Diskussion:Feindstaatenklausel

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Also von der BRD kann man auf ihren Webseiten lesen, daß sie die Klauseln als obsolet betrachtet. Wo ist die Quelle, die dies auch für Japan und Italien ausweist? Ich haben den Art. daher bis zur Klärung/Quellenangabe geändert. (nicht signierter Beitrag von 84.150.39.213 (Diskussion) 02:14, 21. Dez. 2012 (CET))[Beantworten]

Unbegründete Änderung zurückgesetzt. Dazu erging eine UNO-weite Resolution, auf die ihm Artikel mehrfach verwiesen wird! --Benatrevqre …?! 09:18, 21. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Oups - sorry. Hatte ich nicht gesehen. Aber für Italien galt sie auch. Nur weil diese früher kapituliert und ebenfalls schneller der UNO beitraten, wurde auch Italien als Feindstaat betrachtet (da Italien aus eigener Initiative Äthiopien, Ägypten und Griechenland überfiel). (nicht signierter Beitrag von 84.150.26.38 (Diskussion) 09:59, 21. Dez. 2012 (CET))[Beantworten]
Dass diese Klauseln der UN-Charta auch für Italien und Mitläufer wie Bulgarien, Finnland, Rumänien und Ungarn obsolet sind, liegt auf der Hand. Dass Italien zudem nicht mehr als Hauptschuldiger galt, war spätestens 1943 klar: schließlich erklärte es Deutschland am 13. Oktober 1943 den Krieg und kämpfte bis zuletzt noch auf Seiten der Alliierten. Bitte unterlasse Artikeländerungen bei nicht reputablen Quellen oder bei solchen, die unzureichend sind und mit denen deine Behauptungen nicht zu belegen sind. --Benatrevqre …?! 10:16, 21. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Definition OBSOLET :veraltet, überflüssig, ungebräuchlich, ungültig geworden Das Adjektiv obsolet heißt also: nicht mehr gebräuchlich sein, an Geltung bzw Gültigkeit verlieren

Bedeutet, das somit die Entscheidung der UN, sowie die Aussagen der Diplomaten diesbezüglich rechtswirksam sind, und damit die Artikel nicht mehr zur Anwendung heran gezogen werden dürfen. Das versteht ja wohl auch einer, der keine Rechtswissenschaft studiert hat. So wie ich zum Beispiel. Die Resolution, die durch Polen erwirkt wurde ist somit geltendes UN Recht, in Bezug das die Artikel nicht mehr angewand werden dürfen. Ob es in der Charta steht oder nicht. Damit ist es im Grunde genommen egal, ob die Artikel in der Charta noch stehen. Laut Resolution dürfen sie nicht mehr angewand werden. Hierüber, wer sich wirklich auskennt, dürfte im Grunden genommen, nichts Gegenteiliges behaupten. Denn sollte wirklich irgend ein Staat, aus irgend welchen Gründen, sich auf die Feindstaatklausel berufen, würde man dem Staat die Resolution von 1995 um die Ohren hauen.(Eine Entscheidung die völkerechtlich Rechstwirksam ist. Diese Resolution bezieht sich eindeutig auf die Artikel. Die Resolution steht sozusagen über der Feindstaatklausel) Die Entscheidung hat die Artikel für ungültig erklärt. Auf Latainisch: Obsolet! Damit existiert diese Klausel nur noch auf Papier, die keinerlei rechtliche Grundlage mehr besitzt. Und das dank den Polen. Dabei ist es unerheblich, ob der Antrag, seitens der Deutschen von 2005 abgelehnt wurde. Ist ja auch verständlich. Die UN- Entscheidung von 1995, hat schon dafür gesorgt, das diese Klausel ungültig ist. Daher entzieht sich hier mein Verständnis von Menschen, die es eigentlich besser wissen müßten(Sie geben ja vor Experten zu sein), denoch dagegen schießen, und wenn man nach Quellen verlangt, mit irgendwelchen Verschwörungen kommt. In diesem Sinne,... --Kolumdschiy (Diskussion) 21:04, 17. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Mir erschließt sich nicht so ganz, was du uns hier jetzt eigentlich wortreich mitteilen wolltest. --Benatrevqre …?! 17:56, 27. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]
Und mir ist das Versteckspiel hinter dem Geschwurbel sehr suspekt. Was heist eigentlich "obsolet": "Der Begriff Obsoleszenz (von lat. obsolescere‚ sich abnutzen, alt werden, aus der Mode kommen, an Ansehen, an Wert verlieren[1])". Ist also etwas wie der alte Krempel, den man im Keller oder auf dem Speicher verstaut.... Um ihn dann wieder vorzukramen, wenn man ihn wieder benutzen will. Das ganze Rumresolutionieren ist da nur Verschleierung der internen Absichten. Wie so oft bei juristischen Dokumenten liegt der Teufel auch hier im Detail. --41.146.56.22 16:37, 17. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Ach hör doch auf mit diesem absurden verschwörungstheoretischen Unsinn, der – gerade juristisch betrachtet – in der Sache abwegig ist. "Obsolet" heißt auch hinfällig oder gegenstandslos. Die Feindstaatenklauseln sind Worte ohne Inhalt. Benatrevqre …?! 14:02, 30. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
+1--OecherAlemanne (Diskussion) 10:05, 31. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Wer "VT" schreit hat keine Argumente. Aber um es mal auf den Punkt zu bringen. Solange man meint etwas nicht (mehr) zu brauchen, solange ist das natürlich auch obsolet. Wenn man es dann doch benutzen will, dann ist es ganz schnell auch nicht mehr obsolet. Daher ist die Behauptung die Feindstaatenklauseln seien obsolet ein Scheinargument. Das mit dem "Aufwand" allerdings auch. Wenns da aber eine Abstimmung zu gegeben hat, sollte man sich vielleicht mal die Staaten, die gegen die Streichung der diskriminierenden Klauseln gestimmt haben, genauer anschauen. Welches Interesse könnten die wohl verfolgen? --105.12.0.8 11:19, 4. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Nein, das ist kein Scheinargument, sondern vielmehr hast du kein Argument, das den Umstand, dass die Klausel obsolet ist, negiert oder hiergegen sticht. --Benatrevqre …?! 11:58, 22. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Deutschland aus Sicht Russlands seit 26.02.22 wieder "Feindstaat"[Quelltext bearbeiten]

Die deutsche Bundesregierung hat die Lieferung von 1000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen aus Bundeswehr-Beständen an die Ukraine beschlossen. Damit ist Deutschland, aus Sicht Russlands, seit dem 26.02.22 zur Kriegspartei geworden; zum 1. Mal werden nach 1945 wieder russ. Soldaten mit deutschen Waffen bekämpft. Damit kann Russland nun jederzeit unter Berufung auf die Feindstaatenklausel, ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat, militärisch gegen Deutschland vorgehen. Ich korrigiere die Einleitung dahingehend. Weiterhin möchte ich anregen das im Intro 2x vorkommende Wort "obsolet" 1x zu tilgen. --Lectorium (Diskussion) 10:41, 1. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Ich halte Deine Änderung für berechtigt. Wenngleich wir bei dieser Auslegung bei Alternativen Fakten oder gar Fake News sind. --OecherAlemanne (Diskussion) 19:23, 5. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Das erste "obsolet" habe ich heute durch "hinfällig" ersetzt, wie es der offiziellen Übersetzung entspricht. Diese ist nun ebenfalls referenziert.--OecherAlemanne (Diskussion) 19:25, 5. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Wir befinden uns bereits im Stadium der geistigen Mobilmachung, und Springer ist sicher kein Alternatives Medium, ob eine Fake News-Schleuder sei dahin gestellt. Europas mächtigster Verleger, Döpfner, empfahl am Freitag den NATO-Ländern mit eigenen Soldaten einzugreifen. Klappe das nicht, soll Deutschland das zur Not ohne Nato tun. Was Herr Döpfner hier vorschlägt ist ein aktiver Kriegseintritt. Er, als Propagandist, sieht Krieg als die einzige Lösungsmöglichkeit. Die Konsequenz wäre kein Spaziergang, und die herrschende Meinung dann obsolet. --Lectorium (Diskussion) 17:10, 7. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Das ist doch eine völlige Übertreibung, und diese Einzelmeinung eines Verlegers ohnehin irrelevant. Denn für diese Interpretation einer „geistigen Mobilmachung“ gibt es bislang keine wissenschaftlichen Belege, und von der fehlenden Rezeption ganz zu schweigen. --Benatrevqre …?! 12:02, 22. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]