanzine-index.de/meta/interview_200806_fanzineindex_deutschenationalbibliothek.php. --Vishnu 17:45, 28. Aug 2008 (CET)

Link zum Fanzine-Index[Quelltext bearbeiten]

Ich habe seit 2002 den Fanzine-index betrieben und zwar unter den Domains fanzine-index.de und fanzineindex.de. Im Jahr 2018 habe ich das Projekt aus verschiedenen Gründen eingestellt. Danach hat sich jemand anders, vermutlich ein Linkfarmer, die Domain mit Bindestrich geschnappt und betreibt nun darunter mit offenbar aus dem Webarchiv geklauten alten Inhalten sein Geschäft.

Ich selbst habe im April 2020 den echten Fanzine-Index wiederbelebt – unter der verbleibenden Domain fanzineindex.de.

Leider habe ich nicht verstanden, wie ich hier den Link in den Einzelnnachweisen im Artikelfuß ändern kann. Daher mein Hinweis hier in den Kommentaren und meine Bitte, den Link bitte zu aktualisieren oder halt zu entfernen.

Korrekt ist die Domain ohne Bindestrich. Das Interview mit der Nationalbibliothek findet sich also unter https://fanzineindex.de/interview-archiv-der-jugendkulturen

Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von Lesen&Lernen (Diskussion | Beiträge) 10:25, 12. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Würde ich machen, aber bei den Befehlen blicke Ich absolut nicht durch. Hoffentlich schaut jemand vorbei, der Ahnung davon hat. --Gabbahead. (Diskussion) 16:09, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten